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Abzocke, Behördenwillkür, Richtersprüche statt Gerechtigkeit - es reicht!!!

RADARFALLE.DE - FORUM: Solidarität macht Stark: Abzocke, Behördenwillkür, Richtersprüche statt Gerechtigkeit - es reicht!!!
Von
Joachim am Dienstag, den 4. Januar, 2000 - 15:39:

Hi!

Nachdem ich jetzt einige Zeit mit großem Interesse die Beiträge im Forum gelesen habe, möchte (muß) ich jetzt auch 'mal was loswerden!

Zunächst aber ein paar Takte zu mir:

Ich bin 34 Jahre alt und als Kfz.-Sachverständiger vor allem mit den techn. Dingen des Auto- und Motorradfahrens gut, mit den juristischen Dingen allerdings eher mäßig vertraut. Meinen eigenen Fahrstil würde ich mit "kreativ" beschreiben, d. h., ich nutze i. d. R. die Möglichkeiten, die mir Fahrbahn, Fahrzeug, Verkehr und Umgebung bieten im Interesse eines zügigen Verkehrsflusses - mit einem Größtmaß an Rücksichtnahme. Dabei ist mein Verhalten allerdings in den seltensten Fällen gesetzeskonform. Nachts um 3 können es schon mal 200 auf dem Kölner Ring sein (zul. 100) oder Schrittgeschwindigkeit bei Glatteis am Elzer Berg (mind. 60...).

Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:

Beruflich bedingt, aber auch durch eigene Erfahrungen muß ich immer wieder feststellen, daß in gerichtlichen Auseinandersetzungen insbesondere mit den Behörden das Recht mit Füßen getreten wird. Auch wenn meine Erfahrungen sicher nicht repräsentativ sind, so sind meine Beobachtungen hinsichtlich Ihrer Häufung sicher signifikant.

Ein paar Beispiele:

Die Stadtverwaltung läßt ein Fahrzeug abschleppen mit der Begründung, daß Fahrzeug habe von 10 vormittags bis 11 vormittags des Folgetages an einer abgelaufenen Parkuhr gestanden. Dem Hinweis, daß das Fahrzeug (nachweislich) um 13.00 des ersten Tages bewegt wurde, wird im Bußgeldbescheid dadurch Rechnung getragen, daß das Fahrzeug nun von 15.45 an ordnungswidrig geparkt war. Trotz einer (glaubhaften) Zeugenaussage, derzufolge das Fahrzeug abends in der Zeit von 20.00 bis 01.30 bewegt wurde, beruft sich die Verwaltung auf die "identische" Ventilstellung. In der Verhandlung vor dem AG weist der Anwalt des Beschuldigten unter Hinweis auf radarfalle.de nach, daß die Ventilstellung lediglich ein Indiz, und noch dazu ein sehr schwaches ist, ferner bestätigt der Zeuge erneut, daß das Fahrzeug bewegt wurde. Die Richterin verurteilt den Angeklagten mit der Begründung, daß dessen Vortrag ihrer Lebenserfahrung wiederspricht und der Zeuge sich hinsichtlich des Datums geirrt haben könnte - obwohl dieser einen Irrtum ausdrücklich verneinte.

In einer Strafsache (Nötigung) wurde von der Richterin die Antwort des Angeklagten auf die Frage, welches Auto er fährt, mit den Worten "Ach, so. Einen roten Alfa Romeo also..." und (nach Blick zur Staatsanwältin): "dann ist ja alles klar..." kommentiert. Obwohl sich der Anzeigeerstatter selbst an den Vorfall überhaupt nicht mehr erinnern konnte, wurde das Verfahren nur gegen Zahlung eines hohen Bußgeldes eingestellt - der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Nach einem Unfall, den er nicht bemerkte, wurde ein Pkw von seiner Haftpflicht wegen Fahrerflucht in Regreß genommen. Ein Strafverfahren war zuvor gegen ein Bußgeld eigestellt worden. Der Pkw-Fahrer klagte daraufhin gegen seine Haftpflicht und verstieg sich (wie auch drei zu seinen Gunsten aussagende Zeugen) nach einem Disput mit dem Richter zu der Aussage "Es hat keinen Unfall gegeben, also hab' ich auch keine Fahrerflucht begangen". Tatsächlich hatte es aber einen Unfall gegeben - er hatte ihn nur nicht bemerkt. Deshalb erhob der Staatsanwalt gegen den Pkw-Fahrer und seine 3 Zeugen Anklage wegen Falschaussage vor Gericht - alle 4 wurden erstinstanzlich zu je 2000 DM und 6 Mon. Bewährung verurteilt. Vor der Berufung wurde durch Sachverständigengutachten sowohl theoretisch wie auch im Fahrversuch zweifelsfrei nachgewiesen, daß weder der Pkw-Fahrer noch die Zeugen den Unfall wahrnehmen konnten. In der Berufungsverhandlung wurden die Angeklagten vom Richter mit den worten begrüßt: "Das Gericht wird ein Geständnis bei der Strafzumessung wohlwollend berücksichtigen. Ich weise auch darauf hin, daß das Strafrecht die Möglichkeit bietet, die Bewährung in der Berufung in eine Haftstrafe umzuwandeln." Auf Anraten der Anwälte logen die 4 angeklagten daraufhin was vor: "Ja, ich hab' den Unfall bemerkt" (Konnten sie gar nicht!!!). Urteil: 500 DM und 3 Monate Bewährung...

Nach einem Überholmanöver (VOR Beginn des Ü-Verbotes) wurde ein Pkw-Fahrer ca. 10 Minuten später von einer Motorradstreife angehalten. Vorwurf: Überholen im Ü-Verbot. Auf den Hinweis der Beifahrerin, der Überholvorgang sei bereits VOR dem Ü-Verbot abgeschlossen gewesen, kam die Antwort "Dann haben sie an einer unübersichtlichen Stelle überholt!" - ca. 1km gerade Strecke sind also "unübersichtlich"! -- Bußgeldbescheid, Einspruch, Verhandlung. Der Richter begrüßt den Polizisten mit Handschlag, Small-talk über die Familie. In der Verhandlung das Gefühl, kein Bein auf den Boden zu kriegen; nach der Verhandlung, allein mit dem Richter: "Eigentlich hätten wir garnicht verhandeln müssen: Erstens kann ich Sachverständige sowieso nicht leiden, und zweitens glaube ich lieber meinem Nachbarn..."

Die Liste könnte ich fast beliebig verlängern. Auffällig sind immer wieder Aussagen wie
- "Das widerspricht MEINER Lebenserfahrung": Was maßen sich Richter da eigentlich an??? Extrembeispiel: MEINE Lebenserfahrung sagt, alle Juden (so war das doch anno 33) sind schlecht - also verurteile ich alle?!? Wehret den Anfängen!!!
- "Welchen Grund sollten Polizisten/Politessen haben, etwas falsches auszusagen?" Gibt es keine Korruption (Herr Kohl lehrt uns da gerade etwas anderes), gibt es keine Provisionen von Abschleppunternehmen, gibt es keine "Wettbewerbe" wie z. B. "wer macht die meisten Tickets?", kann es nicht sein, daß da einfach jemand einen schlechten Tag hatte und ein Ventil suchte? - Bei Bedarf fallen mir sicher noch mehr Gründe ein!
- "Der Beamte ist aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung in der Lage, festzustellen, daß..." hmm, der unfehlbare Mensch ist also ein Beamter. Irrtümer sind grundsätzlich ausgeschlossen. Irgendwie kann ich das nicht glauben. Ich vermag auch nicht nachzuvollziehen, daß
- ein Polizist mit bloßem Auge präzise Geschwindigkeitsmessungen durchführen kann (Im Versuch mit Polizisten gezeigt: 50 km/h im 2. Gang -> Schätzwert 70; im 5. Gang -> Schätzwert 30 ...)
- bei einer Ampelüberwachung permanent die volle Konzentration vorhanden ist, auch Blickzuwendungszeiten werden vernachlässigt: Polizist sieht Pkw auf Ampel zufahren und achtet auf das überfahren der Haltelinie. DANACH erst blickt er bewußt auf die Ampel - die kann dann schon rot zeigen, obwohl der Pkw noch bei gelb fuhr - Dinge wie Parallaxe oder Entfernung noch nicht berücksichtigt...
- es möglich ist, aus mehr als 300 m Entfernung zu beurteilen, ob ein überholvorgang vor oder nach Beginn es Ü-Verbotes abgeschlossen wurde
- Polizisten geeignet und berechtigt sind, nach einem Unfall eine juristische Bewertung im Sinne einer Schuldzuweisung durch Vergabe der Ordnungsnummer 01 vorzunehmen

Dennoch wird von unseren Richtern all dies kritiklos unterstellt!

Irgendwie kann das alles nicht richtig sein. Ich suche daher nach Möglichkeiten, hier wirksam gegenzusteuern. Wer hat ähnliche (nachprüfbare) Erfahrungen gemacht? Wer kann gesicherte Hinweise auf Korruption liefern (ehemalige Mitarbeiter von Behörden, Abschleppdiensten etc. sind hier gefragt)? Wer hat Interesse, Widerstand gegen Behördenwillkür u. ä. zu leisten und sich ggfs. entsprechend zu organisieren? Wer ist nicht mehr bereit, sich zu Ärgern, ohne etwas zu ändern?


Zum Abschluß noch zwei Fragen an die Juristen:

Nach einem Urteil des OLG Hamm ( 4 Ss OWi 365/98 ) reicht die Zusendung eines Anhörungsbogens zur Unterbrechung der Verjährungsfrist NICHT aus - ist dieses Urteil so zu verstehen, daß eine OWi trotz Zusendung des Anhörungsbogens an den Fahrer (= Halter) nach 3 Monaten verjährt? Hat jemand den vollen Text?

Im Juli 98 hat das LG Frankfurt entschieden, daß die Bußgeldstelle bei Parkverstößen nicht automatisch aus der Haltereigenschaft auf die Fahrereigenschaft schließen darf und lediglich die Verfahrenskosten, nicht aber das Bußgeld auf den Halter abwälzen dürfen. Die Verwaltungskosten (i. d. R. 36 DM) sind oft niedriger als das Bußgeld...
Wer hat nähere Informatioen hierzu? Inwieweit ist dieses Urteil auf andere LG-Bezirke übertragbar?

So, das war's für heute

Grüße an alle


Joachim


PS: Frohes Neues Jahr!!!!

pers. Nachricht an: ar33@gmx.de


Von Gregor am Dienstag, den 4. Januar, 2000 - 17:05:

Das Problem ist immer, dass man denen nichts nachweisen kann weil man gar nicht erst beachtet wird - denn einem cop wird immer mehr geglaubt als einem angeklagten so dass es selten überhaupt dazu kommt dass sich mal eine übergeordnete stelle über beschwerden über polizisten ernsthaft gedanken macht.

als normaler bürger weiß ich z.b. nicht wo ich mein recht kriegen kann wenn ich ganz genau weiß (und einen zeugen habe) dass der bulle lügt. vor gericht ist dass ja in der von dir beschriebenen art und weise mehr eine schnellabfertigung und zwar nicht nach dem gesetzbuch sondern nach dem gutdünken eines richters. also findet man sein recht nicht vor gericht. um dem cop dann irgendwieanders zu zeigen dass er sich nicht alles erlauben kann (quasi kein blaulichtgott ist) müßte man sich doch auch irgendwie beschweren können. und ich denke wenn sich so überhaupt mal jemand damit befaßt stehen die chancen nicht so schlecht.

bisher werden bullen ja bloß von ihrem hohen roß runtergeholt wenn mal wieder ein paar ausländer mit blauen flecken aus der wache gerettet werden müssen (war es in HH?) und sich so nichts mehr vertuschen lässt.

in deutschland überwiegt wohl immer noch die idee der unfehlbarkeit der behörden obwohl dass letzten gerüchten zufolge auch menschen im weitesten sinne sein sollen.

was anderes: worauf baut eigentlich die fantasie dass das wort eines bullen mehr wert ist als dass von fahrer und beifahrer (ich meine jetzt außer zweifelhaften connections zw. exekutive und judikative)


Von Joachim am Dienstag, den 4. Januar, 2000 - 17:26:

> das wort eines Bullen mehr wert ist...

Hmm, das ist eigentlich ganz einfach:
als Angeklagter darfst Du vor Gericht lügen (weil du Dich nicht selbst belasten must) Daraus ziehen (fast) alle Richter den (falschen) Schluß: "weil du lügen darfst, tust Du es auch", außerdem wird (fälschlicherweise) unterstellt, daß ein Beamter "ja nix davon hat, wenn er die Unwahrheit sagt".

Hier gibt's 3 Möglichkeiten:
1. er sagt die Wahrheit (objektiv, sehr selten)
2. er sagt das, was er für die Wahrheit hält (subjektiv, sehr häufig und nicht zu verurteilen, da menschlich)
3. weil er dadurch (wirtschaftlichen) Vorteil hat (scheinbar immer öfter)


>"Beschwerdestelle"
Da fällt mir nur die Dienstaufsichtsbeschwerde ein, die aner i. d. R. völlig nutzlos ist - es sei denn, sie häuft sich bei bestimmten Beamten und/oder Dienststellen

und genau da könnte man einen (von mehreren möglichen) Hebeln ansetzen:
EINE Beschwerde verläuft im Sande - HUNDERTE sind (vor allem wenn die Presse davon erfährt) nicht zu übersehen:

Vorschlag: Zentrale (z. B. im Internet) "sammelt" möglichst viele Beschwerden in einer Datenbank, überprüft auf Abhängigkeiten/Querverbindungen und signifikante Häufungen bei bestimmten Beamten/Dienststellen, und reicht diese gebündelten Beschwerden bei gleichzeitiger Information der örtlichen Medien bei der zuständigen Behörde ein

Als Einzelkämpfer ist jeder von uns entrechtet und machtlos - aber nach dem Wesen der Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volke aus - wir sollten uns zusammenschließen und unsere Gewalt nutzen!!!


Von Michael Heier (Michael) am Dienstag, den 4. Januar, 2000 - 21:44:

Joachim, zunächst einmal danke für die umfangreichen Ausführungen. Aus meinen eigenen Erfahrungen und meiner Anwesenheit in zahlreichen Gerichtsverhandlungen als Zuhörer kann ich solche Vorkommnisse leider nur bestätigen; mir kocht auch jedesmal die Galle hoch.

Aber nun zu den beiden Fragen bzgl. der Urteile:
1.) Hier mal den Leitsatz des Urteils des OLG Hamm (Quelle: juris):
(*** Entscheidung noch nicht dokumentarisch bearbeitet ***)
Gericht: OLG HAMM 4. Senat für Bußgeldsachen
Datum: 7. April 1998
Az: 4 Ss OWi 365/98

Leitsatz

Die Anordnung der Bußgeldbehörde, dem anhand des Kennzeichens ermittelten Halter eines Kfz einen "Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen" zu übersenden, nach dessen Inhalt der Adressat nicht eindeutig als der Beschuldigte erkennbar ist, unterbricht die Verfolgungsverjährung nicht.

Fundstelle
NZV 1998, 340-341 (LT)

In anderen Worten: Der Anhörungsbogen an den FahrzeugHalter allein unterbricht die Verjährung so ohne weiteres nicht; hiermit wird im übrigen auch die ältere Rechtsprechung bestätigt.

2.) Das Urteil des LG Frankfurt ist im Prinzip auf ganz Deutschland anwendbar, da es sich auf den von den Behörden weitgehend unbeachteten § 25a StVG stützt, der ja bundesweit gilt.
Diesen Paragraphen gibt es schon seit über 13 Jahren, und die Tatsache, daß da sogar noch vor einem Landgericht verhandelt werden muß, zeigt, daß hier mal wieder eine Behörde nicht ins Gesetzbuch geschaut hat.
Nähere detaillierte Infos dazu habe ich auf der Info-Seite über die Kostentragungspflicht des Halters veröffentlicht.


Von HarryB am Mittwoch, den 5. Januar, 2000 - 11:23:

sehr interessant, joachim, die ausfuehrungen. und die von dir geschilderten faelle sollten wirklich nicht so hingenommen werden. ich bin auch dafuer, dass dem uneingeschranekten glauben der richter an die wahrheitsliebe der beamten etwas entgegengesetzt werden sollte, genauso dem missbrauch der "macht" der beamten.

wovor ich aber ausdruecklich warne, ist den eindruck zu erwecken, dass dies in allen faellen der verkehrsueberwachung so ist. und genau diese meinung scheint hier vorzuherrschen, dass alles, was mit ueberwachung der einhaltung von regeln zu tun hat, reinste willkuer ist. DEM IST NICHT SO !!


Von Joachim am Mittwoch, den 5. Januar, 2000 - 12:27:

Tja Harry,

nach einer Gesamtfahrleistung von ca. 2,5 mio km muß ich dich enttäuschen:
ca. 80% aller Geschwindigkeitskontrollen dienen NICHT der Verkehrssicherheit, sondern der staatlichen Einnahmenmaximierung. Wenn Du Einblick in die entsprechenden Verwaltungsgremien hättest, würdest Du nicht mehr so blauäugig durch die Gegend laufen!
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gibt es wirklich nur 1 brauchbares Mittel:
Eine vernünftige, umfangreiche FAHRAUSBILDUNG

Es ist ein Witz, daß eine Friseuse z. B. 2 Jahre lernen muß, und ein Fahranfänger nach 12! Stunden! Autofahren darf - ein Taxifahrer muß nur 3 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sein und seine Ortskenntnisse nachweisen, um seinen Beruf auszuüben!

Was wir haben, ist eine Reglementierung, die den Autofahrer aufgrund ihrer Quantität (scheinbar) von seiner VERPFLICHTUNG ZUM SELBSTÄNDIGEN DENKELN UND HANDELN ENTBINDET!

Was wir brauchen, ist eine Reglementierung, die dem Autofahrer SELBSTÄNDIGES DENKEN UND HANDELN ERMÖGLICHT und so die EIGENVERANTWORTLICHKEIT fördert.

Da ich Deine bisherigen Beiträge größtenteils gelesen habe, kenne ich Deine Einstellung und muß Dir leider sagen, Daß ich sie für falsch halte:

Ein Autofahrer handelt durchaus verantwortungsbewußt, wenn er seine Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anpaßt - daß KÖNNEN durchaus auch 140 innerorts sein, oder 7 km/h außerorts im Bereich eines Seniorenwohnheims ("erlaubt" wären da 100km/h). Fahr' doch mal verschiedene Ausflugsgebiete im grünen ab: Da sind auf der Landstraße 100 Sachen erlaubt, obwohl da Familíen mit kleinen Kindern unterwegs sind - zu Fuß! DA steht keiner mit der Blitze! Aber sonntagabends um 23.00, auf der 3 spurigen Rtg. Gewerbegebiet - da steht man dann in der 30er Zone (KEIN Witz!)

Ich halte es für sinnvoller in dem Ausflugsgebiet mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren (obwohl ich 100 DARF) und im Gewerbegebiet dann eben auch mal 120 (obwohl ich nur 30 DARF). Wenn Alle nur das täten, was sie dürfen, daß aber dann IMMER - wir hätten wesentlich mehr Verkehrsopfer zu beklagen!

Worum es also geht, ist den Sinn für die eigene Verantwortung zu schärfen und nicht als durch Reglementierung ferngesteuerter, "gesetzeskonformer" Roboter zu agieren, der (rücksichtslos) seiner "Programmierung" folgt - übrigens einer der Gründe aus denen ich "Erungenschaften" wie Autopilot, Bremsassistent, automatische Pkw-Leistsysteme und automatische Abstandhalter ablehne: All diese Dinge entbinden den Autofahrer (wenn auch nur scheinbar) von seiner Verantwortung!

Hierzu speziell für Dich ein Beispiel aus Bayern:

In einem ländlichen Gebiet kannte man bis dato bei Kreuzungen nur das einfache, leicht verständliche Regelsystem "LZA" (Lichtzeichenanlage, auch "Ampel")und das zugehörige Regelwerk (Rot=Halten, Grün=Fahren) war den meisten Autofahrern geläufig. Leider sorgte das Verkehrsaufkommen häufig für Staus und die - an sich einfache Zusatzregel "Bei Verkehrsstockung trotz Grün NICHT in die Kreuzung einfahren" - sorgte für Verwirrung: Wie jetzt ?!? Grün=Fahren, Stau=Halten?!? Hmmm, also fahr ich erstmal - und dann halt ich wieder... wieso ist der mir jetzt hinten drauf gefahren?!?

Dann wurde an eben dieser Kreuzung ein Kreisverkehr eingeführt - und das Chaos war perfekt! Erst intensive Aufklärung durch die örtliche Presse und (echt wahr!!!!) eine "Übungsstunde mit dem trachtenverein Grün-Weiß" führte den Kreisverkehr seiner Bestimmung zu.

Mein lieber Harry! Ist es wirklich das, was Du willst?!? den völlig verblödeten Autofahrer, der zu keiner eigenen Entscheidung mehr fähig ist, weil es ja ausreicht "sich an die regeln zu halten"?

Noch mal zur abzocke: Lt. BGH hat ein Autofahrer sich den Anordnungen durch Beschilderungen zu unterwerfen - egal, wie unsinnig (oder gefährlich) diese sind. Das sagt ja wohl alles!


Von Gregor am Mittwoch, den 5. Januar, 2000 - 14:59:

Prinzipiell ist dass so eine sache mit statistiken: wir können uns eigentlich stundenlang irgendwelche statistiken an den kopf werfen die quasi alles und nichts sagen - daher halte ich auch die feststellung mit den 80% für eher provokant gemeint. aber harry wie du selber sagst ist lediglich "nicht alles" was mit verkehrsüberwachung zu tun hat reine willkür. will heißen: es gibt (auch ohne mich jetzt in deine aussage zu verbeissen) genug fälle wo es dokumentiert ist dass da mehr als nur willkür am start war - nämlich auch kungelei unter den behörden. der punkt ist nun aber: als gewählte vertreter unseres willens ( (c) by roger ) dürften die sich nicht ein so eine geschichte erlauben ohne ungestraft davon zu kommen. denn es ist ja in den seltensten fällen wille des "volkes" dass recht(?) gesprochen wird indem sich die untereinander ersönlich bekannten zeugen, richter und staatsanwälte sich den ball zuspielen mit dem ziel ihre existenzgrundlage durch noch höhere strafmaße zu sichern. damit fehlt ihnen womöglich der gesamtüberblick dass sie damit mehr an dem ast sägen auf dem sie sitzen als mit rechtssprechung aber fakt ist dass zumindesten bei den kleinen gerichtsterminen (wie z.b. verkehrssachen) einiges im argen liegt. den hier gehörten bestechungsgelder und persönliche connections bisher noch nicht so standardmäßig zum rechtssystem wie in anderen ländern und ich denke genau dass ist in gefahr durch die staatlich verordnete allmacht eines auf denselben staat vereidigten _menschen_.

ich denke dass war noch nie ziel des wählers vom einem (sagen wir mal) kartell von beamten abgezockt zu werden. natürlich muß man als mündiger wähler auch den gesamtzusammenhang sehen - will heißen was diese show uns bringt aber da muß ich im gegensatz zur verkehrsüberwachung an sich zur durchführung derselben sagen dass es da keinen positiven effekt dieser mauschelei gibt. mündige wähler (oder staatsauftragsgeber) müssten sich also wehren aber ich deutschland war das mit widerspruch oder revolution schon immer so eine sache. bis sich da mal jemand entschließen kann etwas zu unternehmen dauert dass eine weile und scheitert dann an der durchführung.

harry: du dürftest ja wahrscheinlich dass leninzitat mit dem bahnsteig und der revolution kennen.

fest steht die obrigkeitsgläubigkeit verhindert dass sich hier jemand wehrt.

in diesem sinne

Gregor


Von Joachim am Donnerstag, den 6. Januar, 2000 - 00:25:

@ Gregor

Kann Dir nur zustimmen!

Ich hab' die Hoffnung, daß sich irgendwann ein paar Leute aufraffen, etwas zu tun - ich wäre durchaus bereit (im Rahmen meiner Möglichkeiten) Zeit, Geld und Wissen zu investieren...


Von HarryB am Donnerstag, den 6. Januar, 2000 - 02:27:

es ist ja nichts dagegen einzuwenden, gegen missstaende vorzugehen, solange es sich im demokratischen rahmen bewegt. dazu sind die grundlagen geschaffen, und wenn ihr euch mal umschaut, werdet ihr feststellen, dass ihr in einer der besten demokratien lebt, die diese welt zu bieten hat.

wie roger schon so schoen sagte, regeln sind dazu da, das zusammenleben einer gesellschaft zu ordnen. das nicht alle dieser regeln allen gefallen, liegt doch klar auf der hand. nur muessen sich halt ab und an minoritaeten den majoritaeten unterordnen.

sicher, joachim, verantwortliches handeln vom autofahrer ist gefragt, und dein zitiertes beispiel mit der 30er zone richtung gewerbegebiet am sonntagabend ist auch zutreffend. aber es ist immer wieder dieses beispiel, das angebgracht wird, meine frage dazu: wieviele von diesen gegenden gibt es eigentlich ? ich habe sechs jahre in bayern am rande eines gewerbegebietes gewohnt, in einer strasse, die auf tempo 30 reduziert war. in dieser gegend wohnten viele familien mit kindern, hinter dem gewerbegebiet ist ein wunderschoener badesee, der von den anwohnern im sommer reichlich genutzt wurde. demzufolge fuhren sie zu tausenden durch diese strasse, morgens und abends war dauerstau angesagt, wobei das ueberschreiten des limits logischerweise unmoeglich ist. aber zu anderen zeiten wurde dort regelmaessig mit erhoehtem tempo gefahren, wobei 50 noch langsam waren. und in diesen ganzen sechs jahren habe ich dort 2mal einen blitzer gesehen, obwohl dort eine haeufigere ueberwachung mehr als angebracht waren.

140 innerorts sind verantwortungsbewusst ???? sorry, joachim, aber diese aussage zerrt an deiner reputation. es kann immer ein schwaecherer verkehrsteilnehmer auftauchen, der sich schlicht und einfach darauf verlaesst, dass der andere sich wenigstens halbwegs an das vorgegebene limit haelt. beispiel berlin, nachts um halb zwei: fuenf junge menschen fahren mit einem mercedes auf einer menschen- und verkehrsleeren dreispurigen hauptstrasse mit tempo 140, von rechts kommt ein loeschzug der feuerwehr mit sonderrechten, die ampel schaltet auf gruen fuer den loeschzug (!), der mercedes trifft das lf auf hoehe der vorderachse. durch die wucht des aufpralls dreht sich das 13 tonnen schwere lhf um 360 grad, faellt zur seite, begraebt zwei feuerwehrleute unter sich, die, neben den fuenf jungen menschen, beide sterben. kannst du dir vorstellen, was in den familien der beiden feuerwehrmaenner vorgeht ???
verantwortungsbewusst handeln ist ja sehr schoen, jeder behauptet von sich es zu tun, aber die fakten sprechen eine andere sprache !
es ist einfach hirnrissig - meines erachtens - sich auf das verantwortungsbewusste handeln aller verkehrsteilnehmer zu verlassen, und dann die kontrollen zu reduzieren. schau dir doch nur mal das parkverhalten vieler autofahrer in den staedten an, von ruecksichtnahme auf fussgaenger ist da rein gar nichts zu spueren.
und auch wenn da nur einige wenige sein moegen, die sich im verkehr nicht verantwortungsbewusst verhalten, muessen kontrollen stattfinden, und wenn es nur darum geht zu zeigen, dass nicht jeder so fahren kann wie er will. die verkehrsdichte laesst es einfach nicht mehr zu, es gibt halt auch andere teilnehmer am system verkehr als autofahrer.


Von Joachim am Donnerstag, den 6. Januar, 2000 - 02:53:

Zu 140 innerorts:

wo, bitteschön, soll denn der "schwächere" nachts um 3, auf der Kreuzungs- und einmündungsfreien, 4-spurigen, beleuchteten und auf 50 km/h (tagsüber sicher sinnvoll) reglementierten Straße denn herkommen????

Ich habe ganz bewußt "KÖNNEN" geschrieben - wer lesen kann, ist klar im Vorteil, wer nicht sollte zumindest jemanden kennen, der's kann ;-)

Was das Verantwortungsbewußtsein betrifft, hast du teilweise recht. Du mußt aber auch sehen, daß die derzeitigen Verhältnnisse auf einem Evolutionsprozeß beruhen - und wir sehen das derzeitige Ergebnis dieses Prozesses. Statt spätestens mit Beginn der Massenmotorisierung das Verantwortungsbewußtsein des Autofahrers über Generationen hinweg zu fördern und weiterzuentwickeln, wurde zunächst einfach weggesehen, danach wild reglementiert bis hin zur Entmündigung (s. Rogers Aussage zum Löwitsch-Brief) und schließlich die Einnahmequelle Verkehrssünder entdeckt - und gefördert! Von jemandem, der in einer Gesellschaft lebt, die nie gelernt hat, eigenverantwortlich z. B. autozufahren, kann man natürlich auch auch kein Verantwortungsbewußtsein in diesem Bereich erwarten. Die frage ist, ob schärfere Gesetze, mehr Kontrollen und höhere Strafen a) aus der richtigen Motivation heraus entstehen und b) der richtige Weg sind.


Von HarryB am Freitag, den 7. Januar, 2000 - 07:05:

da gibt es tausende beispiel, wo der schwaechere herkommen koennte. du als sachverstaendiger fuer kfz kennst dich mit sicherheit in sachen technik, unfallhergangsforschung und solchen sachen bestens aus, ich als ing. fuer technisches risk management mit den unwaegbarkeiten, die zu unfaellen und ereignissen fuehren.

generell gesehen hast du recht mit deinen aussagen in sachen verantwortungsbewusster umgang mit dem automobil, doch sieh dich um ueberall in der welt: es ist eine utopie und von daher muss der verkehr ueberwacht und kontrolliert werden. ob die einbringung schaerferer gesetze sinn macht, sei dahin gestellt. schau dir die usa an, dort ist seit bestehen der besitz von waffen erlaubt, und was daraus geworden ist, kann man taeglich in den nachrichten lesen...


Von anonym V am Freitag, den 7. Januar, 2000 - 07:46:

"ing. fuer technisches risk management". tolle umschreibung fuer einen unnoetigen studiengang. umfasst wohl als hauptgebiete:

- wie kann ich den leuten am besten klarmachen, dass sie sich gaengeln lassen muessen. darin versagst du aber taeglich hier im forum.

- wie mache ich den leuten am besten klar, dass sie sich gegen ein unvermeidbares risiko am besten mit einer sauteuren versicherung schuetzen koennen. vermutlich gehst du da aber nicht selbst von tuer zu tuer, sondern bildest nur die druecker aus. schade, ich wuerde dir gerne mal die tuer vor der nase zuknallen, wie ich es mit jedem unangemeldeten vertreter mache.


Von HarryB am Freitag, den 7. Januar, 2000 - 10:20:

tja, nummer 5, da sieht man mal deutlich, dass man nicht mitreden sollte bei sachen, von denen man nichts versteht. wenn du mal 5 sekunden zeit hast, kannst du ja hier alles, was du so ueber versicherungen weisst, erzaehlen...


Von Joachim am Freitag, den 7. Januar, 2000 - 12:54:

Harry, Harry, ich mach' mir große Sorgen um Dich:

LESEN kannst Du immer noch nicht, sonst wüßtest Du, daß in meinem Beispiel "der Schwächere"

1. gar nicht da ist, weil die BAB leer ist
2. keine Möglichkeit hat, in meinen Einflußbereich zu gelangen, da es an Auffahrten mangelt (es sei denn, Du mit Deinem Jeep fährst unter Regelverstoß außerhalb der Zufahrten auf die BAB)

Dazu gleich eine Anmerkung: Wer in Deutschland für seine täglichen Fahrten einen Geländewagen nutzt, sollte sich aus jeder Diskussion über Verkehrssicherheit heraushalten...

Zum Thema Waffen:

Hier sind Waffen generell verboten - dennoch gibt's immer wieder Leute, die auch hier rumballern - genau wie in Amiland. Das Argument greift nicht!


Von HarryB am Samstag, den 8. Januar, 2000 - 05:13:

joachim, du drehst dir die argumente auch immer so hin, wie du sie gerade brauchst, oder ? wir, das heisst sowohl du als auch ich, sprachen ueber 140 km/h innerorts !!!
begruende doch mal, warum der fahrer eines jeeps cherokee - den ich uebrigens schon lange nicht mehr fahre - sich aus der diskussion um verkehrssicherheit heraushalten sollte.
das argument mit den waffen greift insofern, dass im amiland die nra auch immer argumentiert, dass die besitzer der waffen umsichtig und verantwortungsbewusst mit den waffen umgeht.


Von Joachim am Samstag, den 8. Januar, 2000 - 09:41:

Upppssss, freudsche Fehlleistung; hatte in nem anderen Zusammenhang mit ner BAB zu tun - sorry.

Dennoch bleibe ich dabei: Ersetze die BAB durch eine 4-spurig ausgebaute, kreuzungs- und einmündungsfreie Straße innerorts, und mein Fehler ist korrigiert.
Harry, entweder diskutieren wir hier vernünftig oder gar nicht! Ich hab's nicht nötig, mir "Argumente hinzudrehen" - DU kannst offensichtlich nicht lesen, den genau um diese Situation ging es! Ich sprach davon, daß es durchaus Situationen gibt, in denen man 140 innerorts fahren KANN, ohne deswegen verantwortungslos zu sein; lies Dir meine Postings nochmal durch, aber schalte dabei das Gehirn ein!
Jeep: Sieh dir die einschlägigen Crash-tests an, oder, besser noch, schau Dir nach Real-Unfällen an, was aus denen wird, die das Pech hatten, mit einem solchen Eisenklotz zusammenzustoßen! Der Begriff "Partnersicherheit" ist Dir wohl völlig unbekannt-oder? Ich bin der Meinung, wer ein solches Fahrzeug ohne Not im Straßenverkehr bewegt, handelt im Höchstmaße unsozial, rücksichtslos, menschenverachtend und verantwortungslos. Bezeichnenderweise wird von Fahrern solcher Fahrzeuge immer wieder das Argument gebracht, SIE würden sich darin SICHERER fühlen - wie sich der Kleinwagenfahrer fühlt, 2,5 Tonnen Stahl mit 120 auf sich zukommen sieht, interessiert offensichtlich nicht.

Waffen: Geh' doch mal auf meine Argumente EIN! Dazu, daß trotz Waffenverbot auch in D-Land die Kids auf ihre Lehrer ballern sagst Du nichts!


Von HarryB am Sonntag, den 9. Januar, 2000 - 06:35:

natuerlich KANN man auf der von dir beschriebenen strasse 140 fahren, nichtsdestoweniger hast du dann immer mit der wahrscheinlichkeit zu rechnen, dass dir ein schwaecherer in den weg kommt. und wenn es dann so weit ist, finde mal den richter, der dir bescheinigt, dass du verantwortungsvoll gefahren bist.....
mal zum jeep: du hast durchaus recht, dass man damit ein gefaehrt bewegt, das im falle eines unfalles dem gegner wenig chancen laesst. aber deine meinung zu leuten, die ein solches fahrzeug fahren, kann ich bei weitem nicht teilen. man sitzt in diesem fahrzeug hoeher als die meisten anderen und kann deshalb weit voraus schauen, und ich kenne niemanden, der mit einem jeep rast. das ist wie mit den harley fahrern unter den motorraedern, damit gleitet man auch gemaechlich dahin.... wie stehst du denn z.b. zum mercedes s-klasse, der gewichtsmaessig auch nicht weit hinter dem jeep liegt und obendrein noch viel schneller bewegt werden kann ????
um es mal klar zu machen (nochmal): jeder kann meinetwegen ueberall so schnell fahren, wie er will, trotzdem sind die regeln fuer alle da, und wenn er bei der uebertretung erwischt wird, dann muss er halt auch dafuer gerade stehen. auch ich kann abzockerei nicht ab und finde es gut, wenn man sich dagegen wehrt. aber deswegen nun jede geschwindigkeitsbegrenzung und jede ueberwachungsmassnahme als abzocke zu bezeichnen ist schlicht und einfach falsch. die hier immer wieder angefuehrten argumente mit der 30er zone im gewerbegebiet und was sonst noch, sind doch einzelfaelle, die pauschalisiert werden.


Von Gregor am Sonntag, den 9. Januar, 2000 - 12:41:

ja und jeder "einzelfall" ist ein einzelfall zuviel. denn nach dem ermessen der hier schreibenden sind einfach zuviel einzelfälle vorgefallen.


Von Joachim am Sonntag, den 9. Januar, 2000 - 18:27:

@Harry

zu 140:
ich schreib' jetzt mal extra langsam...
Per Definition war die Situation folgende: innerorts (also 50), 4-spurig, KEIN Verkehr, KEINE Zu- oder Abfahrten, KEINE Parkplätze -- 'mal im Ernst: Wo soll denn da einer herkommen?!? Wenn doch einer kommt, kann das ja wohl nur HarryB sein, der mit seinem Jeep mal wieder über'n Acker gegurkt ist...

zu Jeep:
d. h. also mit anderen Worten: Weil Du mehr siehst und entsprechend vorausschauender fahren kannst, wird das Gefahrenpotential Deines Autos gegenüber Anderen aufgehoben, also ist es legitim, die Gefährlichkeit Deines Autos durch mehr "Überblick" zu kompensieren - BINGO! Das ist von meiner Argumentation ja gar nicht mehr sooo weit entfernt: Wenn ich eigenverantwortlich agiere (und dazu gehört auch und vor allem, sich das Gefahrenpotential seines Handelns bewußt zu machen) wird hierdurch (gegenüber einem kritiklosen "Befehlsempfänger") die evtl. Regelverletzung kompensiert bzw. durch das bewußte Erkennen des Gefahrenpotential trotz Regelverletzung minimiert!
Zur "defensiveren Fahrweise": gestern morgen, BAB 57 Rtg. Köln, zul. 100km/h, mäßiger Verkehr, ich selbst mit ca. 160 und 150m Abstand zum Vordermann, als innerhalb weniger Sekunden ein Cherokee formatfüllend unter Benutzung sämtlicher Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen formatfüllend im Heckfenster auftaucht und sich eingehend für den Inhalt meines Kofferraumes interessiert...
S-Klasse: ebenso unsicher für andere wie Geländewagen, normalerweise müßten die behandelt werden wie Lkw...
Abzocke:
Ich behaupte nicht, daß alle Kontrollen (nur) der Abzocke dienen, aber aus meinen eigenen Erfahrungen, die ich in entsprechenden Gremien gesammelt habe, WEIß ich, daß es auf den größten Teil zutrifft. Im übrigen wehre ich mich gegen eine im Vergleich zu anderen Bereichen des Strafrechts gegen eine Kriminalisierung des Autofahrers. Nur weil jemand ohne andere zu behindern oder zu gefährden die Regeln verletzt hat Existenzen aufs Spiel zu setzen, während echte Kapitalverbrechen nur mit vergleichsweise lächerlichen Strafen geahndet werden, kann nicht richtig sein. Ohne auf Bild-Niveau abrutschen zu wollen: Jeder Kinderschänder hat vor Gericht mehr Hilfe und Beistand (z. B. psych. Gutachten, Würdigung der Gesamtumstände, soziales Umfeld des Angeklagten, mögliches Fehlverhalten der Opfer usw.) zu erwarten als ein Autofahrer, der - bewußt oder unbewußt, aber ohne Gefährdung anderer - zu schnell gefahren ist (da NUR OWi, gibt's ein Schnellverfahren, bei dem - so mein Eindruck - das Urteil schon VOR der Verhandlung fessteht).


Von HPH am Montag, den 10. Januar, 2000 - 11:46:

zum Thema Jeep:
hatte mal nen Ford Explorer (4l Benziner). Den würde ich jetzt noch gerne fahren, trotz der Spritpreise. Leider ist der mir unterm A... weggerostet. Aber Spaß hat der gemacht! Soll man denn nun Gewichtsbeschränkungen einführen. Wo soll die Grenze sein? Bei 1Tonne z.B.? Dann wären die Straßen leer. Die eingebaute "Sicherheit" wiegt nun mal. Auch die nun so heißgeliebten Kleinwagen werden immer schwerer. Da werden Airbags, Gurtstraffer, Seitenaufprallschützer (blödsinniges Wort, da der nicht vorm Aufprall schützt) und zig andere Systeme eingebaut, die meines Erachtens nur einem Zweck dienen: GEWINN!
Der alte Ford hat übrigens nur 250 kg mehr gewogen als ein A6.
Man kann nun mal mit solchen großen Teilen die linke Spur entspannter zum Überholen nutzen, als mit Kleinwagen. Wenn man im Spiegel gesehen wird, fährt der Vordere meist freiwillig rüber. Es herrscht ja nun mal Rechtsfahrgebot.
Anders bei Kleinwagen. Zur gleichen Zeit hatte meine Frau einen Fiat Uno. Das Ding ging über 180, man sah ihm das aber nicht an. Und es wurde extra links gefahren !?! Weil man sich nicht von so einem popeligen rostigen 750kg leichten Etwas überholen lassen wollte. Was ist denn da sicherer?


Von farendil am Montag, den 10. Januar, 2000 - 13:17:

zu 140 innerorts

gut ich kenn die betreffende stelle nicht, ab wenn es nur einigermassen so ist, wie dargestellt (und wie ich es mir vorstelle) dann solltet Ihr euch viewlleicht mal für folgenden Thread interessieren:
Recht -> geblitzt, was nun? -> geblitzt auf BAB innerorts

und wenn ich mir dann vorstelle, wie das wird, wenn für starke übertretungen (besonders innerorts) die strafen erhöht werden....


Von Joachim am Montag, den 10. Januar, 2000 - 13:38:

Jeep:
es ging mir bei meinem Postíng um das Thema Partnersicherheit als Bestandteil der passiven Sicherheit. Dabei geht's darum, Fahrzeuge so zu bauen, daß im Falle eines Crashs das Leben ALLER Fahrzeuginsassen bestmöglich geschützt wird, u. a. durch "kompatible" Knautschzonen und adäquate Massen- und Geschwindigkeitsverhältnisse. Geländewagen heutiger Bauart basieren i. d. R. auf einem extrem steifen Rahmen (notwendig im Gelände) der sich im Falle einbes Unfalles wenig bis gar nicht verformt. Kommt's zum Crash, vernichtet der Geländewagen seine kinetische Energie nahezu ausschließlich zu Lasten des Kolisionspartners - mit entsprechenden Folgen für die Insassen. Bei einem VU auf der A 61 fuhr z. B. ein Pajero mit etwa 30km/h Differenz auif einen Punto auf; am Pajero waren gerade mal die Scheinwerfer beschädigt; die Heckklappe des Punto war dagegen nur noch ca. 20 cm von der Frontscheibe entfernt - 2 Insassen des Punto starben! Wegen der möglichen höheren Geschwindigkeit fast noch schlimmer die S-Klasse: ebenfalls auf der A 61 fuhr eine S-Klasse mit etwa 60 km/h Differenz auf einen Daihatsu Cuore; der Daihatsu war kaum länger als der Motorblock, die S-kKlasse hatte lediglich einen mittleren Frontschaden...
Wer da nach dem Motto "Hauptsache, ich bin geschützt" mit Sicherheit argumentiert handelt IMHO unsozial! Nicht jeder kann sich diese Sicherheit kaufen - könnte es jeder, wäre dieses Argument ohnehin hinfällig.

Noch ein paar Zahlen dazu:
kin. Energie eines Kleinwagens (1000 kg, 144 km/h): ca. 800.000 kg m²/s² = 2.880.000 kWh
kin. Energie Fiat Uno (750 kg, 180 km/h): ca. 940.000 kg m²/s² = 3.384.000 kWh
kin. Energie S-Klasse (2000 kg, 250 km/h): ca. 4.800.000 kg m²/s² = 17.280.000 kWh
kin. Energie Sattelzug (32.000 kg, 80 km/h): ca. 8.000.000 kg m²/s² = 28.800.000 kWh
Schaut zum Vergleich mal auf Eure Stromrechnung...
Beim Impuls (für Unfäle eigentlich wichtiger) sieht's ähnlich aus: S-Klasse mit 100 km/h genauso "gefährlich" wie Uno mit 266 km/h ...


Von F. am Montag, den 10. Januar, 2000 - 15:24:

@Joachim

Noch zum Thema Jeep bzw. Geländewagen: Der größte Hammer sind meiner Meinung nach die Rammbügel (natürlich verchromt!), die vielfach vorne montiert sind. Bei einem Zusammenstoß mit Fußgängern oder Zweiradfahrern sind dies die reinsten Knochenbrecher. Solche Sachen sind vielleicht im Busch sinnvoll, wo man irgendwelches Viehzeug ohne großen Schaden für das Auto von der Straße schieben muß. Im europäischen Straßenverkehr sollten solche Dinger nichts zu suchen haben. Aber erstaunlicherweise scheint der Gesetzgeber, der sich doch sonst um so wichtige Dinge wie die zulässige Leistung einer Fahrradglühlampe kümmert, da einfach zu schlafen.


Von Joachim am Montag, den 10. Januar, 2000 - 16:25:

irgendwie kommen wir vom Thema weg...


Von Roger Norman am Donnerstag, den 13. Januar, 2000 - 14:22:

@Joachim
>Meinen eigenen Fahrstil würde ich mit "kreativ" >beschreiben,
>Dabei ist mein Verhalten allerdings in den
>seltensten Fällen gesetzeskonform.

und dann noch das:

>Beruflich bedingt, aber auch durch eigene >Erfahrungen muß ich immer wieder
>feststellen, daß in gerichtlichen >Auseinandersetzungen insbesondere mit den
>Behörden das Recht mit Füßen getreten wird. Auch >wenn meine Erfahrungen

merkst Du eigentlich die Lächerlichkeit ?

Du fühlst Dich im Recht und Willens das Recht brechen zu dürfen und forderst dann Gerechtigkeit ? Welche denn ? Deine oder unsere (Gesellschaft).
Du nimmst Dir Freiheiten raus, die Du anderen (den Behörden) nicht zubilligst. Kinderkram.

Zum Thema Kraftfahrzeugsachverständiger, diesen Titel darf jeder Parkplatzwächter führen, er ist weder geschützt noch aussagefähig, einfach nur ein Wort. Was steckt dahinter ?

liebe Grüsse
Roger und nix für ungut.


Von Joachim am Donnerstag, den 13. Januar, 2000 - 15:24:

@Roger
"kreativer" Fahrstil: Ja, wenn die Umstände es zu meinem Schutz und zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer erfordern, werde ich auch Gesetze brechen.

"Recht brechen und dann Gerechtigkeit fordern":
In den von mir monierten Fällen handelt es sich ausnahmslos um Fälle, in der der Betroffene nachweislich zu Unrecht beschuldigt wurde und weitere rechtliche Schritte lediglich (noch) höhere Kosten verursacht hätte...

"Kfz-SV": da hast Du - leider - nur zu recht! Es fehlt jede gesetzliche Regelung (HIER wäre sie zum Schutz des Verbrauchers durchaus sinnvoll). Was (bei mir) "dahintersteckt"? Studium Maschinenbau, Studium Fahrzeugtechnik, 6 Sem. Studienschwerpunkt Sachverständigenwesen mit Fächern wie "Verkehrsumfeld und Leitung", Diplomarbeit zum Thema Unfallrekonstruktion, 6 Jahre Assistenz bei öbuv SV mit Schwerpunkt Unfallanalyse und Unfallrekonstruktion und mittlerweise seit 2 Jahren erfolgreich am Markt tätiger SV. Ich hoffe, daß reicht Dir als "Kompetenznachweis - i. a. schätze ich es überhaupt nicht auf Titeln "rumzureiten" aber Dir würde ich notfalls auch meine Diplome zufaxen - nix für ungut, aber es nervt einfach, mehrere Jahre in die Ausbildung investiert zu haben, nur um zu sehen, daß "Sachverständigendiplome" für 3500 Mark verkauft werden, eine fundierte Hochschulausbildung für eine gerichtliche Tätigkeit durch die Anerkennung einer Provinz-IHK "ersetzt" werden muß und sich dann auch noch von Leuten wie Dir anpupen zu lassen! Sorry, aber da geht mir der Hut hoch. Eine einfache Anfrage mit Angabe einer Mail-Adresse hätte es auch getan!


Von Roger Norman (193.159.137.146 - 193.159.137.146) am Donnerstag, den 20. Januar, 2000 - 15:14:

@Joachim

na klar musst Du Dich anhupen lassen. Ich beziehe Stellung zu Texten die hier stehen, nicht mehr und nicht weniger. Deine Qualifikation für irgendwas ergibt sich nicht aus dem was Du tust und schreibst und nicht aus irgendwelchen nichtsagenden Zeugnissen. An der Schule lernt man nicht fürs Leben oder bekommt Erfahrung.
Ausserdem ist es kaum ne sonderliche Leistung ein Diplom zu bekommen, zeugt nur davon, dass man Zeit und Geld genug fuer Schule hatte (ich hab auch sowas, damits keine Missverständnisse gibt).

Zu eMail und so, es ist nicht wichtig was man ist, nur wenn man sich schon berufen fühlt das öffentlich zu machen, dann muss man sich auch öffentlich fragen lassen, denn es scheint Dir wichtig zu sein und scheinst zu erwarten, dass man aus Deinem Beruf irgendein Rechthaben ableitet ..... ist nicht so.


Von Joachim (195.180.208.40 - 195.180.208.40) am Donnerstag, den 20. Januar, 2000 - 16:52:

@Roger
zunächst mal: DU hast MICH ÖFFENTLICH gefragt, ich zitiere wörtlich "Was steckt dahinter" - und das, nachdem Du im GLEICHEN SATZ einen (pauschalen) Vergleich mit einem Parkplatzwächter gezogen hast. Nichts gegen Parkplatzwächter (aus DEINEN bisherigen Postings schließe ich, daß Du diese Berufsbezeichnung durchaus abwertend gemeint hast), aber DAS betrachte ich als direkten, persönlichen Angriff. Eine Antwort auf Deine Frage habe Dir gegeben, damit wäre das Thema eigentlich erledigt gewesen. Aber nein, DU läßt ja nicht locker: "An der Schule lernt man nicht fürs Leben oder bekommt Erfahrung" - Du glaubst wohl, ich kämme mich jeden Morgen mit dem Hammer, nur weil ich frische Hörnchen haben möchte! Lies mein Posting nochmal GENAU und Du wirst den Grund meiner (Lebens)Erfahrung kennenlernen.
"zeugt nur davon, daß man Zeit und Geld genug für Schule hatte (ich hab' auch sowas...)" Wenn ich Dich richtig verstehe (und im Verein mit Deinen übrigen Postings drängt sich dieser Gedanke förmlich auf) dann bist Du eines dieser bemitleidenswerten Geschöpfe, die von Beruf Sohn sind, sich von Papi das Studium bezahlen lassen und durch Beziehungen so gerade eben durch die Prüfungen kommen - DAß ist wirklich "kaum ne sonderliche Leistung" - allerdings soltest Du nicht von Dir auf Andere schließen.

E-Mail: damit wollte ich anderen diese Auseinandersetzung ersparen!
Rechthaben ableiten: Wie jeder andere Mensch (bis auf 2-3 Ausnahmen, die sich hier im Forum tummeln)unterliege ich Fehlern und Irrtümern. Wenn ich hier meinen Beruf kundgetan habe, dann nicht, um damit einen "Kompetenzanspruch" zu dokumentieren, sondern lediglich, um der geneigten Leserschaft einen Hinweis darauf zu geben, woher ich meine (fachlichen) Informationen beziehe und ggfs. als Ansprechpartner für fachbezogene Fragen zur Verfügung zu stehen.

Damit betrachte ich diese Diskussion für mich als beendet.


Von Garfield (Garfield) (134.108.33.169 - 134.108.33.169) am Donnerstag, den 20. Januar, 2000 - 17:20:

Ihr könnt sie ruhig weiterführen --> in de.alt.flame ;-)


Von Roger Norman (62.158.235.245 - 62.158.235.245) am Freitag, den 21. Januar, 2000 - 11:36:

@Joachim

>zunächst mal: DU hast MICH ÖFFENTLICH gefragt, ich zitiere wörtlich "Was
>steckt dahinter"

nun aber. Warum stellt man sich im Forum mit Beruf usw. vor ? Und hat dann was
dagegen, wenn wer nachfragt ?

> - und das, nachdem Du im GLEICHEN SATZ einen (pauschalen)
>Vergleich mit einem Parkplatzwächter gezogen hast. Nichts gegen
>Parkplatzwächter (aus DEINEN bisherigen Postings schließe ich, daß Du diese
>Berufsbezeichnung durchaus abwertend gemeint hast),

falscher Schluss. Es gibt für mich keine Arbeit, die mehr oder weniger "Wert" ist als
andere. Der Hinweis bezog sich auf die Einfachheit der Ausbildung, das hinter
Parkplatzwärter kaum Ausbildung steht, ist jedermann klar; kaum jemand klar ist, dass
hinter KFZ-Sachverständiger genauso wenig stehen KANN. Deshalb die Frage nach dem dahinter.

> aber DAS betrachte ich als direkten, persönlichen Angriff.

Sieh was Du willst, gewesen ists keiner.

>sowas...)" Wenn ich Dich richtig verstehe (und im Verein mit Deinen übrigen
>Postings drängt sich dieser Gedanke förmlich auf) dann bist Du eines dieser
>bemitleidenswerten Geschöpfe, die von Beruf Sohn sind, sich von Papi das
>Studium bezahlen lassen und durch Beziehungen so gerade eben durch die
>Prüfungen kommen - DAß ist wirklich "kaum ne sonderliche Leistung" - allerdings
>solltest Du nicht von Dir auf Andere schließen.

Na gut, dann etwas zu meiner Person. Bin 49 Jahre alt, hab das eine und andere Diplom
und bin EDV-Leiter in einem größeren Unternehmen am Rhein, daneben hab ich selbst
noch ein kleines Unternehmen. Sohn in dem Sinne war ich nie, ausser für die Geburt brauch
ich da niemandem für irgendwas danken.

>dokumentieren, sondern lediglich, um der geneigten Leserschaft einen Hinweis
>darauf zu geben, woher ich meine (fachlichen) Informationen beziehe und ggfs.
>als Ansprechpartner für fachbezogene Fragen zur Verfügung zu stehen.

Gut, es SOLLTE da noch keine Kritik an Dir sein sondern einfach nur eine Feststellung und
ne Nachfrage. Und mal ehrlich, aus der ersten Mail in diesem Threadt kann niemand
irgendeine Qualifikation erkennen, die fachbezogene Fragen an Dich sinnvoll er-
scheinen lassen.

Ich habe einige Zeit Bergrennen gefahren und -da man seinerzeit diese Autos nicht einfach
so kaufen konnte- von Reparatur bis zum Tuning alles selbst gemacht und ich weiss wozu
Rennstrecken da sind und wozu öffentliche Strassen. Und wenn ich dann so dumme Worte
wie "kreativer Fahrstil" und "seltensten Fällen gesetzeskonform" lese, dann sträuben sich mir die Nackenhaare, wenn dazu noch jemand schreibt er wäre "KFZ-Sachverständiger" und auch
noch 34 Jahre alt (immerhin die ganz jugendliche Drangzeit überlebt) sein, dann fehlt mir
jegliches Verständis. Fast schon kriminell wird's, wenn so jemand dann auch noch
"am Markt erfolgreich" ist und mit Unfallrekonstruktionen zu tun hat.

mfg. R.


Von Joachim (195.180.208.40 - 195.180.208.40) am Freitag, den 21. Januar, 2000 - 13:35:

@Roger
nachdem Du wiederholt Kritik an den Worten "kreativer Fahrstil" und "selten gesetzeskonform" geübt hast, will ich Dir an ein paar Beispielen verdeutlichen, wie das zu verstehen ist.
- auf großen Kreuzungen eröffne ich - so dies die Umstände zulassen - als Linksabbieger eine "2. Spur". Nachfolgende Fahrzeuge erkennen i. d. R. die Vorteile (innerhalb einer Grünphase können mehr Fahrzeuge abbiegen) und schließen sich an. Da keine zwei Spuren eingezeichnet sind, ist das nicht gesetzeskonform.
- in gut einsehbaren Kurven nutze ich die GESAMTE Fahrbahnbreite (ohne die Geschwindigkeit zu überschreiten und NACH einem Blick in den Rückspiegel) und erarbeite mir dadurch einen SICHERHEITSVORTEIL. Auch das ist nicht gesetzeskonform, da dies gegen das Rechtsfahrgebot verstößt
- an Stop-Schildern fahre ich - so die Situation es erlaubt - unter der gebotenen Vorsicht, aber eben OHNE mein Fahrzeug VOLLSTÄNDIG zum Stillstand zu bringen vorbei.
Dies sind nur ein paar Beispiele. Wichtig ist, daß man sich darüber im Klaren ist, wann, wo und unter werlchen Umständen man sich nicht sklavisch an die gesetzlichen Vorgaben halten muß. Oberste Priorität besitzt dabei der Grundsatz NIEMANDEN zu behindern oder zu gefährden. Wenn Du das als verwerflich betrachtest, soll's mir recht sein.

"fast schon kriminell"
Das klingt lustig ;-)
Zu Deiner Beruhigung: bei meiner Arbeit geht es darum, anhand objektiver Spuren unter Benutzung objektiver Verfahren Sachverhalte zu analysieren und nachvollziehbar und nachprüfbar darzustellen. Für persönliche und/oder juristische Wertungen bleibt da überhaupt kein Platz - im Gegenteil, würde ich solches in meine Gutachten einfließen lassen, spränge sofort einer der Beteiligten auf und würde "Befangenheit" in den Saal rufen. Tjaa, es ist wirklich lustig, wie Du Dir meine Arbeit vorstellst. *kopfschüttelbeidemgedanken*


Von Frank (141.2.23.2 - 141.2.23.2) am Freitag, den 21. Januar, 2000 - 13:36:

@Roger,
also bergrennen. Wieso verwechselst du dann eine autobahn mit einer rennstrecke? Wo du beides doch so gut unterscheiden kannst.


Von Anja B. (62.158.78.119 - 62.158.78.119) am Dienstag, den 25. Januar, 2000 - 19:45:

Hallo Ihr,

meinen Fall habe ich im Thread "Betrug bei der Erfassung von Falschfahrern laufend aktualisiert". Nur die letzten "Neuerungen" fehlen. Nachdem meine Rechtsbeschwerde vom OLG Hamm abgelehnt wurde, hat das OLG Bochum auch noch meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter zurückgewiesen.

Jetzt liegt mir eine Rechnung vor, die ich bezahlen muss, sonst droht Knast.

ICH WERDE NICHT ZAHLEN!

Dies habe ich dem Dezernenten mitgeteilt, der zwar ein Fehrlurteil einräumt, aber mir bliebe nur die zahlen.

Ich werde nun zur Polizei gehen und die ganze Bande (Leiter der Ortnungsamtes, Richter, Politesse, Anwalt) anzeigen.

Wer hat hier Erfahrung oder kann mir zu dem Verfahren etwas sagen???

Übrigens: Ich habe bereits mit den Grünröckchen telefoniert. Mitten im Gespäch flog ich unvermittelt aus der Leitung, eine Wiederaufnahme des Gespräches war nicht möglich. Wahrscheinlich Feierabend, es war 17.30 Uhr! So etwas ist ein Muster an Höflichkeit.


Von F. (62.155.221.251 - 62.155.221.251) am Mittwoch, den 26. Januar, 2000 - 15:26:

@Anja:

Das folgende wird vermutlich nicht sehr tröstlich für Dich sein, muß aber auch mal gesagt werden. Kampf gegen Ungerechtigkeit, gegen Fehlurteile und Inkompetenz ist schön und gut, muß auch sein. Versuche aber niemals, Michael(a) Kohlhaas zu spielen. Absolute Gerechtigkeit wirst Du in dieser Welt nicht finden, und im Verkehrsrecht schon gar nicht. Auch wenn ich zehnmal im Recht bin: ich würde es mir überlegen, ob es sich wirklich lohnt, bei einer relativ unbedeutenden Sache bis zur letzten Instanz zu prozessieren und alle möglichen Leute, die in Deinen Fall involviert waren, anzuzeigen oder sonstwie zu belangen. Bedenke den ganzen Ärger, Deinen Nervenverschleiß, den Zeitaufwand, das Kostenrisiko und die möglichen Folgen für Dein weiteres Leben. Es läuft letzten Endes auf eine Kosten/Nutzen-Abwägung hinaus.

Damit will ich auf gar keinen Fall sagen, daß man sich gegen Unrecht nicht wehren soll. Selbstverständlich muß man das. Ich will damit nur sagen, daß man zwar Ideale haben soll, aber auch die Grenzen des Machbaren im Auge behalten und nicht seine weitere Zukunft wegen einer relativ geringfügigen Sache aufs Spiel setzen sollte (auch wenn sie in Deinem Fall durch die ganzen vorhergehenden Prozesse inzwischen finanziell nicht mehr so geringfügig sein dürfte). Gerechtigkeit kannst Du nicht erzwingen, so traurig dies im individuellen Einzelfall auch ist.


Von gabi (141.53.249.210 - 141.53.249.210) am Mittwoch, den 2. Februar, 2000 - 11:36:

Es stellt sich also als richtig heraus:

Nicht wer Recht hat, bekommt Recht, sondern wer das nötige Kleingeld hat, um notfalls bis zur allerletzten Instanz durchzuklagen! - Anders kann ich den Rat: Kosten-Nutzen-Abwägung nicht deuten.

Vermutlich ist das die Ursache allen Übels: Auch die Gegenseite kennt diese Kosten-Nutzen-Abwägung, wie sie von der beklagten Seite angestellt werden muß. Am besten kommen die Anwälte weg. Die bekommen ihr Geld auf jeden Fall - im Falle des Schuldspruchs vom mandanten, im Falle des Freispruchs vom Steuerzahler.

Mein konkreter Fall ist im "Falschparker" nachzulesen. Und ich war auch blauäugig genug, an Recht haben = Recht bekommen zu glauben. Armes Deutschland!

gruß gabi


Von Roger Norman (193.159.50.30 - 193.159.50.30) am Mittwoch, den 2. Februar, 2000 - 12:35:

@Frank

verwechseln ? Ich hab keine und hatte nie Punkte in Flensburg, warum auch ?

Verkehrsregeln gelten für alle und auch Anfänger dürfen ohne Schilder schnell fahren. Ich mag das ja noch bewältigen können oder Schumi oder wer, aber ein 34 jährigen KFZ-Verständiger vielleicht nicht oder der 19 jährige Neuling.

Rennen und die Teilnahme sind ein gute Gelegenheit seine und die Grenzen der anderen kennenzulernen.

mfg. R


Von F. (62.155.221.157 - 62.155.221.157) am Mittwoch, den 2. Februar, 2000 - 17:01:

@Gabi

Nein, da hast Du mich falsch verstanden. Natürlich bist Du auch hier mit einem guten Anwalt besser bedient, aber auch er kann nichts gegen einen voreingenommenen oder schlichtweg desinteressierten Richter machen. Ebenso hilft Dir auch das nötige Kleingeld nicht mehr weiter, wenn z.B. der Rechtsweg erschöpft ist. Es ist hier aber nicht so wie im Justizsystem der USA, wo praktisch alles von der Qualifikation des eigenen Anwalts abhängt (siehe OJ Simpson-Fall).

Was ich meinte, war: Wenn man zu Unrecht eines Parkvergehens beschuldigt wird und vielleicht 30 Mark Verwarnungsgeld zahlen muß, lohnt sich da überhaupt der eigene Zeitaufwand, um dagegen anzugehen? Überlege Dir mal, was Du pro Arbeitsstunde verdienst. Eine Stunde Deiner Freizeit sollte Dir mindestens soviel wert sein. Daß auch manche Behörden diese Arithmetik ausnutzen mögen, will ich gar nicht bestreiten. Das ist moralisch verwerflich und sollte nicht vorkommen, aber so ist nun einmal die real existierende Welt.


Von Joachim (195.180.208.40 - 195.180.208.40) am Samstag, den 5. Februar, 2000 - 10:57:

@F

Das ist doch wohl nicht Dein ernst - oder? Jetzt hängt Recht oder Unrecht also von der Höhe des Betrages ab? Und wo setzt Du die Grenze? Es gibt Richter, die bezeichnen 1000 Mark als Bagatelle - andere verurteilen, weil Du 10 Mark geklaut hast. ne, da paßt irgendwas nicht zusammen. Gegen Unrecht MUß man sich zur Wehr setzen - lediglich die Tatsache, daß eben diese kosten-Nutzen-Rechnungen aufgestellt werden, verleitet doch die Behörden dazu auch mit ungerechtfertigten Bußgeldeinnahmen die Finanzen zu sanieren. wenn ich ein Bußgeld zu Recht bekomme, dann zahle ich - ohne wenn und aber; bekomme ich eine 5MarksVerwarnung zu Unrecht, geh' ich auch vor Gericht!


Von F. (62.155.221.162 - 62.155.221.162) am Sonntag, den 6. Februar, 2000 - 20:39:

@Joachim

Recht und Unrecht hängen natürlich NICHT von der Höhe des Betrages ab (wie heißt es so schön: "iudex non calculat" - ein Richter rechnet nicht).
Deine Ehrlichkeit und Dein Gerechtigkeitsempfinden sind unter moralischen Gesichtspunkten hochanständig und haben meine volle Anerkennung. Aber müssen wir in Deutschland alles immer gleich vom Grundsätzlichen her sehen?

Überlege Dir mal folgendes: wenn Du eine Rechnung verschickst und der Empfänger zahlt die ohne jeden Grund 20 Mark zu wenig, würdest Du dann auch Mahnungen schreiben und alle nur denkbaren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner ergreifen, weil Du ja eindeutig im Recht bist? Oder würdest Du den Betrag unter praktischen Gesichtspunkten nicht einfach abschreiben?

Formulierungen wie "das ist doch wohl nicht dein Ernst" sollten wir ansonsten nach meinem Eindruck lieber gewissen anderen Leuten überlassen, die einen solchen Stil besser beherrschen.


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