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Geblitzt in Österreich

RADARFALLE.DE - FORUM: Tips und Tricks: Ausland: Geblitzt in Österreich

Von Nico am Sonntag, den 11. Juli, 1999 - 00:16:

Vor 1-2 Monaten wurde ich in Österreich geblitzt. Es wurden (abzgl. der Toleranz) 56 km/h gemessen, 40 km/h waren vorgeschrieben. Nun ist schließlich das sog. "Anonymverfahren" bei mir eingetrudelt, und ich frage mich, ob ich die Summe von 400,- ÖS begleichen soll - oder nicht? Über einen Tipp würde ich mich riesig freuen! Wer kennt sich denn ein wenig mit Blitzern in Österreich und dem Deutsch-österreichischen "Blitzerl-Abkommen" aus ?!?


Von farendil am Sonntag, den 11. Juli, 1999 - 19:24:

Also ich hab gelesen (ich glaub adac motorwelt oder die letzte od. vorletzte auto-bild) daß die deutschen behörden nun diese verstöße, wo der fahrer nicht festgestellt wurde nicht mehr vollstrecken wollen.


Von Kai am Sonntag, den 11. Juli, 1999 - 22:31:

Das dürfte sonst nach dt. Recht auch recht problematisch werden. Da das Abkommen noch nicht so lange existiert, dürfte die gerichtliche Klärung zu Einzelfragen dazu auch noch äußerst dürftig sein. Demzufolge sollte es sich lohnen, alle Fälle, die nach dt. Recht nicht verfolgt werden könnten, hier anzufechten. Der Ermittlungsdruck dürfte dann auch nicht übermäßig hoch sein ;-))


Von Nico am Montag, den 12. Juli, 1999 - 13:00:

Ähmmm ... soll ich jetzt auf diese Anonymverfügung überhaupt antworten? Oder den Dingen ihren Lauf lassen? Hilft Deutschland unserem Nachbarland überhaupt bei solchen minimalst-Überschreitungen? (Eigentlich eh lächerlich, aber ... naja!

Heissen Dank auf alle Fälle für die Tips!


Von Kai am Montag, den 12. Juli, 1999 - 13:31:

Am günstigsten dürfte wohl sein, seine Fahrereigenschaft zu bestreiten.


Von Anonym am Samstag, den 14. August, 1999 - 16:54:

auch mich hats erwischt.
An red Z. : ja viel zu schnell
nämlich mit 82 statt 50.Jedoch müßte die Schuld entfallen, da dies auf einer Autobahnbrücke stattfand und ich NUR deswegen überhöht fuhr /bzw. mein Tempo erhöhte/, da von der Autobahn ein Wagen auf meine Spur zuraste und dieser mir sonst in meinen Wagen gefahren wäre.
Fürchte nun aber, daß der fremde Wagen nicht auf deren Foto ist und werde wohl besser beraten sein, die Fahreigenschaft zu bestreiten. denn auch 300 S sind echtes Geld.


Von Anonym am Samstag, den 14. August, 1999 - 17:19:

Wer weiß, wie man sich verhalten kann wenn man geblitzt wurde, z.B. durch festmontierte
Radargeräte und im Rahmen des Rechtshilfeabkommen zur Kasse gebeten wird?
Die Aussage als Halter "Man wisse nicht wer der Fahrer" war hilft hier nichts, da in Österreich
eine Auskunftpflicht für den Halter besteht. Wenn der Halter den Fahrer nicht nennt bzw. nicht
nennen kann wird die Sache im Rahmen dieser Auskunftspflicht verfolgt was mindestens
ebenso teuer ist. Außerdem hat man dann keine Möglichkeit mehr Einspruch gegen die
Ermittlung wegen Schnellfahrens einzulegen.


Von Hannes am Mittwoch, den 1. September, 1999 - 10:04:

Hallo Vorsicht!
Der Fahrzeughalter hat in Österreich zu wissen, wem er sein Fahrzeug zur Benützung überlassen hat. Eine Verweigerung der "Lenkerauskunft" ist ebenfalls strafbar (sicher auch in Deutschland vollstreckbar) und auch die Geschwindigkeitsübertretung wird dann dem Fahrzeughalter zur Last gelegt.
Als gelernter Österreicher würden wir eine Anonymverfügung (Gott sei Dank gibts sowas endlich) mit 400,-- bezahlen, bei Nichtbezahlung erfolgt Verfahren, dann wird festgestellt, wer die Übertretung begangen hat, man bezahlt deutlich mehr und ist "vorgemerkt".
Mein Rat: bei 400,--: zahlen und Amen.


Von Felix am Mittwoch, den 1. September, 1999 - 11:56:

Was machen denn die Behörden in Österreich, wenn der Halter sagt, er habe sein Auto an einen Besucher aus Kasachstan oder China verliehen gehabt?


Von Hannes am Mittwoch, den 1. September, 1999 - 12:43:

Wenn es unglaubwürdig klingt, kann das eine Falschaussage im Verwaltungsverfahren bringen (weil der Fahrzeughalter nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge gefragt wird), das ist ein Offizialdelikt und endet vor Gericht (bei Pech mit unbedingter Haftstrafe). Zahlt sich bei einer Anonymverfügung mit 400,-- nicht aus.
Außerdem kann man nicht sagen, ich habe das Auto jemanden geborgt, den ich nicht kenne, ich muss mich davon überzeugen, dass derjenige einen gültigen Führerschein besitzt und damit habe ich die Identität. Außerdem glaubt kein Mensch, dass ich mein Auto einem Unbekannten geborgt habe, s.o.


Von Anonym am Mittwoch, den 8. September, 1999 - 15:32:

Was geschieht wenn ich sage, daß mein Bekannter/Mitfahrer gefahren ist, wir haben öfters Fahrerwechsel gemacht, er das allerdings abstreitet? Es ist auch nicht mehr nachvollziehbar wo wir jeweils gewechselt haben.


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