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Vor kurzem wurde ich von der Polizei auf der A59 bei Düsseldorf wegen Geschwindigkeitsübertretung angehalten. Erlaubt waren 100KM/H, laut Tacho des Polizeiwagens hatte ich angeblich 180KM/H. Ich bin der Überzeugung, 160KM/H nicht übertreten zu haben. Laut Polizei muss von der Messung 15% abgezogen werden.
Hallo Bernd,
Hallo Werner,
Ist die Messung über Tacho gut anfechtbar?
Von Werner (141.30.224.126 - 141.30.224.126) am Dienstag, den 6. Juni, 2000 - 14:38:
direkt auf Deine Frage kann ich nicht antworten.Aber mir ist mal was ähnliches passiert.Da bin ich mit Anhänger etwa 140 durch die Baustellen gefahren.Ich wunderte mich nur,warum mit einmal niemand mehr überholte.Da es Mitternacht war,sah ich nicht,das da die Polizei hinter mir her war.So nach 15km haben die mich dann angehalten,mußten aber ca 40 km/h abziehen,da sie keinen geeichten Tacho hatten.(Nicht nur 15%)Also informiere Dich mal,ob deren Tacho geeicht war,wenn nicht hast Du bestimmt keine schlechten Chancen.
Von Bernd (193.189.230.150 - 193.189.230.150) am Mittwoch, den 7. Juni, 2000 - 10:38:
der Tacho ist bis 08/00 geeicht und die Messung dauerte 2,5KM.
Mir ging es ähnlich wie Dir. Es war wenig los auf der Autobahn und die wenigen Autos fuhren zu dieser späten Stunde nicht unbedingt langsamer als ich. Wenn man sich da noch angeregt mit dem Beifahrer unterhält, fallen einem die 100-Schilder gar nicht auf :) Leider war ich der letzte und zudem wurden mir noch 20km/h draufgeschlagen :-(