Chris89x Posted December 9, 2012 Report Posted December 9, 2012 Hallo zusammen, am 06.09 wurde mit eines der Autos meiner Eltern ein Geschwindigkeitsverstoß begangen. (37 KM/H außerorts).Daraufhin haben meine Eltern nur einen Zeugenfragebogen bekommen (Bild mit schlechter Qualität) und daraufhin haben meine Eltern die Behörde schriftlich gebeten, ein besseres Bild zu schicken da mehrere Personen in Frage kommen könnten. Dann ist monatelang nichts mehr passiert... Am Freitag, den 07.12 habe ich per Einwurf-Einschreiben einen Bußgeldbescheid bekommen, der auf den 04.12 datiert ist. Die Verjährung wäre doch am 06.12? Ist der Bußgeldbescheid überhaupt zulässig, wenn er per Einschreiben erst am 07.12 zugestellt wurde oder gilt das Datum auf dem Brief? (04.12) Das lustige ist, dass ich in dem Zeitraum (06.09) gar nicht als Fahrer in Betracht kommen kann, weil ich zu dem Zeitpunkt im Ausland auf Geschäftsreise war. Wie soll ich jetzt hier vorgehen? Der Wagen ist zwar auf meine Eltern zugelassen, gehört aber mir und während meiner Geschäftsreise habe ich das Auto meinem Cousin überlassen.
Dieselschraeubchen Posted December 9, 2012 Report Posted December 9, 2012 Der Bußgeldbescheid dürfte noch innerhalb der Verjährungsfrist ergangen sein. Es zählt nicht das Datum der Zustellung. Damit ist er rechtens. Damit er keine Rechtskraft bekommt musst Du zwingend fristgerecht Einspruch einlegen. Einfach angeben dass Du nicht gefahren bist, gerne auch mit Angabe des tatsächlichen Fahrers, da die Sache gegen ihn verjährt ist und er nicht mehr belangt werden kann, sofern keine verjährungsunterbrechende Maßnahme gegen ihn eingeleitet wurde.
KlausK Posted December 9, 2012 Report Posted December 9, 2012 Dann ist doch alles gut. Du belegst gegenüber der Bußgeldstelle die Geschäftsreise und könntest freundlicherweise Deinen Cousin angeben, für diesen ist die Sache nämlich verjährt.Es gilt immer das Datum der Anordnung, bei Dir der 04.12.12, eventuell sogar einige Tage vorher.
Chris89x Posted December 9, 2012 Author Report Posted December 9, 2012 Danke für die Antworten. Und wie läuft das dann in der Regel weiter? Soll ich der Bußgeldstelle von meinem Arbeitgeber einen Beleg schicken, dass ich auf Geschäftsreise war oder reicht es, wenn ich das einfach so angebe?
Guest PedroK Posted December 9, 2012 Report Posted December 9, 2012 Ich würde den Cousin gar nicht erwähnen . Einspruch, Belege der Reise (Tickets, Hotelrechnung o.ä.) und gut ist. Gruß, Pedro.
Chris89x Posted December 9, 2012 Author Report Posted December 9, 2012 Ich würde den Cousin gar nicht erwähnen . Einspruch, Belege der Reise (Tickets, Hotelrechnung o.ä.) und gut ist. Gruß, Pedro. Belege hat mein Arbeitgeber, weil das ja schon so lange her ist. Aber mein Chef meinte, dass sie mir schriftlich bestätigen können, dass ich in dem Zeitraum (03.09 - 07.09) auf Geschäftsreise war. Reicht das der Behörde dann?
Guest PedroK Posted December 9, 2012 Report Posted December 9, 2012 Das nehme ich an, bin aber nicht sicher. Zur Not halt die Belege nachliefern. Und wie gesagt: Ich würde den Cousin nicht erwähnen. Muss ja nicht sein, dass die wissen, wer ihnen da durch die Lappen gegangen ist. Gruß, Pedro.
Chris89x Posted December 9, 2012 Author Report Posted December 9, 2012 Das nehme ich an, bin aber nicht sicher. Zur Not halt die Belege nachliefern. Und wie gesagt: Ich würde den Cousin nicht erwähnen. Muss ja nicht sein, dass die wissen, wer ihnen da durch die Lappen gegangen ist. Gruß, Pedro. Hat das irgendwelche Gründe? (Name vom Cousin nicht nennen) Weil das für ihn ja sowieso verjährt ist. Ansonsten könnte ich ja auch schreiben: "Zum Tatzeitpunkt war das Auto an einem Verwandten überlassen".
Gast225 Posted December 9, 2012 Report Posted December 9, 2012 Warum sollte ich weitere Personen ins Spiel bringen, wenn ich mich anders entlasten kann. Da man ja nicht weis wer gefahren ist, siehe ZBB, kann man natürlich nun auch keinen Fahrer angeben. Blöd wäre eine Angabe, da ich mir dann eher die Anordnung eines Fahrtenbuches vorstellen kann, weil sie sich verarscht vorkommen. Erst erkennt man den Fahrer nicht und plötzlich soll er als entlastenter Zeuge dienen. 1
Guest PedroK Posted December 9, 2012 Report Posted December 9, 2012 Hat das irgendwelche Gründe? (Name vom Cousin nicht nennen).Naja, wenn der gern mal etwas flotter unterwegs ist und evtl. mal in die Situation gerät, mit der Bußgeldstelle verhandeln zu wollen, ist es u.U. ungünstig, wenn die wissen, dass er ihnen schon mal durch die Lappen gegangen ist. Ich würde denen auf jeden Fall nichts erzählen, was sie nicht wissen müssen. Gruß, Pedro.
Bluey Posted December 9, 2012 Report Posted December 9, 2012 Ich würde den Cousin nicht erwähnen. Muss ja nicht sein, dass die wissen, wer ihnen da durch die Lappen gegangen ist.Stimmt! Es wäre ja möglich, daß das in irgendeiner geheimen Datei gespeichert wird. 1
Bluey Posted December 9, 2012 Report Posted December 9, 2012 Naja, wenn der gern mal etwas flotter unterwegs ist und evtl. mal in die Situation gerät, mit der Bußgeldstelle verhandeln zu wollen, ist es u.U. ungünstig, wenn die wissen, dass er ihnen schon mal durch die Lappen gegangen ist. Ich würde denen auf jeden Fall nichts erzählen, was sie nicht wissen müssen.Woher sollen die das denn wissen? Glaubst Du ernsthaft, daß bei den hunderten oder tausenden Namen, die da monatlich über den Tisch des SB wandern, sich der SB noch an diesen Namen erinnern kann? Ich ehrlich gesagt nicht. Oder auf einem Zettel .Stimmt. Obwohl, in der heutigen digitalen Zeit eher unwahrscheinlich. Gäbe auch eine mehr als unübersichtliche Zettelwirtschaft.
Guest PedroK Posted December 9, 2012 Report Posted December 9, 2012 Woher sollen die das denn wissen?Gibt es da wirklich keine Dokumenten-Managementsysteme, in denen man mal schnell nach einem Namen suchen kann? Und der SB macht sich keine elektronische Notiz so à la "Eingestellt, Fahrer war xy"? Gruß, Pedro.
hartmut Posted December 9, 2012 Report Posted December 9, 2012 Danke für die Antworten. Und wie läuft das dann in der Regel weiter? Soll ich der Bußgeldstelle von meinem Arbeitgeber einen Beleg schicken, dass ich auf Geschäftsreise war oder reicht es, wenn ich das einfach so angebe?Es wäre ratsam sofort Einspruch gegen den BGB einzulegen. Nach 14 Tagen ist er sonst rechtskräftig.Begründen und belegen kannst Du auch später. MfG. hartmut
Bluey Posted December 9, 2012 Report Posted December 9, 2012 Gibt es da wirklich keine Dokumenten-Managementsysteme, in denen man mal schnell nach einem Namen suchen kann? Und der SB macht sich keine elektronische Notiz so à la "Eingestellt, Fahrer war xy"?Ich arbeite ja nicht bei der Bußgeldstelle. Aber auch bei uns macht sich niemand solcherlei Notizen. Wäre bei dem Wust an Daten auch völlig unsinnig. Die "Guten" hat man oftmals eh im eigenen Dachstübchen gespeichert. Die Bußgeldstelle betreffend könnte aber sicherlich @QTreiberin eine verläßlichere Auskunft erteilen.
HarryB Posted December 10, 2012 Report Posted December 10, 2012 Dann ist monatelang nichts mehr passiert... Am Freitag, den 07.12 habe ich per Einwurf-Einschreiben einen Bußgeldbescheid bekommen, der auf den 04.12 datiert ist. Wie die Vorredner schon fest stellten: Sofort (!) Einspruch einlegen, mit dem Hinweis auf dienstliche Abwesenheit im Ausland. Falls Beweise benoetigt werden, wird der Sachbearbeiter die anfordern. Ich gehe davon aus, dass sang- und klanglos eingestellt wird.Bringst Du jetzt noch den Cousin mit ein, koennte man bei der Behoerde auf die Idee eines Fahrtenbuches kommen.........
Chris89x Posted December 16, 2012 Author Report Posted December 16, 2012 Dann ist monatelang nichts mehr passiert... Am Freitag, den 07.12 habe ich per Einwurf-Einschreiben einen Bußgeldbescheid bekommen, der auf den 04.12 datiert ist. Wie die Vorredner schon fest stellten: Sofort (!) Einspruch einlegen, mit dem Hinweis auf dienstliche Abwesenheit im Ausland. Falls Beweise benoetigt werden, wird der Sachbearbeiter die anfordern. Ich gehe davon aus, dass sang- und klanglos eingestellt wird.Bringst Du jetzt noch den Cousin mit ein, koennte man bei der Behoerde auf die Idee eines Fahrtenbuches kommen......... Danke für die vielen Antworten. Alles klar. Den Einspruch habe ich am 13.12 per Einschreiben weg geschickt. Wie sieht das eigentlich mit den Fristen aus? Ab wann läuft diese 2 Wochen Frist? Beginnt die Frist mit der Zustellung des Bußgeldbescheids (07.12) oder mit dem Datum des Bußgeldbescheids? (04.12) Ist meine Frist in jedem Fall eingehalten, wenn ich den Einspruch auf den 13.12 datiert habe und am 13.12 zur Post gebracht habe?
Gast225 Posted December 16, 2012 Report Posted December 16, 2012 Die Frist beginnt am Tage nach der auf dem auf dem gelben Umschlag vermerkten Datum und endet 14 Tage später. Sollte dies ein Sonnabend, Sonntag oder Feiertag sein, so endet die Frist erst am nächsten Wochenarbeitstag. Dein Beispiel: Zugang 07.12.Beginn 08.12.Ende 21.12. Der Einspruch sollte also fristgerecht eingehen, zumal man lediglich von einer Postlaufzeit von 3 Tagen auszugehen ist.
Chris89x Posted January 5, 2013 Author Report Posted January 5, 2013 Hallo zusammen, in dem vorliegenden Fall gibt es seltsame Neuigkeiten! Ich habe den Einspruch mit Verweis auf meine Geschäftsreise fristgerecht zur Behörde geschickt. (Anfang Dezember) Daraufhin habe ich selber von der Behörde nichts mehr gehört, heute habe ich allerdings von meinen Eltern erfahren, dass die Polizei bei uns am Haus vor der Tür stand und sich nach mir erkundigt hat??? (wegen dieser Ordnungswidrigkeit) Ich war zu dem Zeitpunkt allerdings nicht da, da ich zwar noch bei meinen Eltern im Haus gemeldet bin, dort aber nicht mehr wohne. Wie ist denn da jetzt vorzugehen? Ich dachte die Behörde bestätigt mir den Einspruch und stattdessen schicken die die Polizei? Meine Eltern sind insofern sauer, dass wegen sowas die Polizei bei uns vor der Tür stand. Was soll ich da jetzt am besten tun? Für mich war die Sache nach dem Einspruch mit Verweis auf meine Geschäftsreise erledigt gewesen?!
Biber Posted January 5, 2013 Report Posted January 5, 2013 Wie ist denn da jetzt vorzugehen?Abwarten scheint mir eine gute Idee zu sein. Wenn Du allerdings weitere Besuche der Polizei ausschließen möchtest, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bußgeldstelle. Ich dachte die Behörde bestätigt mir den EinspruchNö. und stattdessen schicken die die Polizei?Die scheinen von Deinen Nachweisen (oder hattest Du gar keine hingeschickt, sondern einfach nur angegeben, Du seist auf Reise gewesen?) nicht so richtig überzeugt zu sein. Vielleicht hast Du auch noch einen Bruder, der dem Bild ähnlich sieht oder Dein Cousin hat ausgesprochen starke Ähnlichkeiten mit Deinem Passbild. Meine Eltern sind insofern sauer, dass wegen sowas die Polizei bei uns vor der Tür stand.Jaja, die Nachbarn... Entschuldige Dich in angemessener Form bei Deinen Eltern und ändere dasda ich zwar noch bei meinen Eltern im Haus gemeldet bin, dort aber nicht mehr wohneschnellstens um. Könnte sonst auch Ärger geben, unabhängig vom Bußgeldverfahren. Für mich war die Sache nach dem Einspruch mit Verweis auf meine Geschäftsreise erledigt gewesen?!Hätte sein können, ist aber offensichtlich nicht.
ichselber Posted January 9, 2013 Report Posted January 9, 2013 Das ist ganz "normal", dass die Bußgeldbehörde bei einem Einspruch die Trachtler losschickt, um zu überprüfen, dass du auch wirklich nicht der Mensch auf dem Foto bist.
Chris89x Posted January 14, 2013 Author Report Posted January 14, 2013 Das ist ganz "normal", dass die Bußgeldbehörde bei einem Einspruch die Trachtler losschickt, um zu überprüfen, dass du auch wirklich nicht der Mensch auf dem Foto bist.Das kann ich kaum nachvollziehen. Hat die Polizei nichts wichtigeres zu tun als nach einem Einspruch wegen sowas vorbeizukommen? Ich finde es einfach für das Image (auch im Hinblick auf die Nachbarn) katastrophal wenn wegen sowas uniformierte Polizeibeamte vor der Tür stehen. Ist das wirklich notwendig und wird regulär so gemacht? Wie gesagt... meine Denkweise ist nach wie vor, dass man sich schon was größeres zu schulden kommen haben lassen muss, wenn die Polizei direkt vor der Tür steht?!
QTreiberin Posted January 14, 2013 Report Posted January 14, 2013 Ist das wirklich notwendig und wird regulär so gemacht?Ja (für die zweifelsfreie Identifizierung) und ja.
HarryB Posted January 15, 2013 Report Posted January 15, 2013 Ist das wirklich notwendig und wird regulär so gemacht? Wie gesagt... meine Denkweise ist nach wie vor, dass man sich schon was größeres zu schulden kommen haben lassen muss, wenn die Polizei direkt vor der Tür steht?! Deine Denkweise ist halt falsch....... Und wer sich Sorgen um seine Reputation macht, bloss weil die uniformierte Polizei an seiner Tuere klingelt, der hat ohnehin ein irgendwie gelagertes Problem, meine ich.......
NightCaller Posted January 15, 2013 Report Posted January 15, 2013 ...Daraufhin haben meine Eltern nur einen Zeugenfragebogen bekommen (Bild mit schlechter Qualität) und daraufhin haben meine Eltern die Behörde schriftlich gebeten, ein besseres Bild zu schicken da mehrere Personen in Frage kommen könnten. Dann ist monatelang nichts mehr passiert... Am Freitag, den 07.12 habe ich per Einwurf-Einschreiben einen Bußgeldbescheid bekommen, der auf den 04.12 datiert ist....Du hast gar nicht erwähnt, was deine Eltern mit dem ZFB gemacht haben. Sie müssten dich als Fahrer im ZFB ja angegeben und zeitgleich nach einem Bild in besserer Qualität gefragt haben? Ist dem so?
QTreiberin Posted January 15, 2013 Report Posted January 15, 2013 Sie müssten dich als Fahrer im ZFB ja angegeben Sie "müssen" nicht, die Behörde kann auch ohne Angabe weiter ermittelt haben.Ein besseres Bild haben sie laut Eingangsposting gefordert.
NightCaller Posted January 15, 2013 Report Posted January 15, 2013 Sie müssten dich als Fahrer im ZFB ja angegeben Sie "müssen" nicht, die Behörde kann auch ohne Angabe weiter ermittelt haben.Ein besseres Bild haben sie laut Eingangsposting gefordert. Heißt das, dass man auch einen unausgefüllten sprich leeren ZFB der Behörde zurückschicken kann? Ob die Eltern ein Bild in besserer Qualität tatsächlich erhalten haben, geht aus dem Threadverlauf nicht hervor. Daher nehme ich mal an, dass die Behörde auf diese Forderung nicht reagiert hat.
QTreiberin Posted January 15, 2013 Report Posted January 15, 2013 Heißt das, dass man auch einen unausgefüllten sprich leeren ZFB der Behörde zurückschicken kann? Nö, das heißt, dass man gar nichts zurückschicken muss.
Blaulicht Posted January 15, 2013 Report Posted January 15, 2013 Hat die Polizei nichts wichtigeres zu tun als nach einem Einspruch wegen sowas vorbeizukommen? Die Polizei hat natürlich auch wichtigeres zu tun. Aber auch diese und andere unwichtigeren Dinge gehören zu unserer Aufgabe.Und viele Bürger blähen gerne nichtige Anlässe auf und so können wir die Zeit nicht für anderes (wichtigeres) nutzen. Das ist ganz "normal", dass die Bußgeldbehörde bei einem Einspruch die Trachtler losschickt, um zu überprüfen, dass du auch wirklich nicht der Mensch auf dem Foto bist. Wortwahl = mangelhafte
Chris89x Posted January 16, 2013 Author Report Posted January 16, 2013 Hat die Polizei nichts wichtigeres zu tun als nach einem Einspruch wegen sowas vorbeizukommen? Die Polizei hat natürlich auch wichtigeres zu tun. Aber auch diese und andere unwichtigeren Dinge gehören zu unserer Aufgabe.Und viele Bürger blähen gerne nichtige Anlässe auf und so können wir die Zeit nicht für anderes (wichtigeres) nutzen.Da muss ich dir widersprechen! Das sind nicht die Bürger sondern eure Arbeitsweise. Auch die Polizei muss irgendwo die Grenze ziehen... Die Grenze könnte man meiner Ansicht nach genau an der Stelle ziehen wo es um ein Fahrverbot geht. Mit anderen Worten: Ich finde es absoluter Schwachsinn, dass die Polizei ihre (wichtige) Arbeitszeit damit verschwenden muss kleinen Ordnungswidrigkeiten nachzugehen. Ich kann es verstehen wenn es um Sachen wie Fahrerflucht geht oder bei Verkehrsverstößen die ein Fahrverbot zur Folge haben. Aber bei so geringen Geldstrafen (ohne Fahrverbot) halte ich es für groben Unfug, dass damit die Polizei überhaupt beauftragt wird und das diese dann noch die Schuld dafür den Bürger gibt. Das ist definitiv nicht die Schuld vom Bürger, dass die Polizei wegen so einem Kleinkram überhaupt beauftragt wird. Wie gesagt... ich halte den Job der Polizei für sehr wichtig aber da wo es angemessen ist. Davon abgesehen ist keiner dazu verpflichtet bei der Polizei überhaupt eine Aussage zu machen... Insofern sehe ich noch weniger Sinn darin, dass die Polizei damit überhaupt beauftragt wird. Was meinst du?!
anrera Posted January 16, 2013 Report Posted January 16, 2013 Auch die Polizei muss irgendwo die Grenze ziehen... Die Grenze könnte man meiner Ansicht nach genau an der Stelle ziehen wo es um ein Fahrverbot geht.Recht darf doch zunächst mal nichts mit der Strafbemessung zu tun haben, oder ?Sei doch froh, dass die Behörde erstmal ermittelt, in anderen Ländern ist immer erstmal der Fahrzeughalter für sein Fahrzeug verantwortlich. Kann er keinen (geständigen) Fahrer nennen ist er dran - das nennt sich Halterhaftung.Findest Du das besser ? Und warum gerade Fahrverbot und nicht bei 'nur' punktebehafteten Verstößen oder sogar erst bei einem Straftatbestand ? Die Ahndungsgrenze für ein Fahrverbot ist doch völlig willkürlich gewählt. Auch 1 Punkt mehr kann für den Einen oder anderen Fahrer entscheidend für den Verlust der FE sein. Zudem gibt es ja noch die +25 km/h Regel, d.h. ein Verstoß oberhalb von +25 km/h kann immer ein Fahrverbot nach sich ziehen, weil die Behörde den Fahrer (und somit des 'Vorstrafen') zunächst nicht kennt.Tatsache ist, hier wurde ein (m.E. erheblicher) Verstoß begangen und es ist - nach deutschem Recht - Pflicht der Behörde den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln. Entweder mit Hilfe des Halters (daher der ZBB) oder eben ohne dessen Hilfe. Ihr habt den Weg 'Behörde mach mal' gewählt, und die Behörde hat brav ihren Job gemacht und ihre Möglichkeiten ausgenutzt.Reichen diese Möglichkeiten nicht aus, bleibt der Behörde - für die Zukunft - eben nur das Fahrtenbuch ... da mehrere Personen in Frage kommenMich würde interessieren was der Halter/VN sagen würde, wenn er nach der Rückkehr aus einem 3 wöchigen Urlaub feststellen muß das irgendjemand - man kann sich ja nicht erinnern - den Wagen beschädigt hat ... Gruß,AnReRa
anrera Posted January 16, 2013 Report Posted January 16, 2013 Aber bei so geringen Geldstrafen (ohne Fahrverbot) halte ich es für groben Unfug, dass damit die Polizei überhaupt beauftragt wirdDeine Lösung lautet also "Halter nennt kein Fahrer" + "geringe Geldstrafe" => Halter zahlt. Richtig ?Oder willst Du nur die Leute abkassieren, die nicht die Möglichkeit haben ein nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeug zu bewegen ?Ist das rechtens ? Ganz abgesehen davon, wenn die Geldstrafe doch ach so niedrig ist, warum habt ihr dann nicht einfach gezahlt ? (Punkte scheinen ja nicht zu interessieren ...) Davon abgesehen ist keiner dazu verpflichtet bei der Polizei überhaupt eine Aussage zu machenNatürlich nicht. Es geht ja darum eine Person zu identifizieren. Das kann die Polizei auch bei einem Taubstummen.Aber wer, wenn nicht die Polizei, soll den der Behörde sonst helfen den Fahrer zu identifizieren ? Gruß,AnReRa
Blaulicht Posted January 16, 2013 Report Posted January 16, 2013 Ich finde auch, dass es bei der Polizei, wie in anderen Berufen auch, sinnvollere und unsinnvolle Aufgaben gibt. Wer sagt aber nun was sinnvoll ist und was nicht? Sind Gurtkontrollen, Ladungssicherungskontrollen oder die Grenzschleierfahndung sinnvoll oder nicht? Und wer, wenn nicht die Polizei, sollte diese Aufgaben machen? Soll eine Behörde, wenn nach einer Owi der Betroffene schreib:'war ich nicht, war im Ausland.' einfach das Verfahren einstellen oder die Aussage auf Richtigkeit prüfen. Wessen Aufgabe ist die hoheitliche Ermittlung? Es bleibt dabei, solche Abgleiche macht die Polizei.Als Bürger und Rechtsstaatler ist das auch richtig so.Aus dem Blick der Kosten ist das ungünstig.Als Polizist sind das eher langweilige Aufträge. Dabei zeigt sich dann, dass Polizei nicht immer Action und Spannung ist.
HarryB Posted January 17, 2013 Report Posted January 17, 2013 Das ist definitiv nicht die Schuld vom Bürger, dass die Polizei wegen so einem Kleinkram überhaupt beauftragt wird. Tatsaechlich nicht? Lass' uns mal ueberlegen:Wer setzt die Ursache fuer diese Ermittlungen?Warum sind diese Ermittlungen ueberhaupt notwendig?Bei ehrlicher Beantwortung dieser Fragen muesstest Du folgerichtig darauf kommen, wer Schuld daran ist, dass die Polizei zum Buerger geschickt wird....... 1
Chris89x Posted January 23, 2013 Author Report Posted January 23, 2013 An dieser Stelle noch mal Danke für alle Antworten. Habe heute Post von der Bußgeldstelle bekommen, dass der Bußgeldbescheid zurückgenommen und das Verfahren gegen mich eingestellt wird... Damit ist die Sache erledigt. Trotzdem bin ich sehr verärgert darüber, dass die Polizei diesbezüglich mehrmals bei meinen Eltern vor der Tür stand... Also hat die Sache einen bitteren Beigeschmack. Subjektiv entsteht halt der Eindruck, dass man in einem Polizeistaat lebt... (wenn wegen solchen Kleinkram die Polizei vor der Tür steht... Ich hätte gedacht die stehen nur wegen wirklich ernsten strafrechtlich relevanten Sachen vor der Tür...)
Blaulicht Posted January 23, 2013 Report Posted January 23, 2013 Die Poliz hat neben der Strafverfolgung auch weitere Aufgaben und darf sich auch nicht aussuchen, welche Strafverfolgung ernsthafter ist und welche weniger. Das ist auch gut so.
Guest PedroK Posted January 23, 2013 Report Posted January 23, 2013 Habe heute Post von der Bußgeldstelle bekommen, dass der Bußgeldbescheid zurückgenommen und das Verfahren gegen mich eingestellt wird... Damit ist die Sache erledigt.Prima, freut mich für Euch.
rth Posted January 23, 2013 Report Posted January 23, 2013 Trotzdem bin ich sehr verärgert darüber, dass die Polizei diesbezüglich mehrmals bei meinen Eltern vor der Tür stand... Also hat die Sache einen bitteren Beigeschmack. Subjektiv entsteht halt der Eindruck, dass man in einem Polizeistaat lebt... (wenn wegen solchen Kleinkram die Polizei vor der Tür steht... Ich hätte gedacht die stehen nur wegen wirklich ernsten strafrechtlich relevanten Sachen vor der Tür...) Mit welchem Recht bist du verärgert? Mit einem Auto wurde 37 km/h zu schnell gefahren. Da muss die nachhaken. Wenn du Pech hast (oder deine Eltern) gibt es noch ein Fahrtenbuch. Kosten bis 200 €.
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