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Hallo Frage an die Checker hier:

 

Da kam die Tage ein Schreiben von den bayerischen :cop01: :

Anhörungsbogen wg. Abstandsverstoß auf der BAB mit ca 105km/h und 19m ; 130€ + 1 Punkt stehen zu Disposition.

War aber kein Foto dabei, wie sonst bei den Geschw.Blitzern üblich.

 

1.) Ist das normal das da kein Bild mitkommt ?

 

Bei einer Autoladung voller Mädelz, 7-Sitzer ! Die auch noch zum teil sehr ähnlich aussehen,

kann bei der langen Urlaubsausfahrt mit öfteren Fahrerinnenwechseln sich keine mehr erinnern, wer nu da konkret gefahren ist (oh Wunder :nick: ).

Es hiess aber viel Kolonnenverkehr / Schlange um M, seitens der Urlauberinnen (was glaubhaft ist, sonst wäre die ja nie so langsam gefahren :geil: )

 

2.) Was als Halterin auf den Anhörungsbogen schreiben ? -> Bild schicken lassen um zu kontrollieren wer es gewesen sein könnte ? (Geht das?)

 

Kommt man da als Halter von dem KfZ elegant raus oder ggf. doch mal lieber Rechtsanwalt ?

 

merci

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1.) Kommt auf die Behörde darauf an. Ein Bild mitschicken ist nicht Pflicht.

2.) Nichts leichter als das. Alle möglichen Fahrer(innen) angeben und der Sachbearbeiter darf entscheiden...

 

- wer (welche) gefahren ist
- wer (welche) als Zeuge vernommen werden soll
- ob das Verfahren eingestellt wird

  • 4 weeks later...
Posted

Neue Entwicklung:

 

Nach "Tat nicht zugegeben" und "unklar wer gefahren ist", wurde jetzt die Fahrzeughalterin für nächste Woche auf die heimische Polizeiwache eingeladen.

Nachdem die :cop01: :cop01: berufsbedingt Interviewprofis sind, alles protokolliert wird und man sich auch versehentlich um Kopf und Kragen reden kann,

scheint mir aktuell der Zeitpunkt gekommen zu sein um einen Anwalt mit dem Kasus zu beauftragen.

Muss man zu der Einladung erscheinen ? Ich meine NEIN, aber dann stehen sie vermutlich bald überraschend vor der Tür.

Vermutlich dann Standardantwort: Halterin des KfZ JA, keine Einlassung zur Sache und Anwalt übernimmt.

 

So machen, oder andere Vorschläge ?

Posted

Nix.

Tippfehler

Gegenvorschlag: Fahrerin benennen und zahlen. Sie fuhr zu schnell, wurde erwischt und muss nun büßen.

 

Bzw

Gegenvorschlag: Fahrerin benennen und sie soll zahlen. Sie fuhr zu schnell, wurde erwischt und muss nun büßen.

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Hallo, Cyrano,

Vermutlich dann Standardantwort: Halterin des KfZ JA, keine Einlassung zur Sache und Anwalt übernimmt.

wessen Anwalt soll denn dann übernehmen?

 

Anwalt der Halterin, wenn diese nicht gefahren ist?

 

Wenn ja: Warum?

 

Anwalt der Fahrerin?

 

Sehr gute Idee, denn dann hat weiß man gleich, wer gefahren ist und der Anwalt kann höchstens versuchen, die Messung an sich anzugreifen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

  • Like 1
  • 1 year later...
Posted

Schade, es wurde ermittelt und ein Bildabgleich ergab die Täterin = zahlen und nen Punkt, Pech das passiert eben :shit:

Tragisch nur, dass diese Videokontrollstellen an Brücken über die BAB sich vermehren wie die Fliegen.

Öfter mal die Fahrspur wechseln in diesen Zonen hilft da etwas. :sneaky:

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