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Guten Moin,

 

bedauerlicherweise bin ich am 28. November 2024 geblitzt worden. Meines Wissens nach wird es auch über die 21km/h liegen und das innerhalb der Probezeit, was eigentlich ein ordentliches Bußgeld, Nachschulung und Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre bedeutet. Damals war ich allerdings mit dem Auto meiner Oma unterwegs, als ich geblitzt wurde. Bis heute hat meine Oma allerdings keinen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen. Mit gestriger Wirkung und das Vergehen ja über 3 Monate her und somit verjährt, richtig?

 

Ps. Nein, ich bin nicht stolz auf das Vergehen. Es war in meiner Heimatstadt, wo ich vor über 20 Jahren wohnte, wo man eine Hauptstraße inzwischen auf 30 herabgesetzt hatte, was ich nicht wusste und nicht aufmerksam genug war. 

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Theoretisch kann noch 14 Tage „Postlaufzeit“ hinzukommen. Praktisch denke ich „noch einmal Glück gehabt“.

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vor 11 Stunden schrieb rth:

Theoretisch kann noch 14 Tage „Postlaufzeit“ hinzukommen. Praktisch denke ich „noch einmal Glück gehabt“.

Das wäre auch mit in meiner Frage inbegriffen. Der Bescheid muss doch innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden, die Behörden müssen den Postweg mit einberechnen, nicht ich, oder?

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vor 5 Stunden schrieb Heintz:

Bestes Beispiel

Die berühmte "automatisierte Massenabzocke" ist halt leider (noch) nur bedingt automatisiert

https://bussgeldkatalog.geblitzt.de/news/bussgeldstau-zentausende-verkehrssuender-in-sachsen-duerfen-weiterfahren/

Danke für die Antwort. Ja, es ist natürlich auch mein Verschulden, dass ich die Tempobegrenzung ignoriert habe. Sie herrscht dort wohl schon 2-3 Jahre, war aber auch schon länger nicht mehr in dem Dorf. ;)

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vor 4 Stunden schrieb Fabi283:

Das wäre auch mit in meiner Frage inbegriffen. Der Bescheid muss doch innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden, die Behörden müssen den Postweg mit einberechnen, nicht ich, oder?

Nein, die „Verjährung unterbrechende Maßnahme“ muss binnen 3 Monate behördenintern angeordnet sein. Ob und wann dich die Post erreicht ist unerheblich.  
In der Regel nur ein theoretisches Problem. Verjährung erkennt die Behörde in der Regel selbst und rührt sich nicht.

  • 1 month later...
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Am 1.3.2025 um 06:20 schrieb Fabi283:

Das wäre auch mit in meiner Frage inbegriffen. Der Bescheid muss doch innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden, die Behörden müssen den Postweg mit einberechnen, nicht ich, oder?

Etwas spät, aber:

der Bescheid muss drei Monate nach der letzten Verjährungsunterbrechung erlassen werden und dann innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden.
DANN gilt das Erlassdatum als erneute Verjährungsunterbrechung - falls die Zustellung später erfolgt, gilt das Zustelldatum.

 

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