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Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich

RADARFALLE.DE - FORUM: Tips und Tricks: Ausland: Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich

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Klaus am Sonntag, den 15. August, 1999 - 17:31:

Hallo Leute!
Bin gestern in Österreich auf einer Bundesstraße mit meinem Motorrad bei 142 km/h gemessen worden (100 km/h erlaubt). Die Gendarmen führten die Messung mit einem auf einem Dreibein montierten Gerät durch, das Gerät selber war quadratisch und hatte an der Vorderseite 3 waagerechte reflektierende Streifen, die Gendarmen und das Gerät befanden sich auf einem ansteigenden Waldweg, wobei sich das Meßgerät bedingt durch die Steigung ca. 5 m über der Straße befand. Meine Personalien wurden an Ort und Stelle aufgenommen und man teilte mir mit, daß ich einen Bescheid zugesandt bekäme.
Nun meine Fragen:
-Mit welcher Strafe kann ich rechnen?
-Lohnt sich ein Einspruch?
-Kann man mit den österreichischen Behörden handeln?

Bin für jeden Tip dankbar, euch allen eine blitzfreie Zeit...

Klaus


Von Hannes am Mittwoch, den 1. September, 1999 - 09:47:

Hallo Klaus!
Es handelt sich wahrscheinlich um ein Laser-Messgerät. Die Montage auf einem Dreibein erhöht die Messgenauigkeit, da Verwackelungen ausgeschlossen. Ansteigender Weg hilft auch nichts, da ja damit die Messung auf eine geraden Strecke von Motorrad zu Messpunkt ausgeführt wurden. Das Messgerät führt drei Messungen durch und nur wenn diese übereinstimmen, ergibt sich eine Anzeige am Messgerät, sonst bekommt der Gendarm eine Fehleranzeige.

Bei diesem Geschwindigkeitsunterschied (140 statt 100) braucht der Gendarm auch gar kein Messgerät mehr, das kann er auch durch Schätzung feststellen. Polizisten und Gendarmen gelten in Österreich als "in der Geschwindigkeitseinschätzung geschulte Beamten" und es gilt auch deren Schätzung allein im Allgemeinen im Verwaltungsstrafverfahren.
1. Sind Personalien bekannt und das Vergehen objektiv dokumentiert, eine Anhörung ist in diesem Fall nicht notwendig. Daher kann man auch nicht handeln, ansonsten kann man bei einer Vernehmung (nach Vorladung) versuchen, guten Eindruck zu schinden. Geht aber nur, wenn man Delikt am Wohnort begangen hat, weil man da vom strafenden Beamten einvernommen wird, sonst Vernehmung durch BH (Bezirkshauptmannschaft) bzw. BPD (Bundespolizeidirektion) am Wohnort, Bestrafung durch BH bzw. BPD am Tatort.
2. Da Verwaltungsstrafbescheide aus Österreich in Deutschland gnadenlos vollstreckt werden (wie auch umgekehrt).
Ich würde daher kommentarlos zahlen, sonst kann Festnahme in Österreich drohen (z.B. im Zuge einer Schleierfahndung). Außerdem hat das Delikt keine weiteren Konsequenzen außer Strafverschärfung bei der nächsten Übertretung. Fahrverbot gibt es Überland erst ab Differenz von 50 km/h und würde bei dir auch nur in Österreich gelten. Punktekartei gibt es derzeit auch noch nicht.
2.


Von Felix am Mittwoch, den 1. September, 1999 - 11:49:

Zur Glaubwürdigkeit österreichischer Gendarmen vor Gericht habe ich mal eine interessante Geschichte gehört. Jemand hatte die Aussage eines solchen Beamten anzuzweifeln gewagt. Die Antwort, die er bekam: "Ein österreichischer Polizist hat einen Diensteid geschworen, sein Amt korrekt zu versehen; folglich kann er gar nicht irren." Da bleibt einem (selbst in Deutschland) schon die Luft weg ob dieser Obrigkeitshörigkeit.


Von Hannes am Mittwoch, den 1. September, 1999 - 12:24:

Eines stimmt: die "Dienstaussage" eines Polizisten (d.h., wenn er im Zuge einer dienstlichen Wahrnehmung z.B. Geschwindigkeitsübertretung etc. aussagt bzw. ein Protokoll anfertigt) ist immer glaubwürdiger als die Gegenaussage eines Beschuldigten, weil eben anzunehmen ist, dass ein beeideter (Diensteid) Beamter, der noch dazu Erfahrung mit der Wahrnehmung von Verkehrsdelikten hat, wahrheitsgemäß aussagt, während die Aussage des Betroffenen auch als "Schutzbehauptung" angesehen werden kann (wobei eine Falschaussage eines Beschuldigten ja nicht strafwürdig ist).

Das heißt aber nicht, dass man die Aussage eines Polizisten (Gendarmen) nicht widerlegen kann, da müssen aber die Beweise bzw. Argumente schon sehr gut sein (z.B. Geschwindigkeitsschätzung und Fahrtenschreiber).


Von Felix am Donnerstag, den 2. September, 1999 - 09:11:

Noch ein paar Nachfragen zu diesem interessanten Thema.

(1) Hat ein österreichischer Polizist/Gendarm (Unterschied weiß ich nicht) eine bestimmte Ausbildung in dieser Richtung durchlaufen, bzw. muß er seine Fähigkeit auf diesem Gebiet in regelmäßigen Zeitabständen durch Tests oder dergleichen nachweisen?

(2) Gibt es Untersuchungen darüber, wie gut Menschen die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs schätzen können? Bei der subjektiven Wahrnehmung spielen ja viele Faktoren eine Rolle (Art des Fahrzeugs, Motorengeräusch, allgemeines Umfeld usw.). Welche Fehlertoleranz muß überhaupt bei einer solchen Schätzung eingeräumt werden?

(3) Besteht hier nicht ein erhebliches Mißbrauchspotential? Diensteid hin oder her, aber in jedem Beruf und in jedem Land wird es Betrüger geben, die ihre Dienststellung ausnutzen, um für sich Vorteile (z.B. schnellere Karriere durch besonderen "Fleiß") herauszuschlagen. Falls Bußgeldeinnahmen auch an die Gemeinden fließen, bestünde hier sogar ein direktes finanzielles Motiv für diese. Hat es in dieser Richtung eigentlich noch gar keine Skandale in Österreich gegeben? Und wie kann sich ein unschuldiges Opfer solcher Praktiken überhaupt gegen falsche Anschuldigungen wehren (Alleinfahrer, kein Fahrtenschreiber)?


Von Felix am Donnerstag, den 2. September, 1999 - 09:48:

P.S.: mit dem Thema meinte ich natürlich die visuelle Geschwindigkeitsschätzung ohne Geräte oder sonstige Hilfsmittel


Von Hannes am Donnerstag, den 2. September, 1999 - 13:54:

Inwieweit in der Ausbildung in dieser Richtung eine Schulung erfolgt weiß ich nicht. Es gibt eine Einchränkung (lt. VWGh=Verwaltungsgerichtshof, ist oberstes Gericht in u.A. auch Verkehrsdeliktverfahren): Das Fahrzeug muss sich in unverminderter Geschwindigkeit am Polizisten vorbeibewegen.
Im Allgemeinen gilt für Polizisten und Gendarmen in Österreich wie auch in Deutschland dasselbe, wie im Urteil aus Weikheim ("Aus dem Gerichtssaal/Rotlicht", /cgi-bin/artikel/artikel.pl?read=349).
Normalerweise wird ein Polizist nicht 10 km/h Überschreitung schätzen sondern bei echten Rasereien derartig amtshandeln und da war der Sünder sicher zu schnell unterwegs und bei Schuldeinsichtigkeit gibts dann nur ein Organmandat (billig, anonym, ohne weitere Folgen).
Unkorrektheiten kommen überall vor, aber ich habe in 27 Jahren soetwas noch nicht erlebt.
Der Polizist bzw. Gendarm ist Beamter des Innenministeriums der Republik (Bundesländer haben keine Ministerien). Den Erlös aus den Verkehrsstrafen erhält der Straßenerhalter (Gemeinde, Bundesland, Verkehrsministerium). Von da her bestehen keine Interessen des Polizisten. Und der Straßenerhalter hat dem Polizisten gegenüber kein Weisungsrecht.

Eines darf man bei all diesem nie vergessen: Jede Anzeige bedeutet Arbeit für den Polizisten, d.h. in seiner "Ruhezeit", das ist die Zeit, die er zwischen den Streifen auf dem Wachzimmer im Dienst verbringt, muss er dann die Anzeigen schreiben, diese Formulare, egal ob auf Schreibmaschine oder PC bedeuten, dass er nicht tratschen, fernsehen oder ähnliches kann. Der Wachkommandant muss diese Anzeigen bearbeiten, eventuell korrigieren (nicht verfälschen) und unterschreiben. Denk mal darüber nach.
Ich habe die ERfahrung gemacht: Nicht besonders viel aufführen (max. 10 über Höchstgeschwindigkeit). Wenn man angehalten wird, höflich, freundlich, aber trotzdem bestimmt bleiben, wenn man was angestellt hat: "Ja ich weiß, tut mir leid, mache sowas normal nicht, war nicht richtig etc.", dann bleibts meistens bei einer mündlichen Verwarnung (Strafpredigt), das ist übrigens, auch wenn es nicht schriftlich niedergehalten wird, auch eine Bestrafung, nach der der Polizist weder anzeigen noch ein Organmandat ausstellen kann, weil das "Verfahren" damit beendet ist. Schlimmstenfalls gab's ein Organmandat (5 Stück bislang in 27 Jahren).

Na ja, und Schnellfahren ist in Wien soundso nicht mehr drinnen seitdem es die Laserpistolen gibt (ich glaube, ca. 70 Stück), die stehen an einen Baum gelehnt oder sonst irgendwo am Straßenrand zwischen den Autos. Bis du sie siehst, haben sie dich schon lange (einmal habe ich sie beobachtet auf einer Brücke, die haben auf bis zu 500 m gemessen, auf dieser Straße fahren nur mehr wenige schnell, obwohl es eine 5-spurige Ausfahrtsstraße ist)


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