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Hat eine Stadtverwaltung ALLE Rechte der Polizei?

RADARFALLE.DE - FORUM: Tips und Tricks: Behörden: Hat eine Stadtverwaltung ALLE Rechte der Polizei?
Von Roland am Sonntag, den 23. Mai, 1999 - 18:05:

Hallo!

Ich bin in einer 30er-Zone mit 64 km/h geblitzt worden (0 31 km/h zu schnell); ich war gerade dabei, ein Mofa zu überholen.

Bis 30 km/h ist es ja ohne Fahrverbot - ich hatte bis zu diesem Zeitpunkt auch keine Punkte in Flensburg.

Eine Woche später kam der Anhörungsbogen - was soll ich nun tun?

Wie ist es mit Punkten? Laufen diese über die Polizei?

Was ist wenn ich sage, daß ich nicht weiß wer gefahren ist?

Von Kai am Sonntag, den 23. Mai, 1999 - 23:07:

Naja bestreiten kannste schon; manchmal wird das dann sogar eingestellt, wenn die Fotoqualität zur Identifizierung nicht ausreicht. Mit Anwalt wirkt's noch professioneller. Möglicherweise könnte die Messung auch verfälscht worden sein, wenn das Mofa -"mitgemessen" worden sein könnte. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich Akteneinsicht hins. des Fotos. Dieses kannste Dir manchmal selbst zuschicken lassen; einen Anspruch haste darauf aber nicht, nur auf Ansicht bei der ermittelnden Behörde. Ein Anwalt kriegt's immer.
Die Punkte werden über die Bußgeldstelle, die den Fall weiterbearbeiten wird, nach Flensburg übermittelt. Diese unterrichtet auch die zuständige Straßenverkehrsbehörde über ein evt. Fahrverbot.

Von nicht_du (62.158.238.155 - 62.158.238.155) am Freitag, den 11. August, 2000 - 21:49:

Natürlich hat eine Stadtverwaltung nicht die selben Rechte wie die Polizei.
Diese sind im §163 StPO und §53 OwiG geregelt.
Beamten des Zolls, die Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind, sind z. B. den Beamten der Polizei gleichgestellt und haben die selben Rechte und Pflichten, niemals jedoch eine Stadtverwaltung, da die Bediensteten der Stadt i. d. R. Angestellte sind und keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen.

Von Michael Heier (Michael) (193.159.128.19 - 193.159.128.19) am Samstag, den 12. August, 2000 - 21:25:

@nicht_du:

Das stimmt so nicht ganz - es ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, welche Aufgaben der Polizei auf den kommunalen Vollzugsdienst übertragen werden. Dazu gibt es entsprechende Satzungen.
Es ist also durchaus möglich und zulässig, daß man u.U. von einem "Ortssheriff" angehalten wird.


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