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Hallo zusammen,

 

ich bin gerade irritiert und stinkwütend zugleich.

Soeben hat mich die Polizei angehalten und kontrolliert. Die Herrschaften sagten, sie hätten gesehen, dass ich am Steuer telefoniert habe - worauf ich aus allen Wolken gefallen bin, weil ich das eigentlich nie mache und im fraglichen Augenblick mein Handy wohlverstaut in der Tasche war.

Meine Ausführungen waren nicht von Interesse, obwohl meine Anruferliste meine Unschuld nachweisen konnte, wird jetzt eine Anzeige geschrieben und mein Vertrauen in die Polizei ist in diesem Moment rapide gesunken. Da ich definitiv unschuldig bin, möchte ich sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen und durch jede mögliche Instanz gehen.

Daher meine Frage(n): gibt es hier Erfahrungen / Tips in Sachen Dienstaufsichtsbeschwerde?

Und ab welchem Zeitpunkt sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Sofort? Wenn Post kommt?

 

Bin dankbar über jeden Hinweis.

 

Merci beaucoup!

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Hallo,

 

deine Verärgerung ist verständlich. Ich würde dir dazu raten es als Lebenserfahrung zu verbuchen und keinen Aufstand zu machen, da der Schaden überschaubar (63,50 Euro, 1 punkt) und davon auszugehen ist, dass dass du zwar im Recht bist, aber so gut wie keine Chance haben wirst es zu bekommen.

Ich persönlich gehe davon aus, dass dir der Verstoß nicht böswillig unterstellt wurde, sondern sich der Beamte einfach geirrt hat und sich für unfehlbar hält.

Der zu betreibende Aufwand dürfte sich gerade bei den schlechten Erfolgsaussichten nicht lohnen.

Trotzdem zeigt sich mal wieder wie hilflos der Bürger dem Staat gegenüber steht.

Sei froh, dass dieser Irrtum nicht bei einer Gegenüberstellung nach einer Straftat oder auch bei einer Lasermessung erfolgte, beides könnte weit schlimmere Folgen für dich haben.

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deine Verärgerung ist verständlich. Ich würde dir dazu raten es als Lebenserfahrung zu verbuchen und keinen Aufstand zu machen, da der Schaden überschaubar (63,50 Euro, 1 punkt) und davon auszugehen ist, dass dass du zwar im Recht bist, aber so gut wie keine Chance haben wirst es zu bekommen.

 

Es würde doch reichen wenn er einen Einzelverbindungsnachweis vorzeigt oder nicht? Wenn er zu der Uhrzeit nicht telefoniert hat dann ist doch alles gut.

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Es würde doch reichen wenn er einen Einzelverbindungsnachweis vorzeigt oder nicht?

Sind bei deinem EVN auch die eingehenden Anrufe registriert?

Hast du kein Zweithandy? :whistling:

 

@TE: ich verstehe deine Wut, befürchte aber, dass du kaum eine Chance hast.

Erfahrung habe ich damit zum Glück keine, würde aber zum Anwalt tendieren, wenn Post kommt.

Rechtsschutz hast du hoffentlich, ansonsten würde ich mir das auch überlegen. Denn die Chancen vor Gericht sehe ich nicht besonders hoch an. Da wäre es in der Tat günstiger, die EUR 63,50 abzudrücken anstatt noch den Anwalt zu bezahlen.

Wünsche dir viel Erfolg.

Guest Pferdestehler
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Ein Telefonat ist nicht entscheidend, sondern das Halten des Telefons ("Benutzen"). Ruft man jemanden an und es ist besetzt, erscheint das auf keinem Einzelverbindungsnachweis. Hält man das Telefon, um sich ein MP3 anzuhören, ein Foto zu machen, alles verboten und nicht mit einer zustande gekommenen Verbindung zu tun.

 

Bringt alles nichts.

 

Telefon in der Hand gehabt, Strafe berechtigt. Telefon nicht in der Hand gehabt, Anwalt. Oder schlucken.

Guest Pferdestehler
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Kannte ich anders. Gibt es Urteile zu?

 

Aber sei's drum, wenn man es am Ohr hat, dürfte die Sache klar sein.

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@sirsmokalot78: Grundsätzlich lügen Cops nie, sie setzen ja ihren Job und ihre Pension auf's Spiel.... :rolleyes: . Jetzt aber im Ernst: Es liegt hier kein Sachbeweis vor, sondern nur ein Zeugenbeweis vor. Die Cops sind jedoch vor Gericht "höherwertiger" und überstechen Dich als kleiner, einzelkämpfender und gerichtsunerfahrener VT.

Ich sehe auch nur den Weg über RA oder eine "Billigvariante" im Eigenversuch mit jedoch geringer Erfolgschance.

:whistling:

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Das Mobiltelefon in die Hand zu nehmen, um es umzulegen, stellt keine OWi dar.

Das reine Umlegen nicht, jedoch bereits das Ablesen der Uhrzeit auf dem Handy, wenn man es hierzu in die Hand nimmt.

 

Gruß

Goose

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Das Handy befand sich unbeachtet in der Hosentasche. Das Bußgeld und der Punkt sind zweitrangig - die Tatsache, dass zwei Cops falsche Tatsachen behaupten, für mich aber deutlich schwerwiegender und etwas, das ich noch nie erlebt habe und mein Vertrauen in die so genannten Freunde und Helfer erschüttert. Meine Rechtsschutz trägt das nicht, aber selbst, wenn ich jedes Gericht dieses Landes anrufen muss: ich stehe nicht für etwas ein, das ich nicht getan habe. Die Frage wäre dann, was werfen Sie mir als Nächstes vor, wenn der Staat Geld braucht und die Knöllchenquote verschärft? Sollte ich vor Gericht unterliegen, verlege ich meinen Wohnsitz ins Ausland und zahle hier keinen Cent Steuern mehr.

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Naja - nun mal langsam mit den jungen Pferden..... Du wirfst hier den beiden Polizeibeamten explizit vor, zu luegen, Du ziehst die Moeglichkeit eines Irrtums nicht einmal in Betracht. Versetze Dich doch bitte mal in deren Lage: Sie meinen, dich dabei ertappt zu haben, Du streitest ab. Dieses passiert den Polizisten in - ich wuerde mal grob schaetzen - 98% der Faelle, ein jeder streitet ab. Nun kommt es auch wahrscheinlich sehr darauf an, wie die Wortwahl beim Abstreiten ist - ich koennte mir anhand deines Eingangsbeitrages vorstellen, dass da die Grenze der Sachlichkeit zumindest leicht beruehrt wurde (um es mal vornehm zu artikulieren), kann mich aber auch irren.

 

Also schreiben die beiden erst einmal 'ne Anzeige, dann haben sie - fuer den Moment wenigstens - ihre Ruhe. Du solltest Dich jetzt entsprechend praeparieren, indem du schon mal alle moeglichen Belege, dass du zu diesem Zeitpunkt nicht telefoniert hast, sammelst. Wichtig ist uebrigens, dass in der Anzeige die genaue Uhrzeit fest gehalten wird, darauf hast du doch hoffentlich geachtet?

 

Wenn dann das Schreiben der Behoerde kommt, dann widersprichst Du dem Ganzen, indem Du sachlich und emotionslos die Sache schilderst und darauf hinweist, dass Du durchaus in der Lage bist, den Nachweis fuehren zu koennen, zum besagten Zeitpunkt nicht telefoniert zu haben. Danach sieht man dann weiter.

 

Hier jetzt die Emotionen aufkochen zu lassen bringt gar nichts - und die "Drohung", ins Ausland zu ziehen und in D'land keine Steuern mehr zu zahlen, ist schon beinahe kindisch zu nennen. Uebrigens, wenn Du das denn wirklich vor haben solltest, bedenke auch, dass Du dann auch im Ausland arbeiten musst..... :whistling:

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Die Möglichkeit eines Irrtums ziehe ich grundsätzlich in Betracht, wenn es heißt "wir meinen, gesehen zu haben, dass...". Die Ansage war allerdings: "wir haben das Handy an ihrem Ohr gesehen" - und wer etwas sieht, was nicht zu sehen war, benötigt meines Erachtens ärztlichen Rat. Nenn' es kindisch - damit kann ich leben. Nicht leben kann ich damit, den Übereifer zweier Beamter ungerechtfertigt auszubaden.

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Hallo zusammen,

 

ich bin gerade irritiert und stinkwütend zugleich.

Soeben hat mich die Polizei angehalten und kontrolliert. Die Herrschaften sagten, sie hätten gesehen, dass ich am Steuer telefoniert habe - worauf ich aus allen Wolken gefallen bin, weil ich das eigentlich nie mache und im fraglichen Augenblick mein Handy wohlverstaut in der Tasche war.

Meine Ausführungen waren nicht von Interesse, obwohl meine Anruferliste meine Unschuld nachweisen konnte, wird jetzt eine Anzeige geschrieben und mein Vertrauen in die Polizei ist in diesem Moment rapide gesunken. Da ich definitiv unschuldig bin, möchte ich sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen und durch jede mögliche Instanz gehen.

Daher meine Frage(n): gibt es hier Erfahrungen / Tips in Sachen Dienstaufsichtsbeschwerde?

Und ab welchem Zeitpunkt sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Sofort? Wenn Post kommt?

 

Bin dankbar über jeden Hinweis.

 

Merci beaucoup!

 

EXAKT diesen Fall hatte ich 2003. Meine Empfehlung: vergiß es und zahl... :whistling:

 

Ich bin damals vor Gericht gegangen, da die Polizisten so einen Käse erzählt haben, daß es höher nicht mehr ging. Ich habe mit der rechten Hand am linken Ohr telefoniert. Ist so schon bißchen seltsam diese Haltung, wäre aber damals garnicht gegangen, weil ich einen verletzten Arm hatte, den ich nicht mal ansatzweise so weit abwinkeln konnte. Außerdem hatten sie "eindeutig" das Handy gesehen (das in meiner Hosentasche war).

 

Wie dem auch sei, der Richter meinte dann nur sinngemäß, er sehe keinen Punkt, der seitens der Polizisten unglaubwürdig sei. Fertig. Einzelverbindungsnachweise, ärztliches Atest usw. zählten nicht.

 

Ich weiß nicht, ob die Polizisten vorsätzlich gelogen haben, oder einfach nur zu dumm waren, ihre Augen aufzumachen. Ich weiß aber, daß sie ein bißchen an ihrer Aussage "gefeilt" haben, damit sie schlüssiger klingt vor Gericht. Ist mir mittlerweile egal, aber mein Bild von der Polizei hat sich dadurch auch gewaltig gewandelt, insbesondere auch wegen des hämischen Grinsens der Beiden nach der Gerichtsverhandlung.

 

Ergebnis war jedenfalls, daß ich den Widerspruch vor Gericht zurückgezogen habe, damit es bei der normalen Strafe bleibt. Ist zwar ärgerlich, aber Gericht bedeutet ja nicht zugleich Gerechtigkeit...

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Naja - nun mal langsam mit den jungen Pferden..... Du wirfst hier den beiden Polizeibeamten explizit vor, zu luegen, Du ziehst die Moeglichkeit eines Irrtums nicht einmal in Betracht.
Wenn man Bluey glaubt, wird eine Anzeige aber grundsätzlich nur gefertigt, wenn ein Irrtum ausgeschlosen ist. Wenn das grundsätzlich gilt, könnte man schon auf Gedanken kommen, wenn man das Telefon in der Tasche hatte es aber angeblich am ohr gehabt haben soll.

 

Aber auch ein Irren, wenn auch in gutem Glauben, macht es dann aber eben ziemlich unmöglich sich zu verteidigen.

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Wenn man Bluey glaubt, wird eine Anzeige aber grundsätzlich nur gefertigt, wenn ein Irrtum ausgeschlosen ist.

Bei UNS hier ja. Wir lassen im Regelfall sogar dann noch den VT unbehelligt weiterfahren, wenn der Beobachter zuvor zwar "meint", den VT telefonierend gesehen zu haben, dies aber vom Anhalteposten nicht mehr gesehen und damit auch nicht mehr bestätigt werden konnte. Ausnahme zB: der Beobachter kann es ganz genau beschreiben, so z.B. Farbe des Handys, Sprechbewegungen des Mundes etc.. Ist oftmals möglich, wenn die Leute an einer Kreuzung oder Einmündung stehen und telefonierend weiterfahren.

 

Wenn das grundsätzlich gilt, könnte man schon auf Gedanken kommen, wenn man das Telefon in der Tasche hatte es aber angeblich am ohr gehabt haben soll.

Ich habe es schon selbst etliche Male erlebt, daß der VT das Telefon förmlich herunterriß, nachdem er mich erkannt hatte und angehalten werden sollte, und das Handy im weiteren Verlauf bis zum Stillstand des Fahrzeugs irgendwo deponierte, um dann zu behaupten, er hätte ja gar nicht telefoniert, weil das Handy läge ja da oder dort. Selbst die Nutzung einer FSE wurde behauptet. Komisch nur, daß man zuvor das Handy deutlich erkennbar in der Hand und sogar noch am Ohr hielt.

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Ausnahme zB: der Beobachter kann es ganz genau beschreiben, so z.B. Farbe des Handys, Sprechbewegungen des Mundes etc.. Ist oftmals möglich, wenn die Leute an einer Kreuzung oder Einmündung stehen und telefonierend weiterfahren.
Stichwort Schoko-Handy gefällig? :whistling:

 

Ich habe es schon selbst etliche Male erlebt, daß der VT das Telefon förmlich herunterriß, nachdem er mich erkannt hatte und angehalten werden sollte, und das Handy im weiteren Verlauf bis zum Stillstand des Fahrzeugs irgendwo deponierte, um dann zu behaupten, er hätte ja gar nicht telefoniert, weil das Handy läge ja da oder dort. Selbst die Nutzung einer FSE wurde behauptet. Komisch nur, daß man zuvor das Handy deutlich erkennbar in der Hand und sogar noch am Ohr hielt.
Gut, das würde ich wahrscheinlich auch versuchen - kann ja klappen. Man muss es ja nicht bis in die Lächerlichkeit treiben und kann einsehen wenn man verloren hat.

 

Hier geht es aber darum, dass ein Handy am Ohr erkannt worden sein soll, das in Wahrheit in der Hosentasche steckte. Der Beamte kann also, so das so war, unmöglich Recht haben. Es kommen also auch nur Irrtum oder Arschigkeit als Ursache für die Anzeige in Frage. Wie dem auch sei, in jedem Fall ist es möglich, wegen einer falschen Aussage von Polizisten eine Anzeige wegen einer Tat, die man gar nicht begangen hat, geschrieben wird und man dagegen keinerlei erfolgversprechende Handhabe hat. Ob Irrtum oder Vorsatz ist ja letztlich egal - man steht da und kriegt eins reingewürgt, obwohl man artig war. Irgendwie kann das doch nicht richtig sein.

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Hier geht es aber darum, dass ein Handy am Ohr erkannt worden sein soll, das in Wahrheit in der Hosentasche steckte. Der Beamte kann also, so das so war, unmöglich Recht haben. Es kommen also auch nur Irrtum oder Arschigkeit als Ursache für die Anzeige in Frage. Wie dem auch sei, in jedem Fall ist es möglich, wegen einer falschen Aussage von Polizisten eine Anzeige wegen einer Tat, die man gar nicht begangen hat, geschrieben wird und man dagegen keinerlei erfolgversprechende Handhabe hat. Ob Irrtum oder Vorsatz ist ja letztlich egal - man steht da und kriegt eins reingewürgt, obwohl man artig war. Irgendwie kann das doch nicht richtig sein.

 

Allgemeines Lebensrisiko. Zudem Einzelfälle. :fool: Aber mich hat es seinerzeit auch gewaltig frustriert, wenn man sieht, wie hilflos man in so einem Fall ist. Und hier ging es nur um ein paar Euro. Was ist in anderen Fällen, wo es um mehr geht? Das erschreckt mich ehrlich gesagt mehr. Interessieren würde mich nach wie vor, ob die Polizisten nun vorsätzlich gelogen haben oder ob die wirklich so doof waren etwas zu sehen, was in meinem Fall definitiv nicht da war.

 

Jedenfalls war das der Zeitpunkt, wo ich meinen Respekt vor der Polizei verloren habe. Stehe ich so einem nun gegenüber, hat er zwar meinen Respekt als Mensch, aber nicht als Polizist.

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Stichwort Schoko-Handy gefällig? :fool:

Gerne, halte ich aber für eine billige Ausrede und Unsinn. Und wenn diese Ausrede auch erst nach Wochen oder Monaten vor Gericht geäußert wird, erst recht. Warum hat er sich nicht schon vor Ort entsprechend geäußert, den Rest des (angeblichen) Schokohandys gezeigt oder zumindest das Papier, in dem es ja sicherlich verpackt war??!!

 

Hier geht es aber darum, dass ein Handy am Ohr erkannt worden sein soll, das in Wahrheit in der Hosentasche steckte.

Welche "Wahrheit"??!! Nur weil es ein TE so beschreibt, halte ich es noch lange nicht für die Wahrheit.

 

Der Beamte kann also, so das so war, unmöglich Recht haben.

Und wenn der Beamte doch richtig lag, der TE also telefonierte oder es zumindest in der Hand hielt, es aber anschließend schnell in die Tasche steckte?

 

Irgendwie kann das doch nicht richtig sein.

Wenn's tatsächlich so war, wie eingangs beschrieben, dann stimme ich Dir zu. Ich habe einige Leute erlebt, bei denen ich ganz sicher das Handy sehen konnte, sogar aus nächster Nähe und kurz darauf sogar noch, als ich sie mit dem Provida-Krad überholte, die aber trotzdem Stein und Bein behaupteten, sie hätten das Handy nicht in der Hand gehabt. Manch einer ist sogar bis vors Gericht gegangen, hat aber dennoch verloren.

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Gerne, halte ich aber für eine billige Ausrede und Unsinn. Und wenn diese Ausrede auch erst nach Wochen oder Monaten vor Gericht geäußert wird, erst recht. Warum hat er sich nicht schon vor Ort entsprechend geäußert, den Rest des (angeblichen) Schokohandys gezeigt oder zumindest das Papier, in dem es ja sicherlich verpackt war??!!
Das ist doch nur ein Beispiel, dass man etwas in der Hand halten kann und ein Cop das als Handy ansieht.

 

Welche "Wahrheit"??!! Nur weil es ein TE so beschreibt, halte ich es noch lange nicht für die Wahrheit.
Das ist aber die Diskussionsgrundlage. Mehr als hier beschrieben wird, wissen wir ja nicht.
Wenn's tatsächlich so war, wie eingangs beschrieben, dann stimme ich Dir zu.
Wie gesagt, davon sollte man ja ausgehen, anderenfalls wir ja

 

Ich habe einige Leute erlebt, bei denen ich ganz sicher das Handy sehen konnte, sogar aus nächster Nähe und kurz darauf sogar noch, als ich sie mit dem Provida-Krad überholte, die aber trotzdem Stein und Bein behaupteten, sie hätten das Handy nicht in der Hand gehabt. Manch einer ist sogar bis vors Gericht gegangen, hat aber dennoch verloren.
Das sind ja Fälle, bei denen das Telefon benuzt wurde. Hier aber ist es nicht benuzt worden und trotzdem drohen Sanktionen. Dass Du Fälle hattest, bei denen der Betroffene unterlegen war liegt ja in der Natur der Sache - Du hast ihn ja beim Telefonieren gesehen, also wird er es wohl getan haben. Und selbst bei einem Irrtum wärest Du Dir ja sicher, den Verstoß gesehen zu haben und würdest das auch vor Gericht bezeugen. Deshalb ja, die von Dir beschriebene Vorgehensweise bei Euch - damit sind Irrtümer ja ziemlich ausgeschlossen.
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Hallo,

 

mal so aus Interesse in diesen Thread reingerufen:

 

Was ist, wenn ich von der Polizei mit der Aussage "Wir haben Sie mit Handy am Ohr fahren sehen" konfrontiert werde, ich gar kein Handy mitführe und die Polizisten sich trotz Aufforderung weigern, diese Tatsache zu überprüfen? Ich würde in dem Fall ja sogar einer Untersuchung meiner Tascheninhalte zustimmen!

 

Nur nochmal zur Klarstellung: Kein Handy im Auto, am Mann, in Kleidung oder sonstwo greifbar und trotzdem OWi-Anzeige wegen Telefonieren am Hals!?

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Hallo

 

Kein Handy im Auto, am Mann, in Kleidung oder sonstwo greifbar und trotzdem OWi-Anzeige wegen Telefonieren am Hals!?

 

Wenn du kein Handy dabei hast kannst du nicht telefonieren und bekommst auch keine Anzeige.

 

Viele Telefonierer haben aber schon vorher ein Versteck im Auto ausgemacht, das sie beim Anhalten durch die Polizei dann natürlich auch benutzen. Deshalb wäre es schachsinnig und zeitverschwendung, wenn die Polizei überhaupt danach suchen würde. Das die sich auf solche Spielchen gar nicht erst einlassen ist doch logisch.

 

Genau so wie das Spielchen, das ihnen ein Handy vorgezeigt wird, von dem nicht telefoniert wurde. Erst mal haben heute viele Leute mehrere Handys, von denen das benutze dann halt schnell versteckt wird. Und zweitens muss überhaupt nicht telefoniert werden, um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Es reicht das Handy in der Hand zu halten. Wenn der Möchtegern-Telefonierer erwischt wurde, bevor er eine Verbindung herstellen konnte, ist das doch die beste Prävention.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hallo MrMurphy,

 

... zeitverschwendung, wenn die Polizei überhaupt danach suchen würde. Das die sich auf solche Spielchen gar nicht erst einlassen ist doch logisch.

Das ist genau der Punkt:

- Ich habe wirklich kein Handy im Auto

- Die Polizisten fangen nicht an zu suchen, weil sie der Meinung sind ein verstecktes Handy nicht zu finden

- Ich kriege ein OWi-Anzeige, weil die Polizisten glauben/sich sicher sind, gesehen zu haben, wie ich mit einem Handy telefoniert habe

- Niemand (der über die Strafe entscheiden darf) glaubt mir, dass wirklich kein Handy an Bord war, die Polizisten haben es schließlich gesehen

- Meinem Ansatz eines Gegenbeweises wird schon im Ansatz nicht gefolgt.

 

Und wenn die Polizisten doch so genau gesehen haben, dass ich telefoniert habe, sollten sie doch zumindest einen kleinen Ansatz haben, wo das böse Handy denn dann versteckt wurde!

 

Das Ganze klingt aber sehr nach einer "self-fulfilling prophecy"!

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Das ist doch nur ein Beispiel, dass man etwas in der Hand halten kann und ein Cop das als Handy ansieht.

Ein schlechtes Beispiel. Ich kann ein Schokoteil durchaus von einem echten Handy unterscheiden.

 

Das ist aber die Diskussionsgrundlage. Mehr als hier beschrieben wird, wissen wir ja nicht.

Als Diskussionsgrundlage kann man zusätzlich auch die andere Alternative hinzuziehen. Man muß sie jedenfalls nicht kategorisch ausschließen.

 

Wie gesagt, davon sollte man ja ausgehen

Muß Dich leider enttäuschen, aber davon gehe ich halt nicht in jedem Fall automatisch aus.

 

Das sind ja Fälle, bei denen das Telefon benuzt wurde. Hier aber ist es nicht benuzt worden und trotzdem drohen Sanktionen. Dass Du Fälle hattest, bei denen der Betroffene unterlegen war liegt ja in der Natur der Sache - Du hast ihn ja beim Telefonieren gesehen, also wird er es wohl getan haben. Und selbst bei einem Irrtum wärest Du Dir ja sicher, den Verstoß gesehen zu haben und würdest das auch vor Gericht bezeugen. Deshalb ja, die von Dir beschriebene Vorgehensweise bei Euch - damit sind Irrtümer ja ziemlich ausgeschlossen.

Ich habe auch etliche Leute erlebt, die ihr Handy "nur" in der Hand hielten, zb., um eine SMS zu lesen. Auch das habe ich eindeutig sehen können, also das Halten des Gerätes in der Hand. Und das reicht, um dem betr. VT den entspr. Vorwurf zu machen und eine Anzeige zu schreiben.

 

Und wenn die Polizisten doch so genau gesehen haben, dass ich telefoniert habe, sollten sie doch zumindest einen kleinen Ansatz haben, wo das böse Handy denn dann versteckt wurde!

Wenn ich ein Handy gesehen habe, dann habe ich es gesehen. In diesem Fall werde ich mich auch nicht auf die Suche nach dem Gerät begeben. Allerdings habe ich es auch noch nie erlebt, daß mich jemand dazu aufgefordert hat. So gesehen lag ich wohl bislang immer richtig.

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Auch das habe ich eindeutig sehen können, also das Halten des Gerätes in der Hand. Und das reicht, um dem betr. VT den entspr. Vorwurf zu machen und eine Anzeige zu schreiben.

Das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons während der Fahrt erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltele-fons nach § 23 Abs. 1a StVO (im Anschluss an OLG Köln NJW 2005, 3366 = NStZ 2006, 248 = NZV 2005, 547).

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...mp;#entry455019

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Das hatten wir schon weiter oben. Das reine Umlagern stellt keinen Verstoß dar, jedoch ist bereits das Ablesen der Uhrzeit eine OWi, wenn das Handy hierzu aufgenommen wird.

 

Gruß

Goose

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Das hatten wir schon weiter oben. Das reine Umlagern stellt keinen Verstoß dar, jedoch ist bereits das Ablesen der Uhrzeit eine OWi, wenn das Handy hierzu aufgenommen wird.

Nun, dein Kollege schreibt scheinbar auch wenn er nur gesehen hat, wie es jemand in der Hand hält eine Anzeige...

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Wenn unsere Straßencops ein so gutes Auge zu haben scheinen,dass sie "meinen" sogar die Farbe des HAndys erkennen zu können,so sollten sie auch fähig sein,die Marke erkennen zu können.

 

Ich sehe in diesem Vorfall die Abzocke Pur,denn :

 

-Ein Raucher darf sich während der Fahrt ne Ziggi aus der Schachtel wühlen und auch anstecken, man bedenke,dass derjenige seinen Blick auf Schachtel wendet und vielleicht sogar sein Feuerzeug suchen muß

-die Benutzung des I-Pods während der Fahrt ist erlaubt? Wäre rechtlich gesehen äußerst zweifelhaft.

 

Man könnte das unendlich fortsetzen,aber dem Staat geht es hierbei nur rein um das Handy und um nichts andres.

Wieso wird eigentlich nicht alles verboten,was nicht in direkter Weise mit dem Führen eines KFZs zusammenhängt,das wäre die beste Alternative und gibt den Cops nicht immer mehr Spielraum den Fahrer zu gängeln oder verschonen.

Selbstverständlich dürften dann Cops,die allein im KFZ hocken,ihre Bordfunke nicht mehr benutzen,denn das lenkt den Führer eines KFZs ja auch ab.

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Das hatten wir schon weiter oben. Das reine Umlagern stellt keinen Verstoß dar, jedoch ist bereits das Ablesen der Uhrzeit eine OWi, wenn das Handy hierzu aufgenommen wird.

Nun, dein Kollege schreibt scheinbar auch wenn er nur gesehen hat, wie es jemand in der Hand hält eine Anzeige...

Ich bin mir sicher, daß mein Kollege die Rechtslage ebenso kennt und die Anzeige nur bei Benutzung des Handy vorlegt.

 

Gruß

Goose

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Nun, dein Kollege schreibt scheinbar auch wenn er nur gesehen hat, wie es jemand in der Hand hält eine Anzeige...

1. ein in der Hand Halten ist kein Umlagern.

2. dauert das Halten in der Hand länger als das Umlagern

3. kann man erkennen, ob jemand das Gerät nur mal schnell umlagert oder bewußt in der Hand hält, weil er etwas anderes als das Umlagern beabsichtigt.

4. das OLG Köln ist nicht für meinen Bereich zuständig. :fool: (nur mal so nebenbei)

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Bluey,erzähl mir mal,wie man ein Handy umlagert ohne es in die Hand zu nehmen,ich glaub das wird man nicht ohne weiteres hinbekommen.

Aber aus Sicht der Polizei geht es ja nur rein ums Handy und um nix andres,wobei auch andre Gerätschaften den Fahrer von der eigentlichen Aufgabe -nämmlich die das Führen eines Fahrzeugs- ablenken.

 

Väterchen Staat hat sich nuneinmal mehr das Handy als weitere Geldeinnahmequelle ausgesucht und es wird "munter dran gearbeitet,damit Geld zu machen"....so läuft der Hase und nicht anders.

 

Ich z.B. trage während meiner Arbeitszeit keine Armbanduhr,nehme dafür das Handy um die Uhrzeit abzulesen,und wenn ich einen Blick aufs Display werfe,ist es dieselbe Handlung als ob ich auf mein Handgelenk schaue.

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Ich z.B. trage während meiner Arbeitszeit keine Armbanduhr,nehme dafür das Handy um die Uhrzeit abzulesen,und wenn ich einen Blick aufs Display werfe,ist es dieselbe Handlung als ob ich auf mein Handgelenk schaue.

 

Interessant vor allem, daß ein Ablesen der Uhrzeit von einem iPhone während der Fahrt strafbar ist.

Ein Ablesen der Uhrzeit vom iPod jedoch nicht.

Der einzige Unterschied zwischen den Geräten ist das Telefonmodul, daß im iPhone vorhanden ist.

 

Wobei ich mir vorstellen kann, daß man einem iPod stur und steif behauptet wird, ein Handy in der Hand gesehen zu haben.

 

Wird ein iPod eigentlich zum Handy, wenn man einer WLan-mäßig gut ausgebauten Zone

über Skype telefoniert? (jetzt mal vorausgesetzt, es ist techn. möglich - so genau kenn ich mich da nicht aus).

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@SNBoris,

und genaus DAS ist das Problem in unserem System.....

 

Das eine wird bei Strafe verboten,während das andre frei erlaubt ist,und das darf nicht sein.

 

Manche Autos haben ne Uhr ,die nicht unbedingt gut lesbar ist,also dürfte das eigentlich schon strafbar sein,denn der Blick wendet sich ab von der eigentlichen Aufgabe,nämlich das Führen des Fahrzeugs ...

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Ja mir kommt der Staat hier auch vor wie ein kleines bockiges Kind

das mit dem Fuß aufstampft und schreit:

'Ich will das jetzt aber regulieren - ganz egal ob es Sinn macht oder klar abgrenzbar ist...'

 

 

Aber ehrlich gesagt: ich weiß auch nicht, wie mans regeln sollte.

Gegen das Telefonieren beim Fahren bin ich.

Es sollte eigentlich alles unterbleiben, was groß vom Fahren ablenkt.

Alles verbieten (Essen, Rauchen, Musik hören, Navi einstellen u.s.w.) will ich aber auch nicht.

Hier sollte eigentlich der gesunde Menschenverstand helfen.

Man sieht allerdings, daß es bei den meisten darum nicht so gut bestellt ist.

Nicht mal 40€ und 1 Pkt. halten die Leute vom Telefonieren ab. Was denn dann?

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Wenn man denn alles verbieten täte,was nicht wirklich mit dem Führen des Fahrzeugs zu tun hat,müßten Bluey;Goose und Co Überstunden en masse schieben....oder Väterchen Staat müßte den Polizeiapparat massiv Aufstocken,was wiederum weitere Kosten mit sich bringt ,allerdings kommt dann der Begriff "Stasi" auch wieder zur Geltung..........ach ne,den haben wir ja jetzt schon bzw ist er nie wirklich weggewesen!

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Ja mir kommt der Staat hier auch vor wie ein kleines bockiges Kind

das mit dem Fuß aufstampft und schreit:

'Ich will das jetzt aber regulieren - ganz egal ob es Sinn macht oder klar abgrenzbar ist...'

Der Staat sind wir - und genau so herum wird ein Schuh daraus. Das eine ist geregelt, das andere nicht, jetzt ist es doch der Autofahrer und stampft mit dem Fuss auf und schreit, oder? ;)

 

Nimm es doch einfach hin, dass das eine geregelt ist. Da man ja offensichtlich immer gegen Regeln ist, wundert es mich ein wenig, dass man nun danach ruft, nun auch noch das andere zu regeln..... :sneaky:

 

Falls man meinen sollte, es waere doch besser, die Regel fuer das Mobilphone aufzuheben - das geht nicht. Denn dann telefoniert wieder ein jeder munter waehrend der Fahrt herum und faehrt Schlangenlinien..... :wub:

 

Wenn man denn alles verbieten täte,was nicht wirklich mit dem Führen des Fahrzeugs zu tun hat,müßten Bluey;Goose und Co Überstunden en masse schieben....

Man muss ja nicht alles regeln - die Behoerden setzen ja auch auf Eigenverantwortung. Nur dort, wo es daran hapert, muessen eben Regeln geschaffen und vor allem durchgesetzt werden..... :fool:

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Man muss ja nicht alles regeln - die Behoerden setzen ja auch auf Eigenverantwortung. Nur dort, wo es daran hapert, muessen eben Regeln geschaffen und vor allem durchgesetzt werden..... :fool:

 

 

Nur dass jedes Verbot ein Arschtritt ist für den Glauben der Mensch könne mit der Freiheit umgehen.

Nicht falsch verstehen, Verstoß gegen Grund-/Menschen-/Völker-/Eigentumsrechte gehören geahndet.

 

Ich halte aber nichts von solchen Kleinstregelungen,

die Leute telefonieren trotzdem und werden dies auch ihr Leben lang während des Fahrens tun.

Wer noch nie an sein Handy gegangen ist bei einem wichtigem Anruf während der Verkehrsteilnahme lebt wirklich sehr fromm oder hält nichts von Handys.

 

Und die einzigste Strafe die der Staat zu bieten hat ist natürlich die Geldstrafe.

Dies führt dazu das sich Wohlhabende frei kaufen können, und Kleinstverdiener vielleicht sogar Schulden machen müssen, denn die BGS ist ein sehr guter Geldeintreiber.

 

 

Wie wärs wenn man den Leuten die man erwischt, auferlegt sich eine Freisprechanlage ins Auto zu bauen..? +1 Punkt.....

 

Sinnvoller als die Geldstrafen alle mal und auf kurz oder lang hat fast jeder ne Freisprechanlage und gut ist.

Leider kommt man sich so vor als würde der Strafapperat nur auf Profit aus sein...

Dabei könnte man über andere auferlegte Maßnahmen, die das selbe Vergehen verhindert, die Sicherheit doch enorm steigern.

z.B. 3x viel zu Schnell erwischt --> Selbstzuzahlende Drosselung auf maximal 100kmh an Fahrzeugen die dem Beschuldigten gehören.... bringt mehr als die Tausende Euro Bußgeld + evtl. Fahrverbot...

z.B. 2x >0.8promille / 1x > 1.4promille --> Alle Fahrzeuge mit so einem "Promille-Starter" versehen, die dem Täter gehören... +Punkte +FE-Entzug bei nächster Trunkenheitsfahrt

etc...

 

Sry für soviel Offtopic..

 

mfg

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Man muss das Verbot ja nicht wieder abschaffen, sondern kann bei den Ermittlungen auf Technik zurückgreifen. Eine Foto- oder Videodokumentation wäre zum Beispiel einfach zu realisieren.

 

Man sollte dann allerdings das Urteil des BVerfG beachten und nur bei Verdacht das Gerät einschalten und nicht wie man es hier in der Region macht Gerät bei Grünphase an und wenn rot ist wieder aus. :fool:

Posted
Bluey,erzähl mir mal,wie man ein Handy umlagert ohne es in die Hand zu nehmen,ich glaub das wird man nicht ohne weiteres hinbekommen.

Lies einfach nochmal das, was ich geschrieben habe.

 

Aber aus Sicht der Polizei geht es ja nur rein ums Handy und um nix andres,wobei auch andre Gerätschaften den Fahrer von der eigentlichen Aufgabe -nämmlich die das Führen eines Fahrzeugs- ablenken....

.... die aber nunmal nicht verboten sind.

 

Väterchen Staat hat sich nuneinmal mehr das Handy als weitere Geldeinnahmequelle ausgesucht und es wird "munter dran gearbeitet,damit Geld zu machen"....so läuft der Hase und nicht anders.

Jup. Du hast's erkannt.

 

Ich z.B. trage während meiner Arbeitszeit keine Armbanduhr,nehme dafür das Handy um die Uhrzeit abzulesen,und wenn ich einen Blick aufs Display werfe,ist es dieselbe Handlung als ob ich auf mein Handgelenk schaue.

Tja, in diesem Fall hättest Du wohl ein Problem, wenn Du meinen Weg kreuzen würdest.

 

Man muss das Verbot ja nicht wieder abschaffen, sondern kann bei den Ermittlungen auf Technik zurückgreifen. Eine Foto- oder Videodokumentation wäre zum Beispiel einfach zu realisieren.

Ganz so einfach ist es leider denn doch nicht.

Posted

Hallo Bluey,

Und wenn die Polizisten doch so genau gesehen haben, dass ich telefoniert habe, sollten sie doch zumindest einen kleinen Ansatz haben, wo das böse Handy denn dann versteckt wurde!

Wenn ich ein Handy gesehen habe, dann habe ich es gesehen. In diesem Fall werde ich mich auch nicht auf die Suche nach dem Gerät begeben. Allerdings habe ich es auch noch nie erlebt, daß mich jemand dazu aufgefordert hat. So gesehen lag ich wohl bislang immer richtig.

Würdest Du denn nach einem Handy suchen, wenn der angehaltene Verkehrsteilnehmer zu Protokoll gibt, gar kein Handy im Fahrzeug zu haben? Oder würde das bei der Anzeige wenigstens erfasst werden und damit bei einem späteren Gerichtsverfahren nutzbar sein? Die reine Behauptung, damals kein Handy im Fahrzeug gehabt zu haben, würde vom Richter wohl als Schutzbehauptung gewertet, weil der Angeschuldigte schließlich lügen darf, oder?

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Ein schlechtes Beispiel. Ich kann ein Schokoteil durchaus von einem echten Handy unterscheiden

 

Kannst du 100% nicht. Die meisten Handys heute sind so klein, das sie nahezu komplett von der Hand abgedeckt werden. Da sieht kein Mensch mehr ob es ein Handy oder ein Taschenrechner oder nen MP3-Player ist den man sich ans Ohr hält.

 

Es ist ein riesen Unterschied zu behaupten ich habe mit Sicherheit gesehen das jemand ein Handy ans Ohr gehalten hat, oder ob ich sage ich gehe aufgrund der Situation das ein Gegenstand ans Ohr gehalten wurde und dabei gesprochen wurde davon aus das sich um ein Telefonat mit dem Handy handelte.

 

Das 1. ist eine Behauptung die meistens nur eine Lüge sein kann, das 2. ist eine Schlussfolgerung.

 

Ich lade dich nochmal zu einem Test ein. Ich fahre 10 mal mit dem Auto an dir vorbei und du sagst mir wann ich ein Handy am Ohr hatte und wann es etwas anderes war - da wirst du ordentlich baden gehen.

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Würdest Du denn nach einem Handy suchen, wenn der angehaltene Verkehrsteilnehmer zu Protokoll gibt, gar kein Handy im Fahrzeug zu haben? Oder würde das bei der Anzeige wenigstens erfasst werden und damit bei einem späteren Gerichtsverfahren nutzbar sein? Die reine Behauptung, damals kein Handy im Fahrzeug gehabt zu haben, würde vom Richter wohl als Schutzbehauptung gewertet, weil der Angeschuldigte schließlich lügen darf, oder?

1.) kann ich so pauschal nicht sagen, denke aber mal nein, WENN ich mir absolut sicher bin, daß ich das Handy zuvor gesehen habe.

2.) wenn er das so als Einlassung zum Tatvorwurf angibt, so werde ich das natürlich auch entsprechend aufnehmen und in die Anzeige hineinschreiben. Ob es ihm bei einem evtl. späteren Gerichtsverfahren nützlich sein könnte, möchte ich eher bezweifeln.

 

Kürzlich kam mir jemand entegegen (natürlich telefonierend), als ich mit dem Provida unterwegs war. Ich konnte deutlich sehen, wie der das Handy in der linken Hand am linken Ohr hielt. Ich drehte also um und fuhr hinterher. Selbst als ich wieder aufgeschlossen hatte, telefonierte er immer noch. Ich überholte ihn, schaute kurz von der Seite und gab ihm danach Haltzeichen.

Als ich an sein Auto herantrat und letztlich sagte, daß ich ihn angehalten hätte, weil er während der Fahrt telefoniert habe, meinte er, daß das nicht sein könne, daß er eine Freisprecheinrichtung habe und sein Handy sich die ganze Zeit in dieser befunden habe. Er habe also in erlaubter Art und Weise telefoniert. Tatsächlich befand sich eine Halterung mittig der Frontscheibe, in der nun das Handy steckte. Ich habe auch seine Einlassung entsprechend aufgenommen und in die Anzeige geschrieben. Nutzen wird es ihm aber wohl nichts.

 

Kannst du 100% nicht. Die meisten Handys heute sind so klein, das sie nahezu komplett von der Hand abgedeckt werden. Da sieht kein Mensch mehr ob es ein Handy oder ein Taschenrechner oder nen MP3-Player ist den man sich ans Ohr hält.

Was ich kann oder nicht, werde ich ganz sicher besser beurteilen können als Du.

Die meisten Handys sind zwar recht klein, werden aber von den meisten Leuten dennoch so in der Hand gehalten, daß man es sehr gut sehen kann. Und wenn andere Dinge (Sprechbewegungen, direkt ans Ohr gehalten, typische Handhaltung) hinzukommen, so ist die Sache eindeutig. Aus wenigen Metern entfernung läßt sich da hervorragend zwischen verschiedenen Geräten unterscheiden.

 

Ich lade dich nochmal zu einem Test ein. Ich fahre 10 mal mit dem Auto an dir vorbei und du sagst mir wann ich ein Handy am Ohr hatte und wann es etwas anderes war - da wirst du ordentlich baden gehen.

Danke. Ich kann sehr gut schwimmen.

Für gewöhnlich hält niemand einen Schokoriegel oder ähnliches ans Ohr. Einen Taschenrechner auch nicht.

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Wer noch nie an sein Handy gegangen ist bei einem wichtigem Anruf während der Verkehrsteilnahme lebt wirklich sehr fromm oder hält nichts von Handys.

Also ich habe das Handy im Auto erst dann angemacht, als ich ein FSE hatte. Zuerst per kabelgebundenem Knopf im Ohr

(damals fast immer mitgeliefert), dann per Bluetooth-Knopf im Ohr und jetzt die 5 EUR Bluetooth FSE im Zig-anzünder.

Außerdem scheint vielen Leuten der Begriff 'Faradayscher Käfig' nicht geläufig zu sein ...

 

Btw. woher weißt du vorher, dass der Anruf wichtig ist ?

 

 

Aber was genau mit einem Bußgelb belegt ist, weiß ich immer noch nicht.

Die " (zeitlich) anhaltende Bedienung eines mobilen Gerätes " beschreibt es wohl am besten.

(So scheint es Bluey ja zu halten)

In diesem Fall muesste man aber einen Zeitrahmen verbindlich vorgeben.

Das Ablesen vom Display bzw. das 'Umlegen' ohne weiter Bedienung müßte als zulässig sein. Aber nur dann, wenn man dazu keinen

Bildschirmschoner deaktivieren muß.

Aber ansonsten sollte man tatsächlich das Rauchen am Steuer verbieten.

Das Handy kann ich notfalls einfach fallen lassen. Mach das mal mit dem heißen Zigarettenanzünder oder der angezündeten Zigarette ...

 

Ich z.B. trage während meiner Arbeitszeit keine Armbanduhr,nehme dafür das Handy um die Uhrzeit abzulesen,und wenn ich einen Blick aufs Display werfe,ist es dieselbe Handlung als ob ich auf mein Handgelenk schaue.

Also ich weiß, dass es ein funktionsfähiges Handy (Prototyp) fürs Handgelenk gibt.

Fällt als das 'Unterarm ans Ohr halten' auch unter 'handyfonieren' ? :fool:

 

 

weil ich das eigentlich nie mache

Aha ...

 

Gruß,

AnReRa

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Die meisten Handys sind zwar recht klein, werden aber von den meisten Leuten dennoch so in der Hand gehalten, daß man es sehr gut sehen kann. Und wenn andere Dinge (Sprechbewegungen, direkt ans Ohr gehalten, typische Handhaltung) hinzukommen, so ist die Sache eindeutig. Aus wenigen Metern entfernung läßt sich da hervorragend zwischen verschiedenen Geräten unterscheiden.

 

Ich telefoniere zwar nicht oft im Auto, aber Asche über mein Haupt es kommt halt doch mal vor - man ist manchmal einfach zu Neugierig wer da anklingelt. Und ich halte dann mein Handy so, das es möglichst stark verdeckt wird bzw komplett. Und wie du selber schreibst, ist es letztendlich eine Schlussfolgerung der verschiedenen Aktionen die der VT gerade macht - also Gegenstand am Ohr, sprechend = Telefonieren. Fakt ist, kein Mensch kann aus 5 Meter Entfernung sehen was ich in der Hand halte, also ob z.B. Handy oder MP3-Player ( Ausnahme große Smartphones ), schon gar nicht wenn das Auto mit 50 oder mehr vorbeifährt - du auch nicht.

 

Wenn du vor Gericht aussagst du hast 100% ein Handy gesehen so dürfte das oft eine Lüge sein. Richtig wäre wenn du sagst du hast aus den Aktionen darauf schöießen können das der VT telefoniert hat. Und genau das ist eben ein himmelweiter Unterschied.

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Richtig wäre wenn du sagst du hast aus den Aktionen darauf schöießen können das der VT telefoniert hat.

In der Regel habe ich ein Handy gesehen. Sehr oft, wenn jemand an mir vorbeifährt und/oder ich ihn (anschließend) überhole. Da ist der Abstand deutlich geringer und man kann das Handy bestens erkennen. Ich habe aber auch schon des öfteren vor Gericht geäußert, ich hätte das Handy nicht ganz genau erkennen können, sondern einen handygleichen oder -ähnlichen Gegenstand mit entsprechenden Begleiterscheinungen, so daß ich schlußfolgerte, der VT hätte telefoniert. Erst kürzlich war ich in so einer Sache bei Gericht. Der Betroffene gab an, er habe in ein Diktiergerät gesprochen. Der Richter hat es ihm aber nicht geglaubt (und ich habe NICHT gesagt, ich hätte definitiv ein Handy erkennen können!).

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Der Betroffene gab an, er habe in ein Diktiergerät gesprochen

 

Ist schon eine komische Rechtssprechung wenn der Richter aufgrund seines Nichtglaubens jemanden für schuldig hält. Konnte der Richter das Gegenteil der Aussage beweisen das es ein Diktiergerät war ? Wenn nicht, dann ist das ein Armutsurteil.

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@SirSmokalot,

 

was ist dir denn vorgeworfen worden?

 

Hast du es in der linken Hand gehabt? In der rechten?

 

Hast du evtl. eine Bewegung gemacht, die es aussehen ließ, das du es so gemacht hast?

 

B.: Mein Schwager fährt an einem Polizeirvier vorbei, ca. 40 km/h, hat den Kopft in die linke Hand gestützt und drömmelt vor sich hin. ( der ist so!! )

 

Nach einer Woche erhält er einen Anhörbogen, er habe telefoniert!

 

Dann hat er ausführlich dargelegt, was der gemacht hat und was nicht und bat darum das Verfahren einzustellen.

 

Und so geschah es auch!

 

 

Geht doch, nur rumjammern bringt es nicht, wie wars denn nun?

 

dete

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Ist schon eine komische Rechtssprechung wenn der Richter aufgrund seines Nichtglaubens jemanden für schuldig hält. Konnte der Richter das Gegenteil der Aussage beweisen das es ein Diktiergerät war ? Wenn nicht, dann ist das ein Armutsurteil.

Ich hatte eindeutig das Handy / den Gegenstand in der linken Hand am linken Ohr sehen können. Und zwar über etliche Sekunden. Der Betroffene behauptete, er habe das (Diktier)Gerät in besagter Hand schräg vor dem Gesicht gehalten. Das konnte ich definitiv verneinen. Der Richter war der Ansicht, daß man ein Diktiergerät nicht direkt am Ohr halten würde, um es zu besprechen (Mundbewegungen konnte ich deutlich erkennen). Insofern war die Einlassung des Betroffenen völlig unglaubwürdig. Er war daher zu verurteilen.

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Fakt ist, kein Mensch kann aus 5 Meter Entfernung sehen was ich in der Hand halte

Sicher nicht auf den ersten Blick. Aber zumindest @bluey schrieb ja, dass er den Fahrer noch beim Vorbeifahren

Selbst als ich wieder aufgeschlossen hatte, telefonierte er immer noch. Ich überholte ihn, schaute kurz von der Seite

das typische Gebahren sah. Da dürfte der Abstand dann eher 2 Meter gewesen sein.

 

Außerdem - welche Geräte hält man den in typischer Telefonierhaltung ans Ohr ?

Wenn man das sieht kann man durch genaues hinsehen zumindest erkennen, ob da ein Gerät in der Hand gehalten wurde.

Ich habe ja noch nie während der Fahrt diktiert, aber typischerweise wird man doch beim Sprechen das Gerät vor den Mund halten

und es nur zum Abhören ans Ohr halten. Also abhören und gleichzeitig selbst reden paßt nicht.

 

B.: Mein Schwager fährt an einem Polizeirvier vorbei, ca. 40 km/h, hat den Kopft in die linke Hand gestützt und drömmelt vor sich hin. ( der ist so!! )

Nach einer Woche erhält er einen Anhörbogen, er habe telefoniert!

Da wäre ich allerdings auch auf die Barikaden gegangen. Weil der Beamten der Beschreibung nach nur zufällig und sehr kurz etwas gesehen haben kann.

 

Gruß,

AnReRa

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