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Rechtliche Lage, wenn mit Motorrad kein Grün zu bekommen ist ??

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Rechtliche Lage, wenn mit Motorrad kein Grün zu bekommen ist ??
By Katz (212.185.253.72) on Montag, den 22. April, 2002 - 10:06:

Hi,

besserer Threadtitel fiel mir leider nicht ein *gg*.

Ich hatte gestern (mal wieder) das Problem, daß ich mit dem Motorrad als Linkabbieger zu leicht für eine Kontaktschleife war. D.h. 1 Ampelzyklus war vorbei und ich bekam kein grün, also bin ich beim nächsten "geradeaus-grün" bei rot gefahren.

Weiß jemand, wie das rechtlich ist ?? Ich glaube zwar nicht, daß da was kommt (kein Wagen hinter mir, nur ein böser Blick eines Fußgängers), aber interessieren würde es mich doch, wie lange man warten muß etc...

CU
Katz

By farendil (217.235.49.169) on Montag, den 22. April, 2002 - 23:30:

also es gibt urteile, daß du nach mehrminütiger wartedauer unter berücksichtigung aller vorsichtsmaßnahmen, langsam etc. über eine rote ampel fahren darfst.

wenn ich nicht bereit wäre, mit anwalt vor gericht zu ziehen, würd ich es trotzdem keinem empfehlen.

By KJK (194.138.37.34) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 10:52:

Wie wäre es in diesem Falle (Geradeaus-Spur bekommt "grün") mit "Geradeausfahren, an geeigneter Stelle wenden, rechts abbiegen"? Geht wahrscheinlich schneller als die offiziell vorgeschriebene Wartefrist.

By Katz (212.185.253.72) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 14:44:

@KJK

In diesem Fall hast Du recht.

Aber vor einiger Zeit kam ich aus unserer Wohnstraße nicht auf die Bundesstraße rauf (jedenfalls nicht bei grün *gg*). Gleiches Problem, die Kontaktschleife war falsch eingestellt und die Fehlerbehebung dauerte rund 2 Wochen. Jedesmal warten, bis zufällig ein Auto auch raus will, wäre etwas heftig gewesen, umfahren ging nicht (Art Stichstraße). Und nu ???

Darum interessierte mich mal die rechtliche Lage.

By dagegen (217.5.19.25) on Dienstag, den 23. April, 2002 - 17:40:

Ich habe ein Urteil von 5 Minuten in Erinnerung, finde es aber gerade nicht mehr.

By ONROP (213.20.230.98) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 00:03:

@KJK

Also ich bin mal bei Grün geradeaus in dir Kreuzung gefahren und danach links abgebogen. Eine Zivilstreife hat mich kurz darauf rausgewunken und gebracht hats:

DM 136,-
3 Punkte

Begründung:
Die Linksabbiegerspur hatte zum Zeitpunkt meines "Wendens" noch rot........

Also funktioniert dieser Trick nicht.

By farendil (217.225.243.116) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 00:20:

@onrop: ist leider von einem olg bestätigt. wenn du auf der kreuzung die spur wechselst und eine von beiden hatte rot, so ist es rotfahren.

deshalb direkt vor der haltlinie die spur wechseln. das kostet nur ein VG.

By KJK (194.138.37.34) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 08:16:

@ONROP:
Wenn Du meinen Beitrag mal etwas genauer liest, wirst Du feststellen, daß ich geschrieben hatte: "an geeigneter Stelle wenden, rechts abbiegen". Damit hatte ich sicher NICHT gemeint, daß Du noch im Kreuzungsbereich links abbiegen solltest...

By Bluey (80.130.182.16) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 21:57:

@farendil

Also: wenn jemand bei Rotlicht an der Haltlinie steht (Linksabbiegerspur) und unter Beachtung des rückwärtigen Verkehrs sich entspr. nach rechts einordnet (Geradeausspur), um dann geradeaus weiterzufahren, dem würde ich zumindest kein VG abnehmen. Das geschieht viel mehr bei denen, die die Linksabbiegerspur zum Überholen nutzen, z.b. von an der Ampel stehenden Lkws. Allerdings käme hier ggf. auch schon wieder ein Rotlichtverstoß in Betracht und dann statt dem VG eine Anzeige.

By farendil (217.225.244.21) on Donnerstag, den 25. April, 2002 - 23:43:

@bluey: rechtlich kann man ab beginn der duchgezogenen linie zwischen den spuren (statt der gestrichelten) zur kasse gebeten werden, wenn man dann noch wechselt.

was du tust ist die beachtung (oder ausnutzung - das mag interpretationsspielraum sein) deines opportunitätsprinzips.

Allerdings käme hier ggf. auch schon wieder ein Rotlichtverstoß in Betracht
wie gesagt - alles was hinter der haltelinie stattfindet, kann ein solcher sein.

By ONROP (213.20.226.67) on Freitag, den 26. April, 2002 - 02:38:

@ KJK

Sorry, dann habe ich dich falsch verstanden.

By Grobi (80.135.29.17) on Freitag, den 26. April, 2002 - 20:23:

@bluey: Wie sieht es aus, wenn eine Linksabbieger-und eine Geradeausspur, aber nur eine Ampel vorhanden sind und man sich auf die linke Spur stellt, um der Kolonne auf der Geradeausspur ein Schnippchen zu schlagen und doch geradeaus fährt?
Ich mache das bei Treckern u.ä. wenn die VT dahinter nicht überholen wollen...

Grobi

By dagegen (217.5.19.2) on Freitag, den 26. April, 2002 - 23:12:

Das habe ich auch schon gemacht. Wenn in beide Fahrtrichtungen grün ist, dürfte das eigentlich nur dies hier sein:
"Sie folgten an der o.a. Stelle nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). 10,- "

By Bluey (80.130.183.156) on Freitag, den 26. April, 2002 - 23:38:

@Grobi

Schließe mich dagegen an. Habe aber noch einen Zusatz: wenn Du dabei überholst, indem Du auf die Linksabbiegerspur wechselst, auf die Haltlinie zufährst, den Phasenwechsel der Ampel erwischst und an dem anfahrenden Verkehr auf der Geradeausspur vorbei ziehst (und das machen ja nun die meisten!), dann kostet das mal eben 30,- €.
Zum anderen sollte man drauf achten, den entgegenkommenden Verkehr und/oder "Linksabbieger" nicht zu gefährden. Sonst wird's teuerer.

By Grobi (80.135.17.3) on Samstag, den 27. April, 2002 - 03:35:

@bluey: Das niemand gefährdet wird ist klar.
Meist stelle ich mich neben das erste Fahrzeug auf der Geradeausspur und beschleunige dann schneller, wenn es grün wird, um vor dem Fahrzeug wieder reinzuziehen (mache ich auch nur bei LKW und Treckern)...

Grobi


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