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geblitzt in Belgien

RADARFALLE.DE - FORUM: Tips und Tricks: Ausland: geblitzt in Belgien

Von Thomas am Sonntag, den 14. März, 1999 - 22:33:

Hallo!

Ich bin letztes Fruejahr in Belgien auf der Autobahn mit mehr als 140 km/h (anstatt der erlaubten 120) geblitzt worden. Monate spaeter flatterte mir ein belgischer Bußgeldbescheid in Hoehe von mehreren Hundert Mark, sowie die Aufforderung, mich bei der deutschen Polizei zur Anhoerung zu melden, in Haus.

Der deutsche Polizist, der meine Anhoerung durchfuehrte, erklaerte mir, Geschwindigkeitsueberschreitungen von mehr als 10 km/h stellen in Belgien eine Straftat dar. Allerdings sagte er mir auch, es wuerde (in Deutschland) nichts passieren, wenn ich der belgischen Zahlungsaufforderung nicht nachkaeme, da die Belgier (im Gegensatz zu z.B. den Oesterreichern) keine Befugnis haetten, in Deutschland solche Bescheide durch Polizei oder
Gerichtsvollzieher auch durchzusetzen. Solange ich also nicht wieder nach Belgien einreisen und dort zufaellig von der Polizei kontrolliert wuerde,
koenne ueberhaupt gar nichts passieren. Entsprechend seinem "Rat" sagte ich
bei der Anhoerung aus, ich koenne mich an nichts erinnern und zahlte nicht.
Nun bekomme ich vergangene Woche per Einschreiben aus Belgien eine Vorladung zur Gerichtsverhandlung. Ich hatte die Sache eigentlich schon wieder vergessen und beginne mich nun zu fragen, ob der freundliche deutsche Polizist wirklich richtig informiert war und ich nicht Gefahr laufe, hier irgendwann im Rahmen der Rechtshilfe von deutschen Polizisten abgeholt zu
werden, sollte ich der Vorladung nach Belgien nicht Folge leisten.

Daher meine Frage: Ist es tatsaechlich so, dass die belgische Justiz gegen mich in Deutschland keine Handhabe hat, d.h. eine Verurteilung solange nicht durchsetzen kann, wie ich nicht in Belgien bin?

Waere wirklich riesig nett, wenn Ihr mir hierzu eine verlaessliche Antwort geben koenntet.


Von NetGhost am Montag, den 15. März, 1999 - 00:59:

Ich selbst bin in Belgien mit 160km/h geblitzt worden. Allerdings habe ich einen Bußgeldbescheid über 2000 DM bekommen (kein Schreibfehler!!!)und eine Vorladung zur Gerichtsverhandlung. Gegen die Vorladung hab ich mir ein Attest vom Arzt besorgt, da kann die Belgische Justiz nix machen. Mir hat die Polizei eine Andere Geschichte erzählt: Die Belgische Justiz könne angeblich mit Hilfe eines Deutschen Rechtsanwaltes das Bußgeld eintreiben.
Was in Endeffekt dann passiert ist weiß ich nicht, da ich kurz nach dem Vorfall ins Ausland gezogen bin.
Besorg Dir auf jeden Fall ein Attest vom Arzt und besorg Dir einen Rechtsanwalt.
Außerdem nehme ich prinzipiell keine Einschreiben an!
Radarwarner wirken Wunder in Belgien!
Viel Erfolg!


Von Kai am Montag, den 15. März, 1999 - 17:21:

Der erste Polizist hat recht; noch können die in D nix machen, durch einen RA schon gar nicht. Selbst einen zu nehmen, halte ich für Geldverschwendung, Ausnahme Rechtschutzvers. ohne Selbstbet. liegt vor.


Von Anonym am Montag, den 15. März, 1999 - 19:22:

Ab welchem Zeitpunkt können die Belgier denn in D was machen?


Von Kai am Montag, den 15. März, 1999 - 20:13:

Das ist noch in der EU-Beratung, wird aber mit Sicherheit nicht für Altfälle gelten. Was genau kommt, weiß ohnehin noch keiner; wenn dann die deutschen Gesetze entsprechend geändert werden, erwarte ich erstmal eine Klageflut zu den Verwaltungsgerichten und dem Bundeverfassungsgericht.


Von Thomas am Dienstag, den 16. März, 1999 - 17:48:

Vielen Dank für die Infos!!!
Ich werde mir ein Attest besorgen und Belgien weiträumig meiden!


Von Kai am Dienstag, den 16. März, 1999 - 18:34:

Krankheitsgrund: Flamen-Allergie ;-))


Von Garfield am Dienstag, den 16. März, 1999 - 19:02:

Kai!!!
Ich schicke Dir in Kürze eine Rechnung für einen neuen Bürostuhl.
Ich hoffe, Dein Kommentar haut nicht noch mehr Surfer vom Hocker.


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