cvp Posted October 21, 2017 Report Posted October 21, 2017 Guten Abend, Am 03.06.17 wurde ich offenbar in Frankreich mit 2km/h zuviel geblitzt. Heute kam Post... Allerdings adressiert an meinen Wohnsitz vor gut 2.5 Jahren. Empfangsbestätigung auf französisch klebte auf dem Umschlag, die Post hat es uns in den Briefkasten geworfen. Im September kam die Aufforderung des Landratsamts den Fahrzeugschein auf die neue Adresse umschreiben zu lassen. An den hatte ich beim Umzug nicht gedacht, holte es dann nach. So - nun mein Problem:Hätte ich den Bescheid aus FR bekommen, wären das 45 Euro und gut. Jetzt, auf der Folgeaufforderung wegen ausgebliebener Zahlung möchte FR 180 Euro von mir. Und ob noch der ein oder andere Bescheid noch unterwegs ist weiß ich auch nicht, denn svon dieser hat mich überrascht. Ich wein aktuell nicht was tun, die 45 Euro hätte ich "gerne" gezahlt. Aber es nicht ganz ok was jetzt läuft. Kann mir jemand helfen? GrüßeCHRIS 1
nachteule Posted October 22, 2017 Report Posted October 22, 2017 Hallo, cvp, herzlich willkommen im Radarforum. Sofern Du nicht vorhast, in den nächsten Jahren wieder mal nach Frankreich zu reisen, kannst Du das Thema vermutlich aussitzen. Nichtsdestotrotz bist Du der einzige, der etwas falsch gemacht hat, denn Du hast Dich nicht umgemeldet und damit dafür gesorgt, dass diese teuren Nachermittlungen stattgefunden haben. Wer außer Dir sollte denn sonst noch verantwortlich sein? Viele Grüße, Nachteule
cvp Posted October 22, 2017 Author Report Posted October 22, 2017 Bitte verstehe mich nicht falsch, ich möchte meine Strafe ja zahlen. Aber für die ausgebliebene ummeldung habe ich bereits in die deutsche Finanzkasse geblutet. Ich frage nur nach Möglichkeiten die ursprüngliche Strafe zu erhalten.
Blaulicht Posted October 22, 2017 Report Posted October 22, 2017 Ich denke, dass du die volle Strafe zahlen musst. Fristen sind nicht eingehalten, dadurch erhöhte sich die Summe. Den Umstand hast du verursacht.
nachteule Posted October 22, 2017 Report Posted October 22, 2017 Hallo, cvp, Du kannst ja mal den zuständigen Sachbearbeiter in Frankreich anschreiben oder mailen, ihm das Ganze erklären und auf Milde hoffen. Das wäre m. E. so ziemlich der einzige Strohhalm. Ansonsten bleibt nur ein konsequentes Meiden unseres Nachbarlandes. Viele Grüße, Nachteule
Guest EinfachDieter Posted October 22, 2017 Report Posted October 22, 2017 ich möchte meine Strafe ja zahlen Wie oben schon erwähnt, eigentlich nicht nötig, selbst den ermäßigten Preis zahle ich nie.Habe etwa 2x5 Briefe aus F die letzten 3-4 Jahre erhalten. Der erste kam immer auf Deutsch, der zweite auf Französisch mit dem erhöhten Betrag auf den aber nochmals 20% Rabatt angeboten wurde. Ich frage nur nach Möglichkeiten die ursprüngliche Strafe zu erhalten NöKann man rechtlich mit dem Verwarngeld in Deutschland gleich setzen. Der Großteil wird zwar so abgewickelt, du hast aber keinen verbindlichen Anspruch drauf. Ansonsten bleibt nur ein konsequentes Meiden unseres Nachbarlandes Auch da kann ich beruhigen, keine Probleme gehabt trotz gleichem Kennzeichen und einer Kontrolle.Und noch teurer wirds eh nicht mehr
Blaulicht Posted October 22, 2017 Report Posted October 22, 2017 Mmh.... https://www.bussgeldkatalog.org/strafzettel-frankreich/
Guest EinfachDieter Posted October 22, 2017 Report Posted October 22, 2017 Mmh.... Nur wenn man den Unterschied zwischen Theorie und Praxis nicht kennt. Allerdings: Ganz Theorietauglich ist das Vorgehen auch nicht. Den ersten Brief erhält man zwar in fehlerfreiem Deutsch, der zweite enthält aber kein einziges deutsches Wort - genau der wäre aber der relevante, da nur dieser per Einschreiben mit Rückschein zugestellt wird.
Blaulicht Posted October 22, 2017 Report Posted October 22, 2017 Dieter, zum Glück haben wir ja dich, der uns die Praxis erzählen kann
Guest EinfachDieter Posted October 22, 2017 Report Posted October 22, 2017 SelbstverständlichFundierte Erfahrungsberichte in Foren sind immer das nützlichste und können einem viel Geld ersparen, eine Reise bucht man ja heute auch nicht mehr nach den Beschreibungen im Katalog.
QTreiberin Posted October 22, 2017 Report Posted October 22, 2017 Dieter, zum Glück haben wir ja dich, der uns die Praxis erzählen kannZumindest kann er hier, im Gegensatz zu Dir, lesen und verstehen...
Blaulicht Posted October 22, 2017 Report Posted October 22, 2017 Stimmt. Das was in meinem Link steht ist nicht zu verstehen. Vollstreckung in Deutschland
QTreiberin Posted October 22, 2017 Report Posted October 22, 2017 Weiterlesen Blaulicht, vielleicht schaffst Du es in diesem Leben mit dem verstehen noch....
Biber Posted October 22, 2017 Report Posted October 22, 2017 Bitte verstehe mich nicht falsch, ich möchte meine Strafe ja zahlen.Prima. Dann mach das. Aber für die ausgebliebene ummeldung habe ich bereits in die deutsche Finanzkasse geblutet.Sehr schön. Das hat aber mit der Frankreich-Geschichte exakt gar nichts zu tun. Ich frage nur nach Möglichkeiten die ursprüngliche Strafe zu erhalten.Die wird es mit so ziemlich absoluter Sicherheit nicht geben. Wie nachteule bereits in #2 schrieb: wenn Du in den nächsten zwei Jahren nicht mehr nach F fährst, kannst Du Dir die Überweisung sparen. Die Geschichte von EinfachDieter ist nett, aber relativ wertlos: es gibt keine Garantie, daß es Dir genauso ergeht. Und das der Blaulicht-Link für Dich nicht zutrifft hast Du sicher bereits selbst erkannt.
ElDiablo Posted October 23, 2017 Report Posted October 23, 2017 @Biber, es muss doch auch gehen, das man Kommentare verfasst, die nicht den Anschein erwecken, einem Oberlehrer gegenüber zu stehen?! 1
Blaulicht Posted October 23, 2017 Report Posted October 23, 2017 Weiterlesen Blaulicht, vielleicht schaffst Du es in diesem Leben mit dem verstehen noch....Ich würde mir mehr respektvollen Umgang untereinander wünschen.Man kann es so beantworten, wie du gemacht hast. Man könnte jedoch sachlich bleiben und faktenbezogen antworten. Zum Beispiel:" du hast diesen oder jenen Punkt nicht bedacht" , "...trift hier nicht zu weil.." Schade, dass man hier nicht freundlich mit einander umgehen magSchade 2, dass nicht die Sachinformation im Vordergrund stehen 1
Guest EinfachDieter Posted October 23, 2017 Report Posted October 23, 2017 Die Geschichte von EinfachDieter ist nett, aber relativ wertlos: es gibt keine Garantie, daß es Dir genauso ergeht. Um noch einen super wertvollen nachzuschieben: Falls einen dieses ultimative Pech ereilen würde, die 180 könnten dann auch noch die nächsten 3 Jahre beim Gendarmen direkt bezahlt werden.Es gibt weder Prügel noch Zuchthaus oben drauf, weil man so unglaublich dreist und zahlungsunwillig war http://1.1.1.4/bmi/www.radarforum.de/forum/public/style_emoticons/default/tongue.png 1
Blaulicht Posted October 23, 2017 Report Posted October 23, 2017 Richtig @Dieter Aber etwas über Charakter sagt das schon aus
zorro69 Posted October 23, 2017 Report Posted October 23, 2017 wie kommst du nun auf den Nachschlag, Dieter? Eigene Erfahrung? angelesen? Erfahrungen Bekannter? 1
Guest EinfachDieter Posted October 24, 2017 Report Posted October 24, 2017 wie kommst du nun auf den Nachschlag, Dieter? Eigene Erfahrung? angelesen? Erfahrungen Bekannter? Na was fehlt dir denn, hältst du doch ein für wahrscheinlich? Wird die Karre einkassiert und verschrottet?Oder brauchst du nur ne "Biber taugliche" Quelle?Ich hab deshalb mal nachgesehen, es sind nur 2 Jahre bis zur Verjährung: http://www.bussgeldkatalog.ws/ausland/verjaehrung/
nachteule Posted October 25, 2017 Report Posted October 25, 2017 Hallo, EinfachDieter, Du stellst es Dir mit dem nachträglichen Bezahlen ja sehr einfach vor. Sollte der TE nicht zahlen und trotzdem wieder nach Frankreich reisen wollen, ist es gut möglich, dass sich die Summe bis zu seiner erneuten Frankreichreise wieder um einiges erhöht hat. Kann er dieses Geld dann vor Ort zahlen, hat er womöglich Glück. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass so mancher nicht in der Lage ist, bei einer Kontrolle mal eben ein paar Hunderter zu zahlen, die er noch an Außenständen beim Staat oder beim Land hat und dann sitzt er erst einmal eine Weile ein, bis er doch zahlen kann und das dürfte in Frankreich nicht anders sein. Auf diese Erfahrung wird man wohl gerne verzichten wollen, oder nicht? Viele Grüße, Nachteule
gery41 Posted October 25, 2017 Report Posted October 25, 2017 Hallo, EinfachDieter, Du stellst es Dir mit dem nachträglichen Bezahlen ja sehr einfach vor. Sollte der TE nicht zahlen und trotzdem wieder nach Frankreich reisen wollen, ist es gut möglich, dass sich die Summe bis zu seiner erneuten Frankreichreise wieder um einiges erhöht hat. Kann er dieses Geld dann vor Ort zahlen, hat er womöglich Glück. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass so mancher nicht in der Lage ist, bei einer Kontrolle mal eben ein paar Hunderter zu zahlen, die er noch an Außenständen beim Staat oder beim Land hat und dann sitzt er erst einmal eine Weile ein, bis er doch zahlen kann und das dürfte in Frankreich nicht anders sein. Auf diese Erfahrung wird man wohl gerne verzichten wollen, oder nicht? Viele Grüße, Nachteule Solche "Verkehrsteilnehmer" sind meiner Meinung nach aber mehr als naiv unterwegs.Bin da der Ansicht, falls ich schon "grenzwertig" unterwegs bin auch dafür einstehen zu können, Stichwort Expresszuschlag.Ist daher für mich "Gesetz" nicht unter 2000,- Euro im Börsel insbesondere in Nachbarländern unterwegs zu sein. Habe ich zwar noch nie benötigt, aber da könnte schon einiges passieren. (Versichern beruhigt einfach). Falls es doch noch gröbere Probleme geben sollte wäre ja auch noch die Kredit.- sowie auch die Bankomatkarte mit dabei.Meine Einstellung halt dazu. Gruss gery41
zorro69 Posted October 25, 2017 Report Posted October 25, 2017 @gery: möglicherweise hat nicht jeder Reisende soviel Bares auf dem Konto, was er so mit sich auf Reisen nehmen kann. Der Durchschnittsösterreicher (angestellt) verdient gerade mal 32 000 Euro brutto im Jahr, also ca 2.666 pro Monat, und das brutto. 1
gery41 Posted October 25, 2017 Report Posted October 25, 2017 @gery: möglicherweise hat nicht jeder Reisende soviel Bares auf dem Konto, was er so mit sich auf Reisen nehmen kann. Der Durchschnittsösterreicher (angestellt) verdient gerade mal 32 000 Euro brutto im Jahr, also ca 2.666 pro Monat, und das brutto. Mag sein. Dazu sollte aber gesagt sein, wenn man die Konsquenzen für Schnellfahren nicht tragen kann oder will (mit Jammerei beim Erwischtwerden), gibt es die einfache Möglichkeit es zu unterlassen.Ist doch so. Es wird ja niemand zu etwas gezwungen und jeder kann selbst entscheiden wie er sein Geld unters Volk bringt. Gruss gery41 1
nachteule Posted October 25, 2017 Report Posted October 25, 2017 Hallo, Gery41, diejenigen, die zur Festnahme ausgeschrieben sind, weil sie ihre Bußgelder oder Strafbefehle nicht rechtzeitig bezahlt haben, haben oft kein verfügbares Geld auf der Bank und noch weniger sind sie in der Lage, solche hohe Summen permanent für Notfälle mit sich herum zu tragen. Du solltest hier nicht von Dir auf andere schließen. Viele Grüße, Nachteule
Biber Posted October 25, 2017 Report Posted October 25, 2017 Na was fehlt dir denn, hältst du doch ein für wahrscheinlich? Wird die Karre einkassiert und verschrottet?Oder brauchst du nur ne "Biber taugliche" Quelle?Du hast die Fragewie kommst du nun auf den Nachschlag, Dieter? Eigene Erfahrung? angelesen? Erfahrungen Bekannter?nicht beantwortet. Du wirst schon wissen, warum. Alle anderen auch. Ich hab deshalb mal nachgesehen, es sind nur 2 Jahre bis zur VerjährungMal abgesehen davon, daß ich es schon für recht mutig halte, bei solchen Themen ausgerechnet einer in Samoa gehosteten Seite zu vertrauen, auf deren Startseite doch schon auf die auf Autofahrer in 2011 angeblich zukommenden "mehr kosten" hinweist, hast Du ganz offensichtlich ein Problem mit dem Lesen. Oder mit dem Verstehen des Gelesenen.
Guest EinfachDieter Posted October 25, 2017 Report Posted October 25, 2017 Um die Dünnpfiff Diskussion zu dämlichen Horrorgeschichten mal abzukürzen: Nein, die Beträge sind fix und die Majorée Strafe selbstverständlich auch: http://www.radars-auto.com/contravention/amendes-exces-de-vitesse.php Mir fällt spontan auch nur die Schweiz ein wo Verzugszinsen berechnet werden können, also auch nur Peanuts Ein paar Hunderter wird der durchschnittliche Autofahrer hoffentlich schon sofort verfügbar haben - wie will man eventuelle Abschlepp oder Reparaturkosten zahlen? Insbesondere wenn man jetzt ja auch schon theoretisch zahlen könnte.
Blaulicht Posted October 26, 2017 Report Posted October 26, 2017 Unrecht begangen. Vor der Strafe geflohen Schwach
QTreiberin Posted October 26, 2017 Report Posted October 26, 2017 Echt? Ich hab gar nichts von einer Flucht eines mit unglaublichen 2 km/h zuviel im Tiefflug geblitzten Autofahrers aus Frankreich gelesen... Somit kann man zu diesem Beitrag von Dir nur zum tausendsten Mal sagen:Schwach
gery41 Posted October 26, 2017 Report Posted October 26, 2017 Hallo, Gery41, diejenigen, die zur Festnahme ausgeschrieben sind, weil sie ihre Bußgelder oder Strafbefehle nicht rechtzeitig bezahlt haben, haben oft kein verfügbares Geld auf der Bank und noch weniger sind sie in der Lage, solche hohe Summen permanent für Notfälle mit sich herum zu tragen. Du solltest hier nicht von Dir auf andere schließen. Viele Grüße, Nachteule Wobei vielleicht noch festzuhalten wäre, dein Beispiel gibt die ganze Bandbreite von einem zur Festnahme ausgeschriebenen Verbrecher bis zum KSV der natürlich jederzeit bereit ist das Strafgeld bei Erwischtwerden zu bezahlen wider. Gruss und schönen Feiertag (bei uns) gery41 PS Werde heute zu Fuß (Wandern ist am Nationalfeiertag üblich) die Grüntalkogelhütte erklimmen, um dort angekommen auch im Gedanken an euch alle hier mit einer Halben anzustossen. https://www.alpenverein.at/gruentalkogelhuette/
nachteule Posted October 26, 2017 Report Posted October 26, 2017 Hallo, Gery41,Wobei vielleicht noch festzuhalten wäre, dein Beispiel gibt die ganze Bandbreite von einem zur Festnahme ausgeschriebenen Verbrecher bis zum KSV der natürlich jederzeit bereit ist das Strafgeld bei Erwischtwerden zu bezahlen wider. wo hast Du in meinem Beitrag etwas von Verbrechern oder KSV (was vermutlich kriminelle Scherverbrecher heißen soll) gelesen? Strafbefehle mit einer Geldstrafe gibt es nur bei kleineren Delikten und Personen, die diese oder ihre Bußgelder nicht gezahlt haben, werden nun mal zur Festnahme ausgeschrieben. Was ist daran so eigenartig? Viele Grüße, Nachteule
gery41 Posted October 26, 2017 Report Posted October 26, 2017 UPS, zum Einen, sollte natürlich KSF heissen. Zum Anderen, wegen Verkehrsdelikten gibt es keinen Strafbefehl (zumindest nicht bei uns).Mittels Strafbefehl werden normalerweise Verbrecher gesucht. Gruss gery41
QTreiberin Posted October 26, 2017 Report Posted October 26, 2017 Für Owis gibt es den bei uns auch nicht... kriminelle ScherverbrecherDie werden allerdings nur von Pudelbesitzern oder Schafen zur Anzeige gebracht.... 1
nachteule Posted October 26, 2017 Report Posted October 26, 2017 Hallo, QTreiberin, Viele Grüße, Nachteule
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