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Sind Radarwarner erlaubt ?

RADARFALLE.DE - FORUM: Radarwarner: Allgemeine Anfragen: Sind Radarwarner erlaubt ?

Von Johan am Freitag, den 8. Oktober, 1999 - 13:14:

Gerne würde ich wissen ob Radrwarner rechtlich
erlaubt sind ?
Wer kennt sich aus ?


Von Michael Heier (Michael) am Freitag, den 8. Oktober, 1999 - 13:59:

Verboten sind Radarwarner in Deutschland nicht; sie können aber trotzdem von der Polizei beschlagnahmt und vernichtet werden, da im Besitz und Betrieb eines Radarwarners eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gesehen wird.


Von Radarteam (Admin) am Freitag, den 8. Oktober, 1999 - 16:48:

Mehr dazu gibt es hier:

Recht


Von cyrus am Samstag, den 9. Oktober, 1999 - 11:39:

vielleicht noch was zur beschlagnahmung bzw ein tip.
wenn ich bei kontrollen rausgezogen werde dann fahr ich mit dem auto erstmal noch ein bischen von den beamten weg und baue in der zeit den radarwarner ab.bekanntlich tut bewegung gut das gilt natürlich auch für unsere beamten :-).jemand hat hier auch mal den tip gegeben den radarwarner in ein plüschtier einzubauen.


MfG


Von Anonym am Freitag, den 12. November, 1999 - 22:32:

Tja, dann bist Du halt ein ganz Schlauer, Cyrus. Es gibt allerdings immer mal wieder Pechvögel, deren "kleines Helferlein" schon vom Radarfahrzeug selbst, das weit vor der Kontrollstelle steht, erspäht wird, und dannschauts plötzlich recht unangenehm aus. Dann nehemn Dir die bösen Polizisten nämlich Dein Spielzeug weg, und wenn Du es nicht freiwillig hergibst, dann nehmen sie es Dir mit Gewalt, und wenn Du Dich dann auch noch wehrst... oh oh oh... dann siehst Du die Ordnungshüter ein paar Wochen später vor dem Kadi wieder. Unangenehm, nicht?

Man sieht sich...MfG


Von cyrus am Samstag, den 13. November, 1999 - 03:35:

wenn das teil abgebaut ist legt man das natürlich nicht auf den beifahrersitz. wollen die jungs das auto dann durchsuchen? ob der grund dafür ausreicht?
ernsthafte probs gibts aber nur bei lasermessungen da die jungs und mädels von der vopo dann direkt auf den radarwarner drauf schauen.

>>Man sieht sich...MfG<<

wo?auf deiner oder auf meiner fahrbahn?

noch ein tip für deine namensgebung:
harryb2 (zumindest aus den anfangszeiten)

MfG


Von DAXtuning am Samstag, den 25. Dezember, 1999 - 22:16:

Nach wie vor sind Radarwarner in Bayern verboten,
im restlichen Deutschland nicht.
Ein Einblick in Wohnungen sowie Autos ist in Deutschland nur mit Durchsuchungsbefehl möglich.
Gefahr im Verzug ist auf keinen Fall ein Argument,
erst wenn jemand nicht mit über 100 Klamotten in der Innenstadt unterwegs ist.
In diesem Fall ist es jedoch auch möglich, dem Fahrer gleich vorort die Autoschlüssel sowie den Führerschein wegzunehmen.
Beschlagnahmte Radarwarner wurden übrigends dem bestohlenen nauch Klage vor Gericht in Berlin, Moabit, bisher jederzeit wieder ausgehändigt.


http://www.radar-alarm.de
Radarwarner Service Berlin
Barry Fischer


Von Klaus Krimpelbein am Montag, den 27. Dezember, 1999 - 04:51:

Hallo DAXtuning,
Du irrst,, auch in Berlin sind Radarwarner seit kurzem endgültig verboten und dürfen von der Polizei eingezogen und vernichtet werden (Quelle; Berliner Verwaltungsgericht).
Brandenburg wird demnächst bachziehen.

Grüße und guten Rutsch wünscht

Klaus


Von DAXtuning am Dienstag, den 28. Dezember, 1999 - 01:22:

Und einen Durchsuchungsbefehl braucht man nicht?
Das währe ein kompletter Umsturz in unserem Rechtssystem.
Ich würde dazu gerne ein Aktenzeichen haben, damit ich es prüfen kann.
Es wurde sooo oft etwas in der Zeitung veröffentlicht, was sich später völlig anders darstellte.

Barry


Von Klaus Krimpelbein am Dienstag, den 28. Dezember, 1999 - 17:16:

Hallo Barry,
hier das Aktenzeichen für Bayern: VerwaltungsGericht München Az: M 17 S 97/7767
Das für Berlin reiche ich demnächst nach, es ist noch recht neu.
Der Durchsuchungsbefehl wird nicht gebraucht, da in der Nutzung eine Gefahr für Recht und Ordung (der Öffentlichkeit) gesehen wird, so die Richter.

Grüße

Klaus


Von Michael Heier (Michael) am Dienstag, den 28. Dezember, 1999 - 19:12:

Ich hab' da mal die neuesten Urteile (Quelle: juris) zu diesem Thema:

---

Gericht: LG Cottbus 26. Strafkammer
Datum: 4. Juni 1999
Az: 26 Qs 23/99
NK: TKG § 86, TKG § 95

Titelzeile

(Strafbarkeit des Mitführens eines empfangsbereiten RADARWARNGERÄTS auf einer Pkw-Fahrt)

Orientierungssatz

Das Mitführen eines an die Stromversorgung angeschlossenen, empfangsbereiten RADARWARNGERÄTS bei einer Pkw-Fahrt stellt einen Verstoß gegen TKG § 86 dar, wonach mit einer Funkanlage Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden dürfen. Ein RADARWARNGERÄT stellt ein Funkgerät iSd Vorschrift dar und die von einem Radarmeßgerät ausgesandten Signale sind als "Nachricht" iSd Vorschrift zu werten. Da diese Signale nicht für ein RADARWARNGERÄT bestimmt sind, liegt ebenfalls das Tatbestandsmerkmal des "Abhörens" vor.

Fundstelle
DAR 1999, 466 (red. Leitsatz und Gründe)

Diese Entscheidung wird zitiert von:
DAR 1999, 466-467, Newi, Falk (Anmerkung)

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Gericht: VG München 17. Kammer
Datum: 31. März 1998
Az: M 17 S 97.7767
NK: PolAufgG BY Art 25 Nr 1, PolAufgG BY Art 27 Abs 4

Titelzeile

(Zulässige polizeiliche Sicherstellung eines RADARWARNGERÄTES; zulässige Androhung der Vernichtung des Gerätes)

Orientierungssatz

1. Einzelfall der bejahten Zulässigkeit der polizeilichen Sicherstellung eines RADARWARNGERÄTES. Das Gerät bezweckt allein, der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung zu entgehen. Ob das Gerät betriebsbereit eingeschaltet war, ist unbeachtlich.
Im Einzelfall ist auch die angedrohte Unbrauchbarmachung oder Vernichtung zulässig; durch Herausgabe würde die Funktion eines Warngeräts erneut eintreten.

Fundstelle
VerkMitt 1998, Nr 118 (red. Leitsatz und Gründe)

weitere Fundstellen
DAR 1998, 366 (red. Leitsatz)

Verfahrensgang:
nachgehend VGH München 16. Juli 1998 DAR 1998, 366

---

Gericht: LG Berlin 38. Große Strafkammer
Datum: 15. Juli 1997
Az: 538 Qs 52/97
NK: TKG § 86, TKG § 95

Titelzeile

(Strafbarkeit des Mitführens eines empfangsbereiten RADARWARNGERÄTES in einem Kfz)

Leitsatz

Zur Zulässigkeit des Mitführens eines an die Fahrzeugstromversorgung angeschlossenen empfangsbereiten RADARWARNGERÄTS.

Orientierungssatz

Das Mitführen eines an die Fahrzeugstromversorgung angeschlossenen empfangsbereiten RADARWARNGERÄTES ist nicht nach TKG § 95 in Verbindung mit TKG § 86 strafbar, da durch dieses Verhalten jedenfalls das Tatbestandsmerkmal des "Abhörens" im Sinne des TKG § 95 nicht erfüllt ist. Nach dem eigentlichen Wortverständnis "hört" nur derjenige etwa "ab", der einen inhaltlichen Vorgang auch inhaltlich wahrnimmt. Die bloße Informationserlangung durch das Benutzen eines RADARWARNGERÄTES, ob ein Radargerät in Betrieb ist oder nicht, fällt nicht in diesen Bereich.

Fundstelle
DAR 1997, 501 (Leitsatz und Gründe)

Diese Entscheidung wird zitiert von:
DAR 1999, 466-467, Newi, Falk (Anmerkung)

---

Ihr seht, die Cottbusser Richter haben das alte Argument des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wieder aufgewärmt...


Von Anonym am Donnerstag, den 6. Januar, 2000 - 16:41:

Hier das letzte mir bekanntgewordene Urteil aus Berlin:
538 Qs 52/97.

Dort wurde auch auf das Thema "Abhören" eingegangen, aber am Ende Festgestellt, daß nur das Vorhandensein einer Radarquelle festgestellt wird, keine Nachricht empfangen wird.

Dann wurde noch über das Interesse öffentlicher Sicherheit debattiert-
Der Richter meinte:
"Geht man von einem Sanktionssbedüfrnis aus, müßte dieses vom Gesetzgeber deutlich gemacht werden."


Ich denke nicht, daß man daß tut, man spricht schon seit der Absetzung des TKG von einem endgültigen Verbot, was bisher nie in Deutschland ausgesprochen wurde:
Die einseitigen Presseberichte schließe ich hier mal eben aus.

Ein solches Verbot würde aus meiner Sicht die Zuverlässigkeit von Radarwarnern staatlich bestätigen, was aus meiner Sicht die Verbreitung noch verstärken könnte.
Es würden halt noch mehr Leute verdeckt einbauen sowie Festeinbaugeräte benutzen.

Bisher entscheidet wohl jeder Richter anders,
bei allen mir bekannten Leuten wurde er jedoch wiedergegeben.

Ich selbst fahre schon sehr lange mit einem Radarwarner offen herum, auch viele Kilometer-
wurde nur manchmal gefragt, das war alles.


Von Yeti am Samstag, den 8. Januar, 2000 - 20:17:

Deinen Ausführungen zur staatlichen Bestätigung der Funktionsfähigkeit von Radarwarner kann ich nur beipflichten.

Ich glaube nicht das sich der Gesetzgeber darüber im klaren ist welche Aufmerksamtkeit er mit einem solchen Verbot schaffen würde. Tests und diese Seite haben sich schon ausgiebig mit dem Thema der Funktionsfähigkeit von Warnern auseinandergesetzt und es hat sich immer wieder herausgestellt das es keinen Schutz gibt. m. E. ist die derzeitige Rechtslage schon so eindeutig. (Beschlagnahme+Zerstörung bei Fehlverhalten) das es keiner weiteren Reglementierung bedarf.

Meiner Meinung nach würde ein Verbot nur den dubiosen Händlern helfen, die dann quasi mit einem staatlichen Siegel Werbung machen könnten


Von anonym (62.104.208.70 - 62.104.208.70) am Sonntag, den 16. April, 2000 - 00:53:

"Tests und diese Seite haben sich schon ausgiebig mit dem Thema der Funktionsfähigkeit von Warnern auseinandergesetzt und es hat sich immer wieder herausgestellt das es keinen Schutz gibt."

Sorry, Yeti, ich glaube, du lebst hinter dem Eis!
Wenn man vor jeder Radarfalle gewarnt wird-
ist das kein Schutz?
Ist es anzuzweifeln, das ein V1 vor jeder Radarfalle warnt?
Ist es nicht so, daß ca. 90% aller Tempomessungen mit einer Radarmessung erfolgen?
Ist es nicht sinnvoll, sehr viel weniger Anzeigen zu bekommen und sich damit auch notfalls ein Punkteabbau auf Dauer zu ermöglichen?
Ist es nicht so, daß sehr viele Autofahrer, die mehr als 100.000 Kilometer mit dem Auto im Jahr zurücklegen, oft auf Dauer Schwierigkeiten mit dem Konto in Flensburg bekommen, obwohl sie nicht schneller fahren als der durchschnittliche Straßenverkehr?
Sind alle Leute, die solchen Autofahrern helfen, dubios?


Von Yeti (149.225.62.86 - 149.225.62.86) am Montag, den 17. April, 2000 - 21:21:

also anonym du bist ja so ziemlich das dümmste schaf was auf dem planet rumläuft. wenn du deinen v1 weiterbenutzten willst. dann freu dich doch und schweig darüber. so leute wie du und leider auch schon dieser teil des forums machen doch geradezu aufmerksam auf die geräte. die natürlich funktionieren mein vorredner und ich wissen das auch. denkt dran es schwebt gerade ein gesetz in der luft das ab sommer in kraft tritt und dann ist die sache nicht mehr so einfach. in diesem sinne sollte ihr mal an konsequenzen denken.


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