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Wahre Amigos - die Polizei

RADARFALLE.DE - FORUM: Solidarität macht Stark: Wahre Amigos - die Polizei

Von
olf am Montag, den 3. Mai, 1999 - 12:41:

Hallo liebe Forumlerinnen und Forumler,

hier möchte ich einmal die Gelegenheit nutzen, ein allgemeines Thema und Problem anzusprechen: Polizistinnen und Polizisten scheinen ja ein besonderes vorrecht auf deutschen Straßen zu genießen. In einigen Großstädten und auch in ländlichen Gemeinden scheint die Vetternwirtschaft ja so hervorragend zu funktionieren, daß Polizisten ungestraft rote Amplen überfahren dürfen und Tempolimits ungeachtet lassen können - ohne mit irgendeiner rechtlichen Konsequenz rechnen zu müssen! Das kann ja wohl nicht angehen, ich persönlich finde soetwas schon sehr ärgerlich. In Uniform zocken sie den Autofahrer ab, privat unterwegs gelten für sie andere Regeln als für den Normalbürger. Was läuft hier schief? Über eine rege Diskussion zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen! Selbstverständlich können wir ja hier auch das Thema "Rambocops" oder ähnliches anschneiden - Polizisten, die teilweise ohne Blaulicht rote Ampeln überfahren oder auch auf andere Art und Weise den Verkehrsfluß gefährlich beeinflussen.
Auch Krankenwägen etc. verursachen ab und an schonmal einen deftigen Unfall.
Also, auf geht's!


Von Rainer am Montag, den 3. Mai, 1999 - 21:15:

Na das kann ja wieder ein ganz tolle Diskussion werden ...
Wer soll denn gegen Deine vorgefaßte Meinung anstinken ?
Zu Anfang solltest Du Dir natürlich erst einmal rechtliche
Kenntnisse verschaffen, denn ansonsten würdest Du wissen, daß
die Polizei auch ohne Blaulicht und Martinshorn Sonder- und Wegerechte
in Anspruch nehmen kann !

Bin ja gespannt, was im Laufe der Zeit noch so losgelassen wird !


Von olf am Dienstag, den 4. Mai, 1999 - 13:28:

Das wäre mir neu. Meines Wissens nach sind Blaulicht und Martinshorn zwingend, um rote Ampeln "überfahren" zu dürfen. Jedoch möchte ich mich nicht auf den rechtlichen Aspekt festlegen, viel wichtiger ist doch, daß diese (übeaus sinnvollen) Sonderrechte verantwortungsbewusst genutzt werden! Oder passiert es immer nur mir, von Krankenwägen mit Blaulicht überholt zu werden, um sie eine Minute später im Imbiß zu treffen?


Von Felix am Dienstag, den 4. Mai, 1999 - 15:26:

Mal ganz abgesehen von formalrechtlichen Aspekten: Meiner (möglicherweise etwas altmodischen Ansicht nach) sollten die mit der Durchsetzung rechtlicher Normen beauftragten Amtsträger in ihrem Handeln stets glaubwürdig bleiben. Bevor man etwas von einem anderen verlangt, muß man dasselbe erst einmal von sich selbst verlangen, sonst macht man sich lächerlich, ob bei der Verkehrsüberwachung oder sonstwo in Leben.

Konkret heißt das etwa: ein Polizist, der einen Autofahrer wegen einer Geschwindigkeitsübertretung anhält und ihm die Gefährlichkeit seines Handelns vorwirft, muß vor seinem eigenen Gewissen davon überzeugt sein, daß er selbst diesen Verstoß wahrscheinlich nicht begangen hätte, wenn er in derselben Lage gewesen wäre. Ebenso sollte er innerlich davon überzeugt sein, daß diese Geschwindigkeitsbegrenzung (und damit deren Überwachung) Sinn und Zweck hat.

Gleiches gilt für viele andere Verkehrsverstöße. Zu sagen: wenn ich das mache, dann ist es was anderes als bei Otto Normalfahrer, das ist ein recht schwaches Bild.


Von Kai am Dienstag, den 4. Mai, 1999 - 16:47:

Neulich war mal wieder so eine "Krieg auf deutschen Autobahnen"-Doku bei irgend'nem Sender. Da waren reihenweise Videos von Zivilfahrzeugen, die bei Verfolgungen von Geschwindigkeitsverstößen (also nicht etwa Verbrechern) auf einen halben Meter aufgefahren sind, Fahrzeuge zur Seite GENÖTIGT haben und auf der Standspur unter Gefährdung überholt haben. Diese Rambos braucht Deutschland bestimmt nicht !


Von Klaus Krimpelbein am Dienstag, den 4. Mai, 1999 - 16:51:

An olf:
Im §35 (Sonderrechte) der StVO ist aufgeführt wer alles Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und das sind nicht nur "Blaulichtfahrzeuge", auch die Post und einige andere dürfen (unter besonderer Rücksichtnahme und entsprechendem Anlass) so ziemlich alle Paragraphen der StVO übetreten. Es ist aber nirgends davon die Rede, daß das nur in Verbindung mit dem Sondersignal gilt. Gerade bei der Polizei gibt es den sogenannten stillen Alarm, wodurch das Martinshorn schonmal ausscheidet und nächtens ist ein Blaulicht sehr weit zu sehen.
§38 regelt übrigens u.a. wer ein Blaulicht haben und wann er es benutzten darf. Der Imbissbudenbesuch fällt nicht darunter ;-)
Krankenwagen dürfen übrigens auch nicht mit Sondersignal fahren, da sie keine Notfalltransporte übernehmen dürfen und nur diese berechtigen zu einer Benutzung des Sondersignals.

Zu Felix:
Ich glaube nicht das sich alle Polizisten freiwillig zu Verkehrskontrollen melden und der Spielraum bei einem ertappten "Sünder" ist sicherlich auch nicht sehr groß. Eine "Würdigung der Beweise und Umstände" steht nur einem Richter zu. Der Polizist vor Ort kann sich nur an seine Vorschriften halten auch wenn er der Meinung ist, das, z.B. die Geschwindigkeitsmessung, an dieser Stelle nicht sinnvoll ist.

Grüße
Klaus


Von olf am Mittwoch, den 5. Mai, 1999 - 08:40:

Wow, die Post mit Sonderrechten. Da bekommt das Wort "Eilzustellung" ja eine ganz andere Bedeutung für mich! Jetzt fehlt der Post nur noch das Blaulicht - aber blau auf gelb, ob das so fesch aussieht ;-)

Aber das mit Blaulicht und Martinshorn - "Pflicht" habe ich eigentlich aus der "tz" (Münchner Boulevardzeitung), die hierauf aus aktuem Anlaß (Unfall mit Polizeiauto) hingewiesen haben. Vielleicht der Wink mit dem Zaunpfahl, in Zukunft nur noch intelektuell wertvollere Blätter zu lesen? Auf geraden Straßen etc. finde ich es ja super, daß das Martinshorn nicht die ganze Zeit mitläuft, was ja eine erhebliche Lärmbelästigung darstellen würde. Bei roten Ampeln jedoch erachte ich es nichts desto trotz für dringend notwendig, möglichst "aufdringlich" auf das Einfahren in die Kreuzung aufmerksam zu machen. Besonders bei hellem Taglicht wird man nicht zwingend immer auf ein Blaulicht aufmerksam, ein hörbares Signal kann hier Wunder wirken. Paragraphen hin oder her, was doch im Endeffekt zählt, ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Sei es jetzt die Besatzung des Fahrzeugs, das trotz roter Ampel in die Kreuzung einfährt, oder die anderen Verkehrsteilnehmer. Auch wenn man lt. Gesetz etwas "darf" ist es nicht unbedingt und in jedem Fall sinnvoll.


Von Anonym am Mittwoch, den 5. Mai, 1999 - 09:16:

Zur Klarstellung: Sonderrechte gemäß § 35 StVO haben Polizei, Feuerwehr, Zoll usw., wenn dies "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist". Mit Blaulichteinsatz hat das nichts zu tun. Der Fahrer eines solchen Fahrzeuges macht sich also nicht strafbar, wenn er gegen Vorschriften der StVO handelt. Selbstverständlich darf er dabei nicht durch sein Verhalten andere gefährden ("gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung", § 35 Abs. 8 StVO). Und ebenso selbstverständlich steht kein Polizist über dem Gesetz, wenn es nicht um hoheitliche Aufgaben geht.

Blaulicht und Einsatzhorn zusammen ist lediglich eine zusätzliche Weisung an andere Verkehrsteilnehmer, sofort freie Bahn zu schaffen und darf nur unter weiteren einschränkenden Bedingungen eingesetzt werden ("höchste Eile geboten" usw. gemäß § 38 StVO). Blaulicht alleine bewirkt keine Weisung, sondern ist lediglich eine Warnung vor einer Gefahrenstelle (Unfall, Schwerlasttransport usw.).


Von Garfield am Dienstag, den 20. Juli, 1999 - 17:09:

sonstwas

...um es mit Red Zac auszudrücken:

"So what ?"


Von Rudi am Freitag, den 27. August, 1999 - 16:36:

Moin,

Sonder -und Wegerecht. Zwei absolut verschiedene Schuhe.

Die Polizei nimmt fast immer und überall Sonderrechte in Anspruch, sie parkt im Halteverbot, fährt schneller als 50 km/h und überfährt rote Ampeln. Sie darf das, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.

Martinshorn & Blaulicht begründen das Wegerecht, das automatisch eine WEISUNG(!) an andere Verkehrsteilnehmer enthält, freie Bahn für das Einsatzfahrzeug zu schaffen. Auch bei roten Ampeln, woraus jedoch eine Verquickung zwischen Sonder -und Wegerecht entsteht. Rüberfahren Sonderrecht, das der Querverkehr anhálten muß:
WEGERECHT.

Ich kenne keinen Polizisten, der aus Jux und Dollerei mit Blaulicht zu einem Unfall fährt. In Berlin sind die Regreßvorschriften derartig streng und genau, daß man sich sowas aus unnötigen Gründen verkneifen wird.

Viele Grüße

Rudi


Von matze am Dienstag, den 31. August, 1999 - 15:11:

Quatsch, mit Blaulicht fahren die doch nur, wenn auf der Wache das Bier alle ist. Und wenn irgendwo ein Bankraub gemeldet wird, erst mal rechts ran und so tun, als ob der Funk ausgefallen wäre....

:-}


Von matze am Dienstag, den 31. August, 1999 - 15:45:

Rudi, arbeitetest Du eigentlich im Abschnitt 52 in Berlin-Neukölln? Weißt schon, die Wache in der Sonnenallee.


Von Rudi am Samstag, den 4. September, 1999 - 14:04:

Hi Matze,

was Du meinst, ist der A54 in der Sonnenallee, dort arbeite ich aber nicht, kenne aber eine wirklich süße Kollegin da ;))

Warum <g>

Rudi


Von pumukl am Dienstag, den 21. September, 1999 - 11:20:

@Klaus Krimpelbein:
Bei der Sache mit den Krankentransportwagen und Sondersignal hast du dich geirrt. Die dürfen natürlich bei Bedarf Notfalleinsätze fahren und damit das MHorn benutzen. Wäre ja auch komisch, wenn die das Ding nur so zum Spass mitschleppen würden.
Ciao
pumukl


Von Klaus Krimpelbein am Dienstag, den 21. September, 1999 - 15:37:

An pumukl,
lt. Rettungsdiensgesetz dürfen Krankenwagen keine Notfalltransporte übernehmen, das ist ausschließlich Rettungs- und Notarztwagen vorbehalten (Ausnahme: BW, BGS, etc.)
Ein Krankenwagen hat auch eine andere Ausstattung, sie DIN-Normen.
In Berlin werden Krankenwagenfahrer, die mit Sondersignal unterwegs sind ausnahmslos angezeigt.
Tritt der Notfall während eines "normalen" Transportes auf, ist ein sog. Rendevous zu veranlassen, außer das nächste Krankenhaus ist schneller zu erreichen. Dieser Umstand muß bewiesen werden (Transportbericht und aufnehmenden Arzt).

Grüße
Klaus


Von Edwin am Mittwoch, den 22. September, 1999 - 05:11:

Ich fahre jetzt seit 7 Jahren jährlich mehr als 30000 km pro Jahr. Ist kein Rekord, ok :-)) aber ich komm schon ganz schön rum. Ich kann Klaus auch nur Recht geben - ich habe noch nie einen Krankenwagen mit Sondersignal fahren sehen (sprich mit Blaulicht und Martinshorn). Wir sprechen auch hier von den kleinen Combis denke ich - die transportieren normalerweise nur Senioren/Seniorinnen von einem Altersheim zum anderem.

MfG

Edwin


Von pumukl am Mittwoch, den 22. September, 1999 - 11:39:

@Klaus Krimpelbein:
1. Es heißt Krankentransportwagen und nicht Krankenwagen.
2. Um die sog. '15 Minuten'-Regel einzuhalten, werden bei Bedarf auch KTWs zu Einsatzorten geschickt, die eingentlich eines NAW bedürfen. Die Entscheidung trifft die Leitstelle, die hier einen Ermessensspielraum hat. Die KTWs fahren dann durchaus mit Signal an. Die anschliesende leere Heimfahrt erfolgt natürlich still.
3. Der Arzt kann vor Ort entscheiden, ob wirklich ein Notfalleinsatz vorliegt. Entscheidet er auf Nein, so kann der Transport im KTW erfolgen, obwohl dieser mit Notsignal angefahren ist.
4. Das Rendezvous ist nur dann unbedingt zu veranlassen, wenn der KTW nicht die notwendige Ausstattung hat, um als NAW 'durchzugehen'. Handelt es sich um einen RTW, der als KTW unterwegs ist, reicht es mitunter, ein NEF hinzuzuziehen (falls dies einen zeitlichen Vorteil erbringt).
5. Ich hatte immer schon den Verdacht, daß Berliner irgendwie komisch sind.
Ciao
pumukl


Von Klaus Krimpelbein am Mittwoch, den 22. September, 1999 - 17:09:

Hallo pumukl,
natürlich sind wir komisch.
Das Rettungsdienstgesetz, wenn ich mich recht erinnere, Ländersache. Der Rettungsdienst in Berlin wird zu fast 100% von der Feuerwehr übernommen, die keine KTWs haben. Die KTWs werden von privaten als bessere Telebusse genutzt, wie Edwin schon sagte.
Es gibt ca. 1mal jährlich ein Rundschreiben an Feuerwehr, Polizei und die großen Hilfsorganisationen, in denen man aufgefordert wird KTWs die mit Sondersignal unterwegs sind, mit Datum, Uhrzeit, Kennzeichen und Firma zur Anzeige zu bringen. Wie "erfolgreich" diese Aktionen sind weiss ich nicht.

Grüße
Klaus


Von HarryB am Donnerstag, den 23. September, 1999 - 05:07:

ooops, klaus k., ein solches rundschreiben hab' ich da aber noch nie gesehen. seit wann gibt es die denn, ist der konkurrenzkampf unter den weissen schon so heftig geworden ???
uebrigens, dass berliner komisch sind, kann ich bestaetigen. aber guck' dir mal die koelner an, die essen sogar berliner, wenn das nicht noch komischer ist....


Von mortskratS am Donnerstag, den 23. September, 1999 - 06:33:

Das kann man sich leisten, wenn man die größte Bahnhofskirche der Welt hat.


Von HarryB am Donnerstag, den 23. September, 1999 - 08:03:

stimmt schon, nur sollten die koelner bedenken, dass nicht jeder berliner mit pflaumenmus oder marmelade gefuellt ist ;-))


Von pumukl am Donnerstag, den 23. September, 1999 - 10:42:

Hi Klaus,
meine Ausführungen beziehen sich mehr auf das bayrische Hinterland, wo von Konkurrenz keine Rede sein kann, hier geht es mehr darum, die flächendeckende Versorgung wirklich sicherzustellen.
Ich hab übrigens nicht gesagt, daß Berliner komischer sind als andere.
Ciao
pumukl


Von Günther (193.159.120.241 - 193.159.120.241) am Samstag, den 17. Juni, 2000 - 07:45:

Oh-Mann! Olf, Du hast ein Problem! Die alte Leier, das Kranken- oder Streifenwagen mit Blaulicht die Pizza befördern ist ja wohl ziemlich abgedroschen. Solche Behauptungen hier aufzustellen, ohne sie zu beweisen oder die Hintergründe zu kennen ist sehr unglaubwürdig. Hier willst Du dich doch nur wichtig machen. Selbst wenn Du solch ein Erlebnis wirklich einmal hattest, wer sagt Dir denn, das die Besatzung, des unter Sonderrechten gefahrenen Rettungsmittels den Einsatz nicht abbrechen musste. Vielleicht gehörst du ja zu den klammheimlichen Scanner-Lauschern, die sich sehr für die Gespräche dieser "Verkehrsraudis" interessieren. Wer sagt Dir, das der Funkstreifenwagen, der gerade vor Deinen wachen Augen eine rote Ampel überfährt nicht zu einem Einsatz muß, bei dem ein Täter noch vor Ort ist. Den sollte man natürlich nicht warnen. Für solche Fälle gibt es Regelungen, die Du dir erst einmal zu Gemüte führen solltest, bevor Du in Polemik verfällst. Zum Thema Berlin bzw. RD-Gesetze gibt es nicht viel zu sagen - es ist halt so und damit müssen die Berliner leben. Jeder Krankentransport kann zum Notfall werden. Es obliegt dann der Verantwortung des Rettungssanitäters oder -assistenten (und nicht des Krankenwagenfahrers - sowas gibt es nämlich nicht) welche Maßnahmen er ergreift. Diese muß er natürlich dann auch verantworten. Sind solche Verfahrensweisen im vornherein geregelt, so hat er sich an solche Anweisungen zu halten. In diesem Forum kamen sehr viele fachliche Beiträge zum Thema Blaulicht, Sonder- und Wegerecht. Das war sehr konstruktiv - im Gegensatz zum allerersten Beitrag. Bis dann...


Von Polizist (213.54.33.100 - 213.54.33.100) am Samstag, den 17. Juni, 2000 - 14:37:

@ Günther: Deinen beiden letzten Sätzen ist nichts mehr hinzuzufügen. Danke!

Leider hat nicht jeder Autofahrer den nötigen intelektuellen Zugang zu solchen Themen....

Gruß,

ein Polizist


Von Frank (193.159.3.50 - 193.159.3.50) am Samstag, den 17. Juni, 2000 - 16:40:

@günther,
>>Oh-Mann! Olf, Du hast ein Problem! Die alte Leier, das Kranken- oder Streifenwagen mit Blaulicht die Pizza befördern ist ja
wohl ziemlich abgedroschen.<<

Es ist leider nicht abgedroschen, weil es eben immer wieder vorkommt.

>>Solche Behauptungen hier aufzustellen, ohne sie zu beweisen oder die Hintergründe zu kennen
ist sehr unglaubwürdig.<<

Wie ich in einem anderen thread schon geschrieben habe, gab es gerade letztens wieder so einen fall der aufgeflogen ist (will gar nicht wissen wie hoch die dunkelziffer ist), da haben in darmstadt cops sich jeden morgen ihr fruehstueck mit sondersignal geholt. Sind dabei leider immer am tüv vorbeigefahren, und ein mitarbeiter des tüvs hat dann nachgeforscht. Wenn die nun nicht jeden morgen am tüv vorbeigefahren waeren, dann kannst du dir ja vorstellen mit welcher wahrscheinlichkeit das ganz aufgeflogen waere, naemlich nie.

>>Hier willst Du dich doch nur wichtig machen. Selbst wenn Du solch ein Erlebnis wirklich einmal hattest,
wer sagt Dir denn, das die Besatzung, des unter Sonderrechten gefahrenen Rettungsmittels den Einsatz nicht abbrechen
musste.<<

Klar, die mussten gerade nach der roten ampel und rein zufaellig genau vor der pizzeria ihren einsatz abbrechen. Sorry, aber das glaubst du doch selbst nicht.

Der Punkt ist doch, wahrscheinlich macht sowas die mehrheit der polizei nicht, aber selbst der kleine teil der dies macht ist schon zuviel, weil er die polizei damit unglaubwuerdig macht.


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