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Nachdem die Änderungen wegen fehlender Daten vor geraumer Zeit noch abgelehnt wurde, trommeln, wohl auf Initiative des Landes Brandenburg, die Bundesländer in den Städten und Landkreisen um Zuarbeit in welche Höhen die Beträge für die Verwarngeldgrenze und die Halterhaftung angehoben werden sollen.

 

Es erfolgen diverse Abfragen, um noch mehr Einnahmen zu erzielen.

Schon die Überschrift ist an Polemik nicht zu überbieten.

 

Zitat

Erhöhung der Verkehrssicherheit durch ganzheitliche Betrachtung des Sanktionsniveaus sowie Anhebung der Verwarnungsgeldobergrenze und Gebührenerhöhung des Halterkostenbescheides nach § 25a des Straßen-verkehrsgesetzes (StVG)

Wie kann man damit die Verkehrssicherheit erhöhen.

 

Zitat

Zu diesem Zweck bitte ich die Bundesländer um Rückmeldung bis zum 30. No-vember 2023 zu den nachfolgenden Fragen: 1.Wie sind die Erfahrungen bzgl. einer tatsächlichen Zunahme des Ver-waltungsaufwandes nach Inkrafttreten der BKatV-Novelle? 2.Welcher Zeitraufwand liegt jeweils für das Verwarnungsgeld- und Bußgeldverfahren im Durchschnitt zu Grunde? 3.Welcher Kostenaufwand entsteht durchschnittlich bei einem Verwar-nungsgeld- oder Bußgeldverfahren?

Da kann man später ja mal im Rahmen Frag den Staat nachfragen was die Kosten sind. Sollten ja ermittelt sein.

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@gast225: War klar, daß die Beibehaltung der Verwarngeldgrenze nach der StVO-Novelle suboptimal war und es hinter den Kulissen rumort. Im Prinzip muß auch hier eine "Inflationsanpassung" bzw. eine "Abzockrahmenanpassung" kommen:whistling:.

:nolimit: 

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