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Hallo an alle :-)

 

mal eine Frage an die Experten hier, da ich nirgendwo nachlesen konnte, ob es einen Mindestabstand für Radarmessungen gibt.

 

Stadteinwärts führt eine 2 spurige Strasse. Speedlimit: 70 km/h für ca. 900 Meter. Danach ist das Limit 50 km/h.

 

Dort, wo das 50 km/h Limit anfängt, steht eine festinstallierte Blitzersäule.

 

Nun ist es schon einige Male gewesen, daß vor dem stationären Blitzer im 50er Bereich, zusätzlich noch ein mobiler Blitzer im 70er Bereich aufgestellt wurde.

 

Also:

Schild mit Begrenzung 70km/h und kurz danach

mobiler Blitzer

700 Meter weiter dann

Schild mit Begrenzung 50km/h und kurz danach

stationärer Blitzer

 

Der Abstand von dem temporären mobilen Blitzer zu dem festinstallierten Blitzer betrug ca. 700 Meter.

 

Kommt das jetzt nur mir irgendwie mies vor? Ich hätte gedacht, daß es irgendwo doch geregelt sein sollte, in welchen Abständen denn tatsächlich geblitzt werden darf.

 

Nicht falsch verstehen, ich finde es grundsätzlich gut, daß Geschwindigkeiten kontrolliert werden, auch wenn's mich selbst schon mal erwischt hat, aber DAS fand ich echt übertrieben.

 

Danke für Eure Gedanken / Euer Wissen dazu.

 

LG Elgi

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Man könnte den mobilen Blitzer auch danach aufstellen, um die Beschleuniger nach dem Kasten zu erwischen.

 

Aber auch zwei mobile Messungen hintereinander sind nicht so ungewöhnlich.

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Interessant ist nur noch, unter welchen Umständen einer, der an beiden Stellen geblitzt wurde, sich auf einmalige Verfehlung herausreden kann.

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Wenn das Limit an beiden Blitzpositionen unveraendert ist, duerfte selbst der zweimal geblitzte nur einmal abkassiert werden, wuerde ich meinen. Hier aber waren zwei unterschiedliche Limits vorhanden, da duerfte doppelt getroffen doppelt zahlen bedeuten......

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Naja selbst bei 700 Metern hätte ich schon damit ein Problem nur eine Messung draus zu machen. Dies gilt selbst bei gleichbleibenden Limit.

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Nicht falsch verstehen, ich finde es grundsätzlich gut, daß Geschwindigkeiten kontrolliert werden, auch wenn's mich selbst schon mal erwischt hat, aber DAS fand ich echt übertrieben.

 

Warum sollte es übertrieben sein? Wir haben so eine Strecke mit T50 und stationärer Installation in der Nachbarschaft.

 

Zwei- bis dreimal jährlich gibt es dort sogar eine Dreifachmessung. Vor der T50 Messung und nach der T50 Messung, jeweils mobil. Und immer wieder gibt es Kunden.

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Nicht eine Messung - ein Vergehen! Und dieses zweimal gemessen.......

Das meinte ich eigentlich auch. Habe mich wohl doof ausgedrückt.

 

Also zwei Messungen und zwei Vergehen.

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Warum erstaunt Dich das?

 

Nicht falsch verstehen, ich finde es grundsätzlich gut, daß Geschwindigkeiten kontrolliert werden, auch wenn's mich selbst schon mal erwischt hat, aber DAS fand ich echt übertrieben.
Warum sollte es übertrieben sein? Wir haben so eine Strecke mit T50 und stationärer Installation in der Nachbarschaft. Zwei- bis dreimal jährlich gibt es dort sogar eine Dreifachmessung. Vor der T50 Messung und nach der T50 Messung, jeweils mobil. Und immer wieder gibt es Kunden.

 

Erstaunt mich deshalb und finde ich übertrieben, weil das für mich nicht mehr wirklich nach "Verkehrserziehung" oder "Geschwindigkeitsmessungen zu Ihrer Sicherheit" aussieht...

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Das meinte ich eigentlich auch. Habe mich wohl doof ausgedrückt.

 

Also zwei Messungen und zwei Vergehen.

 

Meinst du icht, so etwas wuerde als Tateinheit gewertet werden? Ich jedenfalls ging davon aus.....

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Das meinte ich eigentlich auch. Habe mich wohl doof ausgedrückt.

 

Also zwei Messungen und zwei Vergehen.

 

Meinst du icht, so etwas wuerde als Tateinheit gewertet werden? Ich jedenfalls ging davon aus.....

Tatmehrheit, also zwei "Taten".
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Und wie sich die Fahrt insgesamt zugetragen hat. Gab es mehrere (objektiv feststellbare) Tatentschlüsse, ist auch Tatmehrheit zu bejahren.

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Moin Moin

 

Und wie sich die Fahrt insgesamt zugetragen hat. Gab es mehrere (objektiv feststellbare) Tatentschlüsse, ist auch Tatmehrheit zu bejahren.

 

Wenn aber schon ein oder gar mehrere Tatentschlüsse vorliegen, ist man im Vorsatz.

 

Gruß

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Wenn aber schon ein oder gar mehrere Tatentschlüsse vorliegen, ist man im Vorsatz.

Stimmt. Könnte man jedenfalls recht einfach begründen.

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Erstaunt mich deshalb und finde ich übertrieben, weil das für mich nicht mehr wirklich nach "Verkehrserziehung" oder "Geschwindigkeitsmessungen zu Ihrer Sicherheit" aussieht...

@elgi: "Verkehrssicherheit" ist der berühmte Deckmantel, unter dem schamlos in den VT-Geldbeutel gegriffen wird. Doppel- oder sogar Dreifachfallen richten gerne Oberschlauli-Deckmantelträger ein.

Theoretisch gibt es keine Abstandsgrenze zwischen Blitzern, es gibt auch die sogenannte Linienüberwachung. Teilweise auch ungewollt, da die eine Hand nicht weiß was die andere macht.

Praktisch kann man jedenfall sagen, umso geringer die Abstände, desto kranker die Fallensteller.

:nolimit:

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@Nachteule, lieben Dank fürs Willkommen heißen :-)

 

@m3_ , also finde nicht nur ich das übertrieben, dankeschön. Das was Du sagst, war auch mein persönlicher Eindruck.

 

Danke Euch allen für Eure Meinungen u. Beiträge zur Diskussion.

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Praktisch kann man jedenfall sagen, umso geringer die Abstände, desto kranker die Fallensteller.

 

Naja. Nicht ganz. Je öfter mann sich in Fallen fangen lässt, desto dümmer der VT.

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Moin Moin

 

... schamlos in den VT-Geldbeutel gegriffen wird.

Wir würden niemals in einen fremden Geldbeutel greifen.

Allerdings springen wir auch nicht zur Seite, wenn Geld über uns ausgeschüttet wird.

 

Gruß

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