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Rotlicht überfahren und Geschwindigkeitsübertretung kombiniert?!

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Rotlicht überfahren und Geschwindigkeitsübertretung kombiniert?!
By CyberDyne (217.80.180.202) on Freitag, den 15. März, 2002 - 14:27:

Tach auch,
ich habe heute einen brief erhalten, welcher mich davon unterrichtet, ich habe um 0,451 sek. ein rotlicht mißachtet und sei dann 14 km/h zu schnell über die kreuzung gebrettert. Klar war ich zu schnell, ich hab ja auf die tube gedrückt, um noch bei gelb rüberzurutschen, dummerweise fehlte mir nur ein wimpernschlag!

Seit wann werden beide vergehen miteinander kombiniert und was droht mir nun an strafe? Wie haben die das überhaupt errechnet, ich sei 14 km zu schnell gefahren, ohne dass die betreffende kreuzung abstandsmarkierungen aufweist?

Dankbar für jeden Hinweis,
Gruß Klaus

By Greatblackbird (172.185.213.135) on Freitag, den 15. März, 2002 - 16:04:

Eine Rotlichtüberwachung mit Geschwindigkeitsmessung ist durchaus üblich. Du fährst nacheinander über mehrere Induktionsschleifen, wodurch zum einen der Blitz auslöst und zum anderen die Geschwindigkeit errechnet wird. Das Vergehen dürfte als Tateinheit gerechnet werden, wobei es für den Geschwindigkeitsverstoß keine Punkte gibt. Die genaue Bußgeldhöhe ist nun Ermessenssache der Behörde. Gewertet wird der höhere Verstoß und dieses Bußgeld wird nochmal angemessen erhöht, jedoch muß der Gesamtbetrag niedriger sein, als beide Verstöße zusammengerechnet. Fahrverbot gibt es erst ab einer Rotzeit von mehr als einer Sekunde oder bei erkennbarer Gefährdung oder Sachbeschädigung.
Einzelbeträge wären: €50,00 und 3 Punkte für das Rotlicht und €25,00 für die Geschwindigkeit ausgehend von Innerorts. Hinzu kommen die Verfahrenskosten von €18,00

Wenn Du schon einschlägige Voreintragungen in Flensburg hast, kann es nochmals zu einer weiteren Erhöhung der Geldbuße kommen.

By farendil (217.235.55.202) on Samstag, den 16. März, 2002 - 01:51:

@gb: und dieses Bußgeld wird nochmal angemessen erhöht, das ist eigentlich nicht die regel. es ist zwar zulässig, jedoch wird es eigentlich bei desen verstößen nicht gemacht....


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