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Moinsen Community

 

Ich bin außerorts geblitzt worden. Ich bin leider *dumm gelaufen* 68 km/h zu schnell gewesen. Nun habe ich den Zettel bekommen, wo ich meine Daten eintragen musste, habe ich gemacht. Jetzt habe ich das Schreiben bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, wieviel ich überweisen muss und wohin und wie lange mein Fahrverbot ist.

 

Nun steht aber in dem tollem Schreiben, dass ich mit Gebühren: 581,00€, ohne Gebühren: 550€ zahlen soll!

 

Kann nicht sein, denn laut "bussgeldkataloge.de" muss ich nur 275€ zahlen und die 2. Monate den Lappen abdrücken.

 

Das ist komischer Weise genau die Hälfte der Kosten, die mir der Bußgeldkatalog ausgespuckt hat.

 

Wisst ihr evtl. warum so viel? Oder haben die sich einfach nur verschrieben?

 

Und dann noch eine Frage. Mir wurde erzählt, dass man das Fahrverbot ab dem Zeitpunkt wo man geblitzt wurde um 1 Jahr verschieben kann. In dem Schreiben steht, dass ich den Führerschein schnellstmöglich abgeben soll und das ich nur 4. Monate zeit habe, den überhaupt abzugeben. Ist da was wahres dran und kann mich mal bitte einer aufklären?

 

Ich danke euch schon mal im Vorraus

 

Und ein schönes Wochen Ende

 

mfg

 

Da M0onI

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Hast du noch nicht verjährte Voreinträge (Punkteverstöße) aufgrund zu schnellen Fahrens in Flensburg? Dann wäre die Verdoppelung des Bußgeldes nicht ungewöhnlich. Der Hinweis, daß man das Fahrverbot innerhalb von 4 Monaten antreten muß, ist korrekt.

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durch Einsprüche kannst du dein Fahrverbot versuchen um einige Monate nach hinten zu verschieben bis es dir passt zzgl. der 4 Monatsfrist. Evtl. wurde ihn auch Vorsatz unterstellt und dadurch wurde die Strafe erhöht.

Posted

Bei 68 km/h zu schnell außerorts ist es durchaus möglich, dass Vorsatz unterstellt wurde.

Dann wäre die Erhöhung rechtmäßig..

 

Nur die Gebühren sehen etwas komisch aus. Normalerweise dürften sich diese nur auf 23,50 € belaufen.

Posted

@Marius84: Jauu das sehe ich irgendwie auch so. Sonn Taschenrechner ist schon schwer zu bedienen. :kopfschuettel:

 

@all: Ich habe garkeine Voreinträge. Keine Punkte, nicht, garnichts.

Vorsatz, denke ich nicht, es war ja kein Vorsatz, musste ja überholen. Aber meine Mom sacht gerade: "Dann gehen wir damit zum Anwalt"

 

Würde das was bringen? weil es ist ja wirklich komisch, es ist exakt das doppelte und das kann ja nur nen Rechenfehler sein, weil auch mit vorsatz wird es ja nicht gleich verdoppelt.

 

Ich war jetzt innerhalb von 15mins sicherlich auch 12 verschiedenen Webseiten und habe mal geschaut, es steht überall halt nur die 275€, 4 Punkte und die 2 Monate Lappen abgeben. Und auch wenn man die veränderungen für 2009 in betracht zieht, haut es den ganzen Tag nicht hin!

 

Was meint ihr, lohnt es sich den Anwalt einzuschalten?

 

PS: Wir haben Rechtsschutz ^.^

 

mfg

 

Da M0onI

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Vorsatz, denke ich nicht, es war ja kein Vorsatz, musste ja überholen.

Diese Begründung lässt die Möglichkeit des Vorsatzes nicht entfallen. Denn wenn du mit einer derartigen Geschwindigkeit überholst, wirst du zumindest billigend in Kauf genommen haben, die zHg zu überschreiten. Das nennt sich dann "dolus eventualis" und ist eine Form des Vorsatzes (google hilft, wikipedia auch).

 

Aber meine Mom sacht gerade: "Dann gehen wir damit zum Anwalt"

Das könnt ihr natürlich tun. Je nach örtlicher Begebenheit wird der Vorsatz allerdings schwer zu entkräften sein.

 

Würde das was bringen? weil es ist ja wirklich komisch, es ist exakt das doppelte und das kann ja nur nen Rechenfehler sein, weil auch mit vorsatz wird es ja nicht gleich verdoppelt.

Doch, bei Vorsatz wird i.d.R. verdoppelt.

 

Ich war jetzt innerhalb von 15mins sicherlich auch 12 verschiedenen Webseiten und habe mal geschaut, es steht überall halt nur die 275€, 4 Punkte und die 2 Monate Lappen abgeben. Und auch wenn man die veränderungen für 2009 in betracht zieht, haut es den ganzen Tag nicht hin!

Das ist klar, denn das ist der Regelsatz für fahrlässige Begehensweise (vgl. §1 Abs. 2 BKatV).

 

Was meint ihr, lohnt es sich den Anwalt einzuschalten?

Für den Anwalt lohnt es sich auf jeden Fall. Für dich, ist es schwer zu beurteilen.

Dazu müsste man die örtlichen Begebenheiten kennen und die Region, in der das passiert ist. Noch dazu müsste dir der Bußgeldrichter wohl gesonnen sein.

 

Gruß

Mace

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Im Bußgeldbescheid sollte normalerweise der Grund für die 550 € stehen, ggf. halt in den § verschlüsselt.

 

Ein Anwalt wegen 275 € lohnt eher nicht, da das Rissiko groß ist doch bezahlen zu müssen, es sei denn eine Rechtschutzversicherung übernimmt die kompletten Anwaltskosten. Sinn macht es nur, wenn man das Fahrverbot gegen Zahlung eines höheren Bußgeldes unbedingt vermeiden will. Aber auch da gibt es keine Erfolgsgarantie.

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Sinn macht es nur, wenn man das Fahrverbot gegen Zahlung eines höheren Bußgeldes unbedingt vermeiden will. Aber auch da gibt es keine Erfolgsgarantie.

Insbesondere nicht bei 2 Monaten FV.

Da schafft man es allenfalls, auf 1 Monat zu reduzieren und das auch nur mit besonders guter Begründung.

Posted

Soooo ich habe mir jetzt nochmal den Wisch geholt und mir das mal rausgesucht. Das steht auf dem Zettel vor dem Betrag:

 

Deshalb wird gegen Sie gemäß $ 17 des Gesetzes über Ordnungswiedrigkeiten (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von: 550,00€

 

Sooo jez habe ich mir den §en mal rausgesucht und dort steht:

 

§ 17 OWiG

Höhe der Geldbuße

Erster Teil (Allgemeine Vorschriften (§§ 1-34))

Dritter Abschnitt (Geldbuße (§§ 17, 18))

 

(1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

 

(2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.

 

(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.

 

(4) Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.

 

Soo nehme ich dort mal Abs.2 was ja eigentlich auf mich trifft, so interpretiere ICH das so, ich soll die Hälft des normales Betrages + den normal fälligen Betrag, also 137,50 + 275€ bezahlen.

Oder habe ich das jez Falsch interpretiert?

 

mfg

 

Da M0onI

 

PS: Es stehen ja immer noch die 550€ im raum die ich zahlen muss und da denke ich mal, dass es sich mit dem Anwalt doch sicherlich lohnt!

Posted

Das hast du falsch interpretiert.

Abs. 2 ist nichts weiter als eine Strafzumessungsregel, die besagt, dass die Höchstgrenze der Geldbuße bei fahrlässiger Begehensweise die Hälfte der normalen Höchstgrenze beträgt. Über die Bußgeldfestsetzung im Einzelfall trifft sie keine Aussage.

 

Maßgeblich ist vorliegend der BKat, insb. §1 Abs. 2 BKatV, der besagt, dass die Regelsätze des BKat nur für Ersttäter bei fahrlässiger Begehensweise anwendbar sind.

 

Die Verdopplung des Bußgelds bei Vorsatz ist jahrzehntelange Behörden- und Rechtspraxis. Die wird sich nicht deshalb ändern, weil da jetzt mal einer hinkommt, der diese Praxis in Frage stellt.

 

PS: Es stehen ja immer noch die 550€ im raum die ich zahlen muss und da denke ich mal, dass es sich mit dem Anwalt doch sicherlich lohnt!

Ich wage das mal in Abrede zu stellen. Wenn du keine weiteren Entlastungsgründe zu deinen Gunsten vorträgst, wird der Bußgeldrichter dir nicht folgen.

Posted

Du hast Recht. Ich rechne selten Gebühren für Bußgelder aus, die über 400,- € liegen (kommt dem Durchschnitts-VT im Straßenverkehr ja nicht unbedingt täglich unter), daher mein Denkfehler :kopfschuettel:

Posted

Sooo laut BKatV: BKAtV §4 Abs.1 und dann: Tabelle 1 BKAtV

und dort steht laut: 11.1.10 über 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften: 375€, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Aber ich habe "nur" 2 Monate bekommen.

 

Ich steig da einfach nicht durch, das is mir alles zu suspekt. Ich werde da am Montag mit "meiner" Bearbeiterin telefonieren und mich ma "DUMM" stellen und dann ma schaun, was die meint und wenn ich genaueres weiß, werde ich euch sofort unterrichten, damit ihr evtl. auch was dazu lernt. Ist ja sicherlich für euch mal ganz schön interessant...

 

Und wenn ich dann mehr weiß, werde ich mal meinen Anwalt konfrontieren und ma schaun, was der meint. Wenn der sagt, neee bringt nichts, dann lass ich das und vll hat der ja auch nochn paar Ideen/Tricks im Ärmel. Denn in somm Anwalt steckste ja nicht drinne ;-)

 

mfg

 

Da M0onI

Posted
Sooo laut BKatV: BKAtV §4 Abs.1 und dann: Tabelle 1 BKAtV

und dort steht laut: 11.1.10 über 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften: 375€, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Aber ich habe "nur" 2 Monate bekommen.

Der Regelsatz ist ja auch nicht der für "normale" Kraftfahrzeuge, sondern für besondere Kraftfahrzeuge i.S.d. §3 Abs. 3 Nr. 2 lit. a oder b StVO. Du hast aber ein Kfz nach §3 Abs. 3 Nr. 2 lit. c StVO geführt, hierfür gilt der Regelsatz der Nummer 11.3.9 BKat.

 

Gem. BT-KAT-OWI vom KBA wäre der fahrlässige Verstoß daher wie folgt zu bewerten:

 

Tb.-Nr.: 103779

 

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 68 km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: xxx km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): xxx km/h.

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.9 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

 

Bußgeldregelsatz: 275 € zzgl. 23,50 € Gebühren und Auslagen

Punkte: 4

Fahrverbot: 2 Monate

Kategorie Fahrerlaubnis auf Probe: A.

 

Und wenn ich dann mehr weiß, werde ich mal meinen Anwalt konfrontieren und ma schaun, was der meint. Wenn der sagt, neee bringt nichts, dann lass ich das und vll hat der ja auch nochn paar Ideen/Tricks im Ärmel. Denn in somm Anwalt steckste ja nicht drinne ;-)

Da sei dir mal nicht so sicher. Der eine oder andere hier im Forum steckt mehr drinne als du denkst ;)

Oder denkst du, hier im Forum befinden sich absolut keine :kopfschuettel: oder Juristen?

 

Gruß

Mace

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Naja sowas hatte ich mir schon gedacht... weil dafür is das Forum ja sicherlich gedacht gewesen, dass es von Polizisten und Juristen für solche Fälle, wie meiner gerade, gemacht wurde.

 

Also ich danke euch schon mal im für die super tolle Unterstützung und für die sofortige Beantwortung..

 

Ein Super Geiles Forum.

 

Eine Frage habe ich aber noch. Mir hat jemand erzählt, dass es möglich ist, gegen Bezahlung das Fahrverbot auszusetzen, aber nur beim 1. mal.

Da dies ja mein erstes mal ist, ist es denn möglich, wenn ich nochn bissl mehr zahle?

Obwohl es ja schon ne "schweinerei" ist. 550€ für nen "bissl" zu schnell fahren xD

 

Jutti.. dann nochn schönes Wochenende und macht nicht all zu dolle ;-)

 

mfg

 

Da M0onI

Posted
Eine Frage habe ich aber noch. Mir hat jemand erzählt, dass es möglich ist, gegen Bezahlung das Fahrverbot auszusetzen, aber nur beim 1. mal.

Da dies ja mein erstes mal ist, ist es denn möglich, wenn ich nochn bissl mehr zahle?

Obwohl es ja schon ne "schweinerei" ist. 550€ für nen "bissl" zu schnell fahren xD

Diese Möglichkeit besteht theoretisch. Sie hängt aber stark vom Wohlwollen des Sachbearbeiters / Bußgeldrichters ab. Außerdem solltest du triftige Gründe vorweisen können, warum du unbedingt auf deinen FS angewiesen bist.

Einen Monat abzuwenden ist dann u.U. gerade noch möglich, bei zwei Monaten kann man allenfalls eine Verkürzung auf einen Monat erwarten.

 

Interessanter Link hierzu:

 

post-14-1143976761.gif

Posted
weil dafür is das Forum ja sicherlich gedacht gewesen, dass es von Polizisten und Juristen für solche Fälle, wie meiner gerade, gemacht wurde.

Weder das Eine noch das Andere trifft hier zu. :kopfschuettel:

 

Eine Frage habe ich aber noch. Mir hat jemand erzählt, dass es möglich ist, gegen Bezahlung das Fahrverbot auszusetzen, aber nur beim 1. mal.

Da dies ja mein erstes mal ist, ist es denn möglich, wenn ich nochn bissl mehr zahle?

Obwohl es ja schon ne "schweinerei" ist. 550€ für nen "bissl" zu schnell fahren

1. wurde weiter oben schon gesagt: in diesem Fall wirst Du um das Fahrverbot nicht drumherum kommen. Evtl. wird ein zweimonatiges FV auf einen Monat reduziert, mehr normalerweise aber nicht. Und ich wage mal zu behaupten, daß man in Fällen, wo offensichtlich Vorsatz unterstellt wird, sich die Behörde auf gar keinen Kuhhandel einlassen wird.

 

2. 68 km/h nach Abzug aller Toleranzen ist nicht gerade nur "nen bissl zu schnell", sondern deutlich zu schnell.

Posted

Jopp da hast du auch wieder recht. Aber naja, wie das nun mal auf dem Motorrad so ist, einmal am gasgriff gezogen schwupp biste ziemlich schnell bei der Geschwindigkeit.

Und wenn man das auf 1. Monat verkürzen könnte, was meinste denn, würde das zusätzlich noch kosten???

 

mfg

 

Da M0onI

Posted

Nun, in der Regel wir da der betrag auch wieder verdoppelt. Das wäre dann mal satt ein 'Sender für den Sünder - ganz schön happig. Und ich selber bin Biker und muss Dir bei allem Respekt widersprechen. Natürlich reißen wir am Gasgriff... aber dass Du bis x+68 km/h aufreisst, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich die vorgeschriebene Geschwindigkeit mal um 20 km/h verfehle... okay, das bekommt man vielleicht nicht unbedingt mit. Aber 68 km/h überziehen? Willst Du mir weiß machen, dass Du das nicht bewusst getan hast, dass Du nicht gemerkt hast, dass Du viiiiel zu schnell bist?

 

Soory, aber ich kann nicht glauben, dass man "aus Versehen" so viel zu schnell ist. Und der Überholvorgang ist auch nicht zufällig passiert, oder? Du warst Dir doch Deinem Handeln in dem Augenblick sehr wohl bewusst, nicht wahr?? ==> Vorsatz schwer zu entkräften.

 

Trotzdem alles Gute

Posted
Je nach örtlicher Begebenheit wird der Vorsatz allerdings schwer zu entkräften sein.

 

Doch, bei Vorsatz wird i.d.R. verdoppelt.

 

Ich war jetzt innerhalb von 15mins sicherlich auch 12 verschiedenen Webseiten und habe mal geschaut, es steht überall halt nur die 275€, 4 Punkte und die 2 Monate Lappen abgeben. !

 

Das ist klar, denn das ist der Regelsatz für fahrlässige Begehensweise (vgl. §1 Abs. 2 BKatV).

 

Gruß

Mace

 

Mal ganz ohne Wertung.......... der BKat geht grundsätzlich von Fahrlässigkeit aus, auch noch im Bereich von 60+........ wieso wird dann aber von der Behörde schon beinahe standardmäßig von Vorsatz ausgegangen ? :kopfschuettel:

 

Gruß Rallo

Posted
Mal ganz ohne Wertung.......... der BKat geht grundsätzlich von Fahrlässigkeit aus, auch noch im Bereich von 60+........ wieso wird dann aber von der Behörde schon beinahe standardmäßig von Vorsatz ausgegangen ? :kopfschuettel:

Weil es auch Fälle geben kann, in denen eine solche Überschreitung fahrlässig erfolgt (z.B. auf der BAB nach 1 oder 2 Vz.).

 

Ebenso, wenn man innerorts geblitzt wird und sich nicht innerorts wähnt wegen der Bebauung (gutes Beispiel: Potsdam, Amundsenstraße).

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+68@100 macht im Übrigen gemessene 174. Sicherlich mit dem Mopped schnell erreicht, aber "überholen müssen"? Gerade mit dem Bike hat man ja da etliche Möglichkeiten mehr als mit dem Pkw. Ich würd's unter "dumm gelaufen" verbuchen.

Posted

sicher "dumm gelaufen"...... wenn man aber so einen "Schleicher" mit 85 kmh vor sich hat, überholt man....... und dann wird eben etwas mehr Gas gegeben, ist doch menschlich, und wie schnell ist man dann mit dem Bike bei 170kmh........

Klar, erwischt worden........ Die Frage ist ja auch nur, muß man denn immer gleich Vorsatz unterstellen?

Posted
+68@100 macht im Übrigen gemessene 174.

Du weißt aber nicht, ob es wirklich bei :kopfschuettel: war. Es kann genausogut ;), :angry2: oder gar :) gegolten haben.

 

Die Frage ist ja auch nur, muß man denn immer gleich Vorsatz unterstellen?

Ich finde es auch bekloppt, aber es wird nunmal so gemacht und man kann dagegen wenig bis nichts machen. Der Autofahrer ist nunmal die Melkkuh der Nation und er wird es auf absehbare Zeit auch bleiben! Wenn man sich dagegen nicht adäquat schützt bzw. entsprechende Vorkehrungen trifft, wird man ausgeblutet bis einfach nichts mehr da ist!

 

 

Aber nochmal die Frage @M0onI: Wurdest du angehalten oder wie hat man es geschafft, den gemessenen Wert dir zuzuordnen?

Posted

War das denn wenigtens ne Autobahn oder eine Autabahn ähnlich ausgebaute Straße von der man meinen könnte das evtl. :kopfschuettel: gilt ?

 

 

Das Problem ist halt wenn es ei ne normale Straße war wo eh max ;) gilt, wird man immer von Vorsatz ausgehen weil man da halt nicht sagen kann 'habe Schild übersehen' und auch 'wußte nicht das ich so schnell' war zieht halt nicht wegen der extrem hohen überschreitung.

 

mfg

Falco

Posted

Sooo dann werde ich mich auch noch mal äußern..

 

Das ist bei uns passiert von Mölln nach Schmilau (google maps) durch ein Waldstück und dort ist ;) und ich bin mit dem Motorrad gefahren und die netten Beamten aus Ratzeburg haben sich einen neuen Blitzer gegönnt. Was ich aber leider im nachhinein rausbekommen habe, nachdem ich das Bild von mir gesehen habe. Und dieser super tolle blitzer hat von hinten auch geblitzt. Naja wirklich dumm gelaufen.

 

Aber ich muss zu meiner Verteidigung sagen, sry @Mieschman ich habe vorher eine Honda NTV 650 Reveré mit 34PS und Kardan gehabt. Und habe mir 2 Wochen bevor ich geblitzt wurde eine Honda VFR 800 mit 98PS gekauft. Und ich muss ehrlich sagen, dass ich mich bei dem Überholvorgang ziemlich erschrocken habe, als ich den Hahn ein bisschen mehr aufgerissen habe, da ich ja eigentlich "fix" an dem Fahrzeug vorbei wollte. Dann bin ich in die Kurve und es hat *PUFF* gemacht. Da wurde ich geblitzt, habe aber nichts mehr von hinten gesehen. Aber leider kann man auf dem Bild mein Kennzeichen gut lesen und das hat mich "angeschissen"!!!

 

Naja und nu ma gucken...

..Also ist es ja eigentlich, meines Erachtens nach, kein Vorsatz. Da ich das Motorrad neu hatte, überholt habe, da dort mit etwas mehr als :kopfschuettel: "rumgetuckert" wurde, dass ich dann auf einmal doch soooo schnell war.

Ich habe mich in erster Linie über diese "krasse" Beschleunigung des Motorrads erschrocken und dann auf einmal noch ein roter Blitz. Das war einfach zu viel...

 

Naja, dann muss ich wohl anscheinend da durch..

 

mfg

 

Da M0onI

Posted
Was ich aber leider im nachhinein rausbekommen habe, nachdem ich das Bild von mir gesehen habe. Und dieser super tolle blitzer hat von hinten auch geblitzt. Naja wirklich dumm gelaufen.

Verstehe ich das richtig, du wurdest also von vorne UND von hinten geblitzt?...oder nur von hinten?

 

Gruß Hawk

Posted

bei fast 100% über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne Toleranz über, kann man schonmal Vorsatz unterstellen so ist es halt leider in deinem Fall. Wenn jemand mit 30 rum eiert könnte man auch Problem los mit 70 überholen. Das du einen langsameren überholt hast sollte man nicht erwähnen, den beim Überholen darf man auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten.

 

Nimm die Strafe so hin, wie die gekommen ist und sehe es als Lehrgeld.

Posted
Verstehe ich das richtig, du wurdest also von vorne UND von hinten geblitzt?...oder nur von hinten?

 

Gruß Hawk

 

Das kann sehr gut sein. Hab das Teil auch schon gesehen auf der Strecke Lübeck-Ratzeburg.

Wurde aber zum Glück von anderen Bikern gewarnt und hab die nächsten natürlich auch drauf hingewiesen ;)

 

Zu der Geschwindigkeit sach ich mal lieber nichts, könnte mir.... :kopfschuettel:

Posted
bei fast 100% über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne Toleranz über, kann man schonmal Vorsatz unterstellen so ist es halt leider in deinem Fall.

 

Mmmh, Zone :kopfschuettel: , gemessen abzüglich Toleranz mit 60 sind genau 100 % drüber. Gibt ja nicht mal ein Fahrverbot.

Man müsste dann hier ja auch Vorsatz laufend Vorsatz unterstellen?

Gut, sind nur 30 zuviel, aber trotzdem 100 % mehr als erlaubt.

Posted

Da nur 70 galt, könnte man zumindest versuchen den vermutlich unterstellten Vorsatz weg zu bekommen.

 

Denn du bist ja im Prinzip nur 30 über der generellen zHv auf Landstraßen gefahren.

Posted
Mmmh, Zone :kopfschuettel: , gemessen abzüglich Toleranz mit 60 sind genau 100 % drüber. Gibt ja nicht mal ein Fahrverbot.

Man müsste dann hier ja auch Vorsatz laufend Vorsatz unterstellen?

Gut, sind nur 30 zuviel, aber trotzdem 100 % mehr als erlaubt.

 

gemessen wurde der TE mit +68 km/h erlaubt waren 70. Die 30 bezogen sich auf dem der Überholt worden ist, der etwas langsamer die Landschaft genossen hatte.

 

@Gast225, da es im Waldstück stattgefunden hatte, könnte man es als "Gefahrenstelle" sehen, wird dann wahrscheinlich auch so hingestellt und daher ist es so eine Sache man kann auch von 100 ausgehen.

Posted
gemessen wurde der TE mit +68 km/h erlaubt waren 70. Die 30 bezogen sich auf dem der Überholt worden ist, der etwas langsamer die Landschaft genossen hatte.

 

Moin McStraße,

 

mit meinem Beispiel bezog ich mich nur auf die fast 100 %ige Geschwindigkeitsüberschreitung, von der du meintest, dass man in so einem Fall schonmal Vorsatz unterstellen kann.

 

Gruß

 

westlive

Posted (edited)

Naja bei uns sind das in dem Waldstück leider :kopfschuettel: welche Zwischendurch dann wieder aufgehoben werden und dann wieder nicht. Also ist das bei euch doch ein wenig angenehmer...

Gutti... ich werd das so hinnehmen.. Lässt sich jez ja so oder so nichts mehr dran ändern!!!

 

Es ist Lehrgeld, was nunmal ein Monatsgehalt ist (bin Azubi ^.^) und dann passt das..

 

Aber was mich interessieren würde: Kann man den Betrag auch splitten? Weil ich kann es mir auf schlag nicht erlauben, bzw. überhaupt nicht leisten. Eigentlich müssten die doch auch sowas eingehen, oder? Ich kann ja am Montag mit der Tipse mal telefonieren und ma schaun was die meint.

 

Ich danke euch für die rege beteiligung an meinem "Problem" und wünsche euch noch ein schönes Rest Wochenende.

 

Fahrt nicht zu schnell, sonst ergeht es euch wie mir ;)

 

Sonst wird sowas euch schnell zum verhängnis:

 

Bild gelöscht

 

Und passt auf das euch sowas nicht auch passiert:

 

Bild gelöscht

 

Vielen Lieben Dank An Alle

 

mfg

 

Da M0onI

Edited by hartmut
Kein Trafficklau
Posted

Warum gibst du so schnell auf. Ich würde es erst einmal über die Schiene Vorsatz/Fahrlässigkeit versuchen.

 

Im übrigen fällt mir gerade ein, das Bgelder ab etwa 200 Euro auch dem Einkommen entsprechen müssen. Es muss also geprüft werden, ob die Höhe des Bußgeldes sich mit dem zur Verfügung stehenden Einkommen verträgt.

 

Allerdings ist idR auch Ratenzahlung drin.

Posted

Naja ich geben nicht auf. Habe bei uns in der Zeitung: LN - Lübecker Nachrichten gelesen, dass in Groß Grönau ein Verkehrsanwalt eine Erstberatung kostenlos ist.

Und da werde ich mal hingehen und nachfragen, was der meint.

 

Ich danke euch trotzdem...

 

Und werde mich melden, sofern ich was neues vom Anwalt weiß.

 

mfg

 

Da M0onI

  • 2 weeks later...
Posted

Moinsen Leutz..

 

Ich wollte euch mal wieder wat vertellen....

Ich war jez beim Anwalt und hab einspruch eingelegt, also der Anwalt ;-)

 

Und nu warten wir mal ab, was passiert.. Der Anwalt meinte, er hatte sowas schon nen paar mal und jedes mal wurde das Verfahren eingestellt und derjenige hat dann ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen...

 

... Naja wenn ich was neues weiß, melde ich mich...

 

 

..Bis dahin..

 

.Lieben Gruß.

 

:shutup: Da M0oni :whistle:

Guest Simineon
Posted
Ich war jez beim Anwalt und hab einspruch eingelegt, also der Anwalt ;-)

 

Und nu warten wir mal ab, was passiert.. Der Anwalt meinte, er hatte sowas schon nen paar mal und jedes mal wurde das Verfahren eingestellt und derjenige hat dann ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen...

 

Musst nur beim Fahrtenbuch dran denken, dass JEDE Fahrt schön brav eingetragen werden muss. Sollte das Fahrtenbuch mal kontrolliert werden, dann sind 50 EUR und 1 Punkt fällig, wenn es nicht korrekt geführt wurde.

Posted

Moin M0onI,

 

ja bitte, halt uns informiert.

 

Noch mal ne Nachfrage: das mit dem kostenlosen Erstgespräch beim Anwalt in Groß Grönau - war das richtig oder hast du einen anderen genommen?

Posted
Würde das was bringen? weil es ist ja wirklich komisch, es ist exakt das doppelte und das kann ja nur nen Rechenfehler sein, weil auch mit vorsatz wird es ja nicht gleich verdoppelt.

Doch, bei Vorsatz wird i.d.R. verdoppelt.

Aller Voraussicht nach kann sich das nächstes Jahr ändern. Dann würden die Bußgelder generell um die Hälfte erhöht, wenn Vorsatz hinzukommt.

Posted
Der Anwalt meinte, er hatte sowas schon nen paar mal und jedes mal wurde das Verfahren eingestellt und derjenige hat dann ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen...

Jaja ... :shutup:

 

Den Namen dieses Staranwalts kannst du pro Tipp für 1000 Euro verkaufen.

  • 4 weeks later...
Posted

MOIIIIINNNSENNNN *guteLauneHab*

 

SOoooooo Das VERFAHREN Wurde Eingestellt :whistling::D:D:D

 

Mensch ist das genial...;-)

 

Hat superst geklappt, noch nicht mal ein Fahrtenbuch...

 

@westlive: Ich hatte den Anwalt mit der Erstberatung-Kostenlos genommen, weil musste dafür ja nix bezahlen....

 

Wollt euch nur nochmal bescheid geben, dass das Verfahren einfach so eingestellt wurde. Mit garkeiner Begründung und keinem Fahrtenbuch... Nur das ihr mal wisst, was in Deutschland noch so möglich ist:D

 

Wünsche euch noch eine schöne Woche, für irgenwelche Fragen, bitte per PN

 

mfg

 

Da M0onI

Posted

Na, da gratulier ich mal.

 

Mich würd aber brennend interessieren, wir ihr bzw. der Anwalt das geschafft hat.

(Und den Namen des Anwalts kannst du mir ja mal per PN zukommen lassen - man weiß ja nie :whistling:. Groß Grönau ist hier um die Ecke).

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