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Merkel meint in Iher Ansprache, man solle mehr Toleranz walten lassen.

 

Zitat von einem Amtsrichter: "Die Gnade ist die Schwester der Willkür" Mehr Toleranz bedeutet bedeutet mehr Willkür. Man soll jemanden toleranter behandeln, als die VwV vorgibt? Willfährig machen, was Merkel will? Vergiss es, wo es nur möglich ist.


.

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Nö. DU, wie andere auch, musst den nicht verstehen. Aber vielleicht erkennen andere, die Forderung nach mehr Toleranz, die nicht umgesetzt werden kann, wenn man sich an die Verwaltungsvorschriften hält.

Topic ist :Zeitungsblick .

Guten Rutsch.

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Nun, jetzt gibt es Angehörige der B-Fraktion die es als kleinlich betrachten auf Autobahnen bereits im VG-Bereich zu blitzen.

Vielmehr finde ich es bedenklich das in der VwV zu StVO steht [fett durch mich]

 

Zu § 16 Warnzeichen

 

Zu Absatz 1 Nr. 2
1
Gegen mißbräuchliche Benutzung des Warnblinklichts ist stets einzuschreiten. Das ist immer der Fall, wenn durch ein Fahrzeug der Verkehr nicht gefährdet, sondern nur behindert wird, z. B. ein Fahrzeug an übersichtlicher Stelle be- oder entladen wird.

und dann an die ganzen Paketschubser denke, die das missbräuchlich als Kurzparkersignal missbrauchen.

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Wer hat denn hier von der B-Fraktion schon sowas beanzeigt? Da habe ich wahrscheinlich schon mehr auf dem Kerbholz, allerdings nur Tateinheitlich auf dem Gehweg/Radweg parkend.

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@BamBam, du schreibst in Rätseln für mich.

Beanzeigt habe ich in meinem Leben 2x, (Ergebnis 1x unbekannt, 1x 2.000 DM Strafe, war als Zeuge geladen)

und "Paketschupser" sind für mich arme Schweine, die - sehr - hart für ihr Geld arbeiten.

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Was muß man eigentlich einwerfen, um von der Neujahrsansprache der BK'in eine Verbindung zur VwV-StVO zusammenpfriemeln zu können?

  • Like 1
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Hart arbeitende Schweine muss man gegenüber gnädig sein, während die sprudelkastenausladende Haufrau ein Strafe bekommt, weil Sie an der gleichen Stelle mit einem kleineren Fahrzeug auf dem Gehweg warnblinkender weise parkt? lol Danke. Das ist Willkür in reinform.

Zur Klarstellung: Ich habe nur die angezeigt, die frech/uneinsichtigt/unhöflich waren und mich oder andere als Gehwegbenutzer/Radwegbenutzer behindert haben.

In diesen Sinne. Vielleicht bis nächstes Jahr und einen guten Rutsch.

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Merkel meint in Iher Ansprache, man solle mehr Toleranz walten lassen.

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@BamBam, du hast mich "gezwungen" die Ansprache der Kanzlerin anzuhören. Der Schluss den zu gezogen hast kann ich nicht nachvollziehen.

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Ja? Wenn der Vorgesetzte sagt du kontrollierst nur "b" und "c", aber der Verstoß ist ein "a" Verstoß, der nicht kontrolliert werden darf, ist das eine innerbetriebliche Anweisung, der man als Untergebener nachkommen sollte. Was passiert mit meiner Beschwerde? Nichts. Zumindest nichts negatives für den Parkplatzwächter. Eher ein LOB.

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@BamBam, wenn du eine Beschwerde / Anzeige schreibst und die nicht vor Gericht geht hörst du nie wieder etwas davon. Nur wenn du als Zeuge benötigt wirst bekommst du eine Rückmeldung.

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Quatsch. Von meinen Anzeigen kenne ich den Verfahrensweg.

Soll das heißen, die Behörde hält Dich auf dem Laufenden, wie der jeweilige Stand der Anzeige ist? Sorry, aber das glaube ich eher nicht.
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Moin Moin

 

 

Hart arbeitende Schweine muss man gegenüber gnädig sein,

Vielleicht weniger die VWV lesen, die für den Bürger gar nicht maßgeblich ist und dafür lieber die wichtigen Sachen lesen.

Wenn noch die Rede von "Paketschubsern" ist, empfehle ich dir mal die Lektüre des § 35 Abs. 7a StVO

Mir ist es dann sogar ganz lieb, wenn die dann warnblinken.

 

Du siehst also, Toleranz oder Gnade ist gar nicht erforderlich.

Ohne die Gesamtumstände zu kennen, wage ich mal diese Aussage:

Diese Paketschubser sind also deutlich mehr im Recht als die "sprudelkastenausladende Haufrau"

 

 

Frohes Neues Euch Allen - auch für meine Streitgesprächspartner - wer auch immer sich da angesprochen fühlt

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Merkel meinte sicherlich nicht, dass bei Verkehrsverstössen mehr Augen zugedrückt werden sollen.

 

Die gedrückten Augen der Polizei sind schon eigentlich zu viel... (nur mal so ein Gedankenansatz @BamBam)

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(...)

Und wieder eine ganz tolle VT, die mit der Realität eher nichts zu tun hat.

 

Wenn noch die Rede von "Paketschubsern" ist, empfehle ich dir mal die Lektüre des § 35 Abs. 7a StVO

(...)

Du siehst also, Toleranz oder Gnade ist gar nicht erforderlich.

Ohne die Gesamtumstände zu kennen, wage ich mal diese Aussage:

Diese Paketschubser sind also deutlich mehr im Recht als die "sprudelkastenausladende Haufrau"

Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?

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