Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
Hallo!
Diese Frage interessiert mich generell auch :-)) Tatsache ist jedoch, dass spätestens ab der nächsten Auffahrt auf die BAB die Geschwindigkeitsbegrenzung hinfällig wird. Denn wenn dort jemand auffährt, kann er/sie ja nicht wissen, wie schnell man an dieser Stelle fahren darf. Trotzdem weiß ich nicht, wie es sich verhält, wenn mir die Polizei mit der Kamera hinterherfährt und ich dann an der nächsten Auffahrt richtig Gas gebe. Ich hab ja die Geschwindigkeitsbegrenzung gesehen. Hoffentlich weiß da jemand mehr drüber ....
soweit ich informiert bin, gilt folgendes: kein tempolimitschild an der naechsten auffahrt bedeutet eine aufhebung des vorher bestehenden limits. wenn ich nicht irre, gab es dazu mal eine richterliche entscheidung, aber da sollten sich zur eindeutigen klaerung doch besser die spezialisten, z.b. kai, melden...
Exakt so isses. Man kann schließlich nicht zwei Verkehrsteilnehmer (von der Autobahn bzw Auffahrt kommend) unterschiedlichen Verkehrsregeln unterwerfen.
Hintergrund der Frage:
Die A61 ist ab ca. Ludwigshafen Richtung Norden "eigentlich" unbeschränkt. An der BAB gibt´s drehbare (!!) 100-Schilder (für was die auch immer gut sein mögen...). Normalerweise sind diese weg von der Fahrbahn gedreht. Nun hat irgend ein Dödel so ein Schild "scharf gestellt", soll heissen in Fahrtrichtung gedreht (direkt nach Rheinüberquerung an der Landesgrenz zu RP). Alle anderen Schilder waren weggedreht, so daß auf ca. 30 km keine Beschränkung mehr kam...
Nun die Frage, wie lange gilt so ein Schild bzw. in welchem Abstand muss sich eine Geschw.beschränkung wiederholen (Man kann ja auch mal eine -leicht fahrlässig- übersehen)??
Von Edwin am Samstag, den 25. September, 1999 - 04:07:
MfG
Von HarryB am Samstag, den 25. September, 1999 - 08:42:
Von Uli am Sonntag, den 26. September, 1999 - 21:10: