Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Risiken bei der Bestellung von Radarwarnern ?

RADARFALLE.DE - FORUM: Radarwarner: Allgemeine Anfragen: Risiken bei der Bestellung von Radarwarnern ?
Von Thorsten (193.150.166.53 - 193.150.166.53) am Freitag, den 04. August, 2000 - 15:01:

Hallo, ich habe einmal eine ganz andere Frage zum Kauf von Radarwarnern. Wie sicher ist es für den Käufer, wenn er seinen Radarwarner bestellt (Internet/telefonisch/wie auch immer) anstatt ihn selbst im Geschäft bar zu kaufen. Ich frage aus einem bestimmten Grund - einem Bekannten ist eine böse Sache passiert. Er hat einen "Scanner" in einem Shop bestellt und einige Monate später stand die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor seiner Tür und forderten ihn auf das Gerät rauszurücken, andernfalls würde man selber danach suchen und ihm die "Verweigerung" noch straferhöhend ankreiden. Außerdem wurde er dann noch vor Gericht verurteilt, eben wegen Besitz dieses Gerätes (das dann vernichtet wurde) !
Hintergrund war, daß die Polizei diesen Laden in dem er das Gerät kaufte auf dem "Kiecker" hatte und dort eines Tages die Kundendatei beschlagnahmte und auswertete !
Könnte das theoretisch auch bei Radarwarnern passieren, die per Post an die Hausanschrift geliefert werden ? Wie sieht das von der Rechtslage aus ?

Gruß Thorsten.

Von Barry Fischer (62.104.208.85 - 62.104.208.85) am Freitag, den 04. August, 2000 - 19:23:

Da der Kauf und Besitz eines Radarwarners auf keinen Fall in Deutschland verboten ist solange das Gerät eine CE Zulassung hat,
braucht man auch nichts zu befürchten.

Von Michael Heier (Michael) (62.180.176.143 - 62.180.176.143) am Freitag, den 04. August, 2000 - 20:47:

Tja, eben... ein Scanner und ein Radarwarner sind zwei verschiedene Dinge. Bei einem Scanner kann man ja immer mal unterstellen, daß der Besitzer unerlaubterweise "verbotene" Frequenten (z.B. BOS-Funk) anhört. Bei einem Radarwarner bleibt halt allein der Verdacht, daß sich der Besitzer lediglich der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit entziehen will.

BTW: Scanner plus Radarwarner ist ne nette Kombination... :-)

Von Carsten (62.158.4.141 - 62.158.4.141) am Freitag, den 04. August, 2000 - 20:56:

Das ist auch meine Ansicht. Sollte es irgendwann verboten werden, so kann man kaum zur Rechenschaft gezogen werden, wenn man zu einem Zeitpunkt gekauft hat zu dem es legal war. Außerdem kann man den Händler bitten, keine Daten in seiner Datenbank zu speichern.
Carsten Fetzer
www.radarwarner.de

Von Holger (62.158.35.255 - 62.158.35.255) am Samstag, den 19. August, 2000 - 00:08:

Hallo,

Auch Scanner sind völlig legal ...

Ich würde schnell zu einem Anwalt gehen und eine Rechtsberatung machen, denn Scanner darf man besitzen und in legalen Frequenzbereiche ( z.B. 2m-Band, 70cm-Band )uneingeschränkt benutzen. Nur den Frequenzbereich von 86-88 ( BOS-Dienste ) sollte man meiden, die sind verboten.

Holger

Von Michael Heier (Michael) (195.93.116.60 - 195.93.116.60) am Samstag, den 19. August, 2000 - 00:14:

@Holger:

Das stimmt m.E. so nicht ganz. Es kommt weniger auf die einzelnen Frequenzen an, sondern darauf, ob die Aussendung für die Allgemeinheit bestimmt ist oder nicht.
BOS-Funk ist z.B. auch im 2-Meter-Band angesiedelt (Handsprechfunkgeräte), aber die Gesprächsinhalte sind trotzdem nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und dürfen daher nicht abgehört werden.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse: