Jump to content

Recommended Posts

Posted

Hallo,

nehmen wir an, Frau S. ist über eine Rotel Ampel gefahren, Rotphase war schon mehr als eine Sekunde.

Es folgt Bußgeldbescheid mit einem Monat Fahrverbot (mit 4-Monatsfrist), zugestellt am 14. Oktober.

1) Wann würde der Bußgeldbescheid rechtskräftig? Die Behörde hat Frau S. telefonisch mitgeteilt, dass sie bis Montag, den 30. Oktober, 23.59 Uhr Einspruch einlegen kann, weil der 28. Oktober ja ein Samstag ist. Stimmt das?

2) Was wäre davon zu halten, wenn Frau S. Einspruch einlegt und etwa Mitte November den Einspruch zurücknimmmt? Rechtskraft wäre dann erst Mitte November, das Fahrverbot könnte entsprechend hinausgezögert werden, richtig?

3) Ist es zutreffend, dass dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen würden?

4) Wenn der Einspruch also nur dem Zeitschinden dient, wäre es hierbei sinnvoll, bereits im Einspruch zu erwähnen, dass man nur "vorsorglich" Einspruch einlegt und der eigene Rechtsanwalt erst Mitte November wieder Zeit für einen Termin hat, man also möglicherweise Mitte November den Einspruch wieder zurücknimmt?

Danke, Sabine

Posted

Sehe ich das richtig, dass es ab einem Bußgeld von über 100 € günstiger ist, urteilen zu lassen, anstatt den Einspruch in der HV zurück zu ziehen?

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...