Denise Posted March 13, 2014 Report Posted March 13, 2014 Neulich wurde ich in einer 50-Zone mit 29 km/h zu schnell auf dem Tacho gelasert.Sie haben mich danach auch rausgezogen und alles dokomentiert.Ich weiß, es war dumm, aber mir geht es eigentlich eher darum, ob mir jetzt ein Aufbauseminar droht.Der Bußgeldbescheid ist schon da, d.h. ich weiß schon wie viel Geld ich dafür zahlen muss, aber der Brief mit dem Aufbauseminar kommt ja erst viel später, wenn einer kommen sollte.Es war bisher mein einziger Verstoß, aber ich bin in den Punkten. Wäre ganz nett, wenn jemand schon irgendwelche Erfahrungen damit gemacht hat und mir helfen könnte. LG Denise
QTreiberin Posted March 13, 2014 Report Posted March 13, 2014 Dann kommt das Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit so sicher wie das Amen in der Kirche. Schreiben dazu kommt wenn die Punkte eingetragen werden, kann also noch ein bisschen dauern...
Denise Posted March 13, 2014 Author Report Posted March 13, 2014 Ja die Verlängerung steht auch schon in dem Bußgeldbescheid.Ich bin nur verunsichert, weil man im Internet überall liest, dass die 29 km/h noch ein B-Delikt sind und da es mein erstes Vergehen ist, sollte normal nichts folgen.
Ichtyos Posted March 13, 2014 Report Posted March 13, 2014 Dann musst Du halt an der richtigen Stelle suchen.
QTreiberin Posted March 13, 2014 Report Posted March 13, 2014 29 km/h drüber sind immer ein A-Verstoß.
Gast225 Posted March 13, 2014 Report Posted March 13, 2014 Und auch 11 oder 15 drüber sind ein A-Verstoß (unter gewissen Voraussetzungen), da bei einer Überschreitung immer ein A-Verstoß vorliegen kann.
Ichtyos Posted March 13, 2014 Report Posted March 13, 2014 Stimmt. Aber im Verwarngeldbereich wird halt nix weitergereicht (Ausnahmen mögen die Regel bestätigen - mir ist noch keine Ausnahme bekannt).
Gast225 Posted March 14, 2014 Report Posted March 14, 2014 Nein, das liegt an der Höhe des Bußgeldes.
zorro69 Posted March 14, 2014 Report Posted March 14, 2014 Dann musst Du halt an der richtigen Stelle suchen.was steht denn da? B. Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen1.Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben:1.1Straftaten nach dem StrafgesetzbuchFahrlässige Tötung (§ 222) Nunja, das steht auch oben als A-Verstoss da, aber wie kann sowas "weniger schwerwiegend" sein?
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