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Knöllchen für Radarwagen der Behörde?

RADARFALLE.DE - FORUM: Tips und Tricks: Behörden: Knöllchen für Radarwagen der Behörde?
Von Anonym am Sonntag, den 16. Januar, 2000 - 14:58:

Hi allerseits,

im Bereich Eschweiler Rhld, (Kreis Aachen) grassiert die Unsitte, daß der Radarwagen der Stadt sich an einer Stelle genau mitten auf dem Bürgersteig plaziert. Und zwar zwischen Bürgersteig und Grünstreifen (innerhalb der Ortschaft). Es handelt sich dabei um ein kleines Dorf. Und genau in diesem Dorf ist mir als Handwerker passiert, daß ich ein Knöllchen, wegen parken auf dem Bürgersteig bekommen habe. Weit und breit jede Menge Platz. Hätte ich denn die ganze Straße blockieren sollen?
Aber was ich damit sagen will, darf ein Radarwagen der Stadt sich einfach auf dem Bürgersteig stellen, oder haben die eine Genehmigung dafür? Wenn nicht dann wäre es an der Zeit denen eine Anzeige wegen parken auf dem Bürgersteig zu verpassen.
Hat schon jemand ähnliche Erfahrung damit gemacht?

Von Michael Heier am Sonntag, den 16. Januar, 2000 - 15:46:

Nunja, anzeigen kannst du ihn natürlich wie jeden gewöhnlichen Falschparker.

Allerdings hat entweder die Stadt sich schon eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt (und folglich darf sie ihren Radarwagen so parken), oder sie holt das eben nach, sobald ihr ein OWi-Verfahren droht.

Von Gregor am Sonntag, den 16. Januar, 2000 - 16:18:

dann allerdings datieren sie dass zurück?!

Von Wayko (194.162.127.150 - 194.162.127.150) am Mittwoch, den 26. Januar, 2000 - 15:30:

bla bla bla "hoheitliche Aufgaben" bla bla blubb ...

Habe ich mal irgendwo gelesen, d.h. die haben Narrenfreiheit.

Ich habe mal einen Strafzettel bekommen, weil ich mit dem Fahrzeugheck 40 cm ins absolute Halteverbot geragt habe. Aufgeschrieben wurde ich von 2 Schnittlauchs (außen grün und innen hohl), die Ihr Fahrzeug - ohne Warnblinkanlage oder Blaulicht - hinter mir im absoluten Halteverbot geparkt hatten.
Darauf angesprochen hat man mich angeraunzt, ob ich unverschämt werden möchte und in dem Fall würde man andere Seiten aufziehen ...

Von Mr. Freeze (193.219.28.134 - 193.219.28.134) am Donnerstag, den 27. Januar, 2000 - 19:42:

Ja ,ja. Mit den Schnittlauchs ist das manchmal so eine Sache. Gute Manieren sollte man denen vielleicht mal beibringen. Wegen 40 cm ins Halteverbot so einen Aufstand zu machen zeugt natürlich von Superlangeweile die die Jungs wahrscheinlich hatten an dem Tag. Mit den Behördenknallern ist halt nicht gut Kirschenessen.

Von Gregor_SG (192.35.17.27 - 192.35.17.27) am Mittwoch, den 28. Juni, 2000 - 11:18:

Laut einem gerichtsurteil (Vorsicht, je nach Bundesland unterschiedlich) dürfen die Schnittlauchs zwar im absoluten Halteverbot stehen und blitzen, die Wagen der Kommunen aber nicht. Bei mir war sogar einer so dumm, auf der Knolle zu schreiben: Standort: Garagenzufahrt zu Grundstück XY. Das Parken in einer Grundstückszufahrt ist aber grundsätzlich verboten. (Anm.: hat mich 30,-- DM kosten sollen)
Man kann also versuchen, dagegen anzugehen, denn rückdatieren solcher Maßnahmen um eine rechtliche Grundlage zu schaffen ist nach einem Gerichtsurteil ebenfalls nicht zulässig (falls nicht inzwischen geändert). Viel Erfolg an alle.

Von 750i (62.158.200.193 - 62.158.200.193) am Mittwoch, den 28. Juni, 2000 - 17:01:

Hm, unser kommunaler Blitzer hier stellt sich auch gerne in Garagenausfahrten, Parkplatzeinfahrten(!) und Halteverbote.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, wenn der sich in eine private Ausfahrt pflanzen möchte, muß er den Besitzer um Erlaubnis fragen (dem würde ich ja fett was husten!), sonst wäre das Hausfriedensbruch. Weiß nicht ob das stimmt und überall gilt, hab ich nur mal gehört.

Genau wie mit der Lichtschranke in der Bauernhofeinfahrt, da können die glaube ich auch nicht einfach so die eso aufstellen und das Meßfahrzeug vor den Stall stellen, ohne die Genehmigung des Bauern zu haben...
Stimmt das, oder können die einfach machen, was sie wollen?

Von Gregor am Mittwoch, den 28. Juni, 2000 - 18:03:

...der sympatische bauer fährt da mit seinem traktor drüber :-)) aber ich denke schon dass die fragen bevor sie sich in eine einfahrt stellen. wie Gregor_SG schon sagte: autos der landratsämter oder Städte können sich nicht auf die erfüllung hoheitlicher aufgaben berufen, weil in §35 welches Sonderrechte regelt nur Cops, Feuerwehr, BGS, KatSchutz, Zoll aufgeführt sind. und die dürfen das auch nur dann soweit dies 'zur erfüllung hoheitlicher aufgaben dringend geboten ist'. mit diesem paragrafen könnte man also auch mal zu blitzenden cops hingehen... aber das blitzauto des landratsamt wegen dem ich mich mal beschwert habe als es auf einer sperrfläche stand, die haben es dann so hingebogen dass das auto doch eine sondergenehmigung nach §41 hatte. ich unterstelle zwar einfach mal das die zurückdatiert war um die messung nicht ungültig zu machen denn wir alle wissen ja wie lange es dauert eine sondergenehmigung für irgendwas zu bekommen und die werden wohl kaum jede messung 4 wochen vorher beantragen...

Von farendil am Mittwoch, den 28. Juni, 2000 - 19:13:

wieso nicht???

also vor 2 jahren unverhofft schon anfang november der winter kam und es geschneit hat, stand da mitten im schneetreiben ein blitzauto rum.

-schneller als 50 konnte man aber wirklich nicht fahren, und da ist man schon mächtig geschlittert.

also wenn die nicht schon 3 monate vorher geplant hatten, doert zu stehen, dann müssen sie sehr bescheuert gewesen sein, wel sie in dieser nacht warscheinlich 0 treffer hatten...

Von Polizist (193.196.186.253 - 193.196.186.253) am Donnerstag, den 29. Juni, 2000 - 12:24:

@Gregor: Bei den Cops gehört zu "erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten" auch schon die einfache Streifenfahrt, da man sonst ja nicht die Waldwege, Fußgängerzonen o.ä. mit dem Kfz bestreifen dürfte.
Beim blitzen an auch noch so unsinnigen Stellen sehe ich daher keine Probleme für obige Voraussetzung.

Gruß,

ein Polizist

Von farendil am Donnerstag, den 29. Juni, 2000 - 13:05:

@Polizist: aber wie ist dass, wenn sie sich in eine private einfahrt stellen???

dann muß es doch eine erlaubnis des besitzers geben, weil die beamten ja wohl nicht onhe zwingenden grund (Gefahr im verzug etc.) auf privatgrund machen dürfen, was sie wollen...

Von Polizist (62.153.4.87 - 62.153.4.87) am Samstag, den 01. Juli, 2000 - 12:33:

Gute Frage! Da muss ich passen, werde mich aber erkundigen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Grundstückseigentümer etwas dagegen hat, wenn vor seinem Haus geblitzt wird. Schließlich will ja jeder, dass in seinem Gebiet entsprechend den Vorschriften gefahren wird. In anderen Gebieten ist das dann ja egal - St. Florians Prinzip :-)))


Gruß,

ein Polizist

Von Michael Heier am Samstag, den 01. Juli, 2000 - 18:16:

@Polizist:

Also, ich kenne in meinem Einzugsbereich mindestens 2 Grundstückseigentümer, die etwas dagegen haben, wenn ein Meßgerät oder gar ein Meßfahrzeug auf ihrem Grund postiert wird.
(Nein, ich gehöre da nicht dazu - ich wäre auch froh, in meiner Straße würde mal geblitzt werden; erstens ist keine hundert Meter von meinem Haus entfernt ein Kindergarten und zweitens heizen hier manchmal so furchtbare Prolls durch - wäre gar nicht schlecht, diese Fahrzeuge selbst würde man mal einer genaueren Beobachtung unterziehen).

Von Alberto (62.158.219.90 - 62.158.219.90) am Montag, den 03. Juli, 2000 - 16:54:

Ich habe mal in Stuttgart gewohnt - und eines morgens in der Dennerstr in unserer Hofeinfahrt einen Lichtschrankenkasten bemerkt. Ich habe sofort auf der Behörde angerufen und mich beschwert. Tatsächlich mußten die abbauen. Sie dürfen nicht auf Privatgrundstücken stehen, es sei denn der Besitzer erlaubt es. Sind aber mehrere Besitzer oder Mieter da, so kann einer es bereits verbieten. Ich persönlich mag die Abzocker nicht und ich bin auch sauer auf den Bauern in meinem jetzigen Ort, der immer die Kiste in seinen Hof stellen läßt, um sie gut zu verstecken. Daher der Name: "Bauernfängerei" oder?
Alberto

Von hansi (62.158.238.155 - 62.158.238.155) am Freitag, den 11. August, 2000 - 21:52:

§35 StVO, ihr dummen Schwachköpfe!

Von Garfield (Garfield) (134.108.33.169 - 134.108.33.169) am Freitag, den 11. August, 2000 - 22:11:

Laß es bleiben, wenn du sonst nichts kannst als mit altbekannten Zahlen und Beleidigungen herumwerfen.

Meinst du etwa, daß du dich hinter der Yahoo-Adresse verstecken kannst? Klaus Kempf freut sich, wenn man ihm solche Spezialisten präsentiert.


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