kismet Posted March 5, 2018 Report Posted March 5, 2018 Angetroffen wurde folgende Schilderfolge:Position (0m): Zeichen 286-50 Position (21m): Zeichen 286-30 Position (140m): Zeichen 286-30 mit Zeichen 1042-33 (Mo-Fr 7-19h) Position (231m): Zeichen 286-20 mit Zeichen 1042-33 (Mo-Fr 7-19h)Und jetzt die gute Frage: Was darf man hier wo? Zwischen Position 3+4 dürfte es nach relativ eindeutig sein, zwischen Position 1+2 kann man sich denken, was gemeint ist, wenn auch wohl eher Zeichen 286-10 an 1 montiert gehört hätte. Total verwirrend ist es zwischen Position 2+3: Hier gibt es auch zwischendurch auch Wendemöglichkeiten, so dass man an Position 2 nicht unbedingt vorbeigekommen sein muss.
janr Posted March 5, 2018 Report Posted March 5, 2018 Ich seh das so:286-50: Auch ohne Pfeil ein Anfang. "Vorschriftzeichen stehen ... dort, ... von wo an die Anordnung zu befolgen ist." (§41 StVO)286-30: Nach nur 21m recht freundliche Erinnerung. Danach recht unsaubere neue Regelung, was Blech spart aber "ohne Beginn keine neue Regel" und desahlb unsauber.Was aber vor Gericht nicht unbedingt zum Erfolg führen muß. Ende wieder klar und bräuchte kein ZZ.
Blaulicht Posted March 5, 2018 Report Posted March 5, 2018 Biber würdest du mit der korrekten Bezeichnung der Schilder glücklich machen. Ein normaler Mensch versteht deine Frage nicht. Angenommen Normal bedeutet man kennt die Verkehrszeucgen Nummern nicht auswendig.
kismet Posted March 5, 2018 Author Report Posted March 5, 2018 Position (0m): Zeichen 286-50 (eingeschränktes Halteverbot ohne Pfeil) Position (21m): Zeichen 286-30 (eingeschränktes Halteverbot mit zwei Pfeilen) Position (140m): Zeichen 286-30 mit Zeichen 1042-33 (Mo-Fr 7-19h) Position (231m): Zeichen 286-20 (eingeschränktes Halteverbot mit Pfeil nach rechts) 1
janr Posted March 5, 2018 Report Posted March 5, 2018 Das ist was ich meine mit etwas unsauber, denn der HV-Bereich von 1ster zur 3ten Position ist ja ohne zeitliche Beschränkung und sollte dort mit einem HV-Ende (286-20) beendet werden um dann gleich wieder mit zeitlicher Beschränkung da neue Anordnung beginnen zu können. Es gehört halt an Position 3 ein 286-20 (Ende) und ein 286-10 (Anfang m. Pfeil) mit ZZ am selben Mast angebracht.Das wäre dann richtig. Nur vermute ich, da man erkennen kann daß ab 3ter Position eine neue Regelung beginnt, ein Richter wird da MSDWGI sagen wird.
Kasperle Posted March 6, 2018 Report Posted March 6, 2018 ein Richter wird da MSDWGI sagen wird.Und genau so etwas hoffe ich durch autonome Fahrzeuge ausgehebelt zu sehen. Deren Software wird sich an Recht und Gesetz(estext) halten müssen. Da wird so Einiges an schludriger Beschilderung nach oben geschwemmt werden.
kismet Posted March 9, 2018 Author Report Posted March 9, 2018 Deren Software wird sich an Recht und Gesetz(estext) halten müssen. Und wo findet man den Gesetzestext zu Wiederholungsschildern?
hartmut Posted March 9, 2018 Report Posted March 9, 2018 Und wo findet man den Gesetzestext zu Wiederholungsschildern? Zu den Zeichen 283 und 2861I.Den Anfang einer Verbotsstrecke durch einen zur Fahrbahn weisenden Pfeil zu kennzeichnen, ist zumindest dann zweckmäßig, wenn wiederholte Zeichen aufgestellt sind oder das Ende der Verbotsstrecke gekennzeichnet ist. Eine Wiederholung innerhalb der Verbotsstrecke ist nur angezeigt, wenn ohne sie dem Sichtbarkeitsprinzip nicht Rechnung getragen würde. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm MfG. hartmut
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