memphis Posted March 31, 2009 Report Posted March 31, 2009 Hi zusammen,also ich habe an meinem Quad nur ein Kennzeichen hinten bin damit jetzt gut 1 1/2 jahre so gefahren ohne Probleme. Neulich hat mich jedoch ein Polizist aufgehalten und meinte ich muss vorne ein Kennzeichen montieren und auf der Wache vorzeigen. Strafe, Verwarnung oder Anzeige hat er mir keine gegeben. Ich war erstmal verwundert da ich schon paar mal in einer Verkehrskontrolle gewesen bin und niemand hat das bisher verlangt..Nun meine Frage: Mit welcher Strafe muss ich rechnen wenn Sie mich nochmals erwischen ohne vorderes Kennzeichen? Und was hat das für folgen wenn man noch in der Probezeit ist? Sprich Nachschulung? Probezeitverlängerung? etc.. Schonmal Danke für die Antworten bis denne
westlive Posted March 31, 2009 Report Posted March 31, 2009 Ich hab mir da noch nie Gedanken drüber gemacht und auch noch nie drauf geachtet, ob Quads vorn Kennzeichen haben. Hab in § 10 FZV diesen Absatz hier gefunden: (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite. Demnach müsstest du vorn eins haben.Ob irgendwo Ausnahmen genannt sind hab ich nun nicht geguckt. Als mögliche Strafe hab ich folgendes gefunden: 810600 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte.§ 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BkatB-Verstoß, 1 Punkt, 40,00 EUR Bußgeld, 23,50 EUR Gebühren Da es "nur" ein B-Verstoß ist, kannst du dir das einmal erlauben.
memphis Posted March 31, 2009 Author Report Posted March 31, 2009 aha.. naja das witzige dabei ist ja, ich war eben bei der Polizei das kennzeichen vorführen. Der Polizist hat mich erstmal gaaanz komisch angeschaut und meinte "Muss da überhaupt eins hin? Wem ist den das wieder aufgefallen?" und weiter sagte er "einfach nur aufpassen das es nicht weg fliegt dann past das schon"Ist auch wirklich sinnlos bei quads vorne ein kennzeichen hinzubaun, da man es nicht wirklich sinvoll anbringen kann, verbogen wie sau kannst aufm blitzer bild eh net lesen.. einmal im gelände und das kennzeichen ist schrott... von der verschandelten optik ganz zu schweigen...Mit der Strafe biste dir sicher, und das es ein B-Verstoß ist? Das würd ich in kauf nehmen.. aufjedenfall mal danke für deine antwort
memphis Posted March 31, 2009 Author Report Posted March 31, 2009 noch ne kurze frage: Bekommt der halter des fahrzeuges dann eigentlich auch einen punkt bzw. bußgeld wenn das kennzeichen nicht angebracht ist und dieser nicht gefahren ist?
Goose Posted March 31, 2009 Report Posted March 31, 2009 In Betracht käme noch § 22(1) Nr. 3 StVG: § 22 Kennzeichenmissbrauch (1) Wer in rechtswidriger Absicht 1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen, 2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht, 3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist. GrußGoose
NetGhost Posted March 31, 2009 Report Posted March 31, 2009 Und das scheitert an der Beweisführung zur "rechtswidrigen Absicht". Die Realität sieht ohnehin anders aus. Wenn der Delinquent nicht auf den Mund gefallen ist, dann bleibt es bei einer Mängelkarte.
Goose Posted March 31, 2009 Report Posted March 31, 2009 Ob es im Einzelfall daran scheitert, wird der Einzelfall zeigen. Ich würde mich jedoch nicht darauf verlassen, in jedem Fall "nur" mit einer OWi-Anzeige dort herauszukommen. Oder sagst du hier klar, daß es mit 100%iger Sicherheit bei der OWi bleibt und die Straftat absolut ausgeschlossen ist? Kann sich der TE dann an dich wenden, wenn du Unrecht hast? Zahlst du dann den Strafbefehl? GrußGoose
NetGhost Posted March 31, 2009 Report Posted March 31, 2009 Oder sagst du hier klar, daß es mit 100%iger Sicherheit bei der OWi bleibt und die Straftat absolut ausgeschlossen ist? Wie kommst Du darauf?
Goose Posted March 31, 2009 Report Posted March 31, 2009 Anhand deiner Aussage Und das scheitert an der Beweisführung zur "rechtswidrigen Absicht".Das klingt absolut. Also, schließt du die Straftat völlig aus? Kennst du "die Realität"? Kannst du mit Sicherheit sagen, wie die dir unbekannten Beamten im Einzelfall handeln? GrußGoose
memphis Posted March 31, 2009 Author Report Posted March 31, 2009 können die dann entscheiden wie sie lustig sind oder was? in meinem fall ist doch §22 Abs 3 das selbe wie die angabe von westlivein der gesamten EU und gott weiss wo sonst noch ist nur das hintere kennzeichen bei einem Quad pflicht.. aber in Deutschland muss das ja wieder anders sein...
Goose Posted March 31, 2009 Report Posted March 31, 2009 Lässt sich eine rechtswidrige Absicht nachvollziehen, so bist du bei der Straftat, hast du fahrlässig das Kennzeichen weggelassen, bist du bei der OWi. Nun wurdest du ja offensichtlich bereits auf die Kennzeichenpflicht hingewiesen, hast eine Mängelkarte erhalten und warst damit bei einer Polizeidienststelle. Diese hat bestätigt, daß einKennzeichen dran ist. Wenn das ganze nun in deiner Heimatbehörde war und du, was in kleineren Behörden durchaus vorkommen kann, erneut vom gleichen Beamten angehalten wirst, wirst du mit der Argumentation "Ich wusste nicht, daß vorne ein Kennzeichen dran muss", wohl nicht so leicht durchkommen. GrußGoose
NetGhost Posted March 31, 2009 Report Posted March 31, 2009 Anhand deiner Aussage Und das scheitert an der Beweisführung zur "rechtswidrigen Absicht".Das klingt absolut. Es kommt darauf an, wie versiert der Delinquent ist. Je nach "Ausrede" und deren Glaubwürdigkeit kann von einer Straftat keine Rede sein. Ist das Kennzeichen "abgefallen" oder wurde "vergessen" das Kennzeichen nach einer w.a.i.g. Veranstaltung wieder anzubringen, läuft die "rechtswidrige Absicht" nicht mehr. Kennst du "die Realität"? Kannst du mit Sicherheit sagen, wie die dir unbekannten Beamten im Einzelfall handeln? Ja, ich kenne die Realität. Ich bin jahrelang ohne vorderes Kennzeichen in Deutschland (und im Ausland) gefahren. Nie gab es Konsequenzen, die über eine Mängelkarte hinaus gingen. Selbst beim Zoll nicht.
memphis Posted March 31, 2009 Author Report Posted March 31, 2009 Kennzeichen kommt unter die sitzbank.Bei Kontrolle sollte die Ausrede "Ist grad abgefallen Herr Oberschützengrenadier" schon ziehn.. oder eben vergessen nachm geländefahren wieder dran zu machen...Wie gesagt 1 1/2 jahre ohne gefahren keinen hats interesiert.. netmal den Polizisten als ich es vorgezeigt hab... Aber es gibt immer paar die jede unwichtigkeit ganz genau nehmen Und es kann ja wohl nicht sein das man auch bei einer Straftat, was das vordere kennzeichen entfernen betriff, zu einer extremen geldbuße verknackt wird.. vom knast ganz zu schweigen..
Goose Posted March 31, 2009 Report Posted March 31, 2009 @NetGhost: Noch mal die Frage: Kannst du mit absoluter Sicherheit ausschließen, daß es zu einer Strafverfolgung wegen § 22 StVG kommt? Das ist ja einfach mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Du hattest Glück, du hättest aber auch Pech haben können. @memphis: Klar, versuch es. Vielleicht hast du Glück und wirst nie wieder angehalten. Vielleicht hast du auch Glück, wirst angehalten und kommst mit einer mündlichen Verwarnung davon. Möglicherweise hast du auch etwas Pech und bekommst eine OWi-Anzeige. Mit viel Pech wird eben eine Straftat daraus. Du kennst nu das Risiko, dir möglichen Folgen sind dir bekannt, was du daraus nun machst bleibt dir überlassen. GrußGoose GrußGoose
faun98 Posted March 31, 2009 Report Posted March 31, 2009 Was ist denn mit Kfz. die gerade vom Karosseriebauer zum Lackierer fahren, keine Stoßstangen montiert haben und deren Kennzeichen in der Frontscheibe bzw. auf dem Beifahrersitz liegen ?
NetGhost Posted March 31, 2009 Report Posted March 31, 2009 @NetGhost: Noch mal die Frage: Kannst du mit absoluter Sicherheit ausschließen, daß es zu einer Strafverfolgung wegen § 22 StVG kommt? Das ist ja einfach mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten. Nein. Es ist schliesslich -leider- auch nicht ausgeschlossen, Opfer einer Strafverfolgung zu werden, obwohl die Verwirklichung der Tatbestände schlicht unmöglich ist. Auch das weiss ich aus eigener Erfahrung. Du hattest Glück, du hättest aber auch Pech haben können. Jeder ist seines Glückes Schmied.
NetGhost Posted March 31, 2009 Report Posted March 31, 2009 Was ist denn mit Kfz. die gerade vom Karosseriebauer zum Lackierer fahren, keine Stoßstangen montiert haben und deren Kennzeichen in der Frontscheibe bzw. auf dem Beifahrersitz liegen ? Na das ist doch ganz klar eine "rechtswidrige Absicht"... [/ironie]
wayko Posted April 1, 2009 Report Posted April 1, 2009 In Betracht käme noch § 22(1) Nr. 3 StVG: § 22 Kennzeichenmissbrauch (1) Wer in rechtswidriger Absicht (...), 3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, Trifft das in dem Fall überhaupt zu? Der TE hat das Kennzeichen weder verändert, beseitigt verdeckt oder in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt. Er hatte anscheinend nie eins für vorne?
Goose Posted April 1, 2009 Report Posted April 1, 2009 Doch , er hatte eins vorne, als er auf der Wache vorbeigefahren ist (siehe Beitrag 3). Jetzt will er es wieder abmontieren. GrußGoose
wayko Posted April 1, 2009 Report Posted April 1, 2009 Ach ja, richtig. Dann paßt mein Einwand natürlich nicht mehr ...
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