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Hallo,

 

habe eine Frage zu dem folgenden Sachverhalt und hoffe ihr könnt mir helfen.

Und zwar wurde ich nach Abzug usw. mit 21 km/h zu viel geblitzt, allerdings wurde der Anhörungsbogen an meinen Vater geschickt, da er der Halter des Wagens ist.

 

In den AHB haben wir meine Personalien angegeben und abgeschickt, nun kam heute allerdings der Bußgeldbescheid komischerweise an meinen Vater.

Zum Bild kann man sagen, dass man praktisch nur die Hälfte meines Gesichts sieht, zudem sehe ich meinem Vater auch noch ziemlich ähnlich aus.

 

Eigentlich hätte ich die Strafe auch bezahlt, aber da nun genau 1 Monat seit Beginn der Tat vergangen ist, frage ich mich ob ich nicht doch noch eine Chance auf Verjährung habe?

 

Wir werden sowieso Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, da mein Vater nicht der Fahrer war, aber macht es auch Sinn zu schweigen wer sonst der Fahrer sein könnte?

Falls die Behörden nicht auf mich kommen sollten, für wie wahrscheinlich würdet Ihr ein Fahrtenbuch halten? Der Vorfall wäre der erste Punkt sowohl für mich als auch meinen Vater.

 

Freue mich auf ehrliche Antworten.

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Ein Fahrtenbuch sehe ich derzeit nicht, da durchaus an der Ermittlung mit gewirkt wurde.

Ein Hinweis auf den richtigen Fahrer dürfte zum richtigen Empfänger führen.

Aus der Verjährung heraus zu kommen, dürfte sich bei dem Sachverhalt schwierig gestalten.

  • Like 1
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Komisch das dein Vater trotzdem den Bescheid bekommen hat. Ich würde wie schon erwähnt Einspruch erheben, schließlich wurde ja wahrheitsgemäß Auskunft erteilt.

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Komisch das dein Vater trotzdem den Bescheid bekommen hat. Ich würde wie schon erwähnt Einspruch erheben, schließlich wurde ja wahrheitsgemäß Auskunft erteilt.

Wenn dem so ist: Mit welcher Begründung sollte man ein Fahrtenbuch anordnen?

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Komisch das dein Vater trotzdem den Bescheid bekommen hat.

Da hat der SB halt nicht genau genug hingeschaut.

 

Wenn dem so ist: Mit welcher Begründung sollte man ein Fahrtenbuch anordnen?

 

 

keine - gegen die man nicht vorgehen könnte

  • Like 1
Guest derBar12
Posted (edited)

Bei dir scheint es den Fall zu geben, dass das Blitzerfoto nur zu hälfte erkenntlich ist.

Ich würde im jeden Fall ein Anwalt verständigen.

Du kannst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Hier findest du mehrere Information XXX

 

Viel Erfolg

Edited by Gast225
Link glöscht
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Ich sehe das hat nicht als schwierig an, aus dieser Sache heraus zu kommen. Einspruch einlegen, ohne Begründung und den Dingen ihren Lauf lassen. Geht das Ding vor Gericht, kann Vater darauf verweisen, dass er bereits im AHB den Sohn benannt hat. Für den dürfte dann die Verjährungsfrist abgelaufen sein....

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Ich sehe das hat nicht als schwierig an, aus dieser Sache heraus zu kommen. Einspruch einlegen, ohne Begründung und den Dingen ihren Lauf lassen. Geht das Ding vor Gericht, kann Vater darauf verweisen, dass er bereits im AHB den Sohn benannt hat. Für den dürfte dann die Verjährungsfrist abgelaufen sein....

 

Stimmt. Oder der SB wacht aus seinem Tiefschlaf auf ...

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Da müsste er aber ziemlich heftig erwachen und erst einmal das bestehende Verfahren einstellen, um dann ein neues zu eröffnen....

Stimmt.

Wie viele Klicks sind dafür erforderlich? Er hat ca. 6 Wochen Zeit.

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