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Hallo,

nach gefühlt 10 Jahren heute eine Situation gehabt, die ich etwas problematisch finde. Bin auf der A9 Richtung München gefahren. Irgendwo kurz vor Allershausen: Abstandsmessung (vermute ich).

Zwei Kameras, und ein silberner Bus direkt auf der Brücke. Nun war es so, das ich denke, das mein Abstand manchmal doch etwas (zu gering war). Nun aber zur Frage: Dort gibt es 3 "Messtreifen" (habs bei gogle geguckt). Es ist alles Sekundensache. Aber ich meine mich zu erinnern, das ich innerhalb dieser 3 Messstreifen am oder kurz vor dem mittleren voll "meinen Anker" geworfen habe. Also wirklich das was ging, ohne irgendjemanden (zumindest was ich wahrgenommen habe) zu gefährden. Der Abstand wurde dann auch merklich größer, als wir beim letzten Streifen waren.

 

Wie ist das wenn ICH also Bremse, der Vordermann aber nicht? Man findet dazu einfach gar nichts im Internet. Ist die Messung dann trotzdem verwertbar? Und welches Ergebnis wird dann genommen? Ich habe mal gelesen, das es irgendwie zwei Messungen gibt.

 

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vor 14 Stunden schrieb Johannes172:

Wie ist das wenn ICH also Bremse, der Vordermann aber nicht? 

Wenn du vor der Bremsung zu dicht aufgefahren bist und die Strecke für eine Messung ausreichend war, kommt Post ins Haus. Als Messstrecke reichen einige Meter.

vor 14 Stunden schrieb Johannes172:

Ich habe mal gelesen, das es irgendwie zwei Messungen gibt.

Es gibt immer mehrere Messungen. Einerseits wird die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt und andererseits der Abstand zueinander. 

Wenn erkannt wird, das sich der Abstand verringert, kann ein "Geschwindigkeitsprofil" gemacht werden. Dabei wird ermittelt, ob der Vordermann bremst und sich der Abstand des Hintermannes "schuldlos" verringert. Sollte sich dieser Abstand nicht wieder vergrößern und die Messstrecke ausreicht gibt's aber auch Post.

Das gilt für das VKS System

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Vielen lieben Dank für die Antwort.

Ich hatte mir gestern dazu was durchgelesen, und da hatte der Polizist die erste Messung gemacht (Abstand zu wenig), musste daraufhin aber noch eine machen, um es quasi zu besätigen. Das war auch ein "3-Streifen-System".

Wie gesagt, ich habe ca. beim zweiten Streifen (Hälfte) gebremst. Die erste Messung, da wäre ich wahrscheinlich "gut dabei" bei der zweiten dann eher nicht mehr. Gilt das also nicht (mehr)? Oder hab ichs falsch verstanden? Gibt es eine Reihenfolge was zuerst festgelegt wird? Also quasi erst Abstand, und dann Geschwindigkeit? Oder erst Geschwindigkeit und dann Abstand? Ich habe mir hier auch die FAQ durchgelesen, aber das sind gefühlt alte Systeme. Bei neuen könnts schon wieder ganz anders sein.

Ich hab mal gemessen, die Strecke der 3 Streifen ist ca. 120 Meter lang. Die Kameras waren rund, silber, und hatten gefühlt so "Kristalle" um die Linse herum. 

Und ist es richtig, das bei zwei Messungen immer die genommen wird, quasi zu meinen gunsten mit dem größeren Abstand?

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vor 7 Stunden schrieb Johannes172:

Die erste Messung, da wäre ich wahrscheinlich "gut dabei" bei der zweiten dann eher nicht mehr. Gilt das also nicht (mehr)?

Ich versteh nicht, was du mit zweiter Messung meinst. Innerhalb dieser markierten Messstrecke könnten theoretisch beliebig viele Auswertungen von deinem Auto gemacht werden.  Ausreichend ist eine.  Wenn 10 Auswertungen gemacht würden und du bei 9 einen korrekten Abstand hättest und bei einer zu dicht warst, hängst du am Fliegenfänger.  Das System müsste als Voraussetzung aber die Fahrweise als Verdachtsfall erkennen und entsprechende Fahrerbilder machen. Wenn du bis zu deinem "Anker werfen" deinem Vordermann zu dicht auf der Pelle warst und das System das als Verdachtsfall erkannt hat, kriegst du Post. 

 

vor 7 Stunden schrieb Johannes172:

Gibt es eine Reihenfolge was zuerst festgelegt wird?

Um einen vorwerfbaren Abstandverstoß gerichtsfest zu beweisen, muss die Geschwindigkeit ermittelt werden. Die Reihenfolge wann was gemessen wird ist egal. 

 

vor 7 Stunden schrieb Johannes172:

Die Kameras waren rund, silber, und hatten gefühlt so "Kristalle" um die Linse herum. 

Mein Auto ist grau, hat vorne zwei Scheinwerfer und einen Kühlergrill - welches Auto fahr ich?

 

vor 7 Stunden schrieb Johannes172:

Und ist es richtig, das bei zwei Messungen immer die genommen wird, quasi zu meinen gunsten mit dem größeren Abstand?

Ich fürchte, du meinst diese Frage ernst. 

Es werden keine zwei oder mehr Messungen gemacht.  Und wenn das gemacht würde, würde ganz sicher stets der größere Verstoß, also der geringste Abstand, vorgeworfen werden. Die Kollegen bauen da kein Messsystem auf, um dann stets den "billigen Jakob" zu machen. 

Wenn du jemandem zwei Messerstiche verpasst, einen ins Bein und einen tödlich ins Herz. Was denkst du wird man dir vorwerfen?

Das was zu deinen Gunsten geschieht, ist der Toleranzabzug. 

Bei der Geschwindigkeit werden bis zu 100 km/h pauschal 3 km abgezogen und über 100 km/h werden zu deinen Gunsten gerundete 3 % abgezogen. Zu dem was da rauskommt, muss der Abstand passen. Beim VKS System gibt es keine vorgeschriebene Toleranz. Dennoch wird bei uns im Bereich nur von der Hinterachse des Vordermannes bis bis zur Vorderachse des Folgefahrzeugs gemessen. Eigentlich gilt ja die lichte Weite zwischen den Stoßstangen als einzuhaltender Abstand. Es werden also die Fahrzeugüberhänge (das sind je nach Fahrzeugen so etwa 3 Meter) zusätzlich geschenkt. Das ist jedoch nicht verpflichtend und sicher nicht überall so.

 

 

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