cuRe Posted August 26, 2011 Report Posted August 26, 2011 Hallo Zusammen, vor einigen Monaten wurde ich schon einmal geblitzt, mit rund 80 in der 50er Zone. Damals war die Aufregung groß aber ich bin schluss endlich ohne Strafe davon gekommen da mein Stiefvater die Aussage verweigert hat. Es haben wohl auch welche vom Ordnungsamt bei meinen Eltern geklingelt, aber niemand hat aufgemacht. Anschließend war noch ein Brief mit erneuter bitte den Fahrer zu nennen. Wurde wieder verweigert und inzwischen ist es verjährt. Neulich ist mir morgens wieder was dummes passiert, wollte die Ampel noch kriegen und hab Gas gegeben und in der 30er Zone nach Abzug 21 km/h zuviel geblitzt worden. Heute kam der Brief wie damals, mit der bitte doch den Fahrer zu nennen. Können wir das genau so abziehen wie beim letzten mal, d.h Aussage verweigern, die können mich ja anscheinend eh nicht ermitteln und dann ist gut? Oder wird dann höchstwahrscheinlich ein Fahrtenbuch aufgelegt? Bei der ErSaFa Methode müsste ich ja jemand gleichaltrigen haben der mir relativ ähnlich sieht oder? Könnte man nich auch einfach sagen, dass man es nicht mehr weiß? Inzwischen ist das ganze schon gut 1 Monat her. Haben die meinen anderen Verstoß ggf. noch vorliegen und addieren das zusammen oder nehmen den anderen Verstoß mit als Grund für ein Fahrtenbuch? Danke für alle Antworten.
Gast225 Posted August 27, 2011 Report Posted August 27, 2011 Foto dabei?gleiche Anschrift? Die gleiche Strategie kann wieder gut gehen oder eben auch nicht. Ein Fahrtenbuch wird natürlich mit jeden weiteren Verstoß wahrscheinlicher. Da hilft auch kein Zeugnisverweigerungsrecht. Dieses grenzt sogar den in Frage kommenden Personenkreis stark ein und hilft damit direkt der Behörde.
cuRe Posted August 27, 2011 Author Report Posted August 27, 2011 Foto dabei?gleiche Anschrift? Die gleiche Strategie kann wieder gut gehen oder eben auch nicht. Ein Fahrtenbuch wird natürlich mit jeden weiteren Verstoß wahrscheinlicher. Da hilft auch kein Zeugnisverweigerungsrecht. Dieses grenzt sogar den in Frage kommenden Personenkreis stark ein und hilft damit direkt der Behörde. Foto ist dabei, bin auch gut zu erkennen.Anschrift ist nicht die selbe, wohne in einem anderen Stadtteil.Nachnamen sind auch unterschiedlich! Die Frage ist was besser ist, die Gefahr eines Fahrtenbuches oder die Probezeitverlängerung+Geldstrafe+Gebühren...
traffic Posted August 27, 2011 Report Posted August 27, 2011 Billiger an Kosten ist das Fahrtenbuch auf jeden Fall, aber auch keine Garantie, daß man die Probezeit unbeschadet übersteht.
zorro69 Posted August 27, 2011 Report Posted August 27, 2011 Frage: darf man als Stiefvater vom "Zeugnisverweigerungsrecht" Gebrauch machen um seinemStiefsohn nicht zu belasten? Ich dachte das gilt nur für Ehegatten oder vielleicht noch eigene Kinder?
cuRe Posted August 27, 2011 Author Report Posted August 27, 2011 Frage: darf man als Stiefvater vom "Zeugnisverweigerungsrecht" Gebrauch machen um seinemStiefsohn nicht zu belasten? Ich dachte das gilt nur für Ehegatten oder vielleicht noch eigene Kinder? Also letztes mal hat er es gemacht und es hat geklappt.....er hat keine eigenen Kinder und meine Mutter konnten sie auch nicht verdächtigen...
DerDicke Posted August 27, 2011 Report Posted August 27, 2011 Frage: darf man als Stiefvater vom "Zeugnisverweigerungsrecht" Gebrauch machen um seinemStiefsohn nicht zu belasten? Ich dachte das gilt nur für Ehegatten oder vielleicht noch eigene Kinder? Also letztes mal hat er es gemacht und es hat geklappt.....er hat keine eigenen Kinder und meine Mutter konnten sie auch nicht verdächtigen... Ich war mal schnell im VP borgen: Zeugnisverweigerungsrecht
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