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In Görlitz findet man an manchen Straßen folgende Säulen:

 

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Goerlitzer_Saeule20072025.png

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Görlitz_Impressionen_2021-07_006.jpg

 

Wenn man bei Dunkelheit an diesen vorbeifährt, dann leuchtet in den Fenstern ein rotes Licht für mehrere Sekunden auf. Ich habe derartige Säulen noch in keiner anderen Stadt gesehen und vermute, dass sie nicht der Geschwindigkeitsüberwachung, sondern eher der Verkehrszählung dienen. Oder haben sie einen anderen Zweck? Wer weiß mehr?

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Haben Ähnlichkeit mit den Geräten von der VDS Verkehrstechnik GmbH, die ja ganz in der Nähe (Löbau) ansässig ist.

Auf der Internetseite von denen findet man allerdings nichts.

VDS Landing Page

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vor 18 Stunden schrieb Toliman:

In Görlitz findet man an manchen Straßen folgende Säulen:

 

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Goerlitzer_Saeule20072025.png

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Görlitz_Impressionen_2021-07_006.jpg

 

Wenn man bei Dunkelheit an diesen vorbeifährt, dann leuchtet in den Fenstern ein rotes Licht für mehrere Sekunden auf. Ich habe derartige Säulen noch in keiner anderen Stadt gesehen und vermute, dass sie nicht der Geschwindigkeitsüberwachung, sondern eher der Verkehrszählung dienen. Oder haben sie einen anderen Zweck? Wer weiß mehr?

Diese "Säulen" zählen keinen Fahrverkehr und messen auch keine Geschwindigkeit. Es sind sehr hochauflösende Kameras und dienen der Kriminalitätsbekämpfung im Grenzbereich D/PL/CZ. Gibt es nicht nur in Görlitz.

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Artikel aus der Sächsischen

Ich kenn diese Zeitung nicht, aber den Artikel kann man mal lesen.

Coole Aussage: 

"Grundsätzlich darf man von der Zulässigkeit von Maßnahmen der Polizei ausgehen, die an Gesetz und Recht gebunden ist"

So hieß es aus dem Datenschutzbüro.

vor 12 Stunden schrieb Toliman:

Gibt es da keine Probleme mit dem Datenschutz?

Offensichtlich nicht. 

  • Like 1
  • 2 months later...
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Na ja die Vorratsdatenspeicherung und zig andere Gesetze nach denen die Polizei und andere Behörden gearbeitet haben, wurden vom BVerfG dann auch für verfassungswidrig erklärt.

 

Der Rückschluss ist rechtlicher Schwachsinn.

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