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Hallo,

ich musste vor ca. 10 Monaten ein Aufbau-Seminar absolvieren.

Nun bin ich erneut 3mal geblitzt worden.

1.MAL: 30er Zone ca. 10 km/h zu schnell

2.Mal:30er Zone ca. 21 km/h zu schnell

3.Mal: 30er Zone ca. 10 km/h zu schnell

 

Da alle Blitzer innerhalb der letzten 6 Wochen bis heute waren, habe ich noch keinen einzigen Bußgeldbescheid erhalten.

 

Was kommt nun auf mich zu?

Gilt die Schonfrist erst wenn der Bußgeldbescheid und eine Empfehlung zum Psychologen kommt? Oder bereits nach dem Blitzer über 20km/h?

Hat jemand gleiche Erfahrung gemacht?

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Du bekommst (wenn Du noch in der PZ bist) jetzt eine kostenpflichtige Einladung zur freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung, mehr nicht.

Und natürlich die Bußgeld- bzw. Verwarngeldbescheide.

 

 

Ach ja, herzlich willkommen hier im RF.

Posted

Vielen Dank für die freundliche Antwort. In anderen Foren würde ich jetzt nur dumme Sprüche ernten.

 

Also bekomme ich nur für den Verstoß über 20km/h diese Empfehlung und für die anderen Blitzer muss ich "nur" Verwarnung zahlen??

 

Was ist mit diesem "Beharrlichkeit"sding?

Ich wurde leider oft in kurzer Zeit geblitzt.

Könnte da etwas kommen oder ab wie oft blitzen kommt da was?

Posted

Das Bußgeld kann angemessen erhöht werden, ich halte es hier aber noch nicht für realistisch.

 

Übrigens kriegst Du auch hier dumme Sprüche (zumindest von mir) wenn Du gegen die "Waldformel" verstößt... ;)

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Vielen Dank für die freundliche Antwort. In anderen Foren würde ich jetzt nur dumme Sprüche ernten.

 

Hier nicht. Hier wird geholfen. Allerdings solltest du das Geld für das Aufbauseminar zurück verlangen. Hat ja nichts geholfen bei dir; war der Dozent so schlecht?
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Wie kommst du eigentlich auf die von dir genannten Km/h?

Fuhrst du z.B lt. Digitaltacho 51 in der 30er Zone als du geblitzt wurdest?

 

Dann könntest du nämlich sogar Glück haben.

Ganz genau ist der Tacho nie - auch nicht der Digitale der eigentlich das selbe Anzeigt wie der Analoge.

Tachos gehen in der Regel vor... der eine mehr...der andere weniger... aber es könnte noch reichen um im Verwarngeldbereich zu bleiben - dann gibt es auch keine Empfehlung für den Verkehrspsychologen.

 

Solltest du doch 21 drüber gewesen sein oder mehr dann flattert der von QTreiberin genannte Brief ins Haus.

Und nach Ablauf einer Frist (im Brief genannt) glaub es waren 2 Monate wird ein weiterer A-Verstoß mit Punkten mit Entzug der Fahrerlaubnis geahndet.

 

Anschließend kannst du den Führerschein direkt bei Entzug wieder beantragen aber du hast eine Sperrzeit von 3 Monaten abzuwarten.

 

Danach läuft deine Rest-Probezeit weiter.

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