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Themen bei TOP58 "647/25 Entwurf eines Fünftes Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" sind u. a. "gewerblicher" Punktehandel, Digital-Führerschein, Haltergebührenerhöhung, Parkplatzüberwachung durch Scan-Fahrzeuge, usw. sowie das ewige Rumpopel-Thema "Längere Verfolgungsverjährung". Hierzu aus der Drucksache 647/25 die Begründung, welche schon ein krasses Gejammere:doofwinkt: sowie ein Armutszeugnis:farewell: ist:

"Begründung: Eine angemessene Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist würde den erheblichen Druck von den Bußgeldbehörden nehmen und der Realität in der täglichen Sachbearbeitung besser entsprechen. Die Bearbeitungszeiten für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen; nicht zuletzt aufgrund gestiegener Anforderungen an die Ermittlungsarbeit sowie einer damit einhergehend spürbaren Zunahme an Fällen. Diese Entwicklung ist insbesondere auf den Einsatz moderner, präziserer Erfassungs- und Überwachungstechniken zurückzuführen, die eine intensivere Verfolgung ermöglichen, aber zugleich mit einem erhöhten Auswertungs- und Dokumentationsaufwand verbunden sind. Ein besonderer Aufwand ergibt sich beispielsweise bei der Fahrerermittlung. Hier stoßen die zuständigen Behörden regelmäßig an zeitliche Grenzen. Nicht aufgrund Untätigkeit, sondern weil die Bearbeitung aufgrund der gestiegenen Komplexität (z. B. Erkennbarkeit auf Bildern, technische Bildaufbereitung, aufwendige Halteranfragen) deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt als früher. Diese Schritte sind nötig, um dem Schuldprinzip gerecht zu werden und zugleich den Anforderungen an ein rechtssicheres Verfahren zu genügen. Hinzu kommt eine seit Jahren angespannte Personalsituation in vielen Bußgeldstellen. Hohe Fluktuation, schwierige Nachwuchsgewinnung sowie krankheitsbedingte Ausfälle führen zu spürbaren Verzögerungen in der Verfahrensabwicklung – selbst bei hoher Motivation der Mitarbeitenden. Die geltenden Verjährungsfristen lassen in der Praxis häufig nicht genug Raum für eine sachgerechte Bearbeitung komplexerer Fälle; gerade jene würden jedoch zu einem verkehrserzieherischen Effekt führen. Zudem bestehen keinerlei zeitliche Spielräume, um organisatorisch beispielsweise auf besondere (oft nur vorübergehende) Belastungsphasen wie etwa Haupturlaubszeit, Phasen mit vielen Ausfällen etc. steuernd einwirken zu können. Es ist auch mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/3237 vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte angemessen, aufgrund dortiger festgelegter Verjährungsfristen, den deutschen Behörden höhere Verjährungsfristen einzuräumen, da der Aufwand und die Zunahme an Fällen weiter steigen wird. Darüber hinaus würde eine Verlängerung der Verjährungsfrist einen unmittelbaren Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass in den letzten Jahren insbesondere in urbanen Räumen und auf Landstraßen ein Wiederanstieg von besonders gefährlichem Fahrverhalten wie beispielsweise extremem Rasen zu beobachten ist. Täter handeln zunehmend mit dem Bewusstsein, dass die Verfolgung solcher Taten an Fristen scheitert; gerade dann, wenn die Fahrerermittlung erschwert ist. Eine realistische und angemessene Verlängerung der Frist würde hier gezielt gegensteuern und die abschreckende Wirkung der Verkehrsüberwachung insgesamt stärken. Damit würde zugleich dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes stärker Rechnung getragen. Eine Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist ist daher sachgerecht, praktikabel und notwendig. Sie würde den Behörden ermöglichen, ihre Maßnahmen zur Fahrerermittlung – insbesondere mit den mittlerweile zur Verfügung stehenden technischen Mitteln – gezielter, sorgfältiger und rechtsstaatlich fundierter durchzuführen. Gleichzeitig würde sie die Durchsetzbarkeit bestehender Verkehrsregeln erhöhen und das Vertrauen in die Konsequenz staatlichen Handelns stärken."

Wie kann im Digitalverkehrsüberwachungszeitalter "deutlich mehr Zeit" benötigt werden:schreck:, "als früher"?

Und die Haupturlaubszeit fällt doch nicht plötzlich vom Himmel, die gibt es schon seit Dekaden! Es gibt in der freien Wirtschaft zig Unternehmen, die Saisongeschäfte steuern sowie Belastungsspitzen abfedern können. Klar, vom Himmel fallen dafür laufend und unbegrenzt neue Stationärblitzer und Blitzanhänger. Dagegen sollte die Bußgeldstelle mal besser aufbegehren, sprich die Verkehrsüberwachungsstunden sollten gedeckelt werden bzw. der aktuellen Bußgeldstellenkapazität angepasst werden. Oder die Schwellwerte können erhöht werden, sprich sich von kleinkarierten Massenabzocke zu verabschieden. Oder wieder Bußgeldbescheid erst ab +21 km/h.

Und wenn es irgendeinen Quantensprung hinsichtlich Großabzocke/Fallzahlen gibt, siehe A2 Mautstation Bielefeld oder RLP mit Entdeckung der Stationärabzocke auf BAB, dann wurde dort schon immer massiv mit Stellen aufgerüstet. Auch klar, für den Nachwuchs ist Bußgeldstellenmitarbeitender kein Traumberuf: Schlechtes Image, kein Ausbildungsberuf, nur Hilfsarbeitertätigkeit, fehlende Aufstiegsperspektive, Fallzahlenperformance-Druck, Zeitverträge, geringe bis mäßige Bezahlung, usw..

Auch hohe Fluktuation, hoher Krankenstand und schwierige Nachwuchsgewinnung sind doch selbstgemachte Probleme der Schneckentempo-Bußgeldstelle und nicht ein Problem der Verkehrsteilnehmer!

:nolimit:

  • Like 1
  • 2 weeks later...
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Wohl dringend nötig. 

Diesen Sommer im Kalkutta/Spree: Android Auto vorzeitig zwischen Imbiss und Hotel beendet und das einzige Foto (+6 bis +10) in diesem Jahr gemacht. Zum Beifahr (m/w/d) noch gesagt "Würde mich schwer wundern wenn die es schaffen bis September Firma (Halter) und mich rechtzeitig anzuschreiben"

Tatsächlich hab ich nie was davon gehört

  • Like 1
  • 3 weeks later...
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Nachher ab 11:20 wird darüber 35 Minuten im Bundestag debattiert:popcorn:. Es wird sicherlich wieder Redner geben, welche das Wort "Raser" unterbringen wollen. Vielleicht schlägt jemand die unsägliche Rede von der BaWü-Justizministerin Marion Gentges im Bundesrat am 19.12.25, welche es schon mit dem 10. Wort geschafft hatte. Zum Glück gab es nicht die angekündigte Rede von "Winne", welcher die Sitzung merklich "angestrengt" geleitet hatte, sondern nur einen Schriftsatz.

Dem Bundesrat muß man hiermit leider beim Absegnen vom Bußgeldstellengejammere leider Inkompetenz attestieren:doofwinkt:. Ebenso inkompetent ist Forderung vom Bundesrat die Gefahrstellenwarner generell zu verbieten (S. 65):doofwinkt:. Offensichtlich gibt es aber noch Kompetenz in der Bundesregierung, welche einigermaßen kompetent zum Bundesrat-Geschwurbel Stellung genommen hat:):

Aus der Drucksache 21/3505, Hervorhebungen von mir:

S.67

"Gegenäußerung Bundesregierung

Zu Nummer 2  
Für die Bundesregierung ist nicht ersichtlich, warum die vorgeschlagene Anhebung der Verjährungsfrist auf neun 
Monate erforderlich sein soll. In der Stellungnahme des Bundesrates werden zwar gestiegene Anforderungen an 
die Ermittlungsarbeit, erhöhter Auswertungs- und Dokumentationsaufwand, ein Anstieg der Fälle sowie eine an
gespannte Personalsituation in vielen Bußgeldstellen als Gründe für gestiegene Bearbeitungszeiten genannt. Es 
wird aber nicht dargelegt, welcher übliche Zeitrahmen unter diesen geänderten Bedingungen deshalb nun für die 
durchschnittliche Bearbeitung benötigt wird, das heißt, es wird nicht dargelegt, dass die Behörden nunmehr im 
Durchschnitt weitere sechs Monate zur Bearbeitung benötigen (statt vielleicht nur ein, zwei oder drei Monate). 
Zudem muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Verkürzung der Verjährungsfrist bei den mas
senhaft vorkommenden Verkehrsordnungswidrigkeiten das summarische Verfahren gerade beschleunigen soll.  
Im Übrigen ist im OWiG oberhalb der Mindestverjährungsfrist von sechs Monaten (§ 31 Absatz 2 Nummer 4 
OWiG) keine Verjährungsfrist von neun Monaten vorgesehen. Die Regelungen zur Verfolgungsverjährung in 
§ 31 Absatz 2 OWiG sehen Abstufungen – abhängig von dem im jeweiligen Bußgeldtatbestand angedrohten 
Höchstmaß – von sechs Monaten beziehungsweise einem, zwei oder drei Jahren vor. Vor diesem Hintergrund 
sieht die Bundesregierung ein Bedürfnis, die vorgeschlagene Verlängerung auf neun Monate besonders zu be
gründen. Der Vorschlag wird daher im aktuellen Verfahren abgelehnt."

 

 S. 71
"Das vorgeschlagene gänzliche Verbot von sog. Blitzerwarn-Apps wird abgelehnt. Bereits nach geltendem Recht 
ist die Nutzung dieser Dienste während der Fahrt untersagt. Es bleibt schon aufgrund fehlender empirischer Un
tersuchungen offen, ob bereits das Vorhalten entsprechender Applikationen zu mehr regelwidrigem Verhalten im 
Straßenverkehr führt." 

Es wird also spannend.

Vielleicht stellt ja jemand aus der SPD den Arbeitsplatzverlust:heul:;) der Knöllchenschreiber (m/w/d) wegen den Scan-Autos in den Vordergrund-_-:

S. 28 ff.

"...ca. 50 Prozent des Kontrollpersonals im Außendienst eingespart werden kann. Bei Zugrundelegung eines (Ziel-)Schlüssels 
von ca. 170 Kontrollkräften (VZÄ) pro 100.000 bewirtschafteten Parkständen bei konventioneller Kontrolle ...

...aufgrund von Arbeitskräftemangel und unattraktiven Arbeitsbedingungen vielerorts in erheblichem 
Umfang nicht besetzt werden können. Nimmt man an, dass von 170 Planstellen im Schnitt 120 tatsächlich besetzt 
sind, ergibt sich eine Reduktion des jährlichen Stellenbedarfs im Außendienst von (120 – 85) * 11 = 385 VZÄ." 

:nolimit:

  • 4 weeks later...
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Hoffentlich verjähren jetzt weg dem Streik:o für "attraktivere Arbeitsbedingungen" nicht so viel Fälle in Straubing und Viechtach-_-:  

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-streiks-verdi-mvg-kliniken-hochschulen-kultur-polizei-li.3381451

Gut, Merz und Söder plärren ja, wir sollen mehr arbeiten, das gilt natürlich dann auch für Bußgeldstellen, die dann locker ihre Aufgaben innerhalb von drei Monaten schaffen können:lol:. Gut, vielleicht könnte Söder ja Straubing und Viechtach an den bayerischen Extra-Feiertagen schuften lassen, wenn in Hamburg und Berlin keine Feiertage sind (Heilige Drei Könige ff.). 

Aber gut, der Ursprung vom Jammertext in der o. g. Drucksache kommt m. E. eh eher von einer Bußgeldstelle im Norden.

Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer / RLP kann es nicht gewesen. Dort liegt das Gegenteil seit Aufblähung bei Einführung der stationären BAB-Abzocke in RLP vor. Der Rechnungshof sieht sage und schreibe 63,5 Stellen für streichfähig!

Rechnungshof Jahresbericht 2023: "Nr. 8 Organisation und Aufgabenwahrnehmung der Zentralen Bußgeldstelle - erheblicher Stellenabbau ohne Qualitätsverlust möglich -"

Hieraus (Hervorhebungen von mir): 

"Insgesamt können bei der derzeitigen Organisation 63,5 besetzte Stellen eingespart und
die Personalkosten um bis zu 5,8 Mio. € jährlich verringert werden. Die Veranschlagung von Stellen verstieß teilweise gegen Haushaltsgrundsätze. 41 unbesetzte und entbehrliche Stellen wurden nicht in Abgang gestellt. Auf 29 Stellen wurden Bedienstete geführt, die dauerhaft andere Aufgaben der Polizeipräsidien wahrnahmen.
...
Zum 1. Mai 2022 waren in der Zentralen Bußgeldstelle insgesamt 289 Bedienstete
(260 Vollzeitkräfte)6 beschäftigt.
....
Er wird nach folgender Formel errechnet: Personalbedarf = Anzahl Verfahren x mittlere Bearbeitungszeit / Jahresarbeitszeit (in Minuten)
...
Das Ergebnis ist im Folgenden dargestellt:
Bei der Bearbeitung von allgemeinen Bußgeldverfahren, wie Geschwindigkeits-übertretungen oder Rotlicht-Verstößen, sind nach dem Ergebnis der Personal-bedarfsermittlung bei der derzeitigen Organisation mindestens 44 der 92 Vollzeitkräfte entbehrlich
....
Die Bediensteten im Team „Zentrale Auswertung“ des Sachgebiets Zentrale Dienste waren mit dem Abruf, der Auswertung und dem Import von digitalen Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sowie dem Bereitstellen von Beweismitteln nicht ausgelastet. Legt man angemessene Leistungsanforderungen zugrunde, könne drei der dort eingesetzten 25,2 Vollzeitkräfte10 eingespart werden."

 

Hoffentlich weiß Verkehrsminister Patrick Schnieder hierüber Bescheid. Ich schätze ihn so intelligent ein, daß er sich nicht von dem Jammertext als allgemein gültig für Deutschland linken läßt.

:nolimit:

  • 1 month later...
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Leider:heul: sind jetzt im Bundestag eben in der Abendsitzung ab 21 Uhr nun 6 Monate:spinner: von der Union, SPD und Grüne "beschlossen" worden. Erwartungsgemäß wurde im Verkehrsausschuss ein "demokratischer Kompromiss" gefunden. Die CDU/CSU und Minister Patrick Schnieder mit seinen Mannen Staatssekretäre (m/w/d) haben sich mit einer uralten Methode linken lassen, sprich der Verfolgungsverjährungsverlängerungsdunstkreis hat einfach nach viel mehr mit 9 Monaten gejammert und hat dann die erhoffte Verdoppelungszeit 6 Monate:spinner: erhalten. Schnieder und die CDU/CSU wurden also über den Tisch gezogen. Man kann durchaus auch von Gummirückgrat sprechen sowie von Inkompetenz. Denn wenn Kompetenz vorhanden gewesen wäre, dann hätte die Ververfolgungsverjährung sogar halbiert werden müssen auf 6 Wochen, da inzwischen die Geschwindigkeitsüberwachung digitalisiert ist und dadurch "viel schneller" geht.

Auch bei dieser Aussprache im Bundestag gab es bei keiner Rede eine Erwähnung der Verfolgungsverjährung. Unklar ist noch die Rede von Harald Orthey (Union), der sie nur per Protokoll abgab.

Die Beschlussempfehlung Drucksache 21/4979:

https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104979.pdf

Hieraus auf Seite 3:

Zitat

Absatz 3 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt:
„Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 sechs Monate.“ 

Die Begründung auf S. 14 (zu Ziffer 1 Buchstabe C)

Zitat

Die Frist für die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten soll verlängert werden, um den gestiegenen Ermittlungsaufwand der Behörden zu berücksichtigen und eine effektivere Ahndung von Verkehrsverstößen zu ermöglichen.

Insgesamt wieder einmal ein Paradebeispiel für Murkspolitik:doofwinkt:.

:nolimit:

  • Thanks 1
  • 1 month later...
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Der Murks wird wohl wie üblich sang- und klanglos vom Bundesrat nun am 8.5.26 durchgewinkt (TOP 13):doofwinkt::

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1065/tagesordnung-1065.html?topNr=13#top-13

Die Decken der "überforderten" Bußgeldstellen werden wie ein ausgerollter Golfball von den vielen Sektkorkeneinschlägen aussehen:quotes:. Vielen HC-Überwachern aus der Wegelagerei-Zunft wird nun "ein Zäpfchen abgehen", wenn "durch Blitze" verunsicherte VT nun doppelt solange 6 Monate zittern müssen-_-.

:nolimit:

  • 3 weeks later...
  • 3 weeks later...
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@Sobbel: Tolle Info:)! Du brauchst jedoch wegen mir nun wirklich nicht deine Freude und Emotionen in dieser Sache jetzt künstlich:doofwinkt: mit stocksteifen Behörden-/Beamtenberichtsstil kaschieren:lol:. Gut, deine Freudensprünge kannst Du am 1. Juli dann hier noch emotional feiern:cheer:. Gut, da hier ja nicht mehr täglich Anfragen "Ich wurde geblitzt" eintrudeln, werden auch deine "Du-musst-nun-sogar-6-Monate-zittern"-Postings rar:heul:;).

:nolimit:

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https://www.bild.de/leben-wissen/mein-recht-verbraucherportal/irres-bussgeld-wenn-der-blitzer-ihr-auto-als-lkw-einstuft-697dbf787ea9076356b7e072

und neuer

https://www.merkur.de/verbraucher/verwechselt-audi-mit-lkw-schreck-nach-blitzer-panne-behoerde-94327578.html

Abgesehen vom allgemeinen PSS Murks, hier noch passender: Nicht mal diese Auswertung klappt, ob da 6 Monate überhaupt garantiert ausreichend sind und ob Alberto bzw ErSaFa weiterhin kein Problem sind, kann man sich wohl denken:doofwinkt:

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Am 11.6.2026 um 05:56 schrieb m3_:

Gut, da hier ja nicht mehr täglich Anfragen "Ich wurde geblitzt" eintrudeln, werden auch deine "Du-musst-nun-sogar-6-Monate-zittern"-Postings rar

Deine "SKANDAAAAL"-Gekeife-Postings allerdings auch.:lol:

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@bluey: Nö, meine "Du-kannst-dich-beruhigt-wieder-hinlegen"-Experten-Postings als Gegenpol zu den "Jetzt-mußt-Du-3-Monate-zittern"-Angstmacher-schadenfroh-Postings sind rar geworden, weil ja viele Fallschilderungen auf Reflexionen einhergehend mit schlechtem Gewissen basierten. Ebenso rar ist meine Empfehlung geworden, falls der Fahrer identifiziert wurde, dann den Fall per RA-/Gutachter zu durchleuchten.

Skandale lieferte die Wegelagereizunft nun wirklich über Jahrzehnte kontinuierlich und es wird genauso weitergehen, unabhängig davon, ob der Skandal hier im Forum thematisiert wird oder nicht. Und ein nächster Skandal "Ablauf der Bauartzulassung nach §62 MessEG" schlummert noch etwas. Übrigens hat dein Herzblatt BILD im unsäglichen Blitzerfall mit dem Feuerwehrmann korrekt "Skandal-Blitzer" geschrieben:P.

@Heintz: Wo es nichts zu ermitteln gibt:ph34t:, nützt auch eine längere Ermittlungszeit nicht:B):. Nachdem das Kind schon längst in den Brunnen gefallen ist, geht diese Murksgesetzgebung nun erst in den Medien viral, beginnend mit dem ADAC und nun die Mainstream-Medien aufspringend:

https://www.adac.de/news/recht-verjaehrung-knoellchen-blitzer/

https://www.merkur.de/welt/verjaehrungsfrist-2026-so-lange-verfolgt-sie-der-blitzer-94346825.html

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/gilt-schon-ab-1-7-2026-neue-verjaehrungsfrist-fuer-bussgeldbescheide/

Selbst bussgeldkatalog.org hat erst gestern reagiert:

https://www.bussgeldkatalog.org/news/neue-verjaehrungsfrist-beim-bussgeldbescheid-ab-1-juli-6-statt-3-monate-10091959/

Und der unsägliche Tempolimit-"Bettler" Markus Abrahamczyk schreibt auf t-online.de am 15.06.26, aktualisiert am 16.06.26, 3:59, Hervorhebung von mir:

Zitat

Die einschneidendste Änderung betrifft die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten: Sie verdoppelt sich von drei auf sechs Monate. Wer zu schnell fährt oder falsch parkt, muss künftig doppelt so lange wie bisher mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

 https://www.t-online.de/mobilitaet/aktuelles/id_101296976/punkte-in-flensburg-ab-juli-drohen-nun-bis-zu-30000-euro-bussgeld.html

Wirklich traurig:heul:, wie kritiklos die Verbände, Vereine, Juristen und Medien agierten und agieren.

:nolimit:

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Am 16.6.2026 um 06:30 schrieb m3_:

meine ... Experten-Postings ...

:lol2: Also DER war mal wieder gut. 

  • Like 2
  • 2 weeks later...
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Am 16.6.2026 um 06:30 schrieb m3_:

meine . . .  Postings sind rar geworden . . . . 

Du könntest dir damit noch etwas mehr Mühe geben.

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@bluey&@sobbel: Ihr wisst ja, einsilbige bzw. einzeilige Kommentierungen mangels Sachargumente von Euch fasse ich als Kompliment auf:P

@Sobbel: Ich gebe mir immer mehr Mühe als "hat sich stets bemüht":lol::P. Lass mir doch jetzt auch einfach eine Verdoppelung meiner Bearbeitungszeit zu:P:lol:. Ich will ja u. a. noch den konkreten Ursprung vom Jammerlappentext ermitteln. Auch klar, beim VGT wurde da schon immer rumgepopelt, siehe auch 2024. Vielleicht könntest Du auch mal in dieser Sache Bemühungen zeigen. In Sachen hochintelligenter Grabsteininschrift erwarte ich dagegen von Dir 100-prozentigen Einsatz. Ein Kumpel von mir will sich am 30.6.26 um 23:59:59 blitzen lassen. Den dann kommenden Behördenwisch will er in eine Schatulle legen und im Garten beerdigen. Für den kleinen Grabstein hat er folgende Inschrift geplant:whistling:

Verfolgungsverjährung 3 Monate

*1934 - 1. Juli  2026 :reaper:

Für längere Quälzeit!

Hast Du eine bessere Idee?

:nolimit:

  • Like 1
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Am 29.6.2026 um 09:42 schrieb m3_:

@bluey&@sobbel: Ihr wisst ja, einsilbige bzw. einzeilige Kommentierungen mangels Sachargumente von Euch fasse ich als Kompliment auf

Jap. Bekannt. Alles, was darüber hinausgeht, überfordert Dich ja auch maßlos! :P

  • Like 1
Posted
Am 29.6.2026 um 09:42 schrieb m3_:

Verfolgungsverjährung 3 Monate

*1934 - 1. Juli  2026 :reaper:

Für längere Quälzeit!

 

Ist schon sachlich falsch.

 

 

Posted

Ja, hatte das Sonderzeichen nicht parat:blush:. Der Steinmetz ist ja auch noch nicht beauftragt. 

*1934

† 1. Juli 2026

So besser? Den genauen Geburtstag im Dt. Reich kannst Du ja mal eruieren:whistling:.

:nolimit:

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vor 7 Stunden schrieb m3_:

Den genauen Geburtstag im Dt. Reich kannst Du ja mal eruieren

Du erwartest schon wieder, dass andere deine Aufgaben erledigen.

  • 4 weeks later...
Posted

@Sobbel: Du hast Dich doch mit deiner gespielten Sachlichkeit für diese Aufgabe selbst in den Vordergrund gedrängt:lol:. Mit deiner Intelligenz sollte das Datum doch ein Klacks für Dich sein-_-. Wenn deine Suchkompetenz nicht ausreicht, kannst selbst Du ja deine Hochintelligenz heutzutage mit der KI pimpen:P:lol:

Nach der Murkspersonalpolitik von Friedrich Merz ist nun der Top-Mann Steffen Bilger :notworthy:Verkehrsminister:victory:, welcher hoffentlich die Murksverlängerung wieder einkassiert bzw. sogar angemessen für das Digitalzeitalter die Verfolgungsverjährung auf 6 Wochen halbiert:whistling:. Hr. Bilger ist schon mehrfach positiv aufgefallen:cool:, sei es beim Tempolimit sowie an der Kritik am dubiosen Verein DUH:doofwinkt:. Die nachfolgende Aussage bei seiner Antrittsrede bestätigt die korrekte Grundhaltung:

Zitat

Die Menschen wollten keine „ideologischen Debatten über Verkehrsmittel“, sagte Bilger bei der Amtsübergabe – sie wollten vor allem, „dass Mobilität funktioniert“.
Die Politik solle den Bürgern nicht vorschreiben, wie sie unterwegs sein müssten. „Ich sehe es nicht als meine Aufgabe, den Menschen vorzuschreiben, wie sie unterwegs zu sein haben“, sagte Bilger. 

Aus "Live-Ticker zum Kabinettsumbau", www.bild.de, 29.07.2026 - 14:26 Uhr; https://www.bild.de/politik/inland/live-ticker-zum-unions-beben-jetzt-kaempft-jens-spahn-um-seine-politische-karriere-6a5b40f8c72232627649a24f#6a6a092d95262dd162784bf5

:nolimit:

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Am 29.7.2026 um 17:23 schrieb m3_:

 kannst selbst Du ja deine Hochintelligenz heutzutage mit der KI pimpen. 

Die KI kommt bei mir lernen.

 

 

  • Haha 1
Posted
Am 29.7.2026 um 17:23 schrieb m3_:

kannst selbst Du ja deine Hochintelligenz heutzutage mit der KI pimpen

Man muß leider feststellen, daß das bei Dir nicht funktioniert hat. :lol2:;)

  • Haha 2
Posted

@NRW-Cop-Einzeiler-Duett: :yawn:. Aber schön, daß Ihr gerade versammelt da seid. Da war doch noch etwas mit der Riegl....

Wie soll also die KI von Euch lernen, wenn Euch zwei Helden bis heute nicht einmal die Reichweiteneinflußdiagramme von der Riegl bekannt sind:lol::P?

Und die Murksverlängerung könnte Steffen Bilger ja mal evaluieren lassen:licht:(=EI):

  • Wo bzw. an welchen Performance-Daten der Bußgeldstelle zeigt sich etwas?
  • Zeigt sich eine Wirksamkeit auf die Verkehrssicherheit:lol:?
  • Gibt es weniger Krankheitsmeldungen/Fluktuation wegen nun relaxtem Schnecken-Arbeitstempo "morgen ist auch noch ein Tag":lol:?

Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt in Straubing veröffentlicht ja immer eine nette Jahresstatistik, da müsste man dann theoretisch für 2026 mit Q4 schon etwas sehen:whistling:

:nolimit:

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