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Autofahrerin rammt Polizeikolonne - Fünf Polizisten verletzt

 

Mönchengladbach (dpa/lnw) - Eine Autofahrerin hat eine Polizeikolonne gerammt und fünf Polizisten verletzt. Die Fahrerin habe am Samstag beim Überqueren einer Kreuzung die vorbeifahrenden Streifenwagen übersehen, teilte die Polizei am Sonntag mit. Die Autofahrerin hatte zwar Grün, die mit Blaulicht fahrende Polizeikolonne habe aber Vorfahrt gehabt. Die Autofahrerin rammte mit ihrem Wagen das letzte Auto der Fahrzeugschlange. Der Polizeiwagen wurde gegen einen Ampelmast geschleudert. Fünf Beamte wurden verletzt. Durch die Wucht des Zusammenpralls schleuderte der Wagen der Frau gegen ein weiteres Auto. Die Frau und der Fahrer des Wagens blieben unversehrt.

 

 

http://www.bbv-net.de/aktuelles/nrw_artikel,-Autofahrerin-rammt-Polizeikolonne-Fuenf-Polizisten-verletzt-_arid,104717.html

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Tja, m.M.n. ein schönes Beispiel dafür, wie Verkehrsteilnehmer durch Unaufmerksamkeit Unfälle verursachen, obwohl sie sich formal an die Regeln halten... :whistle:

 

Denn wie bitte sonst, wenn nicht durch Unaufmerksamkeit, ist ein solcher Unfall zu erklären? Würde IMO sehr gut hierhin passen: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/46565-unfallursachen/

Angenommen, die Frau hätte nicht das letzte, sondern das erste Auto der Kolonne getroffen... :schreck:

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Angenommen, die Frau hätte nicht das letzte, sondern das erste Auto der Kolonne getroffen

 

Dann hätte sie nicht "grün" gehabt. :dribble:

 

Tut mir Leid, ich kann dir grade nicht folgen... Fakt ist doch, die Frau hatte grün und ist gefahren, ohne die Polizeikolonne zu bemerken. Wenn sie etwas früher die Kreuzung erreicht hätte, wäre sie doch nicht mit dem letzten, sondern mit einem weiter vorne in der Kolonne befindlichen Fahrzeug, im schlimmsten Falle dem ersten Fahrzeug der Kolonne, kollidiert? Oder habe ich jetzt einen totalen Denkfehler, den ich nicht bemerke?

 

Worauf ich hinaus wollte war übrigens, dass der Unfall im von mir beschriebenen Falle eben noch schlimmer ausgegangen wäre.

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Sie hatte grün.

Also hatte die Kolonne rot.

 

Das erste Auto fährt aber nur bei grün.

Also hat sie dann rot.

 

Wenn sie mit dem ersten Auto der Kolonne zusammen stößt fährt sie bei rot.

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Ich glaube zu verstehen, was du meinst. :)

Ich bin davon ausgegangen, mit Kolonne seien Polizeifahrzeuge gemeint, die mit Sonder- und Wegerechten unterwegs waren und daher auch die Berechtigung hatten, eine rote Ampel zu überfahren... Was der Artikel aber nicht aussagt, bin nach oberflächlichem Lesen aufgrund von "mit Blaulicht" und "Vorfahrt" davon ausgegangen.

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Eine Kolonne gilt als ein Fahrzeug, d.h. das erste fährt bei grün in eine Kreuzung ein und alle anderen folgen, auch wenn zwischenzeitlich die Ampelfarbe wechselt. Das ganze natürlich ohne Sonderzeichen, wie Blaulicht - die Fahrzeuge haben nur die Flaggen (blau, das letzte Fahrzeug grün) für eine Kolonne gesetzt.

 

 

PS:...zum Thema Aufmerksamkeit von Fahrern, gab es bei uns hier auch erst ein negatives Beispiel mit einer Reihe von Verletzten klick, klick (mit Bild von der Unfallsituation)

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Eine Kolonne gilt als ein Fahrzeug, d.h. das erste fährt bei grün in eine Kreuzung ein und alle anderen folgen, auch wenn zwischenzeitlich die Ampelfarbe wechselt. Das ganze natürlich ohne Sonderzeichen, wie Blaulicht - die Fahrzeuge haben nur die Flaggen (blau, das letzte Fahrzeug grün) für eine Kolonne gesetzt.

 

Ich muss gestehen, so genau kenne ich mich nicht mit den Bestimmungen aus, wann man (insbesondere bei der Polizei) von einer Kolonne spricht. Was ich aber dann nicht verstehe: Warum wird in dem Artikel, der sich ja angeblich auf Polizeiangaben stützt, davon gesprochen, dass die Kolonne mit Blaulicht unterwegs gewesen sei? Zumal du sagst, eine Kolonne sei "natürlich" ohne Sonderzeichen unterwegs.

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Die Fahnen sind eine Möglichkeit die Kolonne als solche zu kennzeichnen.

 

Bei einer Polizeikolonne genügt es jedoch auch, wenn beispielsweise alle Fahrzeuge das Blaulicht (ohne Einsatzhorn) eingeschaltet haben. (ebenso natürlich bei Feuerwehr, THW und allen anderen, die mit Blaulicht ausgerüstet sind )

 

§ 38(2) StVO: Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

 

Gruß

Goose

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Gut, dann ist mir diesbezüglich alles klar. :)

Was aber bleibt ist die Tatsache, dass sich der Unfall aufgrund von Unaufmerksamkeit ereignet hat... Oder sieht hier jemand eine andere Ursache? Das einzige, was ich mir noch mit viel Fantasie denken könnte, wäre eine Blendung durch Sonne oder ähnliches... aber wenn man geblendet ist, fährt man doch nicht blind in eine Kreuzung... :schreck:

 

Auch wenn ich dadurch jetzt wieder die Diskussion aus dem Unfallursachen-Thread wiederaufnehme: Was spricht dagegen, konkret diesen Unfall als durch Unaufmerksamkeit zustande gekommen zu klassifizieren? Und gibt es nicht viele Unfälle ähnlicher Art?

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Das dürfte der Tatsache geschuldet sein, dass Kolonnen/geschlossene Verbände erstens recht selten sind bzw. wenn doch einmal einer unterwegs ist der Verband übermäßig abgesichert wird bzw. die Fahrer der geschlossenen Verbände die Rechte, die sie hätten nicht ausreizen. D.h. ggf. trotzdem an einer roten Ampel anhalten und auch sonst "übervorsichtig" fahren. Ich kenne das noch von der Bundeswehr, wenn das Battalion in mehreren geschlossenen Verbänden zum Schießen nach Grafenwöhr verlegt hat - da hatten wir immer einen Voraustrupp der in Zusammenarbeit mit ein paar Feldjägerfahrzeugen die Kreuzungen u.ä. gefährliche Stellen zusätzlich -rein rechtlich nicht notwendig (!)- gesperrt/abgesichert hat. Macht einfach keinen guten Eindruck, wenn ein 35 Tonnen Panzer ein paar PKWs plättet...

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Auch wenn ich dadurch jetzt wieder die Diskussion aus dem Unfallursachen-Thread wiederaufnehme: Was spricht dagegen, konkret diesen Unfall als durch Unaufmerksamkeit zustande gekommen zu klassifizieren?

@cs12: Es spricht dagegen, daß diese Unfallursache nicht erwünscht ist. Die rammende Dame war doch "zu schnell" ;) . Wäre sie langsamer gewesen, dann hätte sie nicht gerammt, sondern nur geküsst, sprich die fünf Beamten hätten sogar noch gelächelt. Es ist also das unsägliche Geblubbere von @bluey und Richter bezüglich Unfallschwere, also das Totschlagargument am Stammtisch.

 

Im Prinzip liegt hier Blindheit bzw. Dauerunaufmerksamkeit bzw. die von @dieselschraeubchen beschriebene "Ignoranz" als Unfallursache vor.

:nolimit:

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.......bzw. die von @dieselschraeubchen beschriebene "Ignoranz" als Unfallursache vor.

 

Aus 'Dieselschraeubchen's' "Feder" hoert sich diese Unfallursache schon merkwuerdig bis unglaubwuerdig an, dass Du nun da aufspringst ueberzeugt mich davon, dass 'Ignoranz' als Unfallursache schlichtweg bescheuert ist....... :wand:

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auch bei grün muss man gucken.

 

Bei Rot aber auch!!

 

Und gerade das haben die Polizisten, die bei Rot in die Kreuzung einfuhren, eben nicht gemacht.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Auch Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht müssen wenn Sie bei Rot über eine Kreuzung fahren ggf anhalten um den Verkehr nicht zu gefährden. Sie haben bei Rot keine gestzlich vorgeschriebene Vorfahrt und müssen sich vergewissern das die anderen VTs die Einsatzfahrzeuge bemerkt haben. Hier tragen die Grünen also eine Mitschuld und können nicht einfach behaupten die Frau wäre alleinige Ursache des Unfalles.

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machen kann man da nicht viel... wenn mans sieht bremsen. Logisch, wer will schon einen Unfall haben.

Verband fahren heißt: alle Fahrzeuge zählen als eins. Da fährt man als ein Block dicht zusammen.

 

die Frau hat natürlich Schuld!

die Frau hat nicht geguckt.

In der Frage der Haftung wird aber genau das Argument, dass der Polizist hätte anhalten müssen kommen.

 

eigentlich müsste 38 stvo geändert werden und das Horn auch für Verbänder an Gefahrstellen erlauben.

 

 

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eigentlich müsste 38 stvo geändert werden und das Horn auch für Verbänder an Gefahrstellen erlauben.

Wenn wir im Zug- oder gar Hundertschaftsverband fahren, bleibt es nicht aus, daß einige Fahrzeuge auch bei Rot über die Kreuzung müssen. Nur schalten wir in diesen Fällen nicht nur das Blaulicht ein, sondern auch das Horn zu.

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eigentlich müsste 38 stvo geändert werden und das Horn auch für Verbänder an Gefahrstellen erlauben.

Wenn wir im Zug- oder gar Hundertschaftsverband fahren, bleibt es nicht aus, daß einige Fahrzeuge auch bei Rot über die Kreuzung müssen. Nur schalten wir in diesen Fällen nicht nur das Blaulicht ein, sondern auch das Horn zu.

 

was laut Stvo nur in den dort genannten Fällen geht.

wenn Züge geschlossen fahren, aber keine Gründe aus 35, 38 vorliegen, darf man zwar über die rote LZA folgen - aber leise.

trotzdem das Horn anzumachen macht sinn, ist aber laut 38 nicht statthaft.

Deswegen sagte ich ja, dass der 38 erweitert werden sollte.

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trotzdem das Horn anzumachen macht sinn, ist aber laut 38 nicht statthaft.

EBEN!!! Wen juckt denn, was im 38 steht, wenn es im Sinne der Sicherheit sinnvoll ist?!

 

Deswegen sagte ich ja, dass der 38 erweitert werden sollte.

Kannst ja ne entsprechende Eingabe machen. Ich bezweifle nur, daß Du damit Erfolg haben wirst.

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II

ich denke, dass du Recht hast. Wird zu nichts führen, obwohl es sinnvoll wäre, nichts kostet und eigentlich keine Beeinträchtigungen für die Bevölkerung wäre.

 

I

wenn es anders steht, als es gehandhabt wird, kann es verboten sein!? Wie hoch ist denn die Buße/Verwarnung?

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...und eigentlich keine Beeinträchtigungen für die Bevölkerung wäre.

Nicht nur eigentlich, es bewirkt keine Beeinträchtigung, dafür ein Mehr an Sicherheit.

 

wenn es anders steht, als es gehandhabt wird, kann es verboten sein!? Wie hoch ist denn die Buße/Verwarnung?

1. wen interessiert es, ob es "verboten" ist?

2. es wird nicht geahndet und mich interessiert auch die mögliche Buße/Verwarnung kein Stück.

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"Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges habe gegen seine Amtspflichten verstoßen, und das Land müsse hierfür haften, so das Gericht. Der Polizist hätte bei roter Ampel vor der Kreuzung anhalten und dem Querverkehr die Vorfahrt gewähren müssen. Er sei durch das Blaulicht nicht von dieser Pflicht befreit gewesen, so die Richter. Ein Sonderrecht, demzufolge die anderen Verkehrsteilnehmer für ihn freie Bahn schaffen müssten, hätte er nur gehabt, wenn er beide Sondersignale, also Blaulicht und Martinshorn, in Betrieb gesetzt hätte. Blaulicht allein begründe dagegen keinen Vorrang, sondern mahne die übrigen Verkehrsteilnehmer lediglich zu "gesteigerter Aufmerksamkeit".

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Lesen!! Ich schrieb, daß unser Verband bzw. die Fahrzeuge, die dann bei Rotlicht fahren müssen, Licht und Horn eingeschaltet haben.

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1. wen interessiert es, ob es "verboten" ist?

2. es wird nicht geahndet und mich interessiert auch die mögliche Buße/Verwarnung kein Stück.

Für einen Polizisten genau die richtige Einstellung.
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1. wen interessiert es, ob es "verboten" ist?

2. es wird nicht geahndet und mich interessiert auch die mögliche Buße/Verwarnung kein Stück.

Für einen Polizisten genau die richtige Einstellung.

Ach ja.... warum nur habe ich mit dieser Deiner Reaktion gerechnet?! Offenkundig hast Du alles andere ausgeblendet. Ist mir aber auch egal. Denn scheinbar willst Du es ja eh nicht kapieren.

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Ach ja.... warum nur habe ich mit dieser Deiner Reaktion gerechnet?!
Weil Du weißt, daß Deine Einstellung für einen Polizisten einfach indiskutabel ist.
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Weil Du weißt, daß Deine Einstellung für einen Polizisten einfach indiskutabel ist.

Wenn Du Dich damit jetzt besser fühlst, schön für Dich. Um allerdings über meine Einstellung ein Urteil fällen zu können, bedarf es sicherlich weit mehr als diese oder ein paar Äußerungen von mir hier. Und hättest Du ausnahmsweise mal etwas im Zusammenhang gelesen, wäre Dir vllt auch mal etwas klar geworden. So aber..... :nunja:

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2. es wird nicht geahndet und mich interessiert auch die mögliche Buße/Verwarnung kein Stück.

ja aber mich interessiert es. Weißt du wie hoch der Verwarnsatz/ bußgeldsatz ist?

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"Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges habe gegen seine Amtspflichten verstoßen, und das Land müsse hierfür haften, so das Gericht. Der Polizist hätte bei roter Ampel vor der Kreuzung anhalten und dem Querverkehr die Vorfahrt gewähren müssen. Er sei durch das Blaulicht nicht von dieser Pflicht befreit gewesen, so die Richter. Ein Sonderrecht, demzufolge die anderen Verkehrsteilnehmer für ihn freie Bahn schaffen müssten, hätte er nur gehabt, wenn er beide Sondersignale, also Blaulicht und Martinshorn, in Betrieb gesetzt hätte. Blaulicht allein begründe dagegen keinen Vorrang, sondern mahne die übrigen Verkehrsteilnehmer lediglich zu "gesteigerter Aufmerksamkeit".

 

ich weiß nicht was du hier zitierst.

 

für Verbandsfahrten ist der Bericht überwiegend falsch.

 

einzig die Pflich im Zweifel zu stoppen und sei Folgerecht nicht in Anspruch zu nehmen gibt es.

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Ach ja.... warum nur habe ich mit dieser Deiner Reaktion gerechnet?!
Weil Du weißt, daß Deine Einstellung für einen Polizisten einfach indiskutabel ist.

 

falsch. Er macht genau das was richtig ist, um die Sicherheit zu gewährleisten.

leider ist das so im Gesetz nicht nieder geschrieben.

 

altes Gesetz / neue Situationen im Straßenverkehr

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ja aber mich interessiert es. Weißt du wie hoch der Verwarnsatz/ bußgeldsatz ist?

Nein, weiß ich nicht. Müßte ich nachschauen.

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Wenn Du Dich damit jetzt besser fühlst, schön für Dich.
Danke für Deine Anteilnahme, aber nein. Warum sollte ich?

 

Um allerdings über meine Einstellung ein Urteil fällen zu können, bedarf es sicherlich weit mehr als diese oder ein paar Äußerungen von mir hier.
Du wirst mit etwas nachlesen zu der Erkenntnis kommen, daß ich mich nicht allgemein, sondern nur für den Einzelfall geäußert habe. Und mit etwas nachdenken wirst Du einsehen, daß Deine Äußerung dafür reicht.
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Lesen!! Ich schrieb, daß unser Verband bzw. die Fahrzeuge, die dann bei Rotlicht fahren müssen, Licht und Horn eingeschaltet haben.

 

Es geht hier um den Fall mit der Frau. Und selbst mit Blaulicht und Horn dürfen solche Fahrzeuge nicht einfach wie bekloppt über eine Kreuzung bei Rot rasen:

 

"Das OLG Brandenburg (Urteil vom 13.07.2010 - 2 U 13/09) hat entschieden:

Das nach §
StVO mit Sonderrechten ausgestattete Fahrzeug darf daher nur dann bei rotem Ampellicht in die Kreuzung einfahren, wenn sich sein Fahrer vergewissert hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug wahrgenommen und sich auf die Absicht, die Kreuzung zu überqueren, eingestellt haben. Fährt ein Feuerwehreinsatzfahrzeug mit Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn und einer Geschwindigkeit von 30 km/h in eine Kreuzung ein und kommt es dort zu einer Kollision mit einem anderen Kfz, dessen Führer das Einsatzfahrzeug hätte wahrnehmen können, so ist eine Schadensteilung angemessen."
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Aus 'Dieselschraeubchen's' "Feder" hoert sich diese Unfallursache schon merkwuerdig bis unglaubwuerdig an, dass Du nun da aufspringst ueberzeugt mich davon, dass 'Ignoranz' als Unfallursache schlichtweg bescheuert ist....... :wand:

@harryb: Dir fehlt offensichtlich die Fähigkeit auf dieser höheren Ebene zu denken :doofwinkt: . Guck, extra für Dich mal ganz einfach: Lassen wir mal hier das juristische Geplänkel und Haftungsfragen außen vor, Du fährst nun auf dem Mopped bei GRÜN über die Kreuzung. Ignorierst Du die ganze Cop-Fahrzeugschlange, egal ob nun ohne/mit Blaulicht und/oder Horn, und fährst dann ins letzte Cop-Fahrzeug einfach rein?

Also!

Auch wenn man im Recht sein sollte, kann man doch Unfälle vermeiden! Gerade als Moppedfahrer überlebt man nur so, weißt Du doch selbst am besten.

:nolimit:

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Auch Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht müssen wenn Sie bei Rot über eine Kreuzung fahren ggf anhalten um den Verkehr nicht zu gefährden. Sie haben bei Rot keine gestzlich vorgeschriebene Vorfahrt und müssen sich vergewissern das die anderen VTs die Einsatzfahrzeuge bemerkt haben. Hier tragen die Grünen also eine Mitschuld und können nicht einfach behaupten die Frau wäre alleinige Ursache des Unfalles.

 

Das trifft eindeutig auf allein fahrende - oder auch im Zug fahrende - Fahrzeuge zu, die Sonder- und Wegerechte beanspruchen und dieses mittels der eingebauten Signalgeber kund tun. Trifft das aber auch fuer Fahrzeuge, die im Verband fahren, zu? :unsure:

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Es geht hier um den Fall mit der Frau.

 

Interessant - und das OLG hat sein Urteil fuer diesen Fall bereits schlapp zwei Jahre vor dem Vorfall gesprochen? :unsure::wacko:

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@harryb: Dir fehlt offensichtlich die Fähigkeit auf dieser höheren Ebene zu denken :doofwinkt: .

 

Nun, Du denkst - so laesst mich deine 'Argumentation' vermuten - in hoeheren Sphaeren.... Nein, diese hohen Sphaeren werde ich wohl nie erreichen - will es aber auch gar nicht...... :schreck:

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Es geht hier um den Fall mit der Frau. Und selbst mit Blaulicht und Horn dürfen solche Fahrzeuge nicht einfach wie bekloppt über eine Kreuzung bei Rot rasen:

Wo habe ich das (siehe Hervorhebungen) behauptet? Eben! Nirgendwo. Und soweit ich meinen Bereich beurteilen kann, geschieht das auch nicht so wie von Dir (polemisch) dargestellt, sondern in angemessener Form, so daß man idR auch noch gut reagieren kann, sollte irgendjemand nicht mitbekommen haben, daß da Einsatzfahrzeuge mit vollem Ornament über die Kreuzung fahren.

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Du wirst mit etwas nachlesen zu der Erkenntnis kommen, daß ich mich nicht allgemein, sondern nur für den Einzelfall geäußert habe. Und mit etwas nachdenken wirst Du einsehen, daß Deine Äußerung dafür reicht.

Ich habe auch ohne nochmaliges Nachlesen erkennen können, daß Deine Äußerung allgemein klang und keineswegs nur auf diese meine Bezugsäußerung gerichtet war. Wenn Du jetzt zurückruderst, nun gut. Nichts desto trotz: Deine Meinung, mehr nicht. Ich sehe es anders. Und nicht wenige meiner Kollegen ebenso, was DIESE Thematik betrifft. Mit etwas Nachdenken wirst auch DU hoffentlich erkennen, daß in diesem Fall der Zweck durchaus die Mittel heiligt. Wenn nicht, was ich leider nicht für ausgeschlossen halte, dann ist es eben so.

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Ich hab jetzt nicht alles durchgelesen aber:

Früher (!) stand in der VwV zur StVO, dass es ohne Absicherung einem Verband nicht erlaubt ist, bei Rot eine Kreuzung zu passieren.

Wenn also keine Sicherung da war (die den Querverkehr mit Kelle etc. angehalten hat), dann hätten die Fahrzeuge, die Rot hatten, anhalten müssen, egal, ob das erste Auto drüber gefahren ist oder nicht.

So habe ich das gelernt (damals :abwarten: , als ich noch beim BGS war) - und so sind wir auch damals zu den Einsätzen zu Demos gefahren.

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und so sind wir auch damals zu den Einsätzen zu Demos gefahren.

Und ihr seid auch zeitnah und geschlossen angekommen? Also, beim letzten Mal, wo ich in Dortmund eingesetzt war, wäre unser Zugverband gnadenlos gesprengt worden, wenn wir diese Vorgehensweise an den Tag gelegt hätten. Das ist absolut praxisfremd!

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Ich habe auch ohne nochmaliges Nachlesen erkennen können, daß Deine Äußerung allgemein klang und keineswegs nur auf diese meine Bezugsäußerung gerichtet war.
Wenn Du gelesen hättest, hättest Du erkennen könne, wie falsch Du liegst.

 

Wenn Du jetzt zurückruderst
Nö.

 

Nichts desto trotz: Deine Meinung, mehr nicht.
Da stimmen wir völlig überein.
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Warum muss man solch lange Strecken eigentlich im Verband fahren?

 

Kann nur der Fahrer des ersten Wagens navigieren?

 

Man trifft sich dann halt auf dem letzten PP vor dem Ziel und dann kann man immer noch einen Verband auf die Beine stellen.

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Warum muss man solch lange Strecken eigentlich im Verband fahren?

Kann nur der Fahrer des ersten Wagens navigieren?

Man trifft sich dann halt auf dem letzten PP vor dem Ziel und dann kann man immer noch einen Verband auf die Beine stellen.

Könnte man..... wäre aber wenig zielführend. Entscheidend ist, daß man eine bestimmte Meldezeit an einem bestimmten Meldeort hat. Klar könnte man jetzt sagen, daß man sich auch dort treffen könnte. Fährt halt jedes Fahrzeug für sich mal eben 100, 200 oder auch 300 km (innerhalb des eigenen Bundeslandes). Oder, die Hundertschaften betreffend, auch mal eben 500 oder 700 km quer durchs Bundesgebiet. Theoretisch. Praktisch schaut es aber so aus, daß sich während der Anfahrt sehr oft einiges ändert. So wird bspw. die Meldezeit vorgelegt und man muß mit Sonderrechten fahren. Oder aber die Einsatzlage ändert sich dramatisch, so daß man sogar Wegerechte nutzen darf. Oder der Meldeort wird geändert. Oder oder oder...

Mitentscheidend ist ebenso, daß der Zug- oder eben Hundertschaftsverband als Einheit einsatzbereit zu sein hat. Und das nicht erst bei der Ankunft oder kurz davor. Nicht selten wird man während der Anfahrt vom eigentlichen Einsatzort abgezogen und zu einem neuen beordert, der ganz woanders liegt. Selbst schon einige Male erlebt.

 

Es mag sicherlich auch noch weitere Gründe geben.

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Warum muss man solch lange Strecken eigentlich im Verband fahren?

 

Kann nur der Fahrer des ersten Wagens navigieren?

 

Man trifft sich dann halt auf dem letzten PP vor dem Ziel und dann kann man immer noch einen Verband auf die Beine stellen.

 

wenn es taktisch nicht notwendig ist fahren wir nicht im Verband. Wenn es notwendig ist, funktioniert dein Vorschlag nicht.

 

bluey hat da ja schon eine handvoll verschieden Aspekte genannt, die für die Entscheidung relavant sein können.

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