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Irrwitziges Verkehrsleitsystem

RADARFALLE.DE - FORUM: Solidarität macht Stark: Irrwitziges Verkehrsleitsystem
Von KJK am Donnerstag, den 6. Januar, 2000 - 14:44:

Was ich heute morgen auf der A57 erlebt habe, wird vielleicht jeder Programmierer von Verkehrsleitsystemen bestreiten wollen, ich schwöre aber, daß es wahr ist:
Die Bahn ist dort 2-spurig, über den Spuren sind Wechselanzeiger angebracht, die vor Gefahren warnen sowie Ge- und Verbote anzeigen sollen.
Nun begab es sich an einer der Schilderbruecken zwischen Krefeld und Neuss, daß vor stockendem Verkehr gewarnt wurde (Stausymbol). Als Konsequenz daraus wurde auf der linken Spur die Geschwindigkeit auf 60, auf der rechten auf 120 km/h begrenzt!!!!

Anmerkung am Rande: Da die Verkehrsdichte (wie üblich) rechts deutlich geringer war als links, wohnte dieser Anzeige sogar noch eine gewisse (wenngleich nicht gesetzeskonforme) Logik inne ...

Noch 'ne Anmerkung: Der Stau begann dann am Kaarster Kreuz.


Von Michael Heier (Michael) am Freitag, den 7. Januar, 2000 - 14:21:

Wieso nicht gesetzeskonform?
§ 7 Abs. 2 StVO: "Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden."
Jetzt kann man sich natürlich darum streiten, ob die 60-km/h-Differenz zwischen linker und rechter Spur nun angemessen ist oder nicht...

Achja, wo wir schon (in einem anderen Thread) über eigenverantwortliches Handeln im Straßenverkehr diskutieren:
Ende 1996 kam es auf der B27 bei Stuttgart zu einem schweren Verkehrsunfall mit Todesfolge, weil eine unzureichend ausgestattete (fehlende Sensoren) Verkehrsbeeinflussungsanlage für einen Streckenabschnitt über einer Brücke eine Geschwindigkeit von 100 km/h zuließ. Ein Kraftfahrer hat wohl nicht kapiert, daß 100 km/h auf einer Brücke im Winter auch schon zu schnell sein können.
Die Gefahr bei solchen VBAn besteht also darin, daß der Kraftfahrer denkt: "Die Anlage ist ja flexibel, also kann ich mich ruhig auf sie verlassen". Irrtum!


Von Klaus Krimpelbein am Sonntag, den 9. Januar, 2000 - 18:49:

Hallo Michael,
hättest Du weitergelesen, wäre Dir der Abs. 2a des §7 der StVO aufgefallen:
Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
Ich denke 60 km/h Differenz ist nicht unbedingt geringfügig.

Grüße
Klaus


Von KJK am Montag, den 10. Januar, 2000 - 09:01:

Die Grenze wird (ich weiß leider nicht, wo) auf 20km/h festgelegt.


Von Michael Heier (Michael) am Montag, den 10. Januar, 2000 - 10:27:

In folgenden Zeitschriftenaufsätzen zu finden: Bouska DAR 89, 163; Seidenstecher DAR 93, 85


Von Anonym am Freitag, den 14. Januar, 2000 - 22:39:

Hi,

noch ein besseres Verkehrsleitsystem habe ich mal um 3 Uhr Morgens auf der A4 Aachen - Köln erlebt.

1 Wechselanzeiger: Tempo 120
2 Wechselanzeiger: Tempo 80
3 Wechselanzeiger: Tempo 100
4 Wechselanzeiger: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben...

Bemerkung: Die Straße war (wie um diese Uhrzeit auch üblich) leer wie nur was...

Wer kann mir den Sinn erklären? Die Straße war in einwandfreien Zustand, keine Baustelle nix... Waren die etwa in der Leitstelle besoffen? Wollte sich da jemand einen Scherz erlauben?
Irgendwie Komisch...

- Börnie


Von Karsten am Samstag, den 15. Januar, 2000 - 06:47:

@Börnie:

Kann passieren. Da verschiedene Sensoren den Fahrbahnzustand, Wetter usw überwachen, braucht bloß in dem 80er Stück eine Pfütze genau auf dem Feuchtigkeitssensor sein, und schon hast Du dieses Ergebnis.

Karsten


Von Michael Heier (Michael) am Samstag, den 15. Januar, 2000 - 11:21:

Es kommt noch besser:
B27, zwischen Tübingen und Stuttgart, bei Leinfelden-Echterdingen:
VBA zeigt 80 km/h plus Zeichen 101 (Gefahrstelle). Dahinter eine riesige (festinstallierte) Tafel mit der Aufschrift: "Gefahr! Keine Tunnelbeleuchtung!". Der Tunnel ist aber seit Wochen schon wieder hell erleuchtet...

Zu den anderen Vorfällen: Das nennt sich im Polizeijargon "Meßschaltung" und bedeutet, daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit manuell herabgesetzt wird, um "erfolgreiche" Geschwindigkeitsmessungen durchführen zu können.


Von Joachim am Samstag, den 15. Januar, 2000 - 16:53:

@Michael

lassen sich diese Meßschaltungen beweiskräftig belegen?

Falls ja, wäre das nicht ein Ansatz für eine Verfassungsklage (vgl. Dr. jur. Bremer "Geschlossenes, rechtsstaatswidriges System")?

Die Voraussetzungen (rechtswidrige Anordnung und unverhältnismäßige Überwachungstätigkeit des Staates) wären doch dann erfüllt?!?


Von Michael Heier (Michael) am Samstag, den 15. Januar, 2000 - 19:19:

@Joachim:

Indirekt ja - jeder, der im Bereich einer VBA geblitzt wird, müßte eben bei der zuständigen Verkehrsleitzentrale Einsicht in das Signalisierungsprotokoll nehmen. Dort ist festgehalten, ob und welche Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch oder manuell eingestellt wurde.
Liegt der Zeitpunkt des Beginns der Geschwindigkeitsmessung (siehe Meßprotokoll) und den Zeitpunkt der manuellen Umschaltung der VBA relativ eng beisammen, drängt das natürlich den Verdacht auf, daß die manuelle Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit eine solche "Meßschaltung" war.
Der endgültige Beweis, daß dies vorsätzlich geschah, wird wie bei jeder verkehrsrechtlichen Anordnung allerdings schwer zu erbringen sein.


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