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Fahrverbot entgegenwirken

RADARFALLE.DE - FORUM: Tips und Tricks: Autobahn: Fahrverbot entgegenwirken

Von
OliverFrank (62.156.17.24 - 62.156.17.24) am Donnerstag, den 15. Juni, 2000 - 12:51:

Hallo!

Ich brauche eure Hilfe. Ich bin mit 130 geblitzt worden, auf einer Autobahn wo 80 erlaubt war.
Hier im Forum habe ich gelesen, daß man versuchen kann dem drohenden Bußgeld und Fahrverbot entgegenzuwirken.

Hatte schonmal jemand Erfolg damit ? Was passiert denn wenn ich einfach sage, ich weiß nicht wer gefahren ist ? Forschen die bei so einem schweren Verstoß dann nicht näher nach ?

Gebt mir einfach mal ein paar Tips was ich machen kann.

Danke sehr!

Gruß aus NRW
Oliver


Von Heinz (24.226.73.234 - 24.226.73.234) am Donnerstag, den 15. Juni, 2000 - 14:54:

Oliver!
probiere es mit der Ausrede du bist Kurzsichtig und konntest den Tacho nicht erkennen!
Weiss nicht wer gefahren ist ist ein alter Hut,
und wirkt bestimmt nicht mehr.


Von Alberto (62.156.36.18 - 62.156.36.18) am Freitag, den 16. Juni, 2000 - 18:54:

Hallo Oliver, das ist keine so leichte Sache. Aussagen sind immer schlecht, egal, welche.
Wenn Du den Anhörungsbogen schon hast, kannst du jungfäulich mit der Verjährung beginnen.
Idealerweise hast Du einen nahen Verwandten, der - nicht in Deiner Nähe unmittelbar bekannt ist und der bereit ist, Dir zu helfen.

Dann könntest Du z.B. an einem dieser Tage, wie öfters schon mal, diesem das Auto geliehen haben. Wenn es so gewesen wäre, würdest du doch auch nicht die Punkte für diesen schnappen wollen.
Da du ein treuer Staatsbürger bist, hilfst du der Behörde und gibst dieser den Fahrer - nebst Anschrift bekannt. (Die tut aber besser Deine Frau-Mutter-Vater-Schwester-Bruder o.ä. Denn diese Person macht in deiner Lebensumgebung ja immer den "Schriftkram" und hat auch - sehr korrekt - diesen Anhörungsbogen bearbeitet, weil diese Person sich nun mal daran zu erinnern glaubt, daß an diesem Tage eben dieser andere Mensch das Auto hatte. Folgerichtig wird dieser als mutmaßlicher Fahrer angegeben(was sich hinterher als bedauerelicher Irrtum herausstellt).
So nun hat dieser einen neuen Anhörungsbogen zu erwarten. Und dann verrint die Zeit. alles weitere dürftest Du wissen.
Alberto


Von Polizist (213.54.42.238 - 213.54.42.238) am Freitag, den 16. Juni, 2000 - 22:07:

Sorry Heinz, aber das mit der Sehschwäche hast du nicht ernst gemeint, oder?
Der Schuss kann nämlich nach hinten losgehen, indem sie den Probanden ein augenärztliches Attest vorlegen lassen. Sieht er wirklich nichts, bekommt er eine Brille als Auflage in den Führerschein, sieht er doch, ist die Ausrede verbraucht.....


*btw* Ich denke ihr habts mitbekommen. Wieder einmal war es einem "Etwas" (Mensch nenne ich das nicht), Grund genug, wegen drohender Beschneidung seiner Mobilität drei Polizisten umzubringen. Bei einer Gurtkontrolle :-((((


Gruß,

ein Polizist


Von Frank (62.224.84.233 - 62.224.84.233) am Samstag, den 17. Juni, 2000 - 16:06:

Hmm, also unabhaengig davon dass das mit den polizistenmorden eine ganz schlimme sache ist, wuerde ich mich doch mit unsachlichkeiten in bezug auf den taeter zurueckhalten.
Aber wenn der taeter wirklich nur wegen drohender beschneidung seiner mobilitaet so gehandelt hat, dann kann man daraus schlussfolgern, dass die mobilititaet wohl einen sehr hohen stellenwert fuer viele in unserer gesellschaft hat. Deswegen sollte man dies vielleicht bei fahrverboten auch mal beruecksichtigen, die ja schon wie am fliessband verhaengt werden. Und dass der Entzug (nicht FV) der fahrerlaubnis eine massregel sein soll, und keine strafe ist dann wohl der witz des jahres.


Von Polizist (213.54.32.6 - 213.54.32.6) am Samstag, den 17. Juni, 2000 - 20:43:

Sicherlich war meine Äußerung zum Täter unsachlich, aber in einer solchen Situation möchte ich mir auch mal Emotionen erlauben.

Wenn dieser Täter vielleicht nicht nur wegen seinem FE-Entzug so gehandelt hat, so hat es der Polizistenmörder auf der BAB bei Bad Hersfeld sicherlich aus diesen Gründen getan.

Gerade weil die Mobilität einen so hohen Stellenwert hat, muss hier sanktionierend eingegriffen werden, wenn bedingt durch diese gegen die öffentliche Sicherheit verstoßen wird.
Nur so kann in diesem Bereich wirkungsvoll sanktioniert werden.
Aber abgesehen von einem Für und Wider dieser Probleamtik kann es nicht sein, dass Polizisten Uneinigkeiten einzelner mit der geltenden Gesetzgebung, mit dem Leben bezahlen müssen.
Es ist nun mal unser Job, Recht und Gesetz Geltung zu verschaffen und nötigenfalls durchzusetzen.
Über die Legitimation geltender Normen möchte ich hier nicht groß eingehen.

Die Frage ist, wie wird es weitergehen? Was werden Polizisten in ihrem täglichen Verhalten ändern, vielleicht sogar ändern müssen und wie reagiert der Bürger darauf? Da ich im Voraus nicht weiß mit wem ich es bei einer, eigentlich harmlosen, Gurtkontrolle zu tun bekomme, muss ich im Interesse meiner eigenen Sicherheit eben mit entsprechender Vorsicht an jedes Fahrzeug herangehen. Abhängig von den Umständen kann es dann auch sein, dass ich die Waffe gezogen habe. In diesem Fall ist es für mich zweitrangig wie der Bürger reagiert. An erster Stelle steht für mich, dass ich jeden Tag wieder gesund nach Hause zu meiner Familie gehen kann. Und ich habe auch kein Problem damit, dies dem Bürger zu erklären - nach der Kontrolle. Und ich gehe auch davon aus, das ein vernünftig denkender Verkehrsteilnehmer dies versteht.

*btw* wegen des aktuellen Falls könnt ihr ja mal im Gästebuch und im Kondolenzbuch ders PP Dortmund unter www.polizei.nrw.de/dortmund die Reaktionen der Bevölkerung durchlesen.
Zum Gedenken aller im Dienst getöteter Vollzugsbeamter empfehle ich euch die Seite www.odmp.de

Gruß,

ein Polizist (der jetzt Deutschland-England schaut)


Von Frank (62.224.88.113 - 62.224.88.113) am Sonntag, den 18. Juni, 2000 - 01:22:

>>Sicherlich war meine Äußerung zum Täter unsachlich, aber in einer solchen Situation möchte ich mir auch mal Emotionen
erlauben. <<
Klar, kann ich ja auch verstehen.

>>Gerade weil die Mobilität einen so hohen Stellenwert hat, muss hier sanktionierend eingegriffen werden, wenn bedingt durch
diese gegen die öffentliche Sicherheit verstoßen wird.
Nur so kann in diesem Bereich wirkungsvoll sanktioniert werden. <<

Das sehe ich anders. Ich denke hier ist die verhaeltnissmaessigkeit nicht mehr gewahrt. wenn ein fahrverbot nach einem rotlichverstoss von vielen als haerter empfunden wird als eine geldstrafe nach einer koerperverletzung, dann kann da wohl was nicht stimmen. auch sagt die statistik, dass durch haertere strafen meist nichts (abschreckung) erreicht wird. dies hat man im strafrecht schon lange realisiert, aber bei ordnungswidrigkeiten verschliesst man vor solchen erkenntnisen die augen. noch schlimmer, man verschaerft die sanktionen sogar noch.

>>Aber abgesehen von einem Für und Wider dieser Probleamtik kann es nicht sein, dass Polizisten Uneinigkeiten einzelner mit der
geltenden Gesetzgebung, mit dem Leben bezahlen müssen. <<
Da kann ich dir nur zustimmen.

Also ich will vorweg nochmal sagen, dass die angehoerigen den getoeteten personen (polizisten) mein vollstes mitgefuehl habe, und dass ich das eine ganz schlimme sache finde. Aber andererseits muss ich auch feststellen, dass jedes jahr viele menschen bei der ausuebung ihres berufes ums leben kommen, und darauf erfolgt nicht mal annaehernd eine solche oeffentliche reaktion wie bei den getoeteten polizisten.

Ich denke nicht, dass du bei der ausuebung deines berufes jetzt dein verhalten aendern solltest. Denn solche verbrechen sind bis jetzt immer noch einzelfaelle, die leider!! zum berufsrisiko dazugehoeren (ich hoffe das wird nicht falsch verstanden). Wenn ich abends mit der u-bahn fahre und ueberfallen werde, dann kann ich mir danach auch nicht eine pistole kaufen um das in zukunft zu verhindern. Verbrechen laesst sich eben nie ganz verhindern, so traurig das auch ist. aber dass du vorsichtiger reagierst ist durchaus menschlich und nachvollziehbar.


Von Heinz (24.226.73.234 - 24.226.73.234) am Sonntag, den 18. Juni, 2000 - 22:47:

Polizist!
es war nicht ernst gemeind, aber wenn ich so etwas lese muss ich mich immer wieder wundern
das manche Fahrer so naiv sind und Denken man nimmt ihnen diese faule entschuldigung ab.
<an Oliver >
bei 80 mit 90 geht noch,aber mit 130? und da noch eine Ausrede?


Von Autofahrer (53.122.34.115 - 53.122.34.115) am Montag, den 19. Juni, 2000 - 13:31:

Warum nich ich denke die Geschwindikeit sollte der Verkehrslage angepasst sein warum nicht wenn 80 erlaubt auch mit 130 durch. Manche Stecken sind so gut ausgebaut das Verantwortungsvolle Fahrer dies tun können. Nur weil irgend einer meint man kann hier nur 80 fahren. Wenn jeder ein bisschen mehr aufpasst (z.B.beim Spurwechsel) und die Geschwindikeit der Situation anpasst (Regen, Sicht, Verkehrslage), brauchen wir gar keine Tempolimits mehr. Und einiges an Verkehrunfällen kann man auch so hart dies klingt als Natürliche Auslese ansehen. Und auch die Polizei könnte menschlicher vorgehen und erst mal Verwarnen und nicht gleich Fahrverbote aussprechen (davon abgesehen fahren die Leute hinterher eh nicht anders, warum auch wenn das Tewmpolimit eh Schwachsinn war),wenn nix passiert ist doch OK (keine Gefährdung), bei Unfällen muß der Verantwortliche eh die schuld ausbaden. Der Staat darf und kann uns nicht durch Gesetze von unserer Pflicht selber nachzudenken befreien. Jeder sollte selbst Verantwortung übernehmen und für sein tun geradestehen. Auch die Herren Polizisten geben gern mal Gas und auch nicht zu knapp, warum auch nicht.
Tempolimits sind bis vor Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen totaler Schwachsinn, frustrieren meistes nur die Leute und füllen dem Staat die Taschen.

Ein Autofahrer

Ps. Bin kein jugendlicher Raser und fahre seit Jahren unfallfrei trotzdem das ich mich selten an Tempolimits halte.


Von Heinz (24.226.73.234 - 24.226.73.234) am Montag, den 19. Juni, 2000 - 14:39:

Es gibt bekanntlich zwei Typen von Autofahrern,
die einen fahren mit Verstand, und ohne Strafzettel, die anderen ohne Verstand und mit Bleifuss, und suchen Entschuldigungen.Deshalb hat man auch all die
Verkehrsregeln,und leider muss die erstgenannte
Gruppe von Fahrern fuer die zweite Gruppe leiden!


Von HarryB (195.125.210.10 - 195.125.210.10) am Dienstag, den 20. Juni, 2000 - 06:02:

richtig heinz, und das komische daran ist, dass die angehoerigen der zweiten gruppe meinen, zur ersten gruppe zu gehoeren....


Von Alberto (62.157.41.33 - 62.157.41.33) am Freitag, den 23. Juni, 2000 - 12:51:

Zu den getöteten Polizisten muß ich auch was sagen: Es ist absulut traurig, daß dieses passiert ist. Aber auch ich glaube, daß der Stellenwert des Führerscheines sehr hoch ist und deshalb von Richtern gerne als "Nachbesserung" der hie und da möglicherweise zu schwachen Strafe hergenommen wird. Man hat ja sogar überlegt, Jugendlichen, die Delikte, wie Diebstahl, Körperverletzung ö.ä. begehen, die "Fahrerlaubnis" zu entziehen, weil man der Meinung ist, dies ist eine wirklich spürbare Strafe. Also: Gefängnis ist out. Man kann die Mobilität auch so entziehen. Ich finde diese Entwicklung als sehr bedenklich. Denn dann müssen wir alle in Zukunft nicht mehr mit Geld oder Gefängnis bezahlen, sondern mit Führerscheinen. Daraus kann man den Stellenwert wirklich ablesen - und - mal ehrlich - Was würdet ihr lieber bezahlen? 10000 DM oder 1 Jahr Führerscheinentzug?
Der Führerschein ist fast unbezahlbar - und das macht uns ganz schön verwundbar - zumal er sehr leicht einzukassieren ist.
Alberto


Von Michael Heier (Michael) (62.224.91.178 - 62.224.91.178) am Freitag, den 23. Juni, 2000 - 18:37:

Also, wer auf eine solch schwachsinnige Idee gekommen ist, Führerscheinentzug als "Ersatz" für eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe einzuführen, kann - sorry - echt nicht bei Trost sein.

Die derzeit noch gültige Regelungen des § 44 bzw. 69 StGB besagt ja klar, daß Fahrverbot bzw. FE-Entzug in Zusammenhang mit Delikten im Straßenverkehr stehen muß.

Während der FE-Entzug bspw. bei reinen Verkehrsstraftaten (§§ 315ff. StGB) oder an Verkehrsdelikte angelehnte Straften (z.B. Nötigung, § 240 StGB) noch wirklich einleuchtend ist, kann man dies doch bei anderen Straftaten (Diebstahl etc.) doch wohl kaum rechtfertigen, daß der Täter nun lediglich kein Kraftfahrzeug mehr führen darf und stattdessen die eigentliche Strafe (Geldstrafe) reduziert oder gar ganz wegfällt.
Wohlgemerkt, der FE-Entzug ist im juristischen Sinne keine Strafe, sondern nur Nebenfolge (wenngleich diese für den Täter sehr wohl Strafcharakter hat).

Der Führerschein ist für sehr viele Menschen tatsächlich "Gold wert" - schon ein 1monatiges Fahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit kann den Ruin der Existenz bedeuten.
Wer eine Neuregelung des Fahrverbot/FE-Entzug auch für andere Delikte propagiert, verschafft zudem den Gerichten noch mehr Arbeit, da die Betroffenen gerade wegen der Fahrverbots/FE-Entzugs-Entscheidung sicherlich Berufung einlegen werden.

Für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende (aber auch u.U. für Erwachsene) schlage ich stattdessen eher vor, zu gemeinnütziger Tätigkeit (Straßenkehren meinetwegen) zu verurteilen. Das hat allemal mehr Sozialcharakter und es wirkt m.E. auch härter, da jeder sieht: "Aha, der Herr XYZ muß Zwangsarbeit verrichten". - Ich persönlich würde lieber 10 Tage im Knast verschwinden, als 10 Tage lang am Straßenrand Müll aufzusammeln, wo mich jeder sieht und angafft...


Von 750i (62.158.202.151 - 62.158.202.151) am Samstag, den 24. Juni, 2000 - 12:01:

Ja, warum denn nicht den Führerschein entziehen?
Tolle Sache!

Man stelle sich vor, der durchgeknallte Polizistenmörder aus Dortmund hätte sich nicht selbst das Licht ausgeknipst, sondern wäre vor ein Gericht gekommen.
Dann hätte der Richter vielleicht gesagt : "Och, Herr Berger, das war jetzt aber gar nicht fein, was sie da gemacht haben; früher hätte ich sie lebenslang samt ihrem Nazi-Krempel in den Knast gesteckt. Aber nein, das wär ja unsozial, jetzt kriegen sie zwei Monate Fahrverbot, gell? Dann müssen sie halt das nächste Mal zu Fuß gehen, wenn sie jemanden umballern möchten. - Ach, sie haben gar keinen Führerschein mehr? ... <denk..grübel> ... Tja, dann kann ich auch nix machen, sie dürfen gehen. Die Verhandlung ist geschlossen."

So weit kommt's noch! Auch wenn Führerscheinentzug
statt Freiheitsstrafe bei Mord sicher(?) nie in Frage kommen würde - soll man jetzt jemandem, der z.B. eine Bank überfallen hat, statt 2 Jahre Knast lieber 2 Monate den Lappen wegnehmen, damit er keine Fluchtfahrzeuge mehr fahren darf?? ;-)
Ich glaube, einem Einbrecher oder dgl. wird es ziemlich egal sein, ob er seinen Lappen abgeben muss; 3 Jahre Knast wären ihm wahrscheinlich sehr viel weniger egal...

Das mit der Zwangsarbeit ist ja hierzulande gar nicht so beliebt wie z.B. in den USA, da sieht man ja oft so 10er-Grüppchen in orangen Klamotten, die z.B. die Straße fegen oder Müll aufsammeln.

Ob 10 Tage Straße fegen, oder 10 Tage Knast unangenehmer ist, weiß ich nicht (ok, Knast ist gemütlicher); kommt wahrscheinlich darauf an, wie oft man schon das Vergnügen hatte. Wenn man zum fünften Mal Zwangsarbeit verrichten darf, kennen einen die Leute eh schon ("Ah, servus Herr X, mal wieder 'ne Bank ausgeräumt?") :-)

Ich finde, der Führerschein sollte nur entzogen werden, wenn die begangene Tat auch unmittelbar mit ihm zu tun hatte; also jemanden umgefahren, mit 3,0 Promille rumgeeiert oder so.
Dieser Vorschlag der Regierung ist für mich vollkommen sinn- und wirkungslos. Aber wahrscheinlich kam der von den Grünen, die ja sowieso jeden Autofahrer als Feind sehen und ihn am liebsten in einen Castor-Behälter verpackt irgendwo verbuddeln möchten.


P.S.
Was ist eigentlich, wenn der Täter gar keinen Führerschein hat? Fällt dann die Strafe einfach weg, oder wird dann auf "Ersatzstrafen" ausgewichen?
Weiß jemand zufällig, was da geplant war?


Von Michael Heier (Michael) (172.131.239.129 - 172.131.239.129) am Samstag, den 24. Juni, 2000 - 17:59:

@750i:

Du hast den Kommentar zu § 44 StGB nicht gelesen; ich zitiere mal aus dem von Lackner und Kühl:

"[...] Im übrigen muß eine Beziehung gerade zum Führen [...] bestehen. [...] Zwar genügt Benutzen des Fahrzeuges nur bei Gelegenheit der Tat nicht (OLG Stuttgart NJW 1973, 2213), wohl aber zu ihrer Vorbereitung, Durchführung, Deckung oder Ausnutzung. [...] Danach wird i.d.R. auch erfaßt: [...] Abtransport der Beute bei Diebstahl oder Schmuggel (OLG Düsseldorf VRS 67, 255) [...]"

Folgedessen wird auch schon heute der Bankräuber zumindest mit einem Fahrverbot belegt, wenn er das Fluchtfahrzeug geführt hat.


Von 750i (62.158.200.240 - 62.158.200.240) am Samstag, den 24. Juni, 2000 - 22:26:

Oha! Hmm..hab ich in der Tat nicht gelesen.
Danke, Herr Prof.Dr.jur.! :-)

Aber es ging ja irgendwann mal darum, daß man einem Kriminellen *statt* Geldstrafe oder dgl. den Führerschein wegnimmt, auch wenn bei der Tat wirklich überhaupt kein Fahrzeug involviert war (oder habe ich das falsch in Erinnerung?), z.B. eine Tankstelle überfallen und dann per pedes geflüchtet.


Von Michael Heier (Michael) (62.158.218.31 - 62.158.218.31) am Sonntag, den 25. Juni, 2000 - 11:59:

@750i:

> Aber es ging ja irgendwann mal darum, daß man
> einem Kriminellen *statt* Geldstrafe oder dgl.
> den Führerschein wegnimmt

Ja, genau. Darum geht es in dem Reformvorschlag der Bundesregierung. Kleinere Delikte (Ladendiebstahl etc.) sollen mit Fahrverbot statt mit Geldstrafe bestraft werden, auch wenn diese Straftaten nicht in Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen wurden.
Dazu wäre dann eine Änderung der §§ 44, 69 StGB erforderlich.


Von Alberto (212.185.252.129 - 212.185.252.129) am Sonntag, den 25. Juni, 2000 - 17:41:

Ja, genau, Michael, das ist hier die Angst, die ich habe: Die Hochwertigkeit der Mobilität - mittels eines Führerscheines, wird erkannt, und damit wirkt eine Strafe umso besser, wenn diese Mobilität entzogen wird.
Und schon müssen wir alle noch mehr um den Führerschein fürchten, denn, sollte ich einmal zufällig in eine Schlägerei oder gar eine Demo geraten, könnte ich gleich mal mit einer solchen Maßnahme bedacht werden. Dann wird es aber schlecht in unserem Land.
Alberto


Von Michael Heier (Michael) (64.236.203.188 - 64.236.203.188) am Sonntag, den 25. Juni, 2000 - 19:25:

Ich wage mal zu bezweifeln, daß ein Richter in der Lage ist, den "Wert" des Führerscheines für den jeweiligen Betroffenen abzuschätzen oder abzusehen.

Ein einmonatiges Fahrverbot - rein theoretisches Rechenexempel - würde mich beispielsweise pro Tag allein 40-50 DM an öffentlichen Verkehrsmitteln kosten, 5x pro Woche, Wochenendausfahrten etc. gar nicht mitgerechnet. Bei 20 Arbeitstagen wären das schon an die 1000 DM was da zusammenkommen - unter dieser Prämisse würde ich alle möglichen Instanzen ausschöpfen, um am Fahrverbot vorbeizukommen (zumal ich ja auch noch rechtschutzversichert bin und daher kein Prozeßkostenrisiko habe).

Was ich damit ausdrücken möchte:
Angenommen, jemand begeht ein kleineres Vergehen (z.B. Ladendiebstahl). Die Geldstrafe läge bei dem Täter bei 200,- DM. Hierfür bzw. stattdessen setzt der Richter ein 1monatiges Fahrverbot fest. Die 200-DM-Grenze ist aber da ganz schnell überschritten und der Richter hat somit eine Strafe verhängt, die höher ist, als er selbst vielleicht beabsichtigte.


Von HarryB (195.125.210.10 - 195.125.210.10) am Montag, den 26. Juni, 2000 - 06:50:

kann es sein, dass es sich bei dem hier diskutierten vorschlag um ein papier handelt, welches aus den reihen der cdu kommt, und sich mit der bestrafung von 'sprayern', schwarzfahrern usw., also keinesfalls um kriminelle delikte handelt ??? so weit ich informiert bin, steht naemlich selbiger vorschlag in dem neuen 'sicherheitspapier', welches die groesste partei der derzeitigen opposition entworfen hat....


Von Michael Heier (Michael) (62.158.210.21 - 62.158.210.21) am Montag, den 26. Juni, 2000 - 09:25:

@HarryB:

> bestrafung von 'sprayern', schwarzfahrern usw.,
> also keinesfalls um kriminelle delikte handelt

Du propagierst also, daß Straftaten wie Sachbeschädigung und Erschleichen von Leistungen nicht mehr bestraft und stattdessen Ordnungswidrigkeiten wie Zuschnellfahren stärker geahndet werden?

Mir geht das allmählich auf den Senkel, daß viele Behörden und Richter anscheinend vergessen, daß es sich bei den "kleineren Delikten" (Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, BtM-Besitz) um Straftaten handelt, die verfolgt werden müssen (Legalitätsprinzip), während bei OWi von der Ahndung abgesehen werden kann, darf und gelegentlich auch soll (Opportunitätsprinzip).


Von HarryB (195.125.210.10 - 195.125.210.10) am Montag, den 26. Juni, 2000 - 11:40:

@ m. heier:
>>Du propagierst also, daß Straftaten wie Sachbeschädigung und Erschleichen von Leistungen nicht mehr bestraft und stattdessen Ordnungswidrigkeiten wie Zuschnellfahren stärker geahndet werden?<<

wer sagt das ? ich jedenfalls nicht.
was ich mit meinem posting bezwecke, ist erst mal, euch von der schiene der polemik herunter- und eventuell zur sachbezogenen diskussion zurueckzubringen.

>>Ja, genau. Darum geht es in dem Reformvorschlag der Bundesregierung<<

dieses zitat entstammt deinem posting, hier ging wahrscheinlich die gruenen-paranoia mit dir durch ? ;-))

tatsache ist, dass die ahndung dieser straftaten durch den cdu-vorschlag (!) wohl kostenguenstiger gemacht werden soll - ob das nun so richtig ist, steht auf einem anderen blatt. weitere tatsache ist, dass die betroffene 'klientel' wohl eher juengeren jahrganges ist und meistens nicht so unbedingt auf den fs angewiesen ist, um damit die vielkoepfige familie zu ernaehren. und 'ne ganz sichere tatsache ist, dass strafen fuer taten gegen leib und leben keinesfalls zur debatte stehen...

dass bei owi's aufgrund des opportunitaetsprinzips von der ahndung abgesehen werden kann, darf und auch gelegentlich soll ist durchaus richtig. wird ja auch gemacht, indem z.b. berufskraftfahrer mit einem fahrverbot bzw. fuehrerscheinentzug fuer die freizeit belegt werden koennen.

nichtsdestoweniger faellt mir - und auch anderen - auf, dass die vielfahrer sich komischerweise immer dann beklagen, wenn es sie erwischt hat, anstatt dass sie mal im voraus an die folgen ihres tuns denken....


Von F. (149.225.148.134 - 149.225.148.134) am Montag, den 26. Juni, 2000 - 13:07:

@Harry: Dein Verständnis des Begriffs "sachbezogene Diskussion" besteht offenbar darin, anderen Leute vorzuwerfen, daß sie "ein Vakuum im Kopf" hätten (siehe Dein Posting von heute 02:50). Anscheinend sind hier noch gewisse andere Leute auf der Schiene der Polemik. Mir - und auch anderen - fällt auf, daß Du Dich komischerweise immer dann beklagst, wenn es Dich erwischt hat, anstatt daß Du mal im voraus an die Folgen Deines Tuns denkst....


Von Alberto (62.158.219.191 - 62.158.219.191) am Montag, den 26. Juni, 2000 - 16:04:

Also, das mit den Vielfahrern ist wirklich ein Problem: Die nehmen doppelt so häufig an dem Lotterie-Spiel teil, als die "braven Bürger", die eine Plakette für 25 Jahre "Unfallfreies Behindern" einheimsen. Die Kontrollen sind vervielfacht worden - die Technik und die Tricks wurden immer besser. Die Begrenzungsschilder wurden immer häufiger - und oftmals auch uneinsehbar an Stellen aufgestellt, die man nicht akzeptieren kann. Und dann ist man noch Vielfahrer und auf den Schein angewiesen. Da gibt es nur noch eins: Nato-Doppelbeschluß!!
Also ... aufrüsten...aufrüsten.
Alberto


Von HarryB (208.227.150.212 - 208.227.150.212) am Dienstag, den 27. Juni, 2000 - 02:37:

@alberto:
das ist doch, mit verlaub gesagt, humbug. die wahrscheinlichkeit erwischt zu werden, mag groesser sein, aber doch wohl nur, wenn man gelegenheit dazu bietet.
>>Also ... aufrüsten...aufrüsten<<
genau daran haengt es: du hast alle technischen moeglichkeiten im auto, um die 'boesen abzocker' aufzuspueren und verlaesst dich darauf, also uebertrittst du saemtliche regeln so wie du es magst. und wenn es dich doch mal erwischt, einfach weil die 'gegenseite' einen schritt weiter ist, dann wird wieder lamentiert und gejammert: "ich bin aber vielfahrer, und ich brauche den schein..."
zeige mir doch mal belege, die beweisen, dass den vielfahrern haeufiger der fuehrerschein entzogen wird als anderen...

@f.:
was du mit deinem posting sagen willst, ist mir nicht ganz klar, wenn du dich aber mit dem posting von dem, dem ich das vakuum im kopf unterstellt habe, auf eine stufe stellen willst: bitte sehr....


Von Alberto (62.155.180.149 - 62.155.180.149) am Dienstag, den 27. Juni, 2000 - 10:20:

Lieber HarryB, allein aus mathematischer Betrachtung heraus: Seit es z.B. Verkehrsfunk gibt, hört man verstärkt von "Geisterfahrern".
Ich glaube, daß es die früher auch schon gab, aber keiner wußte etwas davon - außer den Betroffenen, die gerade an Ort und Stelle waren.

Die Mathematik kann man auch beim Temposünder anwenden: Seit ca. 1974 gibt es die Punkte-Regelung (max. 18 Punkte)Damals gab es jedoch noch Radarkontrollen, die von hinten blitzten - ohne Fahrer - und wo dann die Autos angehalten wurden. Hat man es rechtzeitig gemerkt, konnte man wenden. Das Foto nützte nichts, weil es eben keinen Fahrer zeigte. Ich weiß noch, daß die Stadt Stuttgart mal versuchte (1982), anhand meiner von links hinten auf dem Foto zu sehenden Armbanduhr meine Tätereigenschaft festzustellen. Im Gerichtssaal trug ich eine andere Uhr. Das war´s. das waren noch Zeiten!
Aber - die Kontrollen wurden vervielfacht. Nun ist bald jeder 2. Führerscheinbesitzer in Flensburg eingetragen. Und nun schreibt die Presse, wir seien ein Volk von Rasern. Ich darf daran erinnern, daß man auf der Autobahn - ab 21 kmh zu schnell bereits 1 Punkt bekommt. Wie lächerlich. So - nun kommt die Abzock-Gier hinzu, weil mittlerweile jede Gemeinde diese Einnahmequelle entdeckt hat (bis Owi 75,--DM geht an die Gemeinde - Bußgelder gehen an das Land).
Nun wird gierig an jeder halbwegs abzock-geeigneten Stelle fotografiert, was das Zeug hält. Die wollen zwar nur das Geld, nehmen aber billigend in Kauf, daß ein Vielfahrer fast keine Chance mehr hat, exakt 24 Monate - ohne einen weitern Punkt - zu überstehen, so daß er zwangsläufig bis 18 Punkte hochkumuliert.
Die Vielfahrer hat auch noch den Nachteil, daß er sich häufig in fremden Gebieten aufhält, wo er eben nicht jede stationäre Kiste - in den Dörfern - kennt, das kostet ihn langsam aber sicher den FS. So sieht es aus. Deshalb,aufrüsten und hoffen, daß man 2/3 dieser Fallen ausschalten kann. Das macht durchaus Sinn, denn die Gegenseite rüstet auch auf - wegen Geld - nicht wegen der Sicherheit.
Alberto


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