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Hallo,

 

ich wurde in der Schweiz auf der Autobahn geblitzt mit 117km/h. Mir wird also eine Übertrettung von 13km/h vorgeworfen.

 

Es war allerdings das Auto meiner Mutter, diese hat jetzt auch den Bescheid bekommen.

Daher die Frage: Muss sie mich als Fahrer benennen? Ich denke mal eher nicht. Was passiert wenn sie nicht zahlt? Oder sollte sie schlichtweg antworten das sie nicht gefahren ist?

 

Viele Grüße

Daniel

Guest derBar12
Posted

Nja lieber würde ich die schuld auf mich nehmen, denn Ehrlichkeit ist ja das Mindeste. Ansonsten sollte du das Bußgeld lieber bezahlen, sonst kommt eine 2 Mahnung.

Posted

Was vor dir liegen wird ist ein anonymes Verwarngeld - in CH bis +25kmh netto. Darauf zu antworten macht in deinem Fall wohl keinen Sinn. Fahrer unbekannt ist erst im ordentlichen Verfahren möglich.

 

Dann: Seit einer Gesetzesänderung per 1. Januar 2014 können Halter gebüsst werden, wenn der Fahrer eines Fahrzeuges, mit dem eine Übertretung begangen wird, nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermittelt werden kann. Faktisch haftet folglich ein Halter für die Verkehrsregelverletzungen, welche mit seinem Auto begangen werden. Wer sein Auto ausleiht, sollte deshalb wissen, wer damit fährt. Nur so kann er sich vor Bussen schützen, die er nicht selber verursacht hat.

 

Wird hierzulande allerdings nicht eingetrieben.

 

 

denn Ehrlichkeit ist ja das Mindeste.

 

Denke mal nicht dass der Brief aus dem Beichtstuhl kam

  • 6 months later...
Posted

Moin Moin

 

 

 

denn Ehrlichkeit ist ja das Mindeste.

 

Denke mal nicht dass der Brief aus dem Beichtstuhl kam

 

Du bist also nur im Beichtstuhl ehrlich?

 

 

Gruß

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