Berndsi Posted October 22, 2012 Report Posted October 22, 2012 Hallo zusammen.Da ich mich, wie die Überschrift schon sagt, in einer äußerst beschissenen Situation befinde, bin ich beim Googeln über dieses Forum "gestolpert".Folgende Situation:Letzten Dienstag um 22.00 Uhr wurde ich an einer Kreuzung von zwei Beamten angehalten mit der Aussage: Die Kollegen haben Sie soeben mit 187 km/h gemessen; sie sind der absolute Rekordhalter auf dieser Strecke.Nach Aufnahme der Personalien, was ich auch unterschrieben habe, ohne weitere Angaben zu machen, sagte mir der eine Beamte, daß ich nochmal zur Meßstelle fahren könne, und mir das Meßergebnis selber ansehen könnte.Als ich jedoch bei der Meßstelle war, war das Ergebnis schon gelöscht.Ich weiß ja, daß ich zu schnell war, aber gleich soviel?Ich war mit einem Audi A4 1,9Tdi unterwegs, der knapp 190.000 Km runter hat.Mit Ach und Krach wäre es wohl möglich, an der Stelle so schnell zu sein, aber ich hätte an der Anhaltestelle eine Vollbremsung hinlegen müssen, daß es nur so geraucht hätte.Das habe ich definitiv nicht getan; ich habe ganz normal gebremst.Einen Anwalt habe ich eingeschaltet, aber habe ich von meiner Seite noch irgendwelche Möglichkeiten?
QTreiberin Posted October 22, 2012 Report Posted October 22, 2012 Ich weiß ja, daß ich zu schnell war, aber gleich soviel?An der Messstelle warst Du evtl. noch ein ganzes Ende schneller. aber ich hätte an der Anhaltestelle eine Vollbremsung hinlegen müssen, daß es nur so geraucht hätte. Warum? Nach der Messung konntest Du ja (warum auch immer) die Geschwindigkeit sehr verringert haben.Messtrupp und Anhaltetrupp stehen ja nicht zusammen. aber habe ich von meiner Seite noch irgendwelche Möglichkeiten? Du gar nicht, da Deine Personalien ja feststehen, ein guter Anwalt kann vielleicht einen gewisse Milderung erreichen.
Goose Posted October 22, 2012 Report Posted October 22, 2012 Dem Betroffenen sollte das Ergebnis am Gerät gezeigt werden, wenn es den Messbetrieb nicht beeinträchtigt. Das bedeutet, dass ich, wenn der Wert ins Protokoll übertragen wurde, auch weitere Messungen durchführen kann. Das ist somit schon mal kein Punkt, über den du die Messung anfechten kannst. Lässt sich die Fahrzeugzuordung schlüssig darlegen, sehe ich keine Probleme in der Messung. Wie schnell warst du denn deiner Meinung nach? GrußGoose
dete Posted October 22, 2012 Report Posted October 22, 2012 Hallo "Stolperer", willkommen im RF. 187 km/h sind viel, wenn man 50 darf und wenig, wenn man 160 darf! Ansonsten erst mal deinen RA machen lassen und abwarten. dete
Berndsi Posted October 22, 2012 Author Report Posted October 22, 2012 Sorry, das hab ich ganz vergessen....Erlaubt waren 100km/h.Insofern wohl schon Flatratebereich......Ich schließe es mal nicht aus, daß ich laut Tacho mit 150 unterwegs war.Ein Ablesefehler kommt wohl nicht in Frage?Bzw, wird wohl nicht zu beweisen sein?Ich hatte auf der Fahrt einen Durchschnittsverbrauch von 5,1 L/100 Km. (Hab ich Daheim dann noch fotografiert) Ach ja, soweit ich mich erinnern kann, waren keine anderen Fahrzeuge in der Nähe...
tomcraft Posted October 22, 2012 Report Posted October 22, 2012 ein guter Anwalt kann vielleicht einen gewisse Milderung erreichen.Die Möglichkeit sehe ich eher nicht. Entweder war die Messung fehlerhaft, dann kann das Ergebnis nicht verwertet werden, oder sie war korrekt und somit verwertbar. Hier gibt es nur schwarz oder weiß. Wenn dort keine anderen Fahrzeuge in der Nähe waren, fällt ein Zuordnungsfehler schon einmal aus. Irgendjemand ist dort ja 87 km/h zu schnell gefahren und gemessen worden. Wenn du zu dem Zeitpunkt dort allein unterwegs warst, wird die Wahl schon eng, oder?
QTreiberin Posted October 22, 2012 Report Posted October 22, 2012 ein guter Anwalt kann vielleicht einen gewisse Milderung erreichen.Die Möglichkeit sehe ich eher nicht. Ich evtl. schon, zum Beispiel mit dem Wegfall des FV gegen erhöhtes Bußgeld und/oder einen evtl. vorgeworfenen Vorsatz (bei dieser Überschreitung im Bereich des möglichen) wegzukriegen.
nachteule Posted October 22, 2012 Report Posted October 22, 2012 Hallo, Berndsi, herzlich willkommen im Radarforum. Hallo, Q-Treiberin, bei einer Überschreitung um 41 km/h kann es schon mal sein, dass man durch Zahlung eines höheren Bußgeldes mit einer wirklich guten Begründung um ein Fahrverbot herum kommt, denn es ist dann ja nur dieser 1 km/h, der über Wohl oder Wehe entscheidet. Bei 87 km/h Überschreitung könnte man allenfalls auf einer Autobahn/Kraftstraße von einem Augenblicksversagen o. ä. ausgehen und so vielleicht die Folgen mildern, aber ganz sicher nicht auf einer "normalen" Straße, auf der generell nur 100 km/h erlaubt ist. Hier würde es mich sogar wundern, wenn nicht von vornherein von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgegangen wird, was ein Absehen vom Fahrverbot erst recht aussichtslos machen dürfte. Viele Grüße, Nachteule
Berndsi Posted October 22, 2012 Author Report Posted October 22, 2012 Ja, das Fv würde mir echt zu Schaffen machen.Fahre 40.000/ Jahr.(Seit über 20 Jahren unfallfrei..)Ojeoje.Aber auch dem Grund kann ich mir nicht wirklich vorstellen, tatsächlich so schnell gewesen zu sein.Er"fahrung" ist ja vorhanden.
QTreiberin Posted October 22, 2012 Report Posted October 22, 2012 Hallo Nachteule, grundsätzlich hast Du mit den Ausführungen zur Höhe der Überschreitung bzw. des Vorsatzes recht, ich hatte oben auch nur darauf hinweisen wollen, dass (wenn überhaupt) nur mit einem guten Anwalt was erreicht werden könnte.
Berndsi Posted October 22, 2012 Author Report Posted October 22, 2012 Hm. Es handelt sich bei "meiner Stelle" um eine gut ausgebaute Bundesstraße ohne Geschwindigkeitstrichter" oder ähnliches.Also, Ihr meint, Vorsatz? Und damit zwingend Fahrverbot?
QTreiberin Posted October 22, 2012 Report Posted October 22, 2012 Wahrscheinlich und ziemlich sicher... daher mein Tipp mit einem guten Verkehrsrechtsanwalt. Wenn es zur "Höchststrafe" kommt, bist Du mit 1.200 Euro (doppeltes Bußgeld wegen Vorsatz), 33,50 Gebühren und Auslagen, 4 Punkten und drei Monaten FV dabei...
Blaulicht Posted October 22, 2012 Report Posted October 22, 2012 Wenn es zur "Höchststrafe" kommt, bist Du mit 1.200 Euro (doppeltes Bußgeld wegen Vorsatz), 33,50 Gebühren und Auslagen, 4 Punkten und drei Monaten FV dabei... Ziemlich viel. Aber für so gravierendes Fehlverhalten doch recht günstig. Ich glaube jedoch nicht an die Verdoppelung des Bußgeldes.
nachteule Posted October 22, 2012 Report Posted October 22, 2012 Hallo, Blaulicht, warum nicht? Viele Grüße, Nachteule
Berndsi Posted October 22, 2012 Author Report Posted October 22, 2012 Die Beamten vor Ort, sowie mein Ra meinten was von 600€, 4 Punkten und 3 Monaten. Ihr meint also, verdoppelung des Bußgelds UND Fahrverbot??? Wie ist das denn dann mit Verdoppelung und keinem Fahrverbot?Wären das dann 2400€?
rponline Posted October 22, 2012 Report Posted October 22, 2012 Um ein Fahrverbot wirst du bei dem Klopper vermutlich nicht gänzlich herum kommen.Beim Vorsatz könnte ich mir vorstellen, dass man den mit guter Unterstützung weg geschwatzt bekommt. Wären dann also die genannten 600€, 4 Punkten und 3 Monaten. P.S.:Ist es mit deinem Gefährt denn überhaupt möglich auf der Strecke/Stelle (Kurven etc.) auf knapp 190 km/h zu beschleunigen?
Berndsi Posted October 22, 2012 Author Report Posted October 22, 2012 Tja, das ist ja die nächste Frage....... Ich meine ja selbst, daß es mit dem Gefährt eigentlich gar nicht so ohne weiteres möglich ist.(ich habe den allerdings erst seit 3 Wochen) Ein Fahrverbot wäre -beruflich gesehen- eine völlige Katastrophe.
QTreiberin Posted October 23, 2012 Report Posted October 23, 2012 Wie gesagt, ab zum Anwalt mit der Hoffnung, dass er die Folgen vielleicht in Teilbereichen etwas mildern kann. Solltest Du im Bereich FV Ersttäter sein, hast Du 4 Monate Zeit nach Rechtskraft des BGB das FV anzutreten. Durch einen taktischen Einspruch o.ä. könntest Du diese Zeit ggf. etwas hinauszögern, um einen Teil davon in den Jahresurlaub zu legen.
Berndsi Posted October 23, 2012 Author Report Posted October 23, 2012 Danke. Ich hoffe und vertraue jetzt mal meinem Anwalt.......Wegen Geschwindigkeit bin ich jetzt das erstemal auffällig.(und so bald wird mir das auch nicht wieder passieren....)
Hugo Hiasl Posted October 23, 2012 Report Posted October 23, 2012 Das ist ja schon ne ganze Ecke zu schnell. Welche Leistungsstufe hat Dein TDI denn? Der übliche Golf 5 1.9 TDI war mit einer Höchstgeschwindigkeit von 187 km/h eingetragen wenn ich mich richtig erinnere. Demnach müsstest Du an der Stelle schon mit dem Gaspedal an der Stoßstange gefahren sein. Ich denke das wäre gefühlt auf jeden Fall ein deutlicher Unterschied zu "Ich könnte laut Tacho schon so 150 gehabt haben". Das Problem dürfte aber wohl wirklich die Beweisführung sein.
Berndsi Posted October 23, 2012 Author Report Posted October 23, 2012 Der TDI ist der normale Pumpe-Düse mit 130 Ps.Nicht gechippt, und auch sonst nichts verändert.Und, wie schon erwähnt, fast 190 Tkm gelaufen.Quasi ein "älterer Herr", dem man nicht mehr das letzte abverlangt.Und, auch wenn es als Beweis natürlich gar nichts taugt, mit einem Verbrauch unter 6 Litern.(auch am "Tattag")
Guest Kleiner Schelm Posted October 23, 2012 Report Posted October 23, 2012 Ein (vereidigter) Gutachter könnte a) feststellen, welche Vmax das besagte Fahrzeug aktuell zu erreichen in der Lage ist und b) Auskunft darüber geben, ob das Fahrzeug motortechnisch verändert worden bzw. der interne Speicher in letzter Zeit angefasst worden ist. Möglicherweise kann eine solche (kostenpflichtige) Analyse dem Anwalt ein wenig Futter liefern.
Berndsi Posted October 23, 2012 Author Report Posted October 23, 2012 Wow! Das ist doch mal ein Ansatz...... Danke Dir!
tomcraft Posted October 23, 2012 Report Posted October 23, 2012 Ich evtl. schon, zum Beispiel mit dem Wegfall des FV gegen erhöhtes Bußgeld und/oder einen evtl. vorgeworfenen Vorsatz (bei dieser Überschreitung im Bereich des möglichen) wegzukriegen.Alles klar, ich dachte, du beziehst dich auf die Messung an sich. Wobei ich eine solche, wie von dir beschriebene, Milderung bei einer Überschreitung in dieser Höhe noch nicht erlebt habe. 33,50 23,50 Gebühren und Auslagen
Goose Posted October 23, 2012 Report Posted October 23, 2012 33,50 23,50 Gebühren und AuslagenWird das Bußgeld tatsächlich wegen Vorsatz verdoppelt und beträgt somit 1200 Euro, so belaufen sich die Gebühren sogar auf 60 Euro, womit wir auf insgesamt 63,50 Euro Gebühren und Auslagen kommen. Gemäß § 107 (1) OWiG betragen die Gebühren nämlich 5 % des Bußgeldes, mindestens jedoch 20 Euro und höchstens 7500 Euro. GrußGoose
Berndsi Posted October 23, 2012 Author Report Posted October 23, 2012 Also ich jetzt erstmal dem Richter und dem Anwalt ausgeliefert, ob die einen Vorsatz erkennen... Oder vielleicht doch ein "Augenblickversagen"? Die Hoffnung stirbt zuletzt....
nachteule Posted October 23, 2012 Report Posted October 23, 2012 Hallo, Berndsi, Augenblicksversagen wird, wie schon geschrieben, kaum glaubhaft sein. Viele Grüße, Nachteule
QTreiberin Posted October 24, 2012 Report Posted October 24, 2012 33,50 23,50 Gebühren und AuslagenVorm verbessern bitte hier lesen, die Höhe der Gebühren ist nicht "fix" sondern richtet sich nach der Höhe des Bußgeldes (und ich hab nur das normale, nicht das evtl. verdoppelte, genommen).
Biber Posted October 24, 2012 Report Posted October 24, 2012 Wow! Das ist doch mal ein Ansatz......Bevor Du diesen Ansatz weiter verfolgst, solltest Du eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen: der Gutachter kostet auf jeden Fall Geld, auch wenn das Ergebnis nicht Deinen Vorstellungen und Wünschen enstpricht. Ob das Gericht dann einem für Dich positiven Gutachten folgt oder noch einen 'eigenen' Gutachter beauftragt, ist auch nicht klar. Bevor Du also diese Möglichkeit tatsächlich in Betracht ziehst, solltest Du Dein Auto sicherheitshalber mal bis zu dessen Höchstgeschwindigkeit ausfahren - möglichst auf einer unlimitierten Autobahn.
Sobbel Posted October 24, 2012 Report Posted October 24, 2012 Moin Moin Laut Audi schafft der eine Vmax von 208 - mit wieviel "Anlauf" weiß ich nicht. Guck doch mal in den FZ-Schein.Die Laufleistung dürfte dabei eher nur eine kleine Rolle spielen. Ist ja eine zugesicherte Eigenschaft, die bei Nichterreichen ein Rückgabegrund wäre (Händlerverkauf). Gruß
Berndsi Posted October 25, 2012 Author Report Posted October 25, 2012 Naja, um an die 200 mal ranzukommen, braucht er schon heftig Anlauf, denke ich. Probiert hab ich das noch nicht, sind ja auch Winterreifen drauf. (max. 160 km/h) Sollte ich das mal (unter Polizeiaufsicht, und mit Sommerbereifung) probieren? ;-)
Blaulicht Posted October 25, 2012 Report Posted October 25, 2012 Sollte ich das mal (unter Polizeiaufsicht, und mit Sommerbereifung) probieren? ;-) Wozu?Die Polizei ist 'raus'.Dein Verfahren ist bei der Straßenverkehrsbehörde.Dir kann nur der Anwalt helfen.Wenn die vorgeworfene Geschwindigkeit wirklich so unwahrscheinlich ist, würde ich einen Anwalt einschalten.
Berndsi Posted October 26, 2012 Author Report Posted October 26, 2012 Einen (hoffentlich guten) Anwalt habe ich schon eingeschaltet. Ich bin gespannt, wie's weitergeht. Sobald ich eine Anhörung bekomme, setze ich mich mit Ihm zusammen. Ich berichte weiter.
Guest Kleiner Schelm Posted October 26, 2012 Report Posted October 26, 2012 Bevor Du diesen Ansatz weiter verfolgst, solltest Du eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen: der Gutachter kostet auf jeden Fall Geld, auch wenn das Ergebnis nicht Deinen Vorstellungen und Wünschen enstpricht. Ob das Gericht dann einem für Dich positiven Gutachten folgt oder noch einen 'eigenen' Gutachter beauftragt, ist auch nicht klar. Bevor Du also diese Möglichkeit tatsächlich in Betracht ziehst, solltest Du Dein Auto sicherheitshalber mal bis zu dessen Höchstgeschwindigkeit ausfahren - möglichst auf einer unlimitierten Autobahn.Mir persönlich ist bislang kein Fall bekannt geworden, wo ein Gericht dem Gutachten eines vereidigten Gutachters keinen Glauben geschenkt hätte. Hier verhält es sich wohl ähnlich wie bei den im Allgemeinen: Warum sollte ein Beamter oder vereidigter Gutachter vor Gericht wissentlich die Unwahrheit sagen? Die Kosten-Nutzen-Rechnung muss der TE in der Tat selbst für sich eröffnen. Bei dem Jackpot, der ihm jedoch möglicherweise droht, könnten die ca. 150 Euronen gut angelegt sein. Man stelle sich doch nur einmal vor, dass das besagte Fahrzeug bis zu einer möglichen Verhandlung abhanden kommt oder verschrottet wird. Eine nachträgliche Bestätigung, die die Ausführungen des TE untermauern könnte, wäre dass gänzlich ausgeschlossen.
nachteule Posted October 26, 2012 Report Posted October 26, 2012 Hallo, Berndsi, Probiert hab ich das noch nicht, sind ja auch Winterreifen drauf. (max. 160 km/h)es mag sein, dass Du mit diesen Winterreifen nicht schneller fahren darfst, als 160 km/h. Das heißt aber noch lange nicht, dass Du damit nicht schneller fahren kannst. Beweiswert also gleich Null. Viele Grüße, Nachteule
Biber Posted October 26, 2012 Report Posted October 26, 2012 könnten die ca. 150 Euronen gut angelegt sein.Du glaubst tatsächlich, man bekommt so ein Gutachtena) feststellen, welche Vmax das besagte Fahrzeug aktuell zu erreichen in der Lage ist und b) Auskunft darüber geben, ob das Fahrzeug motortechnisch verändert worden bzw. der interne Speicher in letzter Zeit angefasst worden ist.für den Kurs?
Dieselkiller Posted October 26, 2012 Report Posted October 26, 2012 @TE: Wo ist Dir das denn passiert? An welcher Stelle wurdest Du gemessen?
Berndsi Posted October 26, 2012 Author Report Posted October 26, 2012 Passiert ist das auf der B295 zwischen Leonberg und Renningen, und die Stelle, wo gelasert wurde, ist die Brücke beim Naturtheater. Daß ich für den Kurs so ein Gutachten bekomme, glaube ich auch noch nicht so Recht. Ich wüßte auch gar nicht, wer so was macht.... Der Tüv vielleicht? Ich werde das ganze mal mit meinem Anwalt durchkauen, der hat da mehr Ahnung wie ich. (hoffe ich...) Ach ja, ich habe Familie.... Also werde ich bestimmt keinen Reifenplatzer riskieren.
Guest Posted October 27, 2012 Report Posted October 27, 2012 ..............wurde ich an einer Kreuzung von zwei Beamten angehalten mit der Aussage: Die Kollegen haben Sie soeben mit 187 km/h gemessen........... Mit Ach und Krach wäre es wohl möglich, an der Stelle so schnell zu sein, aber ich hätte an der Anhaltestelle eine Vollbremsung hinlegen müssen, daß es nur so geraucht hätte.Das habe ich definitiv nicht getan; ich habe ganz normal gebremst............... Passiert ist das auf der B295 zwischen Leonberg und Renningen, und die Stelle, wo gelasert wurde, ist die Brücke beim Naturtheater. Ich kenne die Strecke nicht, aber laut Google Maps sollte es kein Problem sein, egal aus welcher Richtung kommend,bis zu der Stelle die vorgeworfene Geschwindigkeit mit dem angegebenen Fahrzeug zu erreichen. Und auch die nächste Kreuzung (an der angehalten wurde) ist in beiden Richtungen mehrere Hundert Meter von der Brücke entfernt. Also weit genug, um ganz normal abzubremsen. ---> Google Maps
Blaulicht Posted October 28, 2012 Report Posted October 28, 2012 Ein Gutachten kann tatsächlich feststellen, wie schnell das Auto fahren kann. Wäre schon eine "interessantes Ergebnis", wenn der TE Recht hat und sein Auto die vorgeworfene Geschwindigkeit gar nicht erreichen kann. Könnte man nicht bei der DEKRA (auf der Rolle) die VMax bestimmen?
Berndsi Posted October 28, 2012 Author Report Posted October 28, 2012 Das wäre dann so was wie eine Leistungsmessung. Dann könnte man ja noch die Steigung mit einberechnen, und dann müßte ja ein verwerzbares Ergebnis rauskommen. Aber ob das vor Gericht dann auch anerkannt wird?
Bluey Posted October 28, 2012 Report Posted October 28, 2012 Genauso gut könnte man nochmals das Meßgerät überprüfen, ob es auch korrekt die Geschwindigkeiten mißt. Fraglich ist aber, ob das bei gültiger Eichung und keinerlei Defekten notwendig ist. Ich kenne die Ausreden "mein Auto fährt gar nicht so schnell", "mein Auto schafft es gar nicht, innerhalb dieser Strecke auf diese Geschwindigkeit zu kommen" zur Genüge. Fakt war aber und ist wohl auch, daß eben genau das Gegenteil der Fall war bzw. auch ist.
nachteule Posted October 28, 2012 Report Posted October 28, 2012 Hallo, Berndsi, Ach ja, ich habe Familie.... Also werde ich bestimmt keinen Reifenplatzer riskieren.die Begründung wird den Richter ganz sicher nicht überzeugen. Viele Grüße, Nachteule 1
Berndsi Posted October 29, 2012 Author Report Posted October 29, 2012 .Die Frage ist, was würde den Richter denn dann überhaupt überzeugen?
Blaulicht Posted October 29, 2012 Report Posted October 29, 2012 Naja, es kann schon sein, dass der Richter überzeugt würde. Schließlich ist er in der Beweiswürdigung frei.
QTreiberin Posted October 29, 2012 Report Posted October 29, 2012 Naja, es kann schon sein, dass der Richter überzeugt würde. Is klar..."Herr Richter, mein Auto fährt gar nicht so schnell....""Ok Herr Angeklagter, soll ich das Verfahren gleich ganz einstellen oder reicht es Ihnen wenn ich einfach 20 km/h weniger annehme...." ...und zog sich dann seine Hose mit der Kneifzange aus...
rth Posted October 29, 2012 Report Posted October 29, 2012 Falsch, Die Hose wird mit der Kneifzange angezogen.
QTreiberin Posted October 29, 2012 Report Posted October 29, 2012 Das hätte in diesem Fall aber bedeutet, dass der Richter ohne Hose zum Prozess erschienen wäre....
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