Fabi283 Posted February 28, 2025 Report Posted February 28, 2025 Guten Moin, bedauerlicherweise bin ich am 28. November 2024 geblitzt worden. Meines Wissens nach wird es auch über die 21km/h liegen und das innerhalb der Probezeit, was eigentlich ein ordentliches Bußgeld, Nachschulung und Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre bedeutet. Damals war ich allerdings mit dem Auto meiner Oma unterwegs, als ich geblitzt wurde. Bis heute hat meine Oma allerdings keinen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen. Mit gestriger Wirkung und das Vergehen ja über 3 Monate her und somit verjährt, richtig? Ps. Nein, ich bin nicht stolz auf das Vergehen. Es war in meiner Heimatstadt, wo ich vor über 20 Jahren wohnte, wo man eine Hauptstraße inzwischen auf 30 herabgesetzt hatte, was ich nicht wusste und nicht aufmerksam genug war.
rth Posted February 28, 2025 Report Posted February 28, 2025 Theoretisch kann noch 14 Tage „Postlaufzeit“ hinzukommen. Praktisch denke ich „noch einmal Glück gehabt“.
Heintz Posted March 1, 2025 Report Posted March 1, 2025 vor 7 Stunden schrieb Fabi283: wo man eine Hauptstraße inzwischen auf 30 herabgesetzt hatte, Bestes Beispiel Die berühmte "automatisierte Massenabzocke" ist halt leider (noch) nur bedingt automatisiert https://bussgeldkatalog.geblitzt.de/news/bussgeldstau-zentausende-verkehrssuender-in-sachsen-duerfen-weiterfahren/
Fabi283 Posted March 1, 2025 Author Report Posted March 1, 2025 vor 11 Stunden schrieb rth: Theoretisch kann noch 14 Tage „Postlaufzeit“ hinzukommen. Praktisch denke ich „noch einmal Glück gehabt“. Das wäre auch mit in meiner Frage inbegriffen. Der Bescheid muss doch innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden, die Behörden müssen den Postweg mit einberechnen, nicht ich, oder?
Fabi283 Posted March 1, 2025 Author Report Posted March 1, 2025 vor 5 Stunden schrieb Heintz: Bestes Beispiel Die berühmte "automatisierte Massenabzocke" ist halt leider (noch) nur bedingt automatisiert https://bussgeldkatalog.geblitzt.de/news/bussgeldstau-zentausende-verkehrssuender-in-sachsen-duerfen-weiterfahren/ Danke für die Antwort. Ja, es ist natürlich auch mein Verschulden, dass ich die Tempobegrenzung ignoriert habe. Sie herrscht dort wohl schon 2-3 Jahre, war aber auch schon länger nicht mehr in dem Dorf.
rth Posted March 1, 2025 Report Posted March 1, 2025 vor 4 Stunden schrieb Fabi283: Das wäre auch mit in meiner Frage inbegriffen. Der Bescheid muss doch innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden, die Behörden müssen den Postweg mit einberechnen, nicht ich, oder? Nein, die „Verjährung unterbrechende Maßnahme“ muss binnen 3 Monate behördenintern angeordnet sein. Ob und wann dich die Post erreicht ist unerheblich. In der Regel nur ein theoretisches Problem. Verjährung erkennt die Behörde in der Regel selbst und rührt sich nicht.
hawethie Posted April 28, 2025 Report Posted April 28, 2025 Am 1.3.2025 um 06:20 schrieb Fabi283: Das wäre auch mit in meiner Frage inbegriffen. Der Bescheid muss doch innerhalb von 3 Monaten zugestellt werden, die Behörden müssen den Postweg mit einberechnen, nicht ich, oder? Etwas spät, aber: der Bescheid muss drei Monate nach der letzten Verjährungsunterbrechung erlassen werden und dann innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden. DANN gilt das Erlassdatum als erneute Verjährungsunterbrechung - falls die Zustellung später erfolgt, gilt das Zustelldatum.
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