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Gegenblitz, wer hält, was er verspricht ?

RADARFALLE.DE - FORUM: Radarwarner: Allgemeine Anfragen: Gegenblitz, wer hält, was er verspricht ?

Von Anonym am Montag, den 29. März, 1999 - 01:14:

Mich interessieren eure Erfahrungen mit CARFLASH, CONTAFLASH und ähnlichen Geräten. Gibts denn wirklich keine Geräte, die auch einer elektronischen oder fototechnischen Nachbearbeitung trotzen können? Wenn nein, warum eigentlich nicht ? Bei entsprechender Lichtleistung des Gegenblitzes müsste doch wirklich nichts mehr zu machen sein, oder?


Von Barry Fischer am Samstag, den 15. Mai, 1999 - 18:32:

Wenn man wirklich Bilder unbrauchbar machen möchte, sollte man nicht mit Spielzeug aufwarten.
Rote Scheiben auf dem Blitzreflektor-
was soll das denn?

Der Fotosensor sollte auch nach Vorne (nicht zur Seite!) gerichtet sein, sonst löst nichts aus.

Es gibt in jedem guten Fotofachgeschäft Slaveblitzgeräte, oder Adapter, mit dem jedes Blitzgerät zum Slaveblitzgerät umgebaut werden kann. Diese arbeiten alle verzögerungsfrei, es kann damit eine Pistolenkugel in Aktion fotografiert werden.
Ein Adapter kostet um die 70,- DM.
Wichtig ist, das das Blitzgerät eine wirklich hohe Leitzahl besitzt und die Lichtmenge nicht
elektronisch (Computerblitz) begrenzt wird.

In jedem Fall ist das Gesicht des Fahrers nicht zu erkennen.
Habe oftgenug Studioaufnahmen versaut, wenn ein Tochterblitz in das Objektiv scheinte.
Der Film war förmlich verbrannt.

Legalität der Methode:
Mitführen von Fotogeräten ist im Auto nicht verboten, wenn ich vergessen habe, etwas abzuschalten, tut es mir leid.


Von alpine am Dienstag, den 1. Juni, 1999 - 11:15:

Sind die Gegenblitz-Sensoren so gut, daß sie nicht zu jeder Gelegenheit abblitzen?
Zur Legalität:
Ist die feste Installation über dem Nummernschild bedenklich? (besser als den Charakterschädel unkenntlich zu machen, ist doch das Nummernschild, oder?)


Von Wolf am Dienstag, den 1. Juni, 1999 - 22:12:

Ich schätze mal, dass sich ein "Charakterschädel" auch mit der Technik nicht so genau rekonstruieren lässt bzw. wenn, dann nicht sehr deutlich wird.
Beim Nummernschild ist eine Rekonstruktion natürlich einfacher durch die hohen Farbunterschiede (schwarz/weiss).


Von vollgas am Mittwoch, den 2. Juni, 1999 - 01:15:

alles was mit unkenntlich machen von Kennzeichen zu tun hat, ist illegal! hat schon genügend Urteile gegeben. man kann das Zeug auch schlecht verschwinden lassen. gegenblitz im Fahrzeug ist jedoch erlaubt. carflash ist der beste, da er am schnellsten reagiert und ein sehr grelles Licht aussendet (irgendwo gabs einen Test für Gegenblitze im Web - selber suchen). eine heiße Sache (Spray) hab ich bei radarwarner-online.de gesehen


Von Anonym am Mittwoch, den 2. Juni, 1999 - 08:44:

Der Gegenblitz Car Flash funktioniert gut und ist, wie schon angemerkt nur im Fahrzeug erlaubt.

Bilder gibts bei uns unter www.radarwarner.de

Carsten Fetzer


Von alpine am Mittwoch, den 2. Juni, 1999 - 13:27:

Danke für die Hinweise!
Noch eine dumme Frage: Funktioniert der Gegenblitz nur bei Nacht? (Alle Beispielbilder sind offenbar bei Dunkelheit aufgenommen)


Von Ferenc Franke (Ferenc) am Mittwoch, den 2. Juni, 1999 - 13:28:

Vorsicht bei Gegenblitzern!

Zum einen diese Geräte meist völlig überteuert,
und zum anderen ist die Funktion nur bedingt
gegeben.
Desweiteren sind die rechtlichen Folgen nicht
unerheblich.
Ich hatte einen Gegenblitzer gehabt, habe ihn
aber aus folgenden Gründen wieder abgebaut.
Wer ihn kaufen will kann ihn für DM100 haben,
oder schaut im Fotofachgeschäft nach.

1) Er müsste idealerweise genau im Nummernschild
plaziert sein, um dieses zu belichten.
Ich habe ihn genau unter dem Nummernschild gehabt
und selbst dann, hat man mit einem besseren
Fotoapperat das Nummernschild entziffern können.

2) Tagsüber löst der Sensor, vorallem bei Sonne,
so gut wie gar nicht aus.

3)Wer nur sein Gesicht unerkennbar machen will,
den kann ich nur fragen: Was hat er davon?
Die Strafe bleibt doch gleich.

4) Wenn man das Foto doch entziffern kann oder
man später gleich rausgewunken wird, dann wird
es teuer.

5) Es besteht die Möglichkeit, daß ein Gegenblitz
von einem Laser ausgelöst werden könnte-ist aber
noch nicht bewiesen.

6) Auch wenn man legal einen "Tochterblitz" aus
der Fototechnik betreiben kann, darf man damit
nicht den Strassenverkehr beeinflussen denke ich.
In sofern ist es wohl nicht ganz legal.

Ferenc

(http://www.berlin-clubs.de/exec)


Von Felix am Mittwoch, den 2. Juni, 1999 - 14:39:

Mal eine dumme technische Frage. Ein Gegenblitzer reagiert ja auf plötzlichen stärkeren Lichteinfall. So etwas wäre bei einer mit Weißlicht betriebenen Blitzeinrichtung eines Meßgerätes ja im Prinzip gegeben. Viele dieser Polizeiblitzer haben aber einen Rotfilter vorgeschaltet -- aus der einfachen Überlegung heraus, daß der Fahrer durch den plötzlichen Lichteinfall nicht geblendet werden darf.

Reicht (vor allem tagsüber) die Helligkeitssteigerung durch ein Blitzgerät mit Rotfilter überhaupt aus, um einen Gegenblitz auszulösen? Dieser darf ja andererseits auch nicht zu empfindlich sein, da er sonst beispielsweise schon durch die Sonneneinstrahlung oder nachts durch das Scheinwerferlicht entgegenkommender Fahrzeuge ausgelöst würde. Mir kommt die Sache insgesamt doch sehr fragwürdig vor.


Von Ferenc Franke (Ferenc) am Mittwoch, den 2. Juni, 1999 - 16:17:

Hi Felix,

das ist nicht ganz so.
Der CarFlash reagiert auf plötzliche
Helligkeitsänderung, sozusagen Lichtimpulse.
Die Länge des Impulses wird in der Elektronik
durch Bauelemente festgelegt (z.B. Kondensator),
sie beeinflußen die Flankensteilheit, auf die
das Gerät reagieren soll.
Natürlich muß auch eine gewisse Helligkeit
erreicht werden.
So ein Impuls kann dann nur ein Blitz, nicht aber
die Sonne oder Autoscheinwerfer sein.
Ob das Licht rot ist oder nicht, das ist dem
Sensor egal. Sicher hätte der Blitz ohne den
Filter mehr Energie, aber es reicht auch so aus.
Ist der Sensor jedoch überstrahl von starkem Licht
wie der Sonne, dann kann die Elektronik keine
Impulse mehr feststellen, da diese sozusagen
"überflutet" werden.

Wie gesagt, ich habe so ein Gerät ("CarFlash"),
aber es ist mir etwas zu heikel.
Ich möchte die Funktion aber nicht völlig
in Frage stellen, denn sonst wäre das Gerät sicher
nicht verboten in seiner eigentlichen Funktion.
DM 100,- wer es haben will!

Ferenc

(http://www.berlin-clubs.de/exec)


Von P & P am Freitag, den 4. Juni, 1999 - 02:34:

Carflash ist nicht verboten!
Dein Anbringen in der Nähe des Nummernschilds hingegen schon. Im Fahrzeug selbst kannst du das Gerät völlig legal betreiben.
Das der Fahrer dadurch nicht ermittelt werden kann, stellt ohne Zweifel einen Vorteil dar.

Die Aussage eines B... bzgl. der öffentlichen Fahndung nach einem Fahrzeug mit unkenntlichen Kennzeichen halte ich schlicht für übertrieben, da dies sehr oft vorkommt und der Verstoß lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt und kein Verbrechen.

Ferenc Gegenblitz geht an mich, sofern er noch verkauft. ;-)

www.radarwarner-online.de


Von DAXtuning (62.104.208.70 - 62.104.208.70) am Sonntag, den 16. April, 2000 - 00:08:

Ist richtig, ein Tochterblitz wird auch durch Laserbeschuß ausgelöst.


Von SW-Radartechnik.de (212.185.244.14 - 212.185.244.14) am Freitag, den 30. Juni, 2000 - 02:19:

der CARFLASH scheint der einzige Blitz zu sein der in Serie gebaut wurde. Leider sehr unzureichende Eigenschaften. Bei Gegenlicht (Sonne) übersteuert der "Fotosensor" bis zur Funktionsunfähigkeit, eine Nachladezeit von ca. 15 Sekunden ist viel zu lange, da Rotampeln mit einer Sekunde Verzögerung zweimal blitzen und das zweite Bild damit mindestens wird. Der Grund ist, daßleider kein Schaltnetzteil verwendet wird. Die Lichtleistung ist sehr gering. Die Auslösezeit bzw. Entladezeit der Blitzröhre und der Kondensatoren schafft nicht das nögige 1000stel. Ab und zu haben wir mal Profiblitze leider etwas größer aber viel leistungsfähiger. Wenigstens ist der Gegenblitz "scheinbar" legal , nach dem letzten Urteil.


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