Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
Ich habe einen Artikel aus einer juristischen Fachzeitschrift (Albrecht in DAR 1999, 145 ff.) aufgestöbert, in dem aufgezeigt wird, wie eine gesetzliche Regelung zum Verbot von Radarwarnern aussehen könnte. Das hört sich dann folgendermaßen an:
Interessant wäre, wie man in der Praxis in der
Wohl wahr. Den Polizeibeamten muß dann in der Ausbildung wahrscheinlich anhand bereits beschlagnahmter Geräte gezeigt werden: "Schaut her, Leute - alles, was so aussieht, muß einkassiert werden" ;-)
oops, da war ich etwas zu schnell.
Schon passiert-habe ein leeres Gehäuse!
"§ 23a StVG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in einem Kraftfahrzeug ein technisches Gerät betreibt oder betriebsbereit mitführt, das dafür bestimmt ist, Anlagen der Verkehrsüberwachung, mit denen Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften festgestellt werden sollen, anzuzeigen oder zu stören. Technische Geräte nach Satz 1 sind insbesondere Radarwarner und Geräte zur Störung der Geschwindigkeitsmessung mittels Lasermeßgerät.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße geahndet werden.
(3) Die technischen Geräte nach Absatz 1, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden."
Wohlgemerkt, dies ist nur ein Vorschlag bzw. Gestaltungsmöglichkeit eines Gesetzestextes. Mal schauen, was sich der Gesetzgeber einfallen läßt...
Von Ferenc Franke (Ferenc) (194.115.52.3 - 194.115.52.3) am Mittwoch, den 24. Mai, 2000 - 16:26:
Lage sein will, Radarwarngeräte als solche zu
identifizieren.
Was ist z.B., wenn man einen Laserstörer nicht
als solchen betreibt, sondern z.B. als
Wildwarngerät deklariert. Was ist, wenn man
diesem Gerät eine ganz andere Funktion
zuschreiben könnte?
Kann dann mein Autoradio auch beschlagnahmt
werden, weil ich den Verkehrsfunk höre?
Wird mein GPS eingezogen sobald ich feste
Blitzstandorte einprogrammiere?
Wenn ich einen Radarwarner versteckt einbaue,
wie möchte die Polizei diesen dann erkennen?
Kann dann im Zweifel mein PKW bis zur Klärung
des Sachverhaltes stillgelegt werden?
Also alle diese Fragen zeigen doch wohl deutlich,
daß ein Verbot nur schwer zu realisieren ist,
außer man geht davon aus, daß der Autofahrer
ein "klassisches" Gerät sichtbar betreibt.
ferenc
www.exec-trance.de
Von Michael Heier (Michael) (62.224.92.243 - 62.224.92.243) am Mittwoch, den 24. Mai, 2000 - 19:11:
Von Michael Heier (Michael) (62.224.92.243 - 62.224.92.243) am Mittwoch, den 24. Mai, 2000 - 19:12:
Eigentlich wollte ich noch dazuschreiben:
Da kauft man sich doch praktischerweise einen Sack leerer Radarwarner-Gehäuse oder entsprechende Attrappen, dann werden diese konfisziert und die eigentliche funktionsfähige Warnanlage werkelt munter weiter ;-))
Von Ferenc Franke (Ferenc) (194.115.52.3 - 194.115.52.3) am Donnerstag, den 25. Mai, 2000 - 15:53:
Mit solchen Attrappen kann man sicher auch
gut Geld verdienen!
ferenc