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Bin geblitzt worden in Erlangen....

 

http://www.blitzer.de/1987396-Geschwindigk...akanal,Erlangen

 

21 zu viel laut Brief...

 

Ich find das voll die abzocke da bis vor kurzem da noch 70 war (dacht ich auch an dem Tag) und 100m vorm ortschilddirekt vor der brücke wird das 50er schild aufgestellt... nurdamit man hinter der brücke optimal blitzen und abzocken kann...

 

ich finds echt mal ober assozial, bisher war ich echt der meinung das mit "abzocken" wäre von einigen hier nur gerede, aber nun seh ich ein das es defintiv so ist...

 

ok.

 

hab nen Brief bekommen "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit", Ich hab keine Lust weder irgendwas zu schreiben noch irgendwie aktiv zu werden,

die sollen mir einfach nen Zahlschein schicken und ihre scheiß Geld bekommen... muss ich also auf den wisch antworten ? Oder einfach ablegen und warten auf den Zahlschein ?

Weil da ist nix dabei bezüglich wohin ich überweisen soll...

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Antworten musst du natürlich nicht, die Anhörung dient der Fahrerermittlung. Ist eigentlich ein Foto dabei?

Wenn der tatsächliche Fahrer innerhalb der Verjährung ermittelt wurde, muss er mit einen Bußgeldbescheid rechnen. Macht bei 21km/h igO 80€ + 23,50€ Auslagen + 1Flenspunkt.

 

die sollen mir einfach nen Zahlschein schicken

Das ist einfach, du machst Angaben zu deiner Person, kreutzt 2mal ja an und fertig. :whistle:

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+21 vor oder nach toleranzabzug? nach toleranzabzug wäre es wie oben geschrieben ein Punkt, deswegen auch die Fahrerbestimmung und nicht einfach nur ein Zahlschein...

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ist 21 Nach toleranz... also 71 km/h in der 50er Zone... schließlich dacht ich ja das da 70 erlaubt ist :whistle::D

 

Ja und Angaben will ich garkeine machen:

weil ich hab

1. Keine lust auf die Post zu gehen um den doofen Brief abzuschicken

2. die 55 Cent für den Brief will ich eigentlich auch nicht ausgeben.

 

Bezahlen soll ich übrigens 70,- € + 23,50 € Abzockzuschlagskosten :giveup: dafür bekomm ich dann 1 Rabattpunkt ;)

 

Ab wielvielen Punkten man dann seine Prämie, und vor allem welche Prämie, auswählen kann steht da auch nirgends - abzocke halt :B):

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Bezahlen soll ich übrigens 70,- € + 23,50 € Abzockzuschlagskosten ;) dafür bekomm ich dann 1 Rabattpunkt :B):

Ok, mein Fehler, ist dann halt agO.

Bei der Psychiatrie fährt man auch langsam, sonst werden die Insassen noch irre. :giveup:

 

Edit: in Brandenburg kann man auch online antworten, Bayern ist wohl noch nicht so weit :whistle:

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Was passiert also wenn ich auf den Brief nicht reagiere ?

 

Kostet mich das extra oder kommt dann halt irgendwann die Rechnung ?

 

Mir ist auch kurz der Gedanke gekommen es ohne Personenangaben zurückzuschicken mit dem Kommentar:

Keine Ahnung wer gefahren ist, ich zahl trotzdem... oder so...

 

(ich mein wer soll schon gefahren sein, meine Frau ? meine 1 Jährige Tochter ? oder der einzigste der auf Foto ausieht wie der Halter...?)

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Vergiss die vorsorgliche Einzugsermächtigung für's Lastschriftverfahren nicht !

 

Edit: Vielleicht kennen die mittlerweile (mein letzter Geschwindigkeitsverstoss ist ja schon 'ne Weile her) auch schon PayPal oder dergleichen.....

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PayPal wär optimal aber die wollen bestimmt keine Gebühren bei Ebay abtretten, ausserdem könnte man das Geld dann ja auch zurückbuchen wenn man unzufrieden mit dem Service ist :whistle:

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Hau den Brief in die Tonne, vielleicht kommt dann ein :giveup: zum Kaffeeklatsch, oder du wirst vergessen.

Du kannst natürlich den Brief auch ohne Marke abschicken :whistle:

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Was hast du jetzt bekommen?

Einen Anhörungsbogen? dann:

1. Keine lust auf die Post zu gehen um den doofen Brief abzuschicken

2. die 55 Cent für den Brief will ich eigentlich auch nicht ausgeben

lass es doch. Keiner zwingt dich.

 

Einen Bußgeldbescheid (schließlich nennst du ja die Rechtsfolgen)?:

Dann entweder Einspruch, damit das nicht rechtskräftig wird, oder ..... zahlen.

 

Kostet mich das extra oder kommt dann halt irgendwann die Rechnung ?
wenn das eine anhörung ist folgt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Bußgeldbescheid. Der wird nicht teuerer, weil du nicht antwortest.
Du kannst natürlich den Brief auch ohne Marke abschicken
ds sind der Behörde die liebsten Briefe: die werden gar nicht erst angenommen und brauchen daher nicht gelesen zu werden.
Guest Plantara
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Antworten musst du natürlich nicht, die Anhörung dient der Fahrerermittlung. Ist eigentlich ein Foto dabei?

Wenn der tatsächliche Fahrer innerhalb der Verjährung ermittelt wurde, muss er mit einen Bußgeldbescheid rechnen. Macht bei 21km/h igO 80€ + 23,50€ Auslagen + 1Flenspunkt.

 

die sollen mir einfach nen Zahlschein schicken

Das ist einfach, du machst Angaben zu deiner Person, kreutzt 2mal ja an und fertig. :whistle:

 

 

mach keine Angaben, denn wenn nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Tattag kein Bußgeldbescheid kommt, ist die Sache verjährt.

Guest Plantara
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Bin geblitzt worden in Erlangen....

 

http://www.blitzer.de/1987396-Geschwindigk...akanal,Erlangen

 

21 zu viel laut Brief...

 

Ich find das voll die abzocke da bis vor kurzem da noch 70 war (dacht ich auch an dem Tag) und 100m vorm ortschilddirekt vor der brücke wird das 50er schild aufgestellt... nurdamit man hinter der brücke optimal blitzen und abzocken kann...

 

ich finds echt mal ober assozial, bisher war ich echt der meinung das mit "abzocken" wäre von einigen hier nur gerede, aber nun seh ich ein das es defintiv so ist...

 

ok.

 

hab nen Brief bekommen "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit", Ich hab keine Lust weder irgendwas zu schreiben noch irgendwie aktiv zu werden,

die sollen mir einfach nen Zahlschein schicken und ihre scheiß Geld bekommen... muss ich also auf den wisch antworten ? Oder einfach ablegen und warten auf den Zahlschein ?

Weil da ist nix dabei bezüglich wohin ich überweisen soll...

 

Abstand vom Schild (Geschwindigkeitsbegrenzung)

 

Ich habe bei Stern TV mal eine Reportage gesehen, wo sie über die fehlerhafte Messung von verschiedenen Blitzern berichtet haben. In diesem Zusammenhang habe ich einen Artikel gelesen, dass eine Messung von einem Beschuldigen angeriffen wurde, der auf der Autobahn geblitzt worden ist. Hier stand meines Erachtens sogar Fahrverbot im Raum (weis ich aber nicht mehr so genau). Der Beschuldigte lies über die Messung ein Sachverständigengutachten anfertigen, welches ergab, dass der Blitzer nicht richtig platziert war. Denn der Blitzer wurde nicht weit genug von dem Schild (Angabe über die zulässige Geschwindigkeit) platziert. In dem Artikel wurde berichtet, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben worden ist und lediglich eine Verwarnung ausgesprochen wurde. Die Begründung war hier, dass dem Autofahrer die Möglichkeit gegeben werden muss, sich auf die neue Geschwindigkeit einstellen zu können und somit eine Platzierung eines Blitzers unmittelbar bzw. wenige Meter von der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zulässig ist.

 

Fazit: Hört sich doch gut, wie ich finde. Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen.

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Hört sich aber auch nur gut an, denn: die Geschwindigkeit gilt ab dem Schild, welches natürlich rechtzeitig zu erkennen sein muß. Die Vorgaben einiger Bundesländer zum Abstand Schild <-> Meßgerät sind mit einem "sollte" und nicht mit "muß" formuliert.

Guest Plantara
Posted (edited)
Hört sich aber auch nur gut an, denn: die Geschwindigkeit gilt ab dem Schild, welches natürlich rechtzeitig zu erkennen sein muß. Die Vorgaben einiger Bundesländer zum Abstand Schild <-> Meßgerät sind mit einem "sollte" und nicht mit "muß" formuliert.

 

 

Wie groß muss der Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Messung sein?

Im Folgenden wird die Frage behandelt, welcher Abstand zwischen einem Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Ort der Geschwindigkeitsmessung zu bestehen hat.

Diese Abstandsregelung ist in den Richtlinien zur Verkehrsüberwachung durch die Polizei geregelt, unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. So sieht die Richtlinie für Brandenburg beispielsweise vor, dass Geschwindigkeitsmessungen in der Regel 150 m vom Beginn bzw. Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt erfolgen müssen. Diese für Ortschaften und Bundesautobahnen einheitliche Regelung wirft besonders auf

 

XXX

Edited by Gast225
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Richtlinien sind nicht verbindlich, vor allem wenn "sollte" dabei steht.

Das Verfahren ist gegen Zahlung eingestellt worden: "Im Ergebnis wurde das Verfahren unter der Prämisse der Zahlung des hälftigen Geldbußebetrags in Höhe von 35,- € (Verwarngeld) eingestellt, wobei dieser Betrag außerhalb des punktebewerten Bereichs liegt und daher von der Eintragung von Punkten abgesehen wurde."

Außerdem schrieb ich bereits: "die Geschwindigkeit gilt ab dem Schild, welches natürlich rechtzeitig zu erkennen sein muß.". Da hier der Straßen- und Schilderplan überprüft wurde ("Mithilfe eines Diagramms, Berechnungen und einer umfangreichen Überprüfung des Straßen- und Beschilderungsplans wurde der Bußgeldstelle und später dem Gericht dargelegt, dass unter diesen Voraussetzungen ein Bremsvorgang angemessen gewesen wäre, dessen Bremskraft im Verhältnis zu einer Vollbremsung ein Drittel betragen hätte."), war die Sichtbarkeit wohl nicht so gut.

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@ ThePinky:

 

Ohne die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung verteidigen zu wollen, wär es gut deinen Unmut auch der Stadt Erlangen gegenüber zu artikulieren: Dort (noch agO!) 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit ist schon wirklich ... unnötig - denn x Meter weiter gilt dank igO. 50, die natürlich durch den autobahnähnlichen (entsprechend dem Grundgedanken der Strecke) Ausbau auch gerne mal etwas großzügiger ausgelegt werden.

Also, bitte nicht nur die Messung verteufeln sondern mindestens genauso die Beschilderung angehen.

 

 

 

Zum Abstand zwischen Verkehrszeichen und Messung:

Da vor Ort ein Geschwindigkeitstrichter (70 -> 50) herrscht, gilt gemäß Richtlinien ein Mindestabstand von 100 m zum 50 km/h - Schild. Dieser wurde eingehalten.

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@ ThePinky:

 

Ohne die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung verteidigen zu wollen, wär es gut deinen Unmut auch der Stadt Erlangen gegenüber zu artikulieren: Dort (noch agO!) 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit ist schon wirklich ... unnötig - denn x Meter weiter gilt dank igO. 50, die natürlich durch den autobahnähnlichen (entsprechend dem Grundgedanken der Strecke) Ausbau auch gerne mal etwas großzügiger ausgelegt werden.

Also, bitte nicht nur die Messung verteufeln sondern mindestens genauso die Beschilderung angehen.

 

 

 

Zum Abstand zwischen Verkehrszeichen und Messung:

Da vor Ort ein Geschwindigkeitstrichter (70 -> 50) herrscht, gilt gemäß Richtlinien ein Mindestabstand von 100 m zum 50 km/h - Schild. Dieser wurde eingehalten.

 

 

Jo inzwischen is es mir egal soll der Abzockverein doch die Kohle bekommen, hab kein Lust mir da auch nur ansatzweise stress anzutun, aber das mit 100m nach dem schild kommt an der stelle nie hin, sprich vielleicht 50m vor der brücke ist das 50er schild und direkt nach der Brücke der Blitzer und dann vielleicht noch 100m zum Orts schild.

 

und Trichter ist das in meinen Augen nicht, sprich wenn man aufder strasse kommt ist erst 50 erlaubt, dann wirds 70 um 200-400m später wieder durch das 50er schild und Brücke/Blitzer beschränkt zu werden, ich mein dann kann man sich das 70er schild auch gleich ganz sparen, ausser man spekuliert auf abzocken. Ich hab das mal beobachtet - das wird qusi 100% geblitzt was durchfährt... weil es eben totaler schwachsinn ist zu blitzen an der stelle und das 50er schild halt auch...

 

naja soll sich bloß keiner über gefrustet bürger aufregen da oben, weil hier hört bei mir echt das verständnis auf, ich mein ich hät volles veständnis wenn nach dem ortschild geblitzt würde weil kreuzungsbereich und EVENTUEL ne gefahrenstelle... aber da kann man sich ja nicht so prima verstecken und abkassieren mit 100% erfolgsgarantie...

 

naja scheiß drauf... hab 16 jahre nix bezahlt die 95 Euro rum überleb ich grad auch noch...

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Also kein Trichter - man kann das aber auch anders sehen.

 

Du mußtest nicht von 100 auf 70 und dann auf 50 sondern von 50 auf 70 auf 50. Das sollte sogar noch einfacher sein. :80:

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Bei 21 würde ich schlicht die Klappe halten, zahlen, vergessen. Mich haben sie am 18.12.2010 mit 110 bei - vermutlich - begrenzten 60 geblitzt, es kann auch 80-Begrenzung gewesen sein, ich weiß es nicht mehr genau. Bis heute keine Post bekommen, was ein Glück, erledigt.

G.

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