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Sonneneinstrahlung läßt keine eindeutige Erkennung des Ampellichts zu

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Sonneneinstrahlung läßt keine eindeutige Erkennung des Ampellichts zu
By Rainer G. (212.201.18.76) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 10:36:

Hallo Verkehrsteilnehmer,

Ich bin zwar nicht geblitzt worden, aber folgender Fall den ich heute morgen erlbt habe:
Ich kam ca. 100 m vor eine Ampel die gelb zeige und dann rot wurde. Es reichte aufgrund der Entfernung nicht mehr "noch schnell durchfahren" - mußte also halten.
Die Sonne strahlte so extrem auf die Ampel ein, daß es nicht zu erkennen war als die Ampel wieder auf grün ging. Ich konnte mich also nur auf den Gegenverkehr verlassen oder warten bis der hinter mir haltende Wagen hupte.

Frage: Was tun in einem solchen Fall wenn es mal ernst wird, wenn man meint es sei grün und es ist in Wirklichkeit noch rot und man wird geblitzt ?
Kann man hier der Behörde glaubhaft versichern daß man durch die Situation der extremen Sonneneinstrahlung getäuscht wurde und somit ein Bußgeld /Fahrverbot verhindern?


Ich meine auch, daß dieses Problem nur bei bestimmten Arten von Filterglasscheiben in den Ampellichtern zustande kommt. Manche sind innen so gerippt, daß man das eigentliche Ampellicht auch bei Sonne noch erkennen kann, andere wiederum sind anders gerippt und erzeugen ein mehr diffuses Ampellicht, diese lassen sich dann auch bei Sonneneinstrahlung schlecht voneinander unterscheiden.

Wer hat ähnliche Erfahrungen schon mal gemacht? Hat jemand deshalb schon mal ein BG-Bescheid bekommen und wenn ja, wie habt Ihr reagiert?


MfG
Rainer G.

By Siemm (195.233.129.13) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 10:43:

Also habe letztens mal von einem Urteil gehört das
jemand bezahlen mußte weil er in eine Kreuzung eingefahren ist da seien Ampel nichts anzeigt und die andere hatten aber grün.
Im Klartext:
Er auf Vorfahrtsberechtigter Straße. Ampel zeigt nix an. Er denkt OK Ampel kaputt. Er hat Vorfahrtschilder. Er reingefahren. Hat gekracht.
Anderer Autofahrer hatte grün was auch stimmte.


Er wird verurteilt weil er hätte austeigen müssen um zu schauen was die andere Ampel anzeigt.


Denke in Deinem Fall mußt Du auch 100% sicherstellen das die Ampel grün ist.

By frosch (217.4.128.30) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 13:11:

Ich meine auch, mal gelesen zu haben, wenn Du Dir nicht sicher bist, darfst Du gar nicht losfahren.
MfG aus SN - frosch

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 13:22:

@Siemm
Dieser Fall kann so unmöglich stimmen! Wenn der Betroffene nicht erkennen konnte, dass die Lichtsignalanlage arbeitet, kann ihm m.E. maximal genau so viel Schuld wie seinem Unfallgegner angelastet werden.

@frosch
"...wenn Du Dir nicht sicher bist, darfst Du gar nicht losfahren." - so isses! Das versteht sich aber auch von selbst, oder?

By frosch (217.4.126.107) on Donnerstag, den 28. März, 2002 - 21:02:

@quincy
Naja, du kennst ja sicher selbst das blöde Gefühl .."isse nu Rot(Grün) oder nich *g* ??"
Allerdings warte ich dann auch lieber auf das Hupen des Hintermannes.

By Grobi (80.135.12.128) on Freitag, den 29. März, 2002 - 20:34:

Er wird verurteilt weil er hätte austeigen müssen um zu schauen was die andere Ampel anzeigt. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Auf der Vorfahrtsstraße kann man nicht erkennen, ob die Ampel kaputt ist oder nicht. In dem Fall halte ich mich an die Verkehrszeichen; dafür kann ich ja nicht belangt werden, genauso wenig wie der bei grün durchfahrende. Im Endeffekt müßte hier die Stadt den Schaden zahlen!

Grobi

By Rainer G. (212.185.249.123) on Samstag, den 30. März, 2002 - 17:34:

"""Er wird verurteilt weil er hätte austeigen müssen um zu schauen was die andere
Ampel anzeigt"""

Ich kann mir das auch nicht so recht vorstellen: Denn in der Zeit wo er aussteigt um die Ampel der von der Seite kommenden Straße einzusehen, kann schon wieder ein Lichtwechsel erfolgen. Zumal es Ampeln gibt, die nur wenige Sekunden grün zeigen.
Mich würde nur mal interessieren, ob ein Richter, der solche abstruse Urteile spricht, so handeln würde.

MfG und frohe blitzfreie O*
Rainer

By traffic (149.225.36.60) on Samstag, den 30. März, 2002 - 20:51:

Nun ja, ein Verkehrsrichter muß halt nur studierter Jurist sein, aber keinen Führerschein besitzen.
In diesem Sinne, staufreie Ostern.

By bjo (217.224.149.104) on Sonntag, den 31. März, 2002 - 11:26:

Also müsste man abends/nachts bei jeder abgeschalteten Ampel aussteigen und gucken ob das für die anderen auch stimmt?

Sehr abstrus...*stirnrunzel*


frohe Ostern!

bjo

By Andi (217.229.121.10) on Donnerstag, den 24. Oktober, 2002 - 01:12:

Wie sieht es denn aus wenn ich aus dem Wagen steige um nachzusehen was die Ampel der anderen Richtung zeigt? Dabei muss ich doch wenigstens die eigene Fahrspur überqueren. Sollte jetzt aber die Fußgängerampel dafür rot sein, dann iss man doch wieder am A*** weil man ein Rotlicht missachtet hat.
Im Übrigen sollten die Deutschen sich mal ein Beispiel an anderen Europäischen Ländern (ich denke da mal an Frankreich) nehmen. Da wird ne rote Ampel nicht so ernst genommen als das man mitten in der Nacht an einer roten Ampel an hält und 2-3 Minuten wartet obwohl man eindeutig sehen kann das aus allen anderen Fahrtrichtungen meilenweit kein Fahrzeug kommt. Einerseits soll der Verkehrsteilnehmer verantwortungsvoll und rücksichtsvoll sein, andererseits wird er durch immer mehr Paragraphen, Vorschriften und Verkehrszeichen dermaßen vom logischen denken entwöhnt so das er zu einer "funktionierenden Maschine" mutiert die auf unvorhergesehene Vorkommnisse mit eigenständigen Entscheidungen garnicht mehr reagieren kann weil er es garnicht gelernt hat. Man muss sich nur mal ansehen was passiert wenn mal eine Ampel die eigentlich immer geht, plötzlich mal ausfällt, das blanke Caos, keiner kommt mehr klar ohne sein geliebtes Rot,Gelb,Grün.

By dagegen (134.147.103.17) on Freitag, den 25. Oktober, 2002 - 16:38:

Tja, die Ampel ist der Fetisch der modernen Gesellschaft


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