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Hallo in die Runde,

 

heute tauchte die Frage auf, inwieweit ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286-11) seine Wirkung auch auf die baulich abgetrennten Parkbuchten entfaltet, oder dort das Parken erlaubt ist. Zur Visualisierung habe ich ein Foto angefügt. Ich feue mich auf Antworten, danke vorab.

IMG_20220827_150451.jpg

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Ist doch ganz klar. Rechts und Links von der Straße. Wenn es für die Parkbuchten gelten sollte müsste es quer stehen. 

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@gorot, das Schild steht quer zur Fahrtbahn. Es zeigt die Richtung des Halteverbotes an, dazu müsste es aber parallel zur Fahrbahn stehen. Außerdem wird ein Schild Halteverbot Beginn, (1 Pfeil in eine Richtung und ein Schild mit einem Pfeil in Gegenrichtung benötigt.)

So ist das Schild sinnlos. Meine Meinung.

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vor 35 Minuten schrieb hawethie:

Ohne Zusatzschild gilt das Zeichen, so, wie es steht, nur auf der Fahrbahn und nicht auf den/dem Seitenstreifen.

Sehe ich anders. Das Schild zeigt eine Richtung für das Halteverbot an, Quer zur Fahrbahn. 
Wenn der Schilderspender etwas anderes gemeint haben sollte, sein Problem.

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Am 27.8.2022 um 15:16 schrieb twb:

Zur Visualisierung habe ich ein Foto angefügt.

Auf deinem Foto ist aber nicht das VZ 286 gezeigt, sondern das VZ 283

 

vor 8 Stunden schrieb rth:

Sehe ich anders.

Dann musst du mal deine Brille putzen, dann siehst du klarer.

In der Anlage 2 zu § 41 StVO heißt es zu VZ 283 ganz klar:

"Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten" 

Man muss nur noch gucken, ob diese Parkbucht Teil der Fahrbahn ist. Und wenn man das bejaht, müsste man sich fragen, warum die Forderung aus § 39 Abs. 2 StVO  nicht erfüllt ist, wonach die Verkehrszeichen "regelmäßig rechts stehen. "

 

Warum sollte man Parkbuchten einrichten und dann dort ein Halteverbot anordnen?  Meiner unmaßgeblichen Meinung nach, gilt dieses VZ nicht für die Parkbuchten

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@Sobbel das im Foto gezeigte Schild ist ohne Anfang und Ende Schild sinnlos. Es zeigt eine Richtung an. Und die ist eindeutig quer zur Fahrbahn. 
Schilder haben eindeutig zu sein, raten was gemeint sein könnte ist Problem der Behörde, nicht des Verkehrsteilnehmers.

  • Thanks 1
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vor 3 Stunden schrieb rth:

 Es zeigt eine Richtung an. Und die ist eindeutig quer zur Fahrbahn. 

Anlage 2 Zum § 41 StVO lesen  - insbes. Rd. Nr. 61 Erläuterung

Die Pfeile sind immer Quer zur Fahrbahn

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vor 44 Minuten schrieb Sobbel:

Anlage 2 Zum § 41 StVO lesen  - insbes. Rd. Nr. 61 Erläuterung

Die Pfeile sind immer Quer zur Fahrbahn

Danke für die Information. Habe ich dann x mal falsch aufgestellt gesehen. 

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vor 2 Stunden schrieb rth:

 Habe ich dann x mal falsch aufgestellt gesehen. 

Grins - ja, die stehen gern mal in solchen Parkbuchten oder auf Parkplätzen und/oder parallel zur Fahrbahn

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