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Tips aus Österreich

RADARFALLE.DE - FORUM: Tips und Tricks: Ausland: Tips aus Österreich

Von phil (212.186.160.5 - 212.186.160.5) am Mittwoch, den 3. Mai, 2000 - 21:26:

Hi!

Ich bin ein österreichischer Autofahrer, für den die bei uns vorgeschriebenen Tempolimits auch nur Richtgeschwindigkeiten sind *g*.
Nein, im Ernst, bei guten Bedingungen sind 130km/h ein Scherzerl.
Ich fahre bereits zigtausende Kilometer vernünftig und den Umständen angepasst (d.h. ca. 150(+-)30 km/h) und hab noch nie dafür bezahlt.
Hier sind meine Tips:
- Im Westen Österreichs ist auf der Autobahn praktisch freie Fahrt, die Bullen stehen ausschließlich vor Tunnels und Baustellen -> Sobald ein Tempolimit unter 130 kommt, sofort abbremsen und erst nach ein paar hundert Metern wieder beschleunigen.
- Alle fixen Radarboxen kann man auf der Homepage des Innenministeriums (http://www.bmi.gv.at/Verkehr/verkehr-head-o.html) auf den Meter genau ablesen und in seine Karte eintragen.
- In Österreich gibts ja die schöne Sache "Organstrafmandat". Wenn man nicht gerade seinen Porsche ausgefahren hat, dann kommt man bei fast allen Übertretungen (auch rote Ampel, Überholverbot) mit einem Wisch um die ATS 500,- weg (ca. 70,- DM). Also: Immer ein paar Schilling bereithalten und freundlich zahlen, denn billiger kriegt mans nirgens.

So, bei weiteren Fragen bitte nicht zögern ;-)!

Liebe Grüße aus Österreich


Von Alberto (212.185.252.137 - 212.185.252.137) am Sonntag, den 21. Mai, 2000 - 11:55:

Hallo, lieber Phil,
ich bin sehr oft in Österreich, weil ich dort Mitglied in einem Automobil-Club bin und auch sehr viele Freunde habe.
Was uns Deutsche generell interessiert, ist die Verfolgung - nach einer Tat.
Natürlich hast Du recht, daß man freundlich zahlen soll, wenn man angehalten wird. Aber auch Österreich hat ein Verfolgungssystem und ein Rechtshilfe-Abkommen mit Deutschland, will heißen, die deutschen Behörden verfolgen einen Verstoß aus Österreich in Deutschland weiter.
Nun sind aber die österreichischen Beweismittel für deutsche Verhältnisse äußerst unzureichend.
(Exaktes Frontfoto - Protokoll der Aufstellung des Meßgerätes - Ausbildung der Beamten am Meßgerät - genügende Eichung usw.) Ich glaube nun, daß mich der deutsche Staat nur mit den deutschen Maßstäben behandeln kann um überhaupt in Deutschland die Verfolgung einer Tat -geschehen in Österreich - durchzuführen.
Weiß hier jemand besser Bescheid?

Alberto


Von Michael Heier (Michael) (62.158.213.232 - 62.158.213.232) am Sonntag, den 21. Mai, 2000 - 18:10:

Ich nehme mal an, daß bei derartigen zwischenstaatlichen Angelegenheiten das Recht des Landes gilt, wo die Tat verübt wurde und damit auch alles bzgl. Beweiswürdigigung etc.
Bei dem deutsch-österreichischen Abkommen geht es m.W. nur um die Vollstreckung der Rechtsfolge (zu deutsch: Geldeintreiben).


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