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Posted (edited)

Hey Leute,

 

in einem alten Thread habe ich mich schon einmal erkundigt, allerdings ist das Thema jetzt noch etwas komplizierter geworden.

 

Ich wurde am 14.07.09 mit 98kmh in einer 70er-Zone herausgewunken (Probezeit). Fünf Tage später bin ich nach Neuseeland geflogen und bin seitdem nicht wieder in Deutschland gewesen.

Der Bußgeldbescheid und die Aufforderung zum Aufbauseminar ist Mitte August bei meinen Eltern eingegangen, die im Anschluss eine Fristerweiterung bis Ende März erreichen konnten.

Verständlicherweise konnte ich bis jetzt noch nicht an einem ASF teilnehmen.

 

Hinzu kommt jetzt allerdings, dass ich seit Oktober 09 im Besitz einer neuseeländischen Drivers Licence bin. Der Grund dazu ist ein ziemlich dummes Missverständnis. Und zwar, wollte ich mir einen NZ-Lappen zusätzlich zum Deutschen besorgen. Jedoch wurde mir erst gegen Ende des Verfahrens gesagt, dass ich der deutsche Führerschein einbehalten werden und zurück nach Deutschland geschickt werden müsse.

 

Langer Rede, kurzer Sinn: Ich muss ein Aufbauseminar für einen Führerschein ablegen, der momentan in irgendeinem Aktenschrank liegt, während ich andererseits mit dem Neuseeländischen fahren könnte.

 

Aber da ich natürlich nicht in Neuseeland wohnhaft bin, müsste ich ja auch wieder eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen. Irgendwo habe ich hier etwas von einer 185 Tage-Frist gelesen. Kann ich meinen deutschen Führerschein einfach wieder beantragen, nachdem der Verstoß verjährt ist?

 

Wie würdet ihr euch in dieser Situation verhalten?

Denn ich kann gerade nicht einmal einschätzen, ob es sich durch die NZ-DL für mich zum Guten oder zum Schlechten verändert hat. Also, was ist zu tun, wie sind die Fristen, wann verjährt was...?

 

Herzliches Danke an alle die mir aushelfen können!

 

 

Edit: In der Überschrift müsste es eigentlich "ASF" heißen. Habe die Begriffe durcheinander geworfen, sorry.

Edited by Gast225
Titel auf Wunsch angepasst
Posted

Egal wie du es drehst und wendest,du wirst wohl ind Deutschland auch mit dem neuseeländischen Führerschein nicht fahren dürfen wenn dir die Behörde wegen nichtvorlegen der Teilnahmebescheinigung die Fahrerlaubnis entzieht.Bestenfalls dürftest du mit dem Schein eh nur 6 Monate fahren und dann müßte er umgeschrieben werden und dann müßtest du das Seminar auch absolviert haben damit der Schein umgeschrieben wird,bzw du deinen alten Schein wiederwillst.

 

Wenn ich du wäre würde ich mit der Führerscheinbehörde die Sache selbst klären,auch wenn das wegen der Zeitverschiebung natürlich nicht so einfach ist falls du noch in Neuseeland bist. Bist du schon in Deutschland solltest du dir schnellstens eine Anmeldungsbestätigung besorgen und damit eine Fristverlängerung versuchen.

In den Behörden arbeiten auch Menschen und deswegen ist es nicht unmöglich das dir nach Wiedereinreise Zeit gegeben wird das Seminar abzuschliessen wenn du nachweisbar dich schnellstmöglich darum bemühst

 

Wenn du zb noch nicht in D bist aber dein Rückkehrtermin fix ist könnten zB deine eltern dich bei einem Seminar anmelden das schnellstmöglich nach deiner Heimkehr beginnt und mit der Anmeldung eine nochmalige Fristverlängerung erbeten.

Was ich aber auf keinen Fall machen würde wäre auch nur einem Meter mit dem Auto selbst zu fahren bevor kein grünes Licht von der Behörde gegeben wird das man fahren darf.

 

 

Wenn dein Aufbauseminar nicht wäre müßtest du nur deine neuseeländische Fahrerlaubnis abgeben und würdest im Gegenzug deine Deutsche wiederbekommen,aktuell steht halt noch das Seminar im Raum aber das sollte man mit der Behörde klären.

Posted

Durch den Umtausch des deutschen Führerscheins in einen ausländischen erlischt die deutsche Fahrerlaubnis nicht. Im Normalfall braucht man also nach der Rückkehr aus dem Ausland nur den FS abholen, aber nichts neu beantragen. Selbst wenn man den FS nicht abholt sondern bei der Führerscheinstelle liegen lässt, ist man trotzdem weiterhin berechtigt, Fahrzeuge zu führen und muss im Fall einer Kontrolle schlimmstenfalls mit 10 EUR Verwarnungsgeld wegen des nicht mitgeführten FS rechnen.

Das gilt natürlich dann nicht mehr, wenn die Fahrerlaubnis wegen der nicht nachgewiesenen Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar entzogen wurde. In dem Fall berechtigt weder ein deutscher noch irgendein ausländischer Führerschein zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen in Deutschland.

 

Ich muss ein Aufbauseminar für einen Führerschein ablegen, der momentan in irgendeinem Aktenschrank liegt,
Nein. Nicht für einen Führerschein, sondern für den Erhalt deiner Fahrerlaubnis, die unabhängig vom Besitz einesn Führerscheins besteht.

 

Kann ich meinen deutschen Führerschein einfach wieder beantragen, nachdem der Verstoß verjährt ist?
Von was für einer Verjährung gehst du hier aus? Du hast doch einen Bußgeldbescheid bekommen, und der wurde zwischenzeitlich rechtskräftig. Da verjährt nichts mehr.

 

Denn ich kann gerade nicht einmal einschätzen, ob es sich durch die NZ-DL für mich zum Guten oder zum Schlechten verändert hat.
Durch den NZ-FS hat sich nichts geändert.

 

Also, was ist zu tun, wie sind die Fristen
Kümmer dich um eine Fristverlängerung.

 

wann verjährt was...?
Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar unterliegt keiner Verjährungsfrist.

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