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Deine Fahrerlaubnis wurde von Deutschland erteilt und gilt EU-weit (+einige andere Staaten) in dem selben Rahmen. Wenn du in der Schweiz mit A beschränkt ein Motorrad fährst, dessen Leistung über diese Grenzen hinaus geht, begehst du dort genauso die Straftat des fahren ohne Fahrerlaubnis wie in Deutschland. Ich vermute jedoch, dass die Strafe in der Schweiz höher ausfallen würde als in D.

Fraglich ist jedoch, ob die schweizerische Polizei so fit im deutschen Fahrerlaubnisrecht ist, um einen solchen Verstoß zu erkennen.

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Mein Dad hat Füherscheinklasse 3

Wenn er die Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem vor dem 1.4.80 erworben hat, nur dann hat er die Klasse A1, aber niemals die Klasse A

 

Für Klasse A hätte er die Klasse 1 machen müssen.

 

Und noch was zu den Klassen. A1 in Deutschland ist etwas anderes als Klasse A1 in z.B. Österreich. Die Klassen sind noch nicht harmonisiert, so das in jedem Land die Fahrberechtigung identisch ist. Ist ein ziemliches Durcheinander mit den Klassen A1, M usw.

 

MfG.

 

hartmut

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Meinst Du mit Motorschlitten so was wie eine Skidoo oder Arctic Cat, mit welchen man z.B. auch so geführte Touren durchführt?

Diese darf man i.d.R. auch mit dem Autoführerschein pilotieren.....

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in dem link steht das man bei BE auch berechtigt ist Motorschlitten zu fahren.

 

Und BE sollte doch in klasse 3 sein oder. Das in Klasse kein Motorradführerschein enthalten ist, ist mir bewusst.

Oder ist BE in der Schweiz was ganz anderes?

 

Mit motorschlitten meinte ich Skidoo, Snowmobile.....

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in dem link steht das man bei BE auch berechtigt ist Motorschlitten zu fahren.

 

Mit motorschlitten meinte ich Skidoo, Snowmobile.....

Wie wäre es wenn Du uns nicht dumm sterben läßt, und statt Eiertanz tanzen lassen einfach den Link einstellst.

 

Weil BE macht da imho keinen Sinn, es sei denn, Du willst mit Anhänger fahren.

 

Hier mal die Schweizer Klassen

http://www.strassenverkehrsamt.lu.ch/index...nk_strv_fuehrer

 

Hier die deutschen Klassen

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html

 

Und hier, wie Klassen umgeschrieben werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3_105.html

 

Und BE sollte doch in klasse 3 sein oder. Das in Klasse kein Motorradführerschein enthalten ist, ist mir bewusst.

Oder ist BE in der Schweiz was ganz anderes?

BE ist

B+E oder anders übersetzt Pkw+Anhänger bis 3500kg zulässiges Gesamtgewicht,

 

Klasse 3 geht u.U. bis 18,5t zulässiges Gesamtgewicht.

 

Also Klasse 3 ist viel mehr als BE

 

MfG.

 

hartmut

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sry meinte B1 anstadt BE. :lol2:

Grummel ;)

 

also ist B1 in deutschland das selbe wie in der Schweiz?

Es gibt in Deutschland kein B1 :vogelzeig:

Die Klasse S gibt es, ist so ähnlich aber nicht gleich.

 

Aber mit der Klasse B dürfen auch Fahrzeuge der Klasse B1 gefahren werden.

 

Ist so wie, mit Klasse A darfste auch Mofa fahren.

 

MfG.

 

hartmut

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also laut Aussage der Behörden hat jede B-Klasse auch gleichzeitig B1 :vogelzeig:

Für die Schweizer Fahrerlaubnis gilt

Wer A hat, hat auch B1

Wer B hat, hat auch B1

 

MfG.

 

hartmut

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Haben die alten Klassen 1 - 4 ( plus Dummbatzklasse 5, war die nötig? 4er-Ausbildung als Einstiegshürde ) wirklich eine unsicheren Zustand auf den Straßen zur Folge gehabt?

 

Wäre für Landwirte die "richtige" 2er-Ausbildung für ihre großen Traktoren ( Vmax > 20km/h ) und Mähdrescher unzumutbar gewesen?

 

 

 

Was für "Massenunfälle" gab es mit 3er-Fahrern und LKW mit 7499kg zulässigen Gesamtgewicht?

 

PKW und Anhängerunfälle, weniger geworden durch "Anhängerextraschein"?

 

Ergänzung allenfalls Personenbeförderung gewerblich, egal ob für Bus auf dem 2er, oder zum 3er für Taxi und Kleinbus.

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