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Moin,

 

nun ist es passiert und sowohl meine Frau als auch ich haben an einem Tag zwei Tickets bekommen. Die Ausgangslage ist folgende:

Ich fuhr mit dem auf meine Frau zugelassenen Euro 4 TDI, Plakette gibts, ist aber bei den Papieren, da wir fernab der Zivilisation hinterm Deich ohne Umweltzonen leben und es bis dato erfolgreich verdrängt haben, dass es nun ach-so-wichtig ist, diese Plakette in Großstädten aufzukleben. Mein Strafzettel umfasst den Tatsbestand Z.270.1/Z.270.2.

Meine Frau fuhr witzigerweise mit dem auf mich zugelassenen Benziner, eine Plakette gibts dafür nicht, hat aber Euro4-Schadstoffklasse. Ihr Ticket umfasst Z.270/1 270.2 und parken ohne Parkschein.

Folgende Fragen drängen sich mir auf, da es ja unter anderem um Punkte geht:

Ist mein Verstoss für die Behörde durchsetzbar, da der Halter nicht der Fahrer war und - sofern wir nicht beim Ein- und Aussteigen fotografiert wurden - es keinen Nachweis gibt, wer das Auto dort abgestellt hat ? Oder anders gefragt: Gilt immer noch die Fahrerhaftung für die grüne Plakette ?

Der kombinierte Verstoss meiner Frau: Was wird da durchgesetzt ? Werden beide Verstösse getrennt geahndet ? Parkscheinvergehen wird bezahlt, da Halterhaftung. Wird die grüne Plakette gesondert geahndet ?

Hat sich irgendwas geändert bei diesem Umweltzonen-Schmu oder können wir darauf bauen, beide "Umweltvergehen" zu umgehen ?

Ironischweise für im Hintergrund am Bremer Hauptbahnhof gerade eine schöne rußige Diesel-Lok mit einem Abstand von weniger als 200m ein.... :whistling:

 

Gruß

DerFriese2Punkt0

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Kleb doch die Plakette an, mach ein Foto, kopier die ZB und kläre den "Ablesefehler" auf. :whistling:

 

Die Lok hatte wahrscheinlich auch eine Plakette, muss ma nachsehn!

 

 

dete :whistle:

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...so wie ich vermute :whistling: haben die bestimmt auch Photos bzw. waren zu zweit um "Ablesefehler" zu vermeiden und das ganze ggf. wasserdicht bezeugen zu können.

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...so wie ich vermute <_< haben die bestimmt auch Photos bzw. waren zu zweit um "Ablesefehler" zu vermeiden und das ganze ggf. wasserdicht bezeugen zu können.

 

 

Da gehe ich fast von aus, denn wenn ich überlege, dass schon Fotos bei einfachen Parkverstössen gemacht werden, dann müsste das Ordnungsamt oder wer auch immer mit dem Klammerbeutel gepudert sein bei der Feinstaubplakette sich nicht abzusichern. Aber ich nehme an, dass wird in der Post schon drinstehen, was da gemacht wurde als Beweismittel.

 

Also - einzige Lösung ist Fahrer verschleiern, da Umweltplakette-Owi nur mit Fahrerhaftung geht ??

 

Gruss

derfriese2punkt0

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Das ist aus praktischer Sicht der einzig erfolgversprechende Weg - die fehlende Plakette dürfte hinreichend beweisbar sein.

 

Btw: Der Bahnhof selbst und auch die Hochstraße liegen iirc außerhalb der Umweltzone. Da braucht es keine Plakette. <_<

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