Tom85 Posted July 5 Report Posted July 5 Hallo zusammen, Person A wohnt in Deutschland und ist auch mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug unterwegs gewesen. Ende Mai wurde Person A in der Schweiz ausserorts in einer 60er-Zone geblitzt (sofern der Blitzer aktiv war). Person A hat leider erst das aufgehobene 60er-Schild bemerkt und hat keine genaue Ahnung, wie viel km/h tatsächlich auf dem Tacho standen. Dazu gibt es ein paar Fragen an die Experten hier: 1. Auskunft: Macht es Sinn, beim betreffenden Kanton anzurufen, um zu fragen, ob gegen das Kennzeichen ein Verfahren läuft? Oder weckt man damit nur schlafende Hunde bzw. gibt die Anonymität auf? 2. Postlaufzeit: Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis ein Bußgbescheid/Strafbefehl aus der Schweiz in Deutschland im Briefkasten landet? 3. Fahrverbot: Falls es auf ein Fahrverbot hinausläuft – hat das Auswirkungen auf den deutschen Führerschein bzw. die Fahrberechtigung in Deutschland, wenn man Wohnsitz und Führerschein in DE hat? 4. Wiedereinreise: Sollte Person A (oder das betroffene Fahrzeug) die Schweiz vorerst meiden, solange kein Schreiben da ist? Vielen Dank für eure Einschätzungen!
Heintz Posted July 6 Report Posted July 6 1. Sinn? 2. Bettelbriefe bis 260 Franken sind üblich schneller da als von so mancher BRD Schnarch Behörde, <10 Tage. Bei höherem wird die zuständige BRD um Amtshilfe zur Fahrerermittlung gebeten 3. Absolut keine, im Rest der Welt dürfte gefahren werden 4. Bei einem laufenden Verfahren niemals, eher wenn die Zahlung ausbleibt als nach der zweiten Mahnung. Aussitzen ist allerdings sowieso nicht mehr drin, somit nur noch die "Fahrer Unbekannt Schiene"
Tom85 Posted Tuesday at 06:08 AM Author Report Posted Tuesday at 06:08 AM Danke für die Info @Heintz Kurze Frage zur Praxis: Zu 1: Der Sinn der Frage ist herauszufinden, ob überhaupt eine Erfassung stattgefunden hat bzw. ob nach der Zeit von Ende Mai schon was im System vorliegt. Wenn es ein schwerer Verstoß sein sollte und nach dieser Zeit keine Post zugestellt wurde, droht bei einer erneuten Einreise in die Schweiz die Beschlagnahmung des Fahrzeugs direkt? Obwohl es nie Post gab, oder passiert das erst, wenn rechtskräftige Bescheide ignoriert wurden?
KlausK Posted Tuesday at 02:36 PM Report Posted Tuesday at 02:36 PM Für Beschlagnahme muss eine deutliche (in diesem Fall höher 30 km/h) Geschwindigkeitsübertretung und eine zweite Voraussetzung vorliegen, die von einem Richter geprüft wird. Die Schweizer werden schon darauf achten, das der Halter sein Ticket bekommt.
Heintz Posted Wednesday at 10:50 AM Report Posted Wednesday at 10:50 AM Gut, CH kann natürlich tatsächlich so Gaga sein dass sie bereits ab 30kmh das Kfz sofort in ihre Ripol Fahndung setzen. Laut Berichten ist das schon passiert kurz nachdem einer geblitzt wurde. Das wäre allerdings der Schritt zum direkten Abkassieren. Beschlagnahme ist erst bei +40/50/60/80 je nach Straßentyp Thema. Ob jetzt die Karre auch kassiert wird wenn ein Kollege vor 2 Monaten damit sowas begangen hat während der Halter ein Firma ist, kann ich nicht sicher beurteilen.
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