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Zweimal geblitzt in 5 Tagen! Welche Stellen sind zuständig ?

RADARFALLE.DE - FORUM: Tips und Tricks: Autobahn: Zweimal geblitzt in 5 Tagen! Welche Stellen sind zuständig ?
Von Anonymous Pechvogel (62.156.17.74 - 62.156.17.74) am Dienstag, den 04. Juli, 2000 - 13:50:

Hi!

Ich bin einmal am 2.6. und dann am 7.6. geblitzt worden.
Am 2.6. in meinem Heimatort, am 7.6. in einer anderen Stadt die nicht zum Kreis gehört.

Der erste Verstoß ist heute per Post eingetroffen.
27kmh innerorts. Auf dem Foto sieht man meine Haare nicht wegen der Sonnenblende und die Augen habe ich geschlossen.

Der zweite Verstoß ist schlimmer. Hatte -130 auf der Autobahn drauf wo 80 erlaubt waren.

Meine Frage ist jetzt ob der zweite Verstoß auch an meine Kreisbehörde gesandt wird, so daß es unter Umständen dem gleichen Sachbearbeiter in die Hände fällt. Dann käme ich wohl schlecht durch wenn ich beide Male sage, daß ich nicht gefahren sei und den Fahrer nicht nenne.

Was kann man mir raten ? Sollte ich beiden Verfahren entgegenwirken oder nur dem zweiten, wo Führerscheinentzug droht ?
Habe eine Rechtsschutz die alles zahlen würde.
Ich bin leider selbst der Halter des Fahrzeuges.

Ich möchte den Bußgeldern entgegenwirken, weil ich noch wegen einem Unfall mit einem Radfahrer vor Gericht muß. Bin dort zwar nicht zu schnell gewesen, aber der Richter sieht es bestimmt nicht gern, wenn da jemand mit so vielen Punkten kommt.

Von Alberto (62.158.213.65 - 62.158.213.65) am Dienstag, den 04. Juli, 2000 - 16:52:

O je, das ist nicht gerade lustig. Also: im ersten Fall würde ich das Verfahren sehr lange vor mir herschleppen, so daß der Eintrag erst nach dem Fahrrad-Prozess erfolgt. Somit kommt er nicht auf den Tisch, denn Eintragung erfolgt erst nach Rechtskraft. Den 2. Fall (Autobahn 130 bei 80) solltest Du wirklich versuchen, elegant auf einen guten Freund abzuschieben, der natürlich die Courage braucht, da mitzuspielen. Wenn ihr es schlau dreht, kommt ihr beide raus. Du, weil es für Dich als eigentlicher Täter verjähren kann. Und der Freund, weil er es nicht war. Aber-ich habe diesen Trick schon einmal so ca. April hier erklärt. Er ist eigentlich nicht so sehr erlaubt, aber wirksam. Das aber wiederum nur, wenn alle alles richtig machen, so daß man bei der ganzen Trickserei nicht in neue Straftatbestände kommt. Ist nur was für ganz Hartgesottene und ganz Rechtssichere und Aussagesichere. Vielleicht läßt Du Dir mal von einem guten Anwalt erklären, wie das mit der Verjährung aussieht, und wo sie anfängt.
Alberto

Von Anonymous Pechvogel (62.156.17.67 - 62.156.17.67) am Freitag, den 07. Juli, 2000 - 15:22:

Hi!

Also ich war jetzt beim Anwalt wegen der 27 kmh Sache. Er hat einfach erstmal die Akte angefordert und sich eine Strafprozessvollmacht geben lassen.
Das Andere ist noch nicht da. (Foto)

Was für Taktiken könnte man mit dem Anwalt anstreben ?

Von Michael Heier (Michael) (193.159.28.161 - 193.159.28.161) am Samstag, den 08. Juli, 2000 - 11:25:

Bei was für einem Anwalt bist du denn?
Hat er dich gebeten, eine Strategie auszuarbeiten?

Also, wenn du bei einem gescheiten Verkehrsrechtsanwalt bist, dann bastelt der sich schon die passende Strategie zusammen; schließlich kann er anhand der Akte wesentlich besser eine Entscheidung treffen als irgendjemand hier im Forum per "Ferndiagnose".

Von Anonymous Pechvogel (62.157.56.150 - 62.157.56.150) am Samstag, den 08. Juli, 2000 - 20:18:

Ich bin bei einem Anwalt der selbst mal Verkehrsrichter war, er sagte wir können einfach abstreiten daß ich gefahren bin und die Aussage verweigern.

Von Alberto (193.159.128.185 - 193.159.128.185) am Montag, den 10. Juli, 2000 - 10:01:

Na ja, das geht nur so lange, bis das Foto eindeutig den Fahrer identifiziert. Bei Anwälten, die mal Verkehrsrichter waren, habe ich so meine Bauchschmerzen. Wen sie dann selbst noch einen VOLVO Diesel Kombi fahren, bekomme ich die natürliche Panik. So einer ist meistens innerlich der Ansicht, man solle gefälligst anständig fahren, dann passiert auch nichts.


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