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Hallo liebe Community,

 

ich bin vor ca. 2 Monaten auf der A4 kurz vor Schaffhausen mit 31 km/h zu viel geblitzt worden, nach Toleranzabzug 26 km/h.

Laut dem Bußgeldkatalog gibt es dafür kein einheitliches Bußgeld, da es sich bereits um einen Straftatbestand handelt.

 

Ich habe hier in einem Beitrag von 2011 mehrfach Tipps von Mitlgliedern gelesen, einfach nicht zu reagieren, da Bußgelder in Deutschland nicht eingetrieben werden können. Ist das immernoch so und gilt das auch für Strafbefehle?

 

Vielen Dank schonmal für hilfreiche Beiträge! :)

 

 

Guest EinfachDieter
Posted

Hat sich nix geändert

 

Bis +25 wurde mittlerweile eine Halterhaftung eingeführt.

 

Strafbefehle könnte man auch bei der Wiedereinreise bezahlen da der Preis abgesehen von möglichen Zinsen unverändert bleibt.

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