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Entsprechend des BR-Beitrages taucht die Frage auf, ab welcher Hinterher"bummelzeit" ist Ausweichen und Anhalten einem Radfahrer zumutbar? Die fragliche Straße in Unterhaching ist nur etwa 150m lang, die Fahrzeit über die ganze Länge also kaum über 30s. Dann massiv-aggressiv werden?

 

 

http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/maedchen-angefahren-unterhaching-100.html

 

https://www.tz.de/muenchen/region/unterhaching-schwerer-fahrradunfall-mit-fahrerflucht-8343124.html

 

Zitat: "Die Schülerin aus Unterhaching konnte jedoch laut Polizeiangaben verkehrstechnisch nicht ausweichen."

 

Meine Meinung, spielt keinen Rolle, selbst wenn sie ausweichen könnte, keine Pflicht, wegen 30s nichtmals aus Höflichkeit.

 

Und Hupen um einen Überholwunsch anzukündigen ist in Ortschaften generell unzulässig.

 

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